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Surf&Phone 16.000 komplett in 51469 B-GL - Von wegen!!!

94Antworten
  1. #1
    Avatar von Jess
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    Standard Surf&Phone 16.000 komplett in 51469 B-GL - Von wegen!!!

    Hallo zusammen,

    da ich vor ein paar Tagen ein Upgrade von 1&1 Deutschland Flat 2.000 auf Surf&Phone 16.000 komplett machen wollte und alles schief läuft, habe ich mich gerade mal hier angemeldet um zu fragen ob es jemandem ähnlich geht und vor allem ob vielleicht noch jemand aus Bergisch Gladbach hier ist der vielleicht auch noch in meiner Nähe wohnt (Heidkamp) und der mir sagen kann, welche Geschwindigkeit bei ihm verfügbar ist.

    Also, am 21.11. habe ich im Control Center von 1&1 auf Upgrade geklickt, dann auf 16.000 komplett.
    Der DSL Check verlief erfolgreich *jippie*
    Movie Flat brauche ich nicht, Handy Flat habe ich mitbestellt, Modem ausgesucht... Dann kam die Bestellübersicht:



    Da war ja schon von "komplett" auf einmal nicht mehr die Rede...
    Egal, ein Freund von mir meinte das wäre bei ihm auch so gewesen, ich müsse mich für "komplett" vormerken lassen (bis ich das mal gefunden habe...).

    So weit, so gut.

    Ein paar Tage später bekomme ich einen Brief von 1&1 *freu* Das ging fix!
    Aber huch, was ist das?!



    "...von Ihnen bestellte Verfügbarkeit von DSL 6000..."?!

    Es kann sich ja nur um einen Fehler handeln, das kann ja jedem mal passieren...
    Ich habe also eine freundliche mail an den Support geschickt, mit der Bitte um Korrektur.

    Heute kam dann die Antwort:
    Sehr geehrte Frau ------,

    vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage.

    In unserem 1&1 Surf & Phone 16000-Paket ist die maximal verfügbare Bandbreite enthalten. Dies bedeutet für
    Sie, dass Ihr 1&1 DSL-Anschluss auf DSL 16000 geprüft wird. Ist dies nicht verfügbar,
    wird die nächst kleinere Bandbreite getestet und ggf. geschaltet. Dieser Vorgang
    wird solange durchgeführt, bis die maximale Bandbreite ermittelt wurde. Somit wird immer
    der schnellst mögliche DSL-Anschluss geschaltet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir
    vorab keine Aussage über die maximale Bandbreite treffen können. Diese ist abhängig von dem
    Ergebnis der manuellen Prüfungen.

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario K.
    Kundenservice
    Also ich finde es unmöglich und unvorstellbar, dass hier in der Nähe des Zentrums keine 16.000 zur Verfügung stehen sollen und dass einfach über meinen Kopf hinweg entschieden wird dass ich dann eben eine andere Geschwindigkeit bekomme.

    Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Freu mich auf eure Antworten!

    Jess

  2. #2
    Avatar von jubo14
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    Willkommen im Forum!
    Also ich finde es unmöglich und unvorstellbar, dass hier in der Nähe des Zentrums keine 16.000 zur Verfügung stehen sollen und dass einfach über meinen Kopf hinweg entschieden wird dass ich dann eben eine andere Geschwindigkeit bekomme.
    Es ist nun leider in keiner Weise unvorstellbar, das nicht mehr geht. Das hängt halt von den Leitungswegen und den noch freien DSL-Ports an Deinem Wohnort ab.
    Und über Deinen Kopf wurde hier überhaupt nichts entschieden. Du hast nunmal einen Vertrag mit bis zu 16000 kbit/s abgeschlossen. Und hier hat der Anbieter das maximal möglich zu liefern. Wenn das in Deinem Fall "nur" 3000 kbit/s sind, dann ist das (für Dich) leider so.

    Und was ähnliche Erfahrungen an geht, so ist das Forum voll davon.
    Nur ändern kann hier leider keiner etwas.

  3. #3
    Avatar von Jess
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    Und über Deinen Kopf wurde hier überhaupt nichts entschieden. Und hier hat der Anbieter das maximal möglich zu liefern.
    Ja... Aber dann sehe ich auch nicht ein für 16.000 zu zahlen und 3.000 zu bekommen. Fair wäre es gewesen mir dann einen anderen Tarif anzubieten.

    Wenn das in Deinem Fall "nur" 3000 kbit/s sind, dann ist das (für Dich) leider so.
    Wieso setzt du nur in Anführungsstriche?

    Außerdem finde ich es dreist in den Brief zu schreiben ich habe DSL 6000 bestellt, das habe ich nämlich nicht getan...

  4. #4
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Nun das Problem ist nun aber, dass es zwischen Deinem alten Tarif und dem DSL16000 überhaupt keine anderen Tarife mehr gibt!

    Und warum ich das nur in Anführungszeichen gesetzt habe?
    Ganz einfach, weil Dich hier eine Vielzahl von Usern um diese Bandbreite beneiden dürften. Es ist nämlich ein absoluter Irrglaube, dass in unserem Land jeder mit DSL6000 oder mehr im Netz surfen könnte.

    Und das in dem Brief nun stand, Du hättest DSL6000 bestellt, ist in der Tat merkwürdig, da man das in der Tat über die Website von 1&1 überhaupt nicht bestellen kann.
    Nur ist das nicht dreist, sondern nur dumm, weil hier ein alter Textbaustein verwendet wurde.
    An Deinem eigentlichen Problem ändert das aber nun überhaupt nichts.

  5. #5
    Avatar von Jess
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    Ich würde mich auch mit 2.000 zufrieden geben, es ist nicht so dass ich nach 16.000 lechze. Nur wollte ich auch unter anderem den Tarif wechseln wegen der Handy Flat, die ist ja bei dem Surf&Phone 2.000 nicht dabei.

    Es ist nämlich ein absoluter Irrglaube, ...
    Darum geht es nicht, ich finde nur, wenn ich etwas bestelle wo dran steht "mit bis zu 16.000", dann ist 3.000 im Verhältnis dazu schon sehr viel weniger.

    Nur ist das nicht dreist, sondern nur dumm, weil hier ein alter Textbaustein verwendet wurde.
    Ich kann nicht hellsehen dass meinetwegen aus Schusseligkeit ein alter Textbaustein verwendet wurde und da in der Antwortmail darauf auch nicht eingegangen bzw. sich für die Schusseligkeit entschuldigt wurde finde ich es dreist.

    Ich habe gerade noch mal an 1&1 gemailt und den Tarifwechsel gekündigt.
    Mal schauen ob jedenfalls das ohne Probleme über die Bühne geht...

  6. #6
    Avatar von bankkind
    bankkind ist offline

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    Darum geht es nicht, ich finde nur, wenn ich etwas bestelle wo dran steht "mit bis zu 16.000", dann ist 3.000 im Verhältnis dazu schon sehr viel weniger.
    so ist das nunmal. Du kannst bei einem Tarifwechsel bei 1u1 nur Surf & Phone 16.000 nehmen, oder den Komplett Anschluss, der aber momentan für Bestandskunden wohl nicht verfügbar ist.

    Ich habe gerade noch mal an 1&1 gemailt und den Tarifwechsel gekündigt.
    Mal schauen ob jedenfalls das ohne Probleme über die Bühne geht...
    Das wird wohl nicht klappen, kann ich dir sagen.

  7. #7
    Avatar von Jess
    Jess ist offline
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    Das wird wohl nicht klappen, kann ich dir sagen.
    Abwarten...
    Ich werd die Antwort jedenfalls hier posten sobald ich eine bekomme.

  8. #8
    Avatar von Surfmichel
    Surfmichel ist offline

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    Die Antwortmail würde mich och interessieren.

    Man könnte evtl. auf die Mail mit der bestellten 6.000er Bandbreite anfechten, da diese nicht bestellt wurde und auch nicht für Bestandskunden bestellt werden kann.

    Micha

  9. #9
    Avatar von epaw
    epaw ist offline

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    Es ist nun leider in keiner Weise unvorstellbar, das nicht mehr geht.
    Stimmt, in dieser Welt ist offenbar nichts mehr unvorstellbar.

    Das hängt halt von den Leitungswegen und den noch freien DSL-Ports an Deinem Wohnort ab.
    Das wissen wir. Nur, ich habe hier DSL16000 mit effektiv fast voller Bandbreite, da wäre es wirklich ein Armutszeugnis, wenn man Kunden in GL nichts Besseres als 3000k anbieten könnte. Ich wohne auf dem platten Land in Nordhorn (53.000), knapp 80km von Münster (270.000). Bergisch Gladbach (110.000) grenzt direkt an Köln (991.000).

    Und über Deinen Kopf wurde hier überhaupt nichts entschieden.
    Sehr wohl nach dem Handelsrecht. Es hieß "Es wird geschaltet". Die gewünschte Leistung wird aber ohne Nachfrage auf Einverständnis um 81% reduziert. Die Entscheidung, ob dies zum gleichen Preis akzeptiert wird, liegt immer noch beim Kunden. Das würde auch der Verbraucherschutz so sehen.

    Du hast nunmal einen Vertrag mit bis zu 16000 kbit/s abgeschlossen.
    Nicht richtig. Hier wurde bislang überhaupt noch kein Vertrag abgeschlossen.

    hier hat der Anbieter das maximal möglich zu liefern
    Nicht richtig. Der Anbieter hat das Bestellte zu liefern. Kann nur eine geringer wertige Ware/Leistung erbracht werden, ist der Anbieter verpflichtet, die Bestellung abzulehnen oder ein alternatives Angebot zu unterbreiten.
    Auf die Einschränkung der erbrachten Leistung zum gleich bleibenden Preis wird zwar im Angebot hingewiesen, dies ist aber nur in einem zumutbaren Rahmen zulässig, welcher hier nicht gegeben ist. So auch das Handelsrecht, wodurch abweichende eigene AGB ungültig sind. Bei Akzeptanz der AGB durch den Kunden bleiben ungültige Regelungen unberührt. Insbesondere im Bereich einer Großstadtmetropole darf man durchaus mehr als nur 19% erbrachte Leistung ohne Preissenkung erwarten.

    Ich habe hierzu mal eine Analogie verfasst:

    Kunde: Guten Tag. Oh, ich sehe, Sie bieten 1 Zentner Kartoffeln für 20EUR. Dann kaufe ich 1 Zentner.
    Verkäufer: Sie haben sich für einen erstklassigen Gemüsehändler mit bestem Gemüse und 1A-Qualität entschieden.
    Ich habe das Lager auf die von Ihnen gewünschte Menge von 18kg Kartoffeln überprüft.
    Folgendes Ergebnis hat die Überprüfung ergeben: Sie erhalten 9kg Kartoffeln zum Preis von 20EUR.

    Kunde: Wieso nur 9kg? Ich habe doch 1 Zentner gewünscht.
    Verkäufer: Vielen Dank für Ihre Anfrage.
    In unseren Zentner-Säcken ist die maximal verfügbare Menge an Kartoffeln enthalten. Dies bedeutet für Sie, dass das Lager auf Verfügbarkeit von 1 Zentner Kartoffeln geprüft wird. Sind so viele Kartoffeln nicht da, wird auf eine kleinere Menge geprüft und ggf. verkauft. Somit wird immer die maximal vorhandene Menge an Kartoffeln verkauft.
    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorab keine Aussage über die Menge verfügbarer Kartoffeln treffen können. Dies ist abhängig vom Ergebnis der manuellen Prüfungen.


    Der aufmerksame Leser findet sicher die vielen Ungereimtheiten.
    Nicht nur die Aussage, man habe DSL6000 bestellt, ist falsch. Auch die zweite Antwort ist widersprüchlich: Man könne noch keine Aussage treffen, obwohl seitens des Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass eine Entscheidung in Form eines Briefes getroffen wurde.
    Das ist aber typisch. Solch unpassende schnell zusammengewürfelte Antworten habe ich auch schon bekommen, helfen nicht wirklich weiter und verärgern den Kunden nur.

    Es geht hier aber auch unter anderem darum, wie wahrscheinlich es ist, dass in diesem Bereich in GL nur 3000k angeboten werden kann. Fragwürdig nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Antworten seitens 1&1 falsche und unschlüssige Informationen beinhalten.

    LG
    epaw (der sich im Anwaltsforum über die rechtlichen Zusammenhänge informiert hat)

  10. #10
    Avatar von bankkind
    bankkind ist offline

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    Nicht richtig. Hier wurde bislang überhaupt noch kein Vertrag abgeschlossen.
    Nicht Richtig. Mit erhalt der Widerrufsbelehrung kommt es zu einem 2 Jahres Vertrag.

    Das wissen wir. Nur, ich habe hier DSL16000 mit effektiv fast voller Bandbreite, da wäre es wirklich ein Armutszeugnis, wenn man Kunden in GL nichts Besseres als 3000k anbieten könnte. Ich wohne auf dem platten Land in Nordhorn (53.000), knapp 80km von Münster (270.000). Bergisch Gladbach (110.000) grenzt direkt an Köln (991.000).
    Das ist komplett irrelevant. Es ist das höchstmögliche!

    Sehr wohl nach dem Handelsrecht. Es hieß "Es wird geschaltet". Die gewünschte Leistung wird aber ohne Nachfrage auf Einverständnis um 81% reduziert. Die Entscheidung, ob dies zum gleichen Preis akzeptiert wird, liegt immer noch beim Kunden. Das würde auch der Verbraucherschutz so sehen.
    Mit dem akzeptieren der AGB, denke ich, hat der Kunde dem bereits zugestimmt.

  11. #11
    Avatar von TravellingMatt69
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    Zitat Zitat von epaw
    Nicht richtig. Der Anbieter hat das Bestellte zu liefern. Kann nur eine geringer wertige Ware/Leistung erbracht werden, ist der Anbieter verpflichtet, die Bestellung abzulehnen oder ein alternatives Angebot zu unterbreiten.
    Auf die Einschränkung der erbrachten Leistung zum gleich bleibenden Preis wird zwar im Angebot hingewiesen, dies ist aber nur in einem zumutbaren Rahmen zulässig, welcher hier nicht gegeben ist. So auch das Handelsrecht, wodurch abweichende eigene AGB ungültig sind. Bei Akzeptanz der AGB durch den Kunden bleiben ungültige Regelungen unberührt. Insbesondere im Bereich einer Großstadtmetropole darf man durchaus mehr als nur 19% erbrachte Leistung ohne Preissenkung erwarten.
    Mal wieder ganz ein Schlauer. Lies dir erst mal Vertrag und AGBs durch bevor du so einen Mist ablässt.

  12. #12
    Avatar von jubo14
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    Kunde: Guten Tag. Oh, ich sehe, Sie bieten 1 Zentner Kartoffeln für 20EUR. Dann kaufe ich 1 Zentner.
    Verkäufer: Sie haben sich für einen erstklassigen Gemüsehändler mit bestem Gemüse und 1A-Qualität entschieden.
    Ich habe das Lager auf die von Ihnen gewünschte Menge von 18kg Kartoffeln überprüft.
    Folgendes Ergebnis hat die Überprüfung ergeben: Sie erhalten 9kg Kartoffeln zum Preis von 20EUR.

    Kunde: Wieso nur 9kg? Ich habe doch 1 Zentner gewünscht.
    Verkäufer: Vielen Dank für Ihre Anfrage.
    In unseren Zentner-Säcken ist die maximal verfügbare Menge an Kartoffeln enthalten. Dies bedeutet für Sie, dass das Lager auf Verfügbarkeit von 1 Zentner Kartoffeln geprüft wird. Sind so viele Kartoffeln nicht da, wird auf eine kleinere Menge geprüft und ggf. verkauft. Somit wird immer die maximal vorhandene Menge an Kartoffeln verkauft.
    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorab keine Aussage über die Menge verfügbarer Kartoffeln treffen können. Dies ist abhängig vom Ergebnis der manuellen Prüfungen.
    Manchmal macht es mir ja auch mal Spaß auf so eine Analogie zu antworten.

    Du übersiehst hier nämlich etwas!

    Hier wird nämlich überhaupt nicht 1 Zentner Kartoffeln verkauft!
    Es wird ein Sack verkauft, in dem sich bis zu einem Zentner Kartoffeln befinden können! In einigen der Säcke sind dann eben 50kg drin, in anderen eben nur 40kg, und dann gibt es eben solchen mit nur 9kg, je es gibt sogar solche mit nur 1kg!
    Und der Händler weist sogar darauf hin, dass er erst nach Abschluss des Kaufes in sein Lager geht und dort den dicksten Sack herauszieht. Wieviel da dann allerdings drin ist, muss man sehen.
    Im Lager wird also nicht auf "1 Zentner Säcke" sondern überhaupt nur auf das Vorhandensein von Säcken geprüft.
    Und von denen wird dann immer der dickste genommen!

    Ach und um nun mal von den Kartoffeln wieder weg zu kommen.
    Wer hat Dich denn auf den schmalen Pfad geführt und behauptet, hier würde das Handelsrecht (HGB) gelten?
    Wir reden hier von Geschäften zwischen Providern und Privatpersonen. Und Geschäfte dieser Art werden seit deutlich über 100 Jahren im Abschnitt über Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

  13. #13
    Avatar von Schrippe
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    Zitat:
    Ich habe gerade noch mal an 1&1 gemailt und den Tarifwechsel gekündigt.
    Mal schauen ob jedenfalls das ohne Probleme über die Bühne geht...
    Das wird wohl nicht klappen, kann ich dir sagen.
    Die Kündigung des Tarifwechsels wird sehr wohl klappen, denn jeder Vertrag hat eine Widerrufsfrist von 2 Wochen. Auch wenn der Tarifwechsel bereits am nächsten Tag reibungslos über die Bühne gegangen wäre, könnte Jess ihn problemlos widerrufen!

    Mal davon abgesehen: wer sich mit Verbraucherschützern unterhält, wird von denen Rückendeckung bekommen in dem, was epaw geschrieben hat! Sicherlich versuchen diese Firmen mit Angaben wie "mit bis zu..." etwaigen Problemen aus dem Weg zu gehen. Soweit sind wir im deutschen Verbraucherschutz allerdings schon, dass Leistungen, die angeboten werden und dann bei weitem (in diesem Fall krasse 81% weniger, manchmal auch "nur" 50% weniger Leistung) unter dem Angebot liegen, Verträge nach sich ziehen, die innerhalb der gesetzlichen Fristen ohne Kompromisse gekündigt und rückgängig gemacht werden können. Leider gibt es dazu noch keine Urteile (soweit ich weiß), aber von Verbraucherzentralen wird diese Art der Werbung als rechtwidrig bezeichnet. Man kauft ja im Laden auch kein Netz Orangen "mit bis zu 2kg Inhalt" für 2 Euro, sondern mit 2kg Inhalt für 2 Euro und wenn da nicht 2kg Orangen drin sind, dann werden sie entweder nicht gekauft oder man beschwert sich und bekommt 2kg, das würden sicher auch TravellingMatt69, bankkind und jubo14 so machen...

    Da beißt sich der Hund doch auch in den eigenen Schwanz. Die Provider meinen, mit den "mit bis zu" Angaben umgingen sie alle rechtliche Hürden. Tatsache ist aber, dass sie ihre "mit bis zu" Angebote in den allermeisten Fällen nicht halten können (ich wohne mitten in Berlin und habe 6000DSL bestellt (vor 15 Monaten!), aber nur 3456k Downstream bekommen, mit der Ankündigung von 1&1 damals, es würde bald ausgebaut und dann schnellstmöglich auf 6000 umgestellt - bis heute ist nichts passiert! Was meint ihr, wie viele Kunden hier 6000 oder 16000 DSL bestellt haben, aber nur 3000 oder 4000 bekommen?? Hier wohnen (mit Speckgürtel) 5,5 Mio. Menschen!).
    Aber anstatt einzusehen, dass ihre "mit bis zu" Angebote nur sehr selten einzuhalten sind und es nur immer mehr Ärger mit Kunden gibt und aus dieser Erkenntnis Angebote zu machen, die felxibel sind und nach der tatsächlichen Geschwindigkeit berechnet werden, muss man sich zusätzlich zu den Konflikten mit den Providern in solchen Foren auch noch mit Leuten rumschlagen, die ernsthaft solche wettbewerbsverzerrenden Machenschaften unerstützen und gut heißen, "weil ja alles so schön rechtens ist".

    So ein Schwachsinn, echt. Es geht hier darum, dass Kunden das bekommen, was sie kaufen. Wer dieses Prinzip nicht unterschreibt, hat in einer modernen Marktwirtschaft nichts verloren...

    Mal wieder ganz ein Schlauer. Lies dir erst mal Vertrag und AGBs durch bevor du so einen Mist ablässt.
    Und mit dieser Äußerung hat sich TravellingMatt69 ein weiteres Mal absolut disqualifiziert....

  14. #14
    Avatar von Schrippe
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    Zitat Zitat von jubo14
    Es wird ein Sack verkauft, in dem sich bis zu einem Zentner Kartoffeln befinden können!
    Und genau solche Leute wie du, jubo, sind es, die Kunden, die keine Ahnung haben, solche hinterfo***** Angebote verkaufen und sich hinterher die Hände reiben, wie dumm diese Leute sind, für etwas Geld zu bezahlen, was sie gar nicht bekommen! Echt ekelhaft...

  15. #15
    Avatar von TravellingMatt69
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    Ich würde dir kleinen Klugscheißer gerne mal ein paar direkte Worte sagen, aber dann löscht es ein Admin wieder. Du und epaw, ihr seid die Superschlauen des Forums. In jedem Vertrag, jeden AGB und auch in jeder Werbung wird von "bis zu" DSL16000 gesprochen, aber ihr ignoriert das fröhlich, oder es dringt nicht bis zu den entsprechenden Gehirnwindungen vor, je nachdem, und fangt dann zum maulen an, wenns weniger wird. Und da kann dir kein Anwalt, kein Verbraucherschutz und nicht mal Gott helfen, und es mach JEDER Provider so, daß er dir keine Bandbreite oder Ping garantiert, das lässt sich schon technisch nicht anders machen, aber das wird ein Kopfhohlkörper wie du nie begreifen. Aber so kennt man dich hier, hast dich ja auch schon in anderen Threads entsprechend "ausgezeichnet"

  16. #16
    Avatar von jubo14
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    Donnerwetter Dich hat 1&1 aber mal richtig verärgert!

    Nur kann ich da leider nix dafür!
    Aber wenn Du jemanden brauchst, den du dafür (zumindest verbal) verprügeln kannst, bitte sehr, ich habe ein breites Kreuz!

    Und wenn Du schreibst:
    Leider gibt es dazu noch keine Urteile
    dann hast Du übrigens recht.
    Und wenn Du nun mal Deine Wut etwas bei Seite schieben würdest, dann würdest Du erkennen, dass die Gründe dafür schlicht daran liegen, dass die Anbieter hier im Recht sind.
    Und nebenbei wird von den Verbraucherschützern auch nicht die Vertragspolitik, und damit die Angebote als solche, sondern lediglich die Art und Weise der Werbung kritisiert.
    Nur wer heute noch nicht mitbekommen hat, dass gerade bei der Bereitstellung eines DSL-Anschlusses durchaus eine mitunter auch deutlich geringere Bandbreite, als die beworbene maximale Bandbreite herauskommt, der wird sich vor jedem deutschen Gericht anhören müssen, dass er sich halt unzureichend informiert hat.

    Und da sind wir dann ja wohl wieder bei Dir!
    Du ärgerst Dich maßlos, dass Du einen Vertrag eingegangen bist, bei dem Du am Ende 24 Monate gebunden warst und nicht das bekommen hast, was Du Dir erhofft hattest.

    Und nun noch zu mir und meinen Kunden.
    Denn so falsch liegst Du nicht, wenn Du meinst ich sein auch als Dienstleister unterwegs. Nur "verkaufe" ich keine Telekommunikationsleistungen, sondern IT-Dienstleistung verschiedenster Art.
    Und wenn ich nun einen Vertrag mit einem Kunden abschließen, dann gehe ich in der Tat davon aus, dass dieser Vertrag gelesen, geprüft, hinterfragt, dann verstanden und erst ganz zum Schluss unterschrieben wird.
    Wenn das dann allerdings geschehen ist, bin ich verpflichtet die zugesagte Leistung zu erbringen, allerdings auch nur in der zugesicherten Form. Nicht weiniger, aber eben auch nicht mehr!
    Wenn ich einen Vertrag abschließe, dann muss ich Ahnung haben was ich dort mache. Und nur weil es nur durch ein paar Mausklicks möglich ist einen Vertrag abzuschließen, bedeutet das nicht, dass man nicht vorher die Pflicht hat, sich als Kunde mit der Materie vertraut zu machen!

    Es gibt ein schönes altes Sprichwort:

    Dummheit schützt vor Strafe nicht!

    Und wer sich (wie Du scheinbar) vorher unzureichend informiert, dessen Strafe ist dann halt eine Leistung, die nicht den Erwartungen entspricht!



    @ TravellingMatt69

    Keep cool!

  17. #17
    Avatar von Schrippe
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    Es ist geradezu lächerlich, in welcher Art und Weise TravellingMatt69 hier versucht, Leuten die Meinung zu verbieten. Und es ist fast noch lächerlicher, mit welchen Argumenten er um sich wirft - von "Klugscheißer" bis hin zu "Kopfhohlkörper" scheint das Vokabular dieses Users ja zu reichen, zu mehr aber auch (leider) nicht.

    Mal ganz abgesehen davon, dass die Provider im Recht sind, heißt das nicht, dass es dem normalen Rechtsmepfinden des Großteils der Bevölkerung entspricht. Urteile werden nun mal im Namen des Volkes gesprochen und das Volk (in diesem Fall der Kunde) findet es (mal abgesehen von euch zwei Personen hier) nun mal nicht in Ordnung, dass diese Verträge so sind wie sie sind und das Werbung so gemacht wird, wie sie gemacht wird. Und nur weil es (noch!) keine Urteile dazu gibt, heißt das nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss. Irgendwann muss jemand den entscheidenden Prozess führen (den er gewinnen wird) und spätestens dann werden auch Personen wie ihr zwei, jubo und Matt, einsehen müssen, dass eure Pro-Provider-Aktivität einfach mal fürn Arsch war.

    Wie gesagt: wer nicht verstanden hat, wie ein Verhältnis Dienstleister-Kunde auszusehen hat, dem kann ich nur wünschen, eines Tages mit der richtigen Erkenntnis aufzuwachen...


    @Reisematte: schreib mir doch eine sehr persönliche Nachricht, damit ich mich an deinen verbalen Fäkalausgüssen ergötzen kann...

  18. #18
    Avatar von TravellingMatt69
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Es ist geradezu lächerlich, in welcher Art und Weise TravellingMatt69 hier versucht, Leuten die Meinung zu verbieten. Und es ist fast noch lächerlicher, mit welchen Argumenten er um sich wirft - von "Klugscheißer" bis hin zu "Kopfhohlkörper" scheint das Vokabular dieses Users ja zu reichen, zu mehr aber auch (leider) nicht.

    Mal ganz abgesehen davon, dass die Provider im Recht sind, heißt das nicht, dass es dem normalen Rechtsmepfinden des Großteils der Bevölkerung entspricht. Urteile werden nun mal im Namen des Volkes gesprochen und das Volk (in diesem Fall der Kunde) findet es (mal abgesehen von euch zwei Personen hier) nun mal nicht in Ordnung, dass diese Verträge so sind wie sie sind und das Werbung so gemacht wird, wie sie gemacht wird. Und nur weil es (noch!) keine Urteile dazu gibt, heißt das nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss. Irgendwann muss jemand den entscheidenden Prozess führen (den er gewinnen wird) und spätestens dann werden auch Personen wie ihr zwei, jubo und Matt, einsehen müssen, dass eure Pro-Provider-Aktivität einfach mal fürn Arsch war.

    Wie gesagt: wer nicht verstanden hat, wie ein Verhältnis Dienstleister-Kunde auszusehen hat, dem kann ich nur wünschen, eines Tages mit der richtigen Erkenntnis aufzuwachen...


    @Reisematte: schreib mir doch eine sehr persönliche Nachricht, damit ich mich an deinen verbalen Fäkalausgüssen ergötzen kann...
    Blubb -blubb...
    Wenn, und falls, und wenn überhaupt.
    Den entscheidenden Prozess führen.... offen gefragt, bist du blöde? Meinst du Verträge und Vertragsihnalte muß nur der Provider einhalten, der werte Kunde kann machen und treiben was er will? Oder bist du nicht in der Lage Verträge und AGBs zu lesen? Bist du nur eingebildet-arrogant, daß du stets meinst alles besser zu wissen, als alle anderen, oer raschelt nur das Stroh in deinem Kopf zu laut?
    Weist du was? In nicht all zu ferner Zukunft wirds mal ne schwarze Liste geben, ähnlich der SchuFa, in der solche intelligenten Kunden festgehalten werden, und denen niemand mehr einen Vertrag gibt, weil diese intelligenten Kunden ja meinen, Vertragsklauseln gelten nicht für sie.

  19. #19
    Avatar von Jess
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    Also zu den Posts von TravellingMatt69 schreibe ich mal gar nichts, da fällt mir nichts mehr zu ein...

    @Schrippe
    Danke für deine Posts!

    Habe heute morgen eine mail von 1&1 bekommen, die Antwort auf meine Bitte um Stornierung:

    Sehr geehrte Frau ------,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Der Check auf der Homepage testet ob der Tarif 1&1 Surf & Phone 16.000 verfügbar ist. Dies sagt nichts über die tatsächliche Geschwindigkeit aus. Aktuell wird an Ihrem 1&1 DSL-Anschluss die Bandbreite 3072 kbit/s geschaltet, da bei der damaligen Bestellung keine höhere Bandbreite verfügbar war. Ihre Anschlussdaten werden von uns mit einem automatisierten Prozess regelmäßig geprüft. Wenn bei diesem Prozess eine höhere Bandbreite festgestellt wird, lassen wir diese auf Ihren 1&1 DSL-Anschluss schalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesen Vorgang nicht manuell eingreifen können.

    Im Falle eines Tarifwechsels besteht kein Rücktrittsrecht, da es sich nicht um eine Neubestellung sondern um eine Änderung eines bestehenden Vertrages handelt. Dieser
    Tarifwechsel und die damit verbundenen Konditionen, wurden von Ihnen mehrfach bestätigt und akzeptiert. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario K.
    Kundenservice
    Ich habe die Sache an meinen Anwalt weiter geleitet, denn auch wenn hier einige User und 1&1 der Meinung sind sie sind vollkommen im Recht, heißt das noch lange nicht dass ich deswegen alles mit mir machen lasse und aufgebe.
    Man sieht oft genug, wenn man sich richtig gegen solche ich nenne es mal Machenschaften zur Wehr setzt kann man es auch schaffen sein Recht zu bekommen! Und wenn ich so weit gehen muss dass es zu einem Prozess kommt...

    Ich würde hier nicht von Kartoffeln im Sack, sondern von der sprichwörtlichen Katze im Sack sprechen, die sich nachher auch noch als Maus heraus stellt.
    Natürlich ist es als Kunde meine Pflicht mich gründlich zu informieren, genau so aber ist es Pflicht der Anbieter keine schleierhaften Angebote mit womöglich noch versteckten Klauseln anzubieten.
    Ebenso bin ich der Meinung, dass es mein gutes Recht als Kunde ist, von einem Vertrag bzw. einer Vertragsänderung innerhalb einer bestimmten Zeit zurück treten zu können. Wo kommen wir denn da hin...

  20. #20
    Avatar von Surfmichel
    Surfmichel ist offline

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    Danke
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    Hy

    @Schrippe

    Zitat von Schrippe
    Es geht hier darum, dass Kunden das bekommen, was sie kaufen.
    Genau und das bekommt ja der Threadsteller.

    Kannst du kein deutsch??
    Was bedeutet denn "bis zu" bei dir oder "techn. mögliche"

    Wenn dieses "bis zu" vom Threadsteller nicht -, überlesen oder nicht verstanden wird, können doch andere nichts für.

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