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Vertragswechsel - ab wann gilt der neue Vertrag?

6Antworten
  1. #1
    Avatar von freddii
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    Standard Vertragswechsel - ab wann gilt der neue Vertrag?

    Hallo zusammen! Ich wünsche euch allen ein gesundes, neues und erfolgreiches Jahr.

    Hier nun zu meiner Frage:
    Im Juli 2008 schloss ich mit 1+1 einen DSL2000-Vertrag ab. Festnetztelefonie lief weiter über die Telekom.(weiß leider den Namen des Tarifes nicht mehr).

    Im Juli 2009 wurde mir telefonisch (auf Anfrage) mitgeteilt, dass ich nun Komplett zu 1+1 wechseln könne. 1+1 bot mir die Doppel-Flat 6000 an, zusammen mit 1 neuen Fritzbox und ich nahm an.
    Wenig später erhielt ich von 1+1 Bescheid, dass der Komplettanschluss zur Zeit noch nicht möglich sei. Bis dahin würden mir aber die Grundgebühren der Telekom erstattet. Gebühren für Festnetzgespräche zahle ich jedoch selbst. Also nützt der Komplettanschluss gar nichts.
    Bis jetzt erhielt ich zwar noch keine Fritzbox bzw. Rechnung, aber es wurden mir jeden Monat die Telekomgebühren erstattet.

    Lt. Kundencenter laufe ich schon unter dem neuen Vertrag (Komplettanschluss). Nur ist das Rechtens? Da ich keine Festnetzflat habe, nützt mir der "Komplettanschluss" überhaupt nichts.
    Den alten Vertrag von 2008 könnte ich jetzt kündigen. - Kann ich das?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    LG, freddii

  2. #2
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Vertragswechsel - ab wann gilt der neue Vertrag?

    Nein, kannst du nicht. Du hättest dir eine Internetrufnummer im Controlcenter erstellen und damit via VoIP kostenlos telefonieren können, da du einen "R"-Vertrag hast. Dies hast du aber versäumt, und somit trifft 1&1 auch keine Schuld, wenn du weiterhin für Gespräche bezahlst.
    Über welchen Router verfügst du momentan?

  3. #3
    Avatar von freddii
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    Standard AW: Vertragswechsel - ab wann gilt der neue Vertrag?

    schön blöd von mir -kopfklatsch! - könnte, hab aber nicht- manohmanohman...!
    übrigens, hab die 7113.

  4. #4
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Vertragswechsel - ab wann gilt der neue Vertrag?

    Dann sollte es keine Probleme geben, die 7113 genügt vollkommen.

  5. #5
    Avatar von syosss
    syosss

    Standard AW: Vertragswechsel - ab wann gilt der neue Vertrag?

    Hier nun zu meiner Frage:
    Im Juli 2008 schloss ich mit 1+1 einen DSL2000-Vertrag ab. Festnetztelefonie lief weiter über die Telekom.(weiß leider den Namen des Tarifes nicht mehr).
    Den Vertrag den du damals hattest, kannst du in den Abrechnungsdaten deinen Rechnungen entnehmen.
    Im Juli 2009 wurde mir telefonisch (auf Anfrage) mitgeteilt, dass ich nun Komplett zu 1+1 wechseln könne. 1+1 bot mir die Doppel-Flat 6000 an, zusammen mit 1 neuen Fritzbox und ich nahm an.
    Hier wurde vorerst auf Refunding (Übergangstarif) geschaltet da noch keine Ports für ein Komplettanschluss ausreichend zur Verfügung stehen.
    Gebühren für Festnetzgespräche zahle ich jedoch selbst. Also nützt der Komplettanschluss gar nichts.
    Deine bestehende Festnetzrufnummer kann/konnte man im Control-Center für VOIP Telefonie freischalten worüber du dann kostenfrei ins Festnetz via Voip telefonierst ohne das Verbindungen über die Telekom berechnet werden.

    Bis jetzt erhielt ich zwar noch keine Fritzbox bzw. Rechnung, aber es wurden mir jeden Monat die Telekomgebühren erstattet.
    eine FritzBox ist dafür ausreichend um die VOIP Telefonie zu nutzen, dazu zählt auch die 7113
    Lt. Kundencenter laufe ich schon unter dem neuen Vertrag (Komplettanschluss). Nur ist das Rechtens? Da ich keine Festnetzflat habe, nützt mir der "Komplettanschluss" überhaupt nichts.
    Den alten Vertrag von 2008 könnte ich jetzt kündigen. - Kann ich das?
    Im Control Center steht oben links ein (R) das bedeutet das du noch nicht auf den Komplettanschluss bist. Dennoch besagt der Tarif Doppel-Flat das du die bestehende Festnetzrufnummer bereits jetzt oder in der Vergangenheit für VOIP nutzen kannst/konntest.
    Rechtens ist alles denn du gabst die Zustimmung aus dem Portierungsformular das du damit einverstanden bist, die Leistungen zu nutzen wenn der Anschluss noch nicht auf Komplett erfolgen kann.

  6. #6
    Avatar von freddii
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    Standard AW: Vertragswechsel - ab wann gilt der neue Vertrag?

    Vielen Dank für eure Antworten. Hab nun Voip-Telefonie einrichten können. Alles kann bleiben wie es ist und ich bin wunschlos glücklich!

    LG, Freddii

  7. #7
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Vertragswechsel - ab wann gilt der neue Vertrag?

    Freut mich, dass jetzt alles so ist, wie du es möchtest und wir dir helfen konnten!

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