Bundesrat: Schadensersatz bei zu langsamen Internet

1Antworten
  1. #1
    Avatar von Hardwaremensch
    *********
    Hardwaremensch ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.02.2014
    Beiträge
    2.944
    Danke
    243

    Standard Bundesrat: Schadensersatz bei zu langsamen Internet

    Auch wenn es jetzt schon ein wenig her ist soll dem Forum diese Nachricht auch offiziell nicht vorenthalten werden:

    Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kunden bei Internetverträgen besser oder transparenter über die voraussichtlich verfügbare Bandbreite aufgeklärt werden müssen. Dazu soll die Regierung klären, ob ausreichend über Schwankungen bzw. das Nichterreichen der Maximalgeschwindigkeit informiert worden ist.

    Hintergrund scheint zu sein, dass im Bandbreitentest mehr als ein Viertel der Testenden mit weniger als 50% der gebuchten Geschwindigkeit unterwegs sind. Sie sind auch der Meinung dass wenn die verfügbare Bandbreite der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate nicht erreicht wird, sollen Schadensersatzansprüche der Kunden gegenüber dem Provider geltend gemacht werden können. Mit pauschalisierten Schadensersatzansprüchen bei regelmäßigen und wiederkehrenden Abweichungen könnten die Provider in die Pflicht genommen werden.

    Der Bundesrat schlägt zudem vor, dass die Provider künftig die tatsächliche Bandbreite anhand von Vergleichsberechnungen mit Anschlüssen im selben Einzugsgebiet mit in die Internetverträge aufnehmen. Den Kunden soll auf diese Weise eine vertragskonforme und bindende Leistung des Providers vorgelegt werden. Sollte ein Anbieter bezüglich der Anschlussgeschwindigkeit falsche Angaben machen, könnten zusätzliche Bußgelder verhängt werden.

    Dies soll dann eine Initiative zur besseren Breitbandversorgung darstellen.

  2. #2
    Avatar von Klemmleiste
    ********
    Klemmleiste ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    11.07.2011
    Ort
    Cottbus
    Beiträge
    1.405
    Danke
    127

    Standard AW: Bundesrat: Schadensersatz bei zu langsamen Internet

    Da denken wieder Leute über Dinge nach, die sie gar nicht verstehen.

    Interessant wäre auch, was hier gemeint ist, die Sync Geschwindigkeit oder die tatsächlich erreichbare Bandbreite, Stichwort "Stoßzeiten". Ansich ist die Idee gut, aber die Beweislast sowie das Erstreiten des Rechts wird dann sicher beim Kunden liegen, wie immer, ich glaube kaum, dass es Modelle geben wird, wo z. B. wegen Leitungslänge nur 75% der gebuchten Geschwindigkeit erreicht werden und es dann automatisch 25% Preisnachlass gibt.. das wäre eine echte Maßnahme.

    BG

Ähnliche Themen

  1. O2 vermasselt Umzug/ Schadensersatz?

    Von kaugummi im Forum O2
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 07.07.2014, 12:45
  2. Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragskündigung (Umzug)

    Von KlausPI im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 08.09.2007, 01:05
  3. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 12.04.2007, 16:53
  4. schadensersatz, für 2monat keine leistung

    Von derMilchmann im Forum 1&1
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 26.01.2007, 16:24
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz