Bankeinzug zurückfordern?

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  1. #1
    Avatar von daschw
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    Standard Bankeinzug zurückfordern?

    kurz und knapp:
    ich habe bankeinzug vereinbart, und überlege nun mir die letzten beiden einzüge von meiner hausbank wieder gutschreiben zu lassen. ich denke dass ich im recht bin, freenet stellt sich allerdings stur. jedenfalls wollte ich wissen ob das schon mal jemand gemacht hat und er berichten kann ob alles geklappt hat oder es vielleicht noch schlimmer kam danke

  2. #2
    Avatar von fribous
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    Standard Re: Bankeinzug zurückfordern?

    Zitat Zitat von daschw
    oder es vielleicht noch schlimmer kam danke


    Es kann Schlimmer kommen! Inkassounternehmen schreibt dir nette Post, negativer Schufa Eintrag usw. Buche auf keinen Fall Geld zurück!

    Wenn es Probleme mit Freenet gibt, die ihre Leistungen nicht erbringen, oder ähnliches, setze lieber eine Frist von 14 Tagen zur Fehlerbehebung und sollte danach nichts passieren, kannst du außerordentlich kündigen. Ich habe aber jetzt nur mal so geraten. Dein Problem hast du ja nicht genannt!

  3. #3
    Avatar von daschw
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    ja genau deswegen frage ich

    nein es ist eigentlich andersrum, ich habe schon vor längerer zeit meinen vertrag ordnungsgemäß (mit allem erforderlichem, ummeldebesch. usw) gekündigt, in einer mobilcom filiale, wo ich freenet damals auch bestellt hatte. die haben das zu freenet gefaxt, und mir auch bestätigt haben dass das dann so ok ist. faxbestätigungen usw habe ich...sie haben sich aber stur gestellt, nach mehreren mails sollte ich ihnen dann noch mal alles schicken woraufhin wieder nichts passierte. nach ner etwas "böseren" email haben sie mir dann geschrieben dass sie meinen vertrag "aus kulanz" kündigen würden...ich fühle mich halt ziemlich ver***scht, sie scheinen meine schreiben einfach zweieinhalb monate lang ignoriert zu haben (obwohl ich faxbestätigungen usw habe) und ich soll das auch noch bezahlen. es bestand/besteht nicht mal mehr eine telefonleitung


    ich habe noch eine frage: man hat mir ja nun geschrieben, dass man meinen vertrag aus kulanz zum 03.10. gekündigt hat. der aktuelle abr.-zeitraum ist bis zum 02.10. heißt das, dass sie für oktober noch ein mal geld einziehen wollen?
    danke!!

  4. #4
    Avatar von sinus
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    meinen vertrag ordnungsgemäß (mit allem erforderlichem, ummeldebesch. usw) gekündigt
    Wirklich? Bei Freenet gibt es nur einen sinnvollen Weg: schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Alles andere herumgeeiere hat wenig Sinn.

    dass man meinen vertrag aus kulanz zum 03.10. gekündigt hat
    Zu welchem Oktober? Dem in diesem Jahr? Bei Freenet schleichen sich gern grobe Fehler ein. Es ist alles genau zu kontrollieren.

    Auf keinen Fall Bankeinzug sperren. Dann hast Du schnell die Inkassofirma (KSP?) auf dem Hals. Halte Dich haargenau an die Freenet AGB, die Du hoffentlich jemals gelesen hast.

    Besonders wichtig ist, dass Freenet im Rahmen der Kündigung nicht anschließend den Port blockiert. Wenn nur ein einfacher Providerwechsel stattfindet, sollte man sicher sein, dass der neue Provider über den Port verfügen kann. Es könnte im Streitfall sonst Monate ohne DSL bedeuten. Deinen Ausführungen ist leider nicht zu entnehmen, was hinter dem Freenet Vertrag steckt. Das bedeutet ein Stochern mit einer Stange im Nebel. Dem entsprechend sind die Ratschläge mager.

  5. #5
    Avatar von daschw
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    hallo
    danke erstmal
    also sie haben mir geschrieben dass es aus kulanz zum 03.10.2008 gekündigt wurde. da die aktuelle abrechnung bis zum 02.10. geht frage ich mich auch noch ob die mir fürn oktober noch mal die gebühr abbuchen wollen?! ob die nen port oder so sperren ist mir total egal da es gar keine telefonleitung von der telekom mehr gibt und ich schon im juli umgezogen bin, deshalb bin ja auch so sauer.
    ich habe nicht mit rückschein gekündigt, ich habe in der mobilcom filiale gefragt die haben es dann rübergefaxt (kündigung mit unterschrift und ummeldebescheinigung) und mir auch versichert dass das alles ok ist. sendebestätigung habe ich auch

    also habe ich jetzt eigentlich zwei fragen
    erste von oben, buchen die dann für den oktober noch mal ab
    zweite ob ich eine chance habe die gebühr von august und september zurück zu bekommen


    edit: ich habe gerade noch eine email bekommen:

    Die Kündigung Ihres freenetDSL Vertrages kann mit einer Frist von zwei Abrechnungsmonaten zum Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erfolgen. Gemäß AGB berechtigt ein Umzug nicht zur vorzeitigen Kündigung.

    Vertragsbeginn war der 03.05.2007. Die ordentliche Kündigung wurde am 17.07.2008 angelegt, mit dem Kündigungsdatum 03.05.2009.

    Aus Kulanz haben wir Ihren Vertrag am 07.09.2008 außerordentliche zum 03.10.2008 gekündigt.

  6. #6
    Avatar von sinus
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    haben wir Ihren Vertrag am 07.09.2008 außerordentliche zum 03.10.2008 gekündigt.
    Glück gehabt! Du zahlst genau bis zum 03.10.2008, nicht mehr danach. Es ist alles im grünen Bereich, also kein Grund zur Sorge. Falls wider Erwarten trotzdem über diesen Zeitraum hinaus Geld abgezogen wird, kannst Du immer noch dagegen angehen. Rechtlich gesehen gehst Du kein Risiko ein.

    Freue Dich, dass Dir Kulanz eingeräumt wurde! Das ist nicht selbstverständlich. Nach dem Wortlaut der AGB hätte Freenet auf vollen 24 Monaten Zahlung bestehen können.

  7. #7
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Zitat Zitat von sinus
    Freue Dich, dass Dir Kulanz eingeräumt wurde! Das ist nicht selbstverständlich. Nach dem Wortlaut der AGB hätte Freenet auf vollen 24 Monaten Zahlung bestehen können.
    Das ist sogar ganz und gar unüblich.

    Wer nicht nach dem Umzug neu bestellt muss ansich mind. mit einer Abschlussrechnung rechnen die sich auf 50% der noch ausstehenden Grundgebühren beläuft.

    Tipp: Wenn man etwas faxen lässt daneben stehen und genau sehen das auch das richtige an die richtige Nummer gefaxt wird.

    Die Shops sind eigenständige Unternehmer, die interessieren sich für Umsatz.

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