Sonderkündigung Telekom bei Umzug ins Ausland??

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  1. #1
    Avatar von honey4652
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    Standard Sonderkündigung Telekom bei Umzug ins Ausland??

    Ich habe folgendes Problem:

    Ab März werde ich wegen Arbeitsaufnahme nach Österreich auswandern.
    Leider habe ich im August meinen T-com Vertrag "Call und Surf" ohne darauf hingewiesen zu werden um zwei Jahre verlängert(Tarifumstellung).

    Von einer Bekannten, die bei der Telekom gearbeitet hat habe ich erfahren, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt.Leider konnte ich weder in den AGBs noch über die T-com diesbezüglich etwas in Erfahrung bringen.

    Kann mir jemand einen Tip geben?

    Viele Grüße

    Honey

  2. #2
    Avatar von Prinz96
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    Bei Auswanderung gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
    Es werden (logischerweise) nicht alle Möglichkeiten, wann ein Sonderkündigungsrecht besteht, in den AGBs gelistet. Dass es aber
    eines gibt, ist Fakt.
    Einfach per Sonderkündigungsrecht kündigen, und die entsprechenden Nachweise beifügen. Sollte kein Problem sein.
    Sicher hilft Dir aber auch der nächste T-Punkt weiter.

  3. #3
    Avatar von GEH
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    Willkommen im Forum!

    Also das Wort Sonderkündigungsrecht geht mir langsam auf den Zeiger, weil es - soweit mir bekannt - kein Gesetz unter diesem Begriff gibt und auch kein Anbieter so ein Wort in seine AGB schreiben würde.
    Das Wort ist reine Phantasie der Kündigungswilligen.

    Es gibt die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, für die der § 314 BGB die Rechtsgrundlage ist (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund).
    Genaueres lässt sich hier nachlesen:
    https://www.dsl-forum.de/ftopic10158.html

    Kurz:
    Ja, ein Umzug ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung, weil der Anbieter im Ausland ja seine Leistungen nicht mehr erfüllen kann.
    Voraussetzung ist aber, dass der Kunde im Heimatland seinen Wohnsitz ganz aufkündigt.
    Schwierigkeiten kann es geben, wenn der Kunde vorübergehend seinen Heimwohnsitz zu den Eltern legt (machen manche Leute bei kurzem Auslandsaufenthalt), denn dann wird das als Umzug dorthin gewertet und das wäre kein Kündigungsgrund.
    Aber es sieht ja eh so aus, als willst Du längerfristig zu den Ötzis übersiedeln.

  4. #4
    Avatar von rleckebusch
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    Standard Vertragsstrafe bei Außerordentlicher Kündigung?

    Hallo,

    ich habe ein ähnliches Problem:

    Ich werde vorausichtlich für mind. 1 Jahr in die USA gehen. Nach Rücksprache mit meinem Provider kann ich aus diesem Grund kündigen.

    Allerdings hat er mir eine Vertragsstrafe von 15€ pro Monat angedroht. Dieses ist auch lt. §314 nicht ausgeschlossen.

    Ist dieses rechtens (bei einer Restlaufzeit von 17 Monaten). Kennt sich damit jemand aus?

  5. #5
    Avatar von GEH
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    Standard Re: Vertragsstrafe bei Außerordentlicher Kündigung?

    Zitat Zitat von rleckebusch
    Allerdings hat er mir eine Vertragsstrafe von 15€ pro Monat angedroht. Dieses ist auch lt. §314 nicht ausgeschlossen.

    Ist dieses rechtens (bei einer Restlaufzeit von 17 Monaten). Kennt sich damit jemand aus?
    Wie Du glaub schon richtig erkannt hast, wird im §314 Ansatz 4 eine Art Schadensersatz nicht ausgeschlossen.
    Insofern ist dies auch rechtens.
    Über die Höhe sagt dieser § aber nicht aus, das ist vermutlich woanders geregelt.
    Da hab ich auch keine Ahnung.
    15 Euro/Monat statt vermutlich 40 oder 45 Euro könnte sogar noch im Rahmen sein.
    Kulant ist aber etwas anderes ...

    Ist das auch die Telekom oder ein anderer Provider?

  6. #6
    Avatar von rleckebusch
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    Danke für die Antwort!

    Es handelt sich nicht um die Telekom, sondern um M-Net (Anbieter in Bayern). Allerdings habe ich nach ähnlichen Themen im Forum gesucht. Deswegen bin ich bei diesem Thread gelandet.

    Ich frage mich allerdings, ob die das wirklich machen können, da ich ja beruflich umziehe und ich ja auch anders herum darauf pochen könnte, das mir meine DSL Verbindung angeboten wird. So sehe ich das zumindest!

    Laut meiner Rechtschutz Versicherung soll es dazu auch ein Urteil geben, dass ich nicht zahlen muss!

    Mal schaun!

  7. #7
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von rleckebusch
    Es handelt sich nicht um die Telekom, sondern um M-Net (Anbieter in Bayern). Allerdings habe ich nach ähnlichen Themen im Forum gesucht. Deswegen bin ich bei diesem Thread gelandet.
    Oje, doch, der war auch schon hier im Forum, das scheint ein besonders zwielichtiger Verein zu sein.
    Die agieren nur in Bayern und wenn jemand umzieht - was heute rein beruflich schon normal ist - dann verlangt diese Firma eine Abfindung.
    Das ist schon ein ziemliche Umverschämtheit.
    Bei deutschlandweit agierende Anbietern könnte man ja wenigstens noch argumentieren, dass sich der Kunde eine Wohnung mit DSL-Verfügbarkeit suchen kann - obwohl ich das auch fragwürdig finde.
    Aber bei M-Net hast Du definitv kein Möglichkeit den Kram weiter zu nutzen und die wollen trotzdem Geld sehen.
    Kurz: Mit M-Net bindest Du Dich quasi an den Freistaat.

    Also bei anderen Anbieter kommst Du meist umsonst aus dem Vertrag, wenn Du ins Ausland musst und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hast.
    Probleme gibt es höchstens bei Leuten, die ihren ersten Wohnsitz zu den Eltern verlagern und dann ja rein offiziell gar nicht im Ausland sind.

  8. #8
    Avatar von Knacki5780
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    Standard Kündigung bei Zusammenlegung der Wohnung

    Hallo!

    Ich habe ein ähnliches Problem. Ich selbst habe einen bestehenden Vertrag (24 Monate) für Telefon und Internet über 1&1.

    Meine Freundin hat einen eigenen Vertrag in ihrer Wohnung bei der T-Com mit einer Restlaufzeit von 14 Monate.

    Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, da wir ja nur einen Vertrag nutzen können? Gibt es hierzu Gerichtsurteile, wenn ja wo? Oder was kann ich/ wir tun?

    MfG
    Stefan

  9. #9
    Avatar von jubo14
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    Willkommen!

    Aber Sorry, aber Du hängst Dich hier an einen Thread zu einem völlig anderen Thema!

    Oder wollt Ihr in der Schweiz zusammenziehen?

    Sollte Euer gemeinsamer Wohnsitz in Deutschland liegen, so könnt ihr mal ganz freundlich bei Euren Providern anfragen, ob man Euch aus dem Vertrag entlässt. Wenn die Antwort aber "Nein" lautet, werdet Ihr beide Verträge bis zum Ende der Laufzeit zahlen müssen.

  10. #10
    Avatar von weban
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    Hallo,

    ich bin neu hier un habe eure Beiträge mit interesse verfolgt. Habe derzeit ein ähnliches Problem.

    Bin zum 01.07. in die Schweiz umgezogen und habe das ausserordentliche Kündigungsrecht für meinen Call & Surf Vertrag der Telekom geltend gemacht.

    Soweit so gut. Die Kündigung wurde akzeptiert, nur will die Telekom nun von mir 318,- EUR Schadensersatz haben.

    Die Restlaufzeit des Vertrages beläuft sich auf 16 Moante und ich habe auch keinen Wohnsitz in Deutschland mehr.

    Jetzt ist die Frage, ob die Schadensersatzforderung rechtens ist und ich das bezahlen muss?


    Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Thematik, bzw. gibt es dazu Urteile?

    Danke euch

    Gruss
    André

  11. #11
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von weban
    Soweit so gut. Die Kündigung wurde akzeptiert, nur will die Telekom nun von mir 318,- EUR Schadensersatz haben.

    Die Restlaufzeit des Vertrages beläuft sich auf 16 Moante und ich habe auch keinen Wohnsitz in Deutschland mehr.

    Jetzt ist die Frage, ob die Schadensersatzforderung rechtens ist und ich das bezahlen muss?
    Hmm, zu Abfindungszahlungen kommt es normal eher wenn z.B. ein Päarchen mit 2 Tarifen zusammenzeiht etc. also innerhalb von Deutschland.
    Das ist dann meistens ein Regelung in beiderseitigem Einverständnis und entspricht dann der halben Gebühr, so ein ähnlicher Betrag ist das auch bei Dir.

    Rückfragen:
    Wurde erst die Kündigung akzeptiert und dann kann eine Forderung oder ist die Zahlung Bedingung?

    Eigentlich ist das ein Fall für einen Anwalt, aber ich würde vorher noch mit der Hotline reden.
    Also mir ist nicht bekannt, dass Auslandsumzug ein Fall für Schadensersatz ist.
    Ausgeschlossen wird das nach §314 aber nicht:
    https://www.dsl-forum.de/ftopic10158.html
    Vielleicht wäre auch der richtige Weg gewesen erst einen Umzugsantrag zu stellen, den die Telekom dann nicht erfällen kann.
    Denn ohne Auftrag oder Abmahnung ist die Kündigung nach §314 tatsächlich auch nicht ganz korrekt.

  12. #12
    Avatar von weban
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    Die Bestätigung der Kündigung und die Schadensersatzforderung kamen in einem Schreiben. Eine Begründung wurde nicht genannt.

    -------------
    Ich hab mir schon überlegt ob ich das überhaupt bezahlen soll.

    Das Konto ist zu Monatsende tot, da gibts dann nichts mehr zu holen.

    Zudem ziehen wir nochmal innerhalb der Schweiz um, sprich irgendwelche Zahlungserinnerungen laufen ins Nirvana. Es sei denn Sie bekommen die neue Anschrift raus.

    Ist allerdings ein heisses Eisen und nicht gerade der korrekte Weg.

    Allerdings finde ich das auch nicht OK von der Telekom. Wenn ich gestorben wäre hätten die vermutlich auch noch Schadensersatz verlangt.

    Danke und Gruss
    Andre

  13. #13
    Avatar von GEH
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    Ja, üblich ist das meines Wissens nicht.
    Ich kenne es so, dass Umzug ins Ausland neben Tod es erlaubt so aus den Vertrag zu kommen.
    Problem gibt es höchstens, wenn Du Deine offiziellen Wohnsitz in D behalten würdest.

    Mit der Zahlungsverweigerung würde ich aber aufpassen.
    Die Folge würde ein negativer Schufaeintrag sein.
    Das juckt Dich in CH nicht, Du bist aber in D auf absehbare Zeit nicht mehr kreditwürdig.
    Das würde ich lieber versuchen zu vermeiden.

    Ich würde noch einmal bei der Rechnunghotline nachfragen und nach der Begründung fragen.
    Es kann auch ein Bearbeitungsfehler vorliegen.
    Oder die benötigen noch exakte Nachweise über Deinen Umzug!
    Es könnte und würde ja sonst jeder kündigungswillige Kunde behaupten, er ziehe ins Ausland.

    Wenn das nichts bringt, würde ich Widerspruch gegen die Schadensersatzforderung schriftlich einlegen und auf ein Begründung fordern.
    Dort eventuell auch klare Nachweise für den Umzug mitsenden!

  14. #14
    Avatar von Zöllner
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    Zitat Zitat von GEH
    Ja, üblich ist das meines Wissens nicht.
    Mir ist es mit der Telekom genau so ergangen:

    Ich bekam Anfang Juni recht kurzfristig eine Stellenzusage in der Schweiz. Weil ich das schon vorher absehen konnte, habe ich mich vorher im T-Punkt erkundigt, wie kurzfristig ich außerordentlich sprich wegen des Umzugs ins Ausland kündigen kann, und der Mitarbeiter meinte, mit der Abmeldung ginge das innerhalb von wenigen Tagen, ca. 1-2 Wochen.

    Schliesslich habe ich am 14. Juni zu Ende Juni gekündigt mit einer Bescheinigung meines neuen Arbeitgebers und Vermieters, dass ich ab 30.6. in der Schweiz wohne, und dem Hinweis "Falls Sie weitere Dokumente von mir benötigen, bitte ich um eine kurze Nachricht, gerne auch unter meiner o.a. E-Mail-Adresse.".

    Dann erfolgte der Umzug, ich habe wochenlang nichts gehört; am 29.7. kam ein Schreiben in die Schweiz an meine neue Adresse: "Bei der Überprüfung der Unterlagen haben wir festgestellt, dass uns noch keine entsprechende Abmeldebestätigung vorliegt, die Ihren Umzug ins Ausland bestätigt. Bitte senden Sie uns den erforderlichen schriftlichen Nachweis für die Bearbeitung einer vorzeitigen Kündigung Ihres Vertrages zu". Die Abmeldung habe ich am gleichen Tag zurückgeschickt und heute hatte ich einen Brief in der Post: "Ihr Auftrag vom 15.8.2008 - Kündigungsbestätigung. Wir haben die Kündigung Ihres T-Com-Anschlusses erhalten. In unseren Unterlagen haben wir vermerkt, dass wir Ihren Vertrag über die unten aufgeführten Leistungen zum 18.8.2008 beenden." Dann eine Auflistung meines Vertrages und der Hinweis, dass ich einmalig 269,21 € "Ablösebetrag Umzug ins Ausland, Double Play" zu bezahlen habe. Ich bin bald umgekippt. Nun habe ich vom 1.7. bis 18.8. Grundgebühr von monatlich 48,94 € für den Call & Surf Comfort ISDN gezahlt, ohne überhaupt noch dort, wo sich der Anschluss befindet, zu wohnen und jetzt soll ich auch noch 269 € Ablöse bezahlen?

    Ich habe letztes Jahr am 13. August von meinem alten Call & Surf-Vertrag ein Upgrade auf DSL-6000 beantragt und damit offensichtlich die Vertragslaufzeit um 24 Monate verlängert statt wie sonst um 12 Monate. Die 269 € entspricht etwa der Hälfte der Grundgebühr für die verbleibenden 11 Monate. In den AGB zu meinem Call & Surf Comfort (2) ist darüber nichts zu finden, während die AGB zum Call & Surf Comfort (4) enthält: "Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet."

    Ich denke, ich werde Widerspruch einlegen und eine genaue Begründung für die Schadensersatzforderung sowie eine Aufstellung über die Berechnung der Höhe verlangen und damit zur Verbraucherberatung.

    Gerne schicke ich denen auch das subventionierte W-Lan-Modem zurück, das 130€ wert ist...

    Hat jemand hier schon Erfahrungen damit gemacht, wie man evtl. aus den Forderungen herauskommt?

    Herzliche Grüße
    Marc

  15. #15
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    Hallo zusammen,

    ich bin ganz neu im Forum und verfolge aber diese Diskussion mit großem Interesse:
    Mein Bruder ist nämlich auch ins Ausland (Schweiz) gezogen und hat von der Dt. Telekom für seinen Call & Surf Comfort Vertrag ebenfalls diese saftige Rechnung mit Ablösebetrag in Höhe von 269,21 € erhalten.

    Freue mich also sehr über Antworten und Tips . Aber die Idee mit der Verbraucherberatung werde ich auf jeden Fall ausprobieren.

  16. #16
    Avatar von Schrippe
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    Na ja, so spontan bewerte ich die Situation von Leßmeister und Zöllner so:
    Ihr habt einen Vertrag bei der Telekom. Dass ihr - egal ob kurzfristig oder langfristig geplant - ins Ausland umzieht, wo ihr den Anschluss nicht mehr nutzen könnt, dafür kann die Telekom nichts. Den Vertrag also vor Ende der Vertragslaufzeit aufzulösen fällt für mein Verständnis in den Bereich Kulanz. Von daher muss man wohl oder übel grundsätzlich erstmal die Konditionen schlucken, die die Telekom bestimmt (da ja nicht sie, sondern ihr den Vertrag brecht).

    Worauf man vielleicht abzielen könnte ist folgender Sachverhalt: wenn man innerhalb Deutschlands umzieht an einen Ort, wo die Telekom den Vertrag nicht mehr erfüllen kann (weil z.B. DSL nicht verfügbar ist), dann kann man den Vertrag ja auch vorzeitig auflösen, ohne eine saftige Gebühr zahlen zu müssen. Warum sollte dies also im Falle eines Umzugs ins Ausland nicht möglich sein?


    Das sind so meine Gedanken momentan. Vielleicht übersehe ich auch einen Haken, dann bitte ich um Hinweis...

  17. #17
    Avatar von DarkShadow
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Das sind so meine Gedanken momentan. Vielleicht übersehe ich auch einen Haken, dann bitte ich um Hinweis...
    Nun, diese Gedanken hege ich eigentlich schon länger. Kundenservice á la Telekom.
    Ich denke mir das so: Wenn du innehralb von Deutschland in ein DSL-Loch ziehst besteht zumindest die Chance dich irgendwann wieder als Kunde zu bekommen, im Ausland bist du hingegen für immer weg. Nur bei so einem Verhalten wird man weg bleiben, auch wenn es einen wieder nach Deutschland verschlägt.

    Wundere mich nur, dass hier im Telekom-Teil des Forums über sowas weit weniger geschimpft wird, bei Freenet oder 1&1 wäre schon die Hölle los, inclusiver Rechtsanwalt und Bildzeitung

  18. #18
    Avatar von Roadmaster
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    Zitat Zitat von DarkShadow
    Wundere mich nur, dass hier im Telekom-Teil des Forums über sowas weit weniger geschimpft wird, bei Freenet oder 1&1 wäre schon die Hölle los, inclusiver Rechtsanwalt und Bildzeitung
    Hm naja, wobei 1&1 bei Auslandsumzügen ne super regelung hat, wie ich finde. Man muss zwar nen haufen unterlagen hin schicken, dann wird der Vertrag aber per sofort gekündigt ohne irgendwelche kosten...

  19. #19
    Avatar von Schrippe
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    Na habt ihr denn noch Ideen, wie man diese "Bestrafung" umgehen kann oder ist das so das normale Prozedere bei der Telekom, wenn ein Kunde ins Ausland zieht? Weil wenn's so ist, dann kommt man halt nicht drum rum, man könnte höchstens versuchen zu handeln...

  20. #20
    Avatar von Roadmaster
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    wenn dann wohl nur verhandeln. Hatte persönlich noch nie das problem, aber glaube nicht dass die Tcom da jedes mal neu entscheidet, sondern diese "Abfindung" standart is bei denen.

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