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1und1 Vertragsänderung nötig zur Inanspruchnahme gesunkener Mobil-Gebühren?

3Antworten
  1. #1
    Avatar von Ringring
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    Standard 1und1 Vertragsänderung nötig zur Inanspruchnahme gesunkener Mobil-Gebühren?

    Hallo Forum,
    kennt sich da jemand aus?:

    In meinem Doppel flat Vertrag DSL 6000 von Mitte 2008 war auch eine Mobile-flat enthalten mit 19,9 ct / min. in andere Mobilfunknetze.
    Jetzt kostet die Minute nur noch 9,9 Cent.

    Damals stand noch viel Kleingedrucktes unten am Bildschirmrand.
    Unter anderem sinngemäß, dass, sollte in Zukunft für denselben Grundpreis mehr Leistung oder die gleiche Leistung günstiger angeboten werden, komme man auch in den Genuss dieser Vergünstigung.

    Jetzt höre ich auf Anfrage: Es könne mein Vertrag gerne geändert werden,
    (wieder mit einer Laufzeit von 24 Monaten, was man nicht gleich dazu sagte).

    Voraussetzung wäre also eine Verpflichtungserweiterung für mich, die aus der
    damaligen Leistungsanpassungsgarantie gar nicht hervorging.

    Zudem AGB 3.2 : Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. insbesondere die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt 1&1 die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.

    Nun, auf Dauer kostet das Paket damals wie heute nutzungsunabhängig 29,90. Die aktuelle Preisliste halbiert die nutzungsabhängigen Mobil- Preise in andere Mobilnetze.

    Was ist "billiges Ermessen"? Wohl ein Auslegungsschwamm.

    Viele haben doch bestimmt auch solche Paket-Verträge laufen. wie macht ihr das?

  2. #2
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: 1und1 Vertragsänderung nötig zur Inanspruchnahme gesunkener Mobil-Gebühren?

    Wenn dein Vertrag aus Mitte 2008 ist, dann hat er sich ja schon um 1 Jahr verlängert.

    Du kannst jetzt in deinem Control Center einen Tarifwechsel in die aktuelle Doppel Flat 6.000 machen. Dadurch hast du keine preislichen Vorteile, da in der Tat der Preis der gleiche geblieben ist.

    Bei einem Tarifwechsel bekommst du automatisch die neuen Tarife für dein Handy. Zusätzlich bekommst du wenn du möchtest eine neue subventionierte FritzBox - zur Zeit die 7320 - und kostenlos den Stick zum mobilen Surfen incl. der notwendigen Karte für die Notebook Day Flat.
    D. h. du kannst vom Moment der Zusendung des Sticks und der Karte 3 Monate kostenlos unterwegs mit dem Notebook online gehen. Danach kostet dich die Benutzung pro Tag der Nutzung 1,99 €. Wenn du ihn nicht benutzt, kostet das ganze auch nichts.
    Also wers braucht, z. B. um im Urlaub mal nach den Emails gucken, ... Im übrigen ist der erste Tag der Nutzung im Abrechnungszeitraum nach den ersten drei Monaten kostenlos.

    Und richtig ist auch, dass mit dem Tarifwechsel eine neue Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren beginnt. Da sich dein Vertrag erst vor ein paar Monaten um ein weiteres Jahr verlängert hat, ist es deine Entscheidung, ob du anstatt noch ca. 9 Monate, 24 Monate ab Datum des Tarifwechsels bei 1&1 bleibst. Wenn sonst alles läuft, warum nicht, günstiger gehts nicht mehr.

  3. #3
    Avatar von Ringring
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    Standard AW: 1und1 Vertragsänderung nötig zur Inanspruchnahme gesunkener Mobil-Gebühren?

    Danke ür die ausführliche Antwort!

    Ich wollte ja darauf hinaus, dass ich auf die neueren günstigeren Bedingungen ein Recht habe ohne neue 24-Mon.-Vertragsbindung. S. oben.

    Es las sich damals so bzw. hörte sich am Telefon so an, dass eventuelle neue Zusatz-Leistungen oder günstigere Nutzungspreise in den laufenden Altvertrag aufgenommen werden würden. Nix wieder 2 Jahre....

    Hab' ich vielleicht die Sternchen im Kleingedruckten nicht mehr gesehen, die aufs Kleinstgedruckte verweisen.....????

  4. #4
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: 1und1 Vertragsänderung nötig zur Inanspruchnahme gesunkener Mobil-Gebühren?

    Zitat Zitat von Ringring
    Hab' ich vielleicht die Sternchen im Kleingedruckten nicht mehr gesehen, die aufs Kleinstgedruckte verweisen.....????
    Warscheinlich

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