Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

31Antworten
  1. #1
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Daumen hoch Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Kostenlose Warteschleifen kommen...

    DSL Anschluss darf nur noch einen Tag ausfallen...

    Anbieterwechsel und DSL Umzug deutlich leichter...


    Quelle:

    Anbieterwechsel soll viel einfacher werden

  2. #21
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Schrippe
    Wenn der Anbieter in der neuen Wohnung gar nicht schalten kann, ist dies eben Pech.
    Naja, somit kann der Anbieter, aus welchem Grunde auch immer, den Vertrag nicht erfüllen, also endet er.. -- finde ich.
    Natürlich ist der Grund der Umzug, kein Thema, aber wer zieht schon aus Spass um und dann noch in DSL freie Zonen..

    Andersrum kannst Du dann auch sagen, warum soll das Unternehmen (Anbieter) benachteiligt werden, wenn der Vertragspartner stirbt z. b. , die Erben sollen gefälligst weiter zahlen, bis die 24 Monate rum sind, die erben ja auch den anderen Kram.

    Und den Spieß umdrehen kann man dann auch noch, wir sind Vertragspartner, also mein Provider und ich, ich erfülle den Vertrag in dem ich pünktlich und vollständig zahle, der Provider liefert mir Internetzugang usw.

    Ich höre auf zu zahlen, weil ich nicht mehr kann (bin blank, nahezu pleite, muss essen statt surfen), erfülle somit meinen Vertrag nicht mehr, Provider dreht mir nach X-Tagen den Zugang ab. Ist doch gerecht, oder?

    In der neuen Wohnung kann ich nicht surfen, weil kein DSL möglich, also kann der Provider seinen Vertrag nicht erfüllen, bzw. könnte schon, muss eben investieren!, gewissermassen will er also auch nicht, weil es unwirtschaftlich ist.. warum muss ich dann meinen Vertrag erfüllen.

    Umzug, wie auch zum Beispiel Arbeitslosigkeit mit Geldmangel.. sind als Ereignis für die Gegenseite durchaus unvorhergesehen und manchmal auch nicht zu beeinflussen.

    Schön dass man das hier diskutieren kann.

    BG

  3. #22
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Cservice

    Schön dass man das hier diskutieren kann.

    BG
    Macht aber bei diesem Thema keinen Sinn, weil sinnlos!

    Ich glaube nicht, daß die Meinung der Forenuser die anstehende Entscheidung der Politiker in irgend einer Form beindrucken oder gar beeinflußen wird.

  4. #23
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    @Cservice
    Du vergisst offenbar den einen, aber entscheidenden Punkt: ein DSL-Vertrag wird ortsgebunden abgeschlossen.
    D.h. du gehst mit dem Provider die Abmachung ein, an genau dem einen Ort für die nächsten 24 Monate das bereitgestellte DSL nutzen zu wollen.
    Daraufhin kannst du dich drauf verlassen, dass du 24 Monate die Leistung bekommst. Und der Provider kann sich drauf verlassen, dass du 24 Monate lang zahlst.

    So einfach ist das. Es wird ein Vertrag geschlossen, der nur an diesem einen Ort gilt. Damit fallen alle Eventualitäten wie Umzug usw. aus, aus ihnen können keinerlei Ansprüche entstehen, schon gar nicht die Vertragsauflösung.

    Tod des Vertragspartners ist etwas ganz anderes. Neben der Ortsgebundenheit besteht natürlich auch Personengebundenheit (man darf seinen Anschluss ja z.B. auch nicht mit jemand anderem teilen). Stirbt der Vertragspartner, erlischt der Vertrag.

  5. #24
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Gut Schrippe, ortsgebunden, aber gerade wenn das so ist, erwächst doch aus einem Ortswechsel ein Kündigungsrecht oder besser die Auflösung des Vertrages, hier nochmal siehe Strom!
    Schliesslich kann mich doch ein Servicevertrag nicht in meiner Freiheit einschränken oder finanziell benachteiligen, wenn ich von meinem Grundrecht der freien Wahl meines Aufenthaltsortes oder Wohnortes gebrauch mache und dann mein Vertragspartner nicht mehr liefern kann, kann er liefern im Rahmen des Vertrages (bis zu...) ist für mich logisch, dass der Vertrag weiter besteht, es geht mir nur um den Fall, dass kein DSL verfügbar ist. Und nach der vermutlich neuen regelung muss ich dann dennoch 3 Monate zahlen für nix.

    BG

  6. #25
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    @Cservice
    Willst oder kannst du das nicht verstehen??

    Du schließt mit einer anderen Person einen Vertrag über eine Leistung an einem bestimmten Ort.

    Jede einseitige Änderung dieses Vertrages ist ein Vertragsbruch und kann nur gemacht werden, wenn die andere Seite dem zustimmt.
    Ein Umzug ist ein Vertragsbruch. Wenn der Provider den Anschluss nicht umziehen kann oder will, dann hat der Kunde Pech!

    Was hast du denn für Vorstellungen von einem Vertrag???

    Gehst du ins Fitnessstudio, schließt einen 24-Monatsvertrag ab und wenn du dann nach 6 Monaten in eine Stadt ziehst, wo die kein Studio haben, verlangst du, dass sie dir eins bauen???


    Bevor wir hier in irgendeiner Weise weiter "diskutieren", sollte jeder hier nachschlagen, was ein "Vertrag" ist.
    Unfassbar, was das für Zustände sind hier......

    EDIT: Und dann wieder dieser Scheiß mit der Freiheit - natürlich kannst du umziehen wie du lustig bist. Aber Verträge, die du an einem bestimmten Ort schließt, gelten auch nur da.

    Wie zum Teufel kommst du darauf, dass dein Vertragspartner dafür aufkommen soll, wenn DU vertragsbrüchig wirst????

  7. #26
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Ein DSL-Vertrag ist mit einem Strom-Vertrag nicht zu vergleichen.

    Ein DSL-Anbieter gibt dem Kunden einen Kredit über 24 Monate. In diesem Kredit sind die Schaltkosten beim Netzbetreiber (Telekom, Telefonica, usw.), die gesponsorte Hardware sowie die sonstigen Kosten enthalten.
    Der Kunde trägt mit seinen monatlichen Beträgen diesen Kredit ab.
    Wenn jetzt ein Kunde vor Vertragsende umziehen will, ist der Kredit noch nicht getilgt und dem DSL-Provider würden Verluste entstehen.

    Bei einem Stromvertrag muss aber nichts geschaltet werden.
    Der Anschluss wird einmal geschaltet und bleibt dann unverändert. Es fallen für den Stromlieferanten keine Kosten für Hardware oder Schaltung an.
    Bei einem Stromvertrag bezahlst du nur den tatsächlichen Verbrauch + evtl. eine Grundgebühr.

  8. #27
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Schrippe
    @Cservice
    Willst oder kannst du das nicht verstehen??

    Du schließt mit einer anderen Person einen Vertrag über eine Leistung an einem bestimmten Ort.

    Jede einseitige Änderung dieses Vertrages ist ein Vertragsbruch und kann nur gemacht werden, wenn die andere Seite dem zustimmt.
    Ein Umzug ist ein Vertragsbruch. Wenn der Provider den Anschluss nicht umziehen kann oder will, dann hat der Kunde Pech!

    Was hast du denn für Vorstellungen von einem Vertrag???
    Naja, deine Vorstellungen vom Vertragsrechts sind ja auch rech wirr.
    Wenn ein Umzug ein Vertragsbruch wäre, könnte der Mieter bei einer Kündigung durch den Vermieter sich darauf berufen, daß er nicht aus-/umziehen kann, weil er sonst bei seinem ISP vertragsbrüchig wird.
    Hilfsweise könnte er den Vermieter auf DSL-Vertragsübernahme, bzw. Kostenübernahme verklagen

    Auweia... ob diese Prozesslawine noch zu stoppen ist?

  9. #28
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Ganz so ist es ja nicht, aber trotz allem ist ein DSL-Vertrag ortsgebunden, und so ein Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit. Nur so zum Vergleich: Wenn man einen 24-Monatsvertrag bei einem Mobilfunkunternehmen abschließt mit Internetflat etc. und man zieht an einen Ort, an dem der Service nicht verfügbar ist weil es dort beispielsweise ein Funkloch gibt, so käme trotzdem keiner auf die Idee, deswegen von dem Mobilfunkvertrag zurücktreten zu wollen. Das sollte man sich mal ganz emotionslos durch den Kopf gehen lassen.

    Ich meine, ich sehe schon ein, wenn ein DSL-Vertrag aufgelöst wird, wenn am neuen Wohnort nicht geliefert werden kann, die meisten ziehen ja nicht um, weil es so viel Spaß macht, aber eben nicht umsonst. Der von Grisu angeregte "Kredit" sollte da schon abbezahlt werden müssen und/oder die subventionierte Hardware müsste zurückgegeben werden.

    Da hier das Grundrecht auf freie Wahl der Wohnortes angesprochen wurde:
    Sicher, man ist frei in der Wahl seines Wohnortes, aber, so wie bei allen anderen Freiheiten auch, man muss eben auch mit den Konsequenzen seines Handelns und des Ausnutzen seiner Freiheiten leben. Wenn ich auf eine Insel im Wattenmeer ziehe, wo es nur eine Anlegestelle mit Boot gibt komme ich trotzdem nicht aus dem Leasingvertrag für mein Auto heraus, Freie Wahl des Wohnortes hin oder her.

  10. #29
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    . Wenn ich auf eine Insel im Wattenmeer ziehe, wo es nur eine Anlegestelle mit Boot gibt komme ich trotzdem nicht aus dem Leasingvertrag für mein Auto heraus, Freie Wahl des Wohnortes hin oder her.
    Guten Abend,

    naja Bernard, aber ich kann das Auto behalten und nutzen und wenn es auf dem Festland ist. So ein Auto ist eben nicht ortsgebunden, sonst wäre es ja auch sinnlos.

    @Julian,

    doch ich verstehe Dich, kannst Du sicher sein, aber zunächst erstmal, ein Vertrag ist eines der geringsten Glieder in der Rechtskette, warum meinst Du wohl, müssten sonst immer Gerichte Grundsatz-Urteile fällen und feststellen, ob ein Vertrag gegen geltendes Recht verstösst oder eben nicht.

    Ich will Dich nicht belehren, auch ist mir diese Diskussion das nicht wert, dass es hier wieder mal heiß her geht, also mäßige Du Dich bitte auch ein wenig in der Wortwahl!

    Ich habe lediglich meine Meinung dazu kundgetan, wie ich es sehe und wenn ich der Richter in so einem Prozess wäre, würde mir mein Rechtsempfinden, dies so empfehlen. Und die Rechtslage gibt das absolut her so zu entscheiden.


    BG

  11. #30
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    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    So ein Schwachsinn, wirklich unfassbar....

    Da laufen echt ein Haufen Leute durch dieses Land, die Verträge abschließen und gar nicht wissen, was das eigentlich ist und was das zu bedeuten hat... Wahnsinn...

    Ein Vertrag wird geschlossen, weil beide Seiten die Bedingungen für rechtens, gültig und akzeptabel halten. Daher gelten diese Bedingungen auch.
    Wieso nun für eine Vertragsseite ein Kündigungsrecht generiert werden sollte, weil sie bewusst gegen die beiderseits akzeptierten Bedingungen verstößt, ist weit mehr als unlogisch, das grenzt an Schizophrenie....

    Und a propos "Recht auf Freiheit blablabla" - der Provider hat auch Rechte, im konkreten Fall nämlich, dass der Kunde den Vertrag, den er abgeschlossen hat, auch bezahlt und nicht einseitig die Bedingungen ändert.

    Ein schlüssiges Argument, wieso aus einem Umzug eine Vertragsauflösung resultieren soll, hat es bisher hier nicht gegeben und wird es auch nicht geben, weil es schlicht nicht existent ist, bis einer von euch Quacksalbern bis zum Bundesgerichtshof durchgeklagt hat und höchstrichterlich entschieden ist, dass ein Umzug in einer Vertragsauflösung zu resultieren hat (was so garantiert nicht geschehen wird)...

  12. #31
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Schrippe
    euch Quacksalbern
    Schade, dass Du mich nicht ruhig und sachlich liest, hätte von einem "erfahrenen Benutzer" mehr erwartet.
    Lieber Julian mit Dir den Versuch zu starten etwas zu diskutieren und zwar in einem angemessenen Ton ist wohl unmöglich, daher klinke ich mich hier mal aus .. und gebe Dir recht

    BG

  13. #32
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Das BGH-DSL-Urteil ist bald Geschichte

    Zitat Zitat von Schrippe
    Ein schlüssiges Argument, wieso aus einem Umzug eine Vertragsauflösung resultieren soll, hat es bisher hier nicht gegeben und wird es auch nicht geben, weil es schlicht nicht existent ist, bis einer von euch Quacksalbern bis zum Bundesgerichtshof durchgeklagt hat und höchstrichterlich entschieden ist, dass ein Umzug in einer Vertragsauflösung zu resultieren hat (was so garantiert nicht geschehen wird)...
    Och... daß kann schneller gehen, als es DIR lieb ist.

    Stell Dir mal vor, da entscheidet jemand der das kann (nicht Du), daß ein Umzug "ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB" sein kann...
    In dieser Vorschrift ist bewusst nicht ausgeführt, was ein wichtiger Grund ist.

    Oder der Gesetzgeber gibt die Regeln für die vorzeitige Beendigung von DSL-Verträgen vor (Ausgangsposting)...

    Kennen wir nicht alle Gesetze, Vorschriften und Regeln aus früherer Zeit, die heute unvorstellbar sind und längst nicht mehr gelten?

    Aber nun halte ich es mit @Cservice und klinke mich aus dieser Diskussion ebenfalls aus, allerdings ohne Dir recht zu geben.

    Achso, noch was @Schrippe:
    Bei der vorzeitigen Beendigung von DSL-Verträgen handelt es sich nicht um ein medizinisches Problem
    Quacksalber ? Wikipedia

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