Mahnung trotz Lastschrift?

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  1. #1
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    Standard Mahnung trotz Lastschrift?

    Hallo,

    ich habe Heute von Freenet eine Mahnung wegen meiner DSL Rechnung erhalten. Die erste Unverschämtheit ist IMO eine Mahngebühr von 10,00 EUR bei einem Rechnungsbetrag von 22,95.
    Das zweite ist das ich mir sicher bin, das die Lastschrift von meiner Bank nicht zurückgebucht wurde und das mit Kontoauszug auch belegen kann. Was ist jetzt das günstigste Verfahren? Rechnung überweisen und bzgl. Mahngebür schriftlich mit Einschreiben Widerspruch einlegen?

    Gruß,
    CKBe

  2. #2
    Avatar von GEH
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    Ne Quatsch, Du hast einem Lastfristverfahren zugestimmt und deshalb soll Freenet gefälligst auch die ganzen Transaktionen von sich aus machen.
    Du widersprichst der Rechnung + Mahnung mit dem Hinweis, dass Freenet die Sache selbstständig lösen soll und ja auch kann.
    Wenn Du jetzt etwas überweist kann es passieren, dass Freenet hinterher doch etwas abbucht.
    Freenet ist deutlich blöder als Du Dir das vorstellen kannst.

  3. #3
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    Naja, diese Glanzleistung hat bei mir aber auch schon mal das Finanzamt hinbekommen.

    Die hatten von mir auch eine Einzugsermächtigung, haben dann versäumt abzubuchen und mir prompt eine Mahnung mit saftiger Mahngebühr zugeschickt. Das hat mich dann auch mehrere Telefonate gekostet, um diesen Knoten aufzulösen.

    Der Unterschied zwischen dem Finanzamt und Freenet ist jedoch, dass man sein Finanzamt in der Regel zum Ortstarif erreichen kann, während das bei Freenet "etwas" kostspieliger ist.

  4. #4
    Avatar von Desateur
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    Hi,

    also ich würde dir raten nichts zu tun und das aus folgenden Gründen.
    Wenn du dich bei Freenet meldest kostet dich das Geld und Nerven, wenn du die Rechnung wie gesagt bezahlt hast passiert eh nichts weiteres mehr. Wenn du sie noch nicht gezaht hast oder sie rückgebucht wurde, kann ja mal passieren, bezahle sie ohne Mahngebühr. In 99%der Fälle bekommst du keine weitere Post wenn du die Mahngebühr einfach weglässt.

  5. #5
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    Das lag heute Morgen in meinem EMail Postfach:

    Betreff: Info über Mahnung trotz Lastschrift
    Sehr geehrter Herr XXX,

    bedauerlicherweise wurde Ihnen am 14.08.2007 eine Mahnung zugesandt, obwohl kein Einzug der Rechnung erfolgt ist. Für dieses Versehen bitten wir vielmals um Entschuldigung.
    Den Einzug der entsprechenden Rechnung haben wir am 14.08.2007 umgehend veranlasst. Bitte sehen Sie daher die Mahnung als gegenstandslos an.
    Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen und bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter den unten genannten Servicenummern gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr CreditControl-Team
    .. und ich hab die Überweisung (selbstverständlich ohne Mahngebühr) schon getätigt. Idioten!

  6. #6
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    Zitat Zitat von flatline
    .. und ich hab die Überweisung (selbstverständlich ohne Mahngebühr) schon getätigt. Idioten!
    Nun, ich hatte Dir ja geraten nichts zu überweisen.

  7. #7
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    Wenn man eine Frage stellt, darauf 3 Antworten bekommt, in denen immer wieder steht, man solle erst einmal nichts tun (vor Allem nicht überweisen!), dann aber entgegen der Tipps doch die Überweisung tätigt, dann (Entschuldigung) ist man selber schuld!

    Wenn Du am 14. oder 15. die Überweisung getätigt hast, dann konnte Freenet logischerweise am 14. davon noch nichts wissen.
    Sie haben Dir eine Mail geschickt und sich für Ihren Fehler entschuldigt.
    Nun hast Du selber auch einen Fehler gemacht!

    Deshalb finde ich hier den Ausdruck "Idioten" entweder unberechtigt, oder Du musst hier noch eine weitere Person ebenso bezeichnen.

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