Versatel: Sonderkündigung bei Preiserhöhung möglich?

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  1. #1
    Avatar von koppetsch
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    Standard Versatel: Sonderkündigung bei Preiserhöhung möglich?

    Hallo,

    die Grundgebühr für den VTeasy one wurde einfach um fast 5% angehoben.

    Daraufin kündigte ich den Vertrag, Versatel verstand es aber als Widerruf, stellte die GG wieder in den günstigen Tarif zurück und lehte die Kündigung ab, trotz weiterer Beschwerde.

    Hat jemand damit Erfahrungen, wenn die Preiserhöhung einfach zurückgenommen wird? Kann man dann trotzdem kündigen?
    Ich verstehe die AGB 1.4 AGB | Versatel entsprechend, dass man kündigen kann!

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    Standard AW: Versatel: Sonderkündigung bei Preiserhöhung möglich?

    Moin!

    Ist der VT easy one ein Business- oder Privat-Kunden-Tarif?

    In der von dir zitierten AGB-Klausel für Privat(!)-Kunden steht:
    Zitat Zitat von AGB für Festnetz-Produkte Versatel, 1.4
    Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Übt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich sein Widerspruchsrecht aus oder kündigt den Vertrag, so wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt.
    Demnach ist es wichtig, ob man
    a) der Preiserhöhung widerspricht oder
    b) der Preiserhöhung wiederspricht und die Kündigung ausspricht.

    Im Falle (a) bleibt lediglich die Grundgebühr gleich, im Falle (b), also wenn du widerrufst UND eine Kündigung aussprichst (mit Bezug auf diese Klausel und die Preiserhöhung), wird der Vertrag zum Wirksamwerden der Preiserhöhung außerordentlich aufgelöst.

    Da kommt es ganz schlicht auf die genaue Wortwahl an, die du verwendet hast...

    Grüße,
    Julian

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