Versatel "unbewusst" abgeschlossen!!!

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  1. #1
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    Standard Versatel "unbewusst" abgeschlossen!!!

    Hallo zusammen,


    hier mein Problem:


    Am 08.05.08 erhielt ich einen Anruf auf meinem Festnetzanschluss von Versatel. Dort fragte mich der Mitarbeiter, ob ich Interesse an einem Wechsel zu Versatel hätte. Dazu stellte er mir ein DSL Paket mit 16Mbit vor. Da ich derzeit 6Mbit von Arcor habe fand ich dass zunächst interessant.


    Der Mitarbeiter sicherte mir zu, dass dieses Gespräch unverbindlich sei und er mir eine Vertragsausfertigung per Post zukommen lassen würde. Die Portierung von Arcor zu Versatel würden sie dann übernehmen. Falls ich kein Interesse mehr haben sollte, sollte ich den Vertrag einfach nicht unterschreiben und „entsorgen“. Es würden dann keine Maßnahmen gertroffen. Dieser Teil des Telefonats wurde meines Wissens leider nicht aufgezeichnet.


    Nun das ärgerliche (könnte mich immer noch in den Hintern treten)....


    Für den Vertrag sind natürlich meine persönlichen Angaben erforderlich (Name, Adresse, Kontoverbindung, Tarif...). Diese gab ich brav an und bestätigte jeweils mit „ja“. Zu diesem Zeitpunkt war ich mir keineswegs bewusst, dass ich somit den Stein des Vertragsabschlusses ins Rollen gebracht hatte.
    Jedenfalls wurde mir noch mitgeteilt, dass ich noch eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten würde.
    Über das 14tägige Widerrufsrecht wurde ich informiert (am Telefon).


    Da ich 7 (!!!) Monate nichts von Versatel in jeglicher Form gehört hatte, bin ich davon ausgegangen, dass sich die Sache erledigt hätte.
    Völlig überrascht erhielt ich am 10.12.08 ein Schreiben von Versatel...


    ...vielen Dank für ihren Auftrag...
    ...Telefonanbieterwechsel erst zum 12.03.2010 möglich... wegen vertraglicher Gebundenheit bei Arcor...


    Zeitgleich erhielt ich die Kündigungsbestätigung von Arcor (Hilfe!!!!!!) Habe diese bei Arcor sofort storniert.
    Nach Rücksprache mit der Versatel Hotline Stornierte ich den Portierungsauftrag in schriftlicher Form. Wenige Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Nach Aussage des Mitarbeiters sollte das dann erledigt sein.
    Am 03.01.08 wurde mir von Versatel mitgeteilt, dass dem Widerruf nicht stattgegeben werden kann, da ich die 14 Tage Frist nach Vertragsabschluss verpasst hätte.


    Bei dem Telefonat im Mai war ich mir absolut nicht bewusst dass ich ein Vertragsverhältnis eingegangen war!!!


    Ich kenne mich mit Zivilrecht absolut nicht aus. Habe jedoch im BGB folgendes gelesen....


    Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen (§§ 312 d I 1, 355 I 2 BGB) und beginnt nach Widerrufsbelehrung (§ 355 II 1 BGB, diese muss deutlich gestaltet sein und in der Textform des § 126 b BGB erteilt werden; nur eine vollständig zutreffende Belehrung löst den Fristbeginn aus!) und nach Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflichten (§ 312 c II BGB, die Widerrufsbelehrung deckt sich nicht vollständig mit den Pflichtangaben zum Widerruf nach § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV).


    Habe ich irgendeine Möglichkeit aus dieser Geschichte wieder raus zukommen??? Hätte ich nicht etwas schriftliches erhalten müssen? Sowie schriftliche AGBs???


    Ich bin wirklich ratlos....

  2. #2
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    Standard AW: Versatel "unbewusst" abgeschlossen!!!

    Zitat Zitat von TStyle

    Bei dem Telefonat im Mai war ich mir absolut nicht bewusst dass ich ein Vertragsverhältnis eingegangen war!!!
    Hallo

    Deswegen hast du auch Brav alle Daten angegeben inklusive Bankverbindung!
    Mit Sicherheit hast du auch eine Auftragsbestätigung bekommen. Du hättest innerhalb von 14 Tagen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein wiederrufen müssen, das hast du wohl nicht getan?

    Gruß fribous

  3. #3
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    Standard AW: Versatel "unbewusst" abgeschlossen!!!

    ich weiss dass das mehr als dämlich war...

    ich habe wirklich erst im Dezember Post von Versatel erhalten... danach hab ich ja sofort widersprochen

  4. #4
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: Versatel "unbewusst" abgeschlossen!!!

    Zitat Zitat von TStyle
    .... Da ich 7 (!!!) Monate nichts von Versatel in jeglicher Form gehört hatte, bin ich davon ausgegangen, dass sich die Sache erledigt hätte.
    Völlig überrascht erhielt ich am 10.12.08 ein Schreiben von Versatel...


    ...vielen Dank für ihren Auftrag...
    ...Telefonanbieterwechsel erst zum 12.03.2010 möglich... wegen vertraglicher Gebundenheit bei Arcor...
    Er hat doch eine AB bekommen.
    Meines Wissens beginnt auch dann erst die Widerrufsfrist, oder gilt die jetzt auch schon, wenn man "nur" telefonisch darüber aufgeklärt wird?

    Zitat Zitat von TStyle
    .... Zeitgleich erhielt ich die Kündigungsbestätigung von Arcor (Hilfe!!!!!!) Habe diese bei Arcor sofort storniert.
    Nach Rücksprache mit der Versatel Hotline Stornierte ich den Portierungsauftrag in schriftlicher Form. Wenige Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Nach Aussage des Mitarbeiters sollte das dann erledigt sein.
    Was heisst, nach wenigen Tagen?



    Zitat Zitat von TStyle
    .... Bei dem Telefonat im Mai war ich mir absolut nicht bewusst dass ich ein Vertragsverhältnis eingegangen war!!!
    Sorry, aber wenn Du alle Deine Daten angibst, inkl. Deiner Kontodaten.
    Die wollen das ja nicht nur zum Spaß wissen. Die wollen nur Dein Bestes, nämlich Dein Geld.

  5. #5
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    Standard AW: Versatel "unbewusst" abgeschlossen!!!

    Da der Wechsel erst am 12.03.2010 stattfinden soll bzw. kann, war das noch nicht mal die entgültige Auftragsbestätigung. Diese würde ich dann unmittelbar davor erhalten. Somit habe ichs doch auch "schwarz- auf weiss" dass sie mir noch keine zugesandt hatten?
    wäre halt nur das Problem ob das auch telefonisch reicht?

    Das Schreiben wurde am 10.12.08 durch Versatel verfasst.. habe es so um den 15.12 erhalten und am 20.12 storniert. Den Eingang des Schreibens haben sie mir ja auch bestätigt

  6. #6
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: Versatel "unbewusst" abgeschlossen!!!

    Du musst da wirklich genau schauen was du bekommen hast.

    Solltest du irgendwann einmal NACH dem Gespräch ein Schreiben erhalten haben auf dem die Widerrufsbelehrung steht sowie eine Auflistung dessen was vereinbart wurde gilt ab diesem Tag die Widerrufsfrist.

    WENN das Schreiben vom 10.12.2008 wirklich das allererste Schreiben von Versatel war beginnt auch dann deine Widerrufsfrist. In diesem Fall hättest du fristgerecht storniert.

    WENN du dir da also absolut sicher bist lege SCHRIFTLICH Einspruch gegen die Ablehnung der Stornierung ein und beziehe dich auf den verspäteten Zugang der Widerrufsbelehrung mit dem Schreiben vom 10.12.2008.

    Gebe dich auf KEINEN Fall mit einer telefonischen Aussage zufrieden.

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