Kündigung wirksam oder nicht?

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  1. #1
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    Standard Kündigung wirksam oder nicht?

    Hallo,

    ich habe ein kleines Problem und dazu eine Frage, vielleicht kann mir hier irgendwer weiterhelfen:

    Im Jahr 2005 bin ich für meine Ausbildung in eine andere Stadt gezogen und habe einen Telekomvertrag abgeschlossen, der irgendwann in einen 24-Monatsvertrag umgewandelt wurde.
    Nach Ende der Ausbildung wollte ich ins Ausland und habe mich im November 2009 erkundigt, wie ich zu verfahren habe und wann ich den Vertrag kündigen kann. Mir wurde mitgeteilt, ich müsse kündigen und nachweisen, dass ich tatsächlich ins Ausland bin (beglaubigte Meldebescheinigung) und keinen innländischen Wohnsitz mehr habe. (schön, wenn man ein Visum nur mit Wohnsitz in D bekommt.. grrrr)
    Im Januar 2009 habe ich den Vertrag bei der Telekom dann gekündigt. Mein Wortlaut war. "Hiermit kündige ich den DSL- und Telefonanschluss in Adresse mit der Kd-Nr. XYZ zum 28.02.2010. Ich bitte darum den Anschluss in der Wohnung XYZ zum 01.03.2010 abzustellen, da ich mich ab diesem Zeitpunkt im Ausland befinde und nicht möchte, dass meine Nachmieter auf meine Kosten telefonieren können."
    Es kam dann ein Schreiben, was ich als Kündigungsbestätigung gewertet habe, an den genauen Wortlaut kann ich mich leider nicht mehr erinnern.
    Der damalige Umzug ins Ausland hat sich dann aufgrund privater Umstände zerschlagen und ich bin zurück zu meinen Eltern um meinen schwerkranken Vater zu pflegen. Dort war ein Telefonanschluss vorhanden, ich ging aufgrund des Schreibens davon aus, dass ich einfach bis September 2009 weiter die monatlichen Raten zahle und der Vertrag dann erledigt sei.

    Heute - September 2010 - fiel mir auf meinem Kontoauszug auf, dass die Telekom noch immer abbucht. Eigentlich habe ich meine Kontoauszüge immer kontrolliert, es ist mir nie aufgefallen.
    Ich habe dann dort angerufen und nachgefragt und mir wurde von der Dame mitgeteilt, dass ich damals ja nicht nachgewiesen hätte, dass ich ins Ausland gehe und deshalb die Kündigung unwirksam sei und sich der Vertrag im September 2009 stillschweigend um ein Jahr verlängert habe. Und weil ich jetzt wieder die Kündigungsfristen nicht eingehalten habe, der Vertrag bis September 2011 laufen würde. (womit wir schon bei 1000 € wären, die ich für NICHTS zahlen sollte)
    Ich bin jedoch der Meinung, dass ich den Vertrag ordnungsgemäß gekündigt habe. Für mich ist für die Wirksamkeit einer Kündigung nicht relevant, ob ich nach Hintertupfingen, New York oder zurück zu meinen Eltern ziehe. Selbst wenn meine Eltern keinen Telefonanschluss der Telekom haben und ich diesen dort hätte nutzen können, ich wollte den Anschluss ja gar nicht mehr, ich habe brav weitergezahlt ohne die Leistungen in Anspruch zu nehmen, was will man denn mehr?
    Also ich muss wirklich gestehen, ich fühle mich richtig richtig verarscht und abgezockt! Kann mir irgendwer was raten? Hat jemand eine Idee was ich machen kann?

    Danke im Voraus, Hoppse

  2. #2
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Hallo
    Du wolltest damals ein Sonderkündigungsrecht wegen eines Umzugs ins Ausland nutzen.
    Wie du schon geschrieben hast, wurde von dir als Bestätigung die Meldebescheinigung aus dem Ausland verlangt. Da du diese nicht vorgelegt hast, war die Kündigung unwirksam.
    Da könnte ja jeder, der seinen Vertrag nicht mehr möchte seinem Provider mit der Begründung "Umzug ins Ausland" kommen und damit kündigen, wenn kein Nachweis erforderlich wäre.
    Da du nach der unwirksamen Kündigung nicht mehr ordentlich gekündigt hast, läuft dein Vertrag weiter.

    Bei einem Umzug im Inland gibt es dieses Sonderkündigungsrecht nicht.

    P.S. Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung.

  3. #3
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    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Danke für deine Meinung.

    Habe gerade mal bei einem Rechtsanwalt nachgefragt und der sagte mir, da die außerordentliche Kündigung nicht nachgewiesen wurde, muss die Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden.

    Das Verbraucherrecht würde da wohl sagen, egal wie man das Kind nennt oder beschreibt, es ist immer das für den Verbraucher "günstigste" zu werten. Demnach eben keine außerordentliche, sondern eine ordentliche Kündigung zum 30.09.2009 und genau so hatte ich auch das Schreiben der Telekom aufgefasst, denn damit war ich ja auch einverstanden.

    Werde es ihnen jetzt noch mal so schreiben, Geld zurückfordern und dann mal sehen.

  4. #4
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Meiner Meinung nach ist der Herr Anwalt ein wenig blauäugig.
    Du hast eine Kündigung aufgrund eines Auslandsumzugs geschrieben, dieser wurde aufgrund nicht erbrachter nachweise nicht stattgegeben. Die Antwort der Telekom findest du ja nicht mehr und du weist auch nicht mehr, was sie geschrieben haben. Das ist praktisch für die Telekom, können sie doch behaupten, sie hätten dir angeboten fristgerecht zu kündigen und du hast nicht reagiert. Und schon ist die schöne Einschätzung des Herrn Anwalts beim Teufel.

    Und selbst wenn diese Kündigung umgewandelt wurde, du hast eine Kündigung zum 28.02.2010 angestrebt, es würde also in jedem Fall bis September 2010 gehen, und das musst du auf jeden Fall bezahlen, denn du kannst ordentlich erst zum Vertragslaufzeitende kündigen, und nicht zu irgendeinem Termin.

  5. #5
    Avatar von wagnerd
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    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Hast du das als Kündigungsbestätigung aufgefasse Schreiben noch?
    Hast du es auch wirklich GELESEN oder nur überflogen in dem Glauben, daß das schon so in Ordnung gehen würde...

    Ich verstehe deinen Unmut, das würde mich auch ärgern, aber leider hast du alle Fehler gemacht, die man in diesem Fall machen konnte:

    a) die Telekom hat dir unter der Voraussetzung, daß du tatsächlich ins Ausland gehst und das nachweist, eine Auflösung des Vertrages angeboten. das hätte sie nicht gemußt. Die Situation hat sich geändert (warum auch immer), die Voraussetzungen waren nicht mehr gegeben und du hast dich anscheinend in keinster Weise mehr drum gekümmert.

    b) Wer ein Jahr nicht merkt, daß regelmäßig Geld abgebucht wird, der gebe mir bitte seine Kontonummer, ich buche dann da auch ab sofort ab...

    nicht böse gemeint, aber das ist schon sehr grob fahrlässig.
    Rauskommen wirst du da nicht, die einzige Chance, die ich sehe, um nicht noch mehr Geld zu verbrennen, ist (trotz neuer Zweijahreslaufzeit) den Vertrag zu deiner aktuellen Wohnung umziehen zu lassen.

    Alternativ kannst du eigentlich nur auf Kulanz hoffen, dem gebe ich aber recht wenig Chancen.

  6. #6
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    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Also... ich muss gestehen ich fühle mich ein bisschen angegriffen, vermutlich weil hier einfach die Umstände nicht bekannt sind (ok mein Problem).

    1. Ich habe das Schreiben noch, bin nur beruflich sehr viel unterwegs, derzeit am Nebenwohnsitz und das Schreiben liegt 550 km entfernt, weshalb ich eben jetzt augenblicklich nicht sagen kann, was da drin steht! (oder schleppt ihr immer eure ganzen Unterlagen mit euch rum, ich jedenfalls nicht)

    2. Ich habe das Schreiben sehr wohl gelesen und ich habe sogar die Meldebescheinigung vom Ausland, ja ich habe sogar dort noch einen Wohnsitz, weil ich nie wieder hin kam um meinen Wohnsitz dort abzumelden. Im Übrigen bekommt man ein Visum für bestimmte Länder nur, wenn man einen innländischen Wohnsitz nachweisen kann, weil einfach viele Länder nicht so doof sind wie Deutschland und sicher gehen wollen, dass man deren Sozialsystem nicht auf der Tasche liegt (andere Geschichte), demnach ist es nicht mal sicher, dass meine außerordentliche Kündigung damit wirksam gewesen wäre.

    3. War es lediglich ein Tippfehler, wenn man zum 28.02.2009 aus einer Wohnung zieht, logisch dass man auch dazu den Vertrag kündigt, demnach sprechen wir also von September 2009 - was dann schon mal ein Jahr her wäre...

    4. Hatte ich von der Telekom immer eine Rechnung in Papierform bekommen, ich hatte 1 Jahr einen Nachsendeauftrag, hatte mit der Telekom mehrere schriftwechsel wegen dem gleichen Problem mit dem Anschluss meiner Schwester, die wirklich ins Ausland ist, und habe seit dem von mir als Kündigungsbestätigung aufgefassten Schreiben kein weiteres Schreiben mehr bekommen, keine Nachricht, dass ich meine Rechnung nun online einsehen muss, nichts was mich in sonst irgendeiner Form stutzig gemacht hätte... ist das normal? Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

    5. Ich weiß jetzt nicht was am anderen Ende des WWW für Menschen sitzen, aber wenn jemand in der Familie über mehrere Monate im Koma liegt, man gleichzeitig eine Abschlussprüfung, zwei Umzüge, einen Hausumbau, die Pflege nach der Zeit im Koma, eine Firma die vom Komapatienten hinterlassen wurde, und nebenbei die eigene Arbeit, schmeißen/erledigen/organisieren muss, dann kann einem so ein klitzekleiner Posten auf einem läppischen Kontoauszug durchaus schon auch mal durchgehen, das hat absolut nichts mit grob fahrlässig oder sich nicht kümmern wollen zu tun.

    Wie gesagt, mein kleines doofes Juristenhirn hatte das Schreiben als Kündigungsbestätigung aufgefasst... wenn nicht zum 28.02.2009, dann ersatzweise als ordentliche Kündigung zum 30.09.2009.

    Aber hey, danke für den Tip... wenn ich den Anschluss zu meiner aktuellen Wohnung umziehen lasse, dann muss ich den doch nur nehmen, wenn der Anschluss so wie er in Frankfurt war, auch hier im Niemandsland verfügbar ist, oder? Die Telekom hatte ja hier grade mit großem Tamtam den DSL-Ausbau als zu teuer abgelehnt... welch ein Segen an einem solchen Sch*-Tag...

    Sorry für den Zynismus, ich weiß ihr könnt nichts dazu...

  7. #7
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    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Das ist meines Erachtens leider wieder falsch.

    Für einen Umzug an einen Ort, an dem dann kein DSL verfügbar ist, kann die Telekom nichts und muß auch keine Rücksicht darauf nehmen. Das wird vermutlich nicht klappen.

    Persönlich angreifen will ich dich nicht, so eine Situation ist sicherlich nicht einfach. Wenn ich dich damit getroffen habe, tut mir das Leid.

    Ich kann nur schlicht und einfach nicht nachvollziehen, wie man diese Buchungen so lange übersehen kann - deine genaue Situation kenne ich natürlich nicht.

    Aber ich denke, rein objektiv betrachtet, wirst du wahrscheinlich wieder den schwarzen Peter haben, weil du einfach die schon genannten Fehler begangen hast.

    Außer auf dem Kulanzweg sehe ich hier keine Möglichkeiten für Dich. Leider.

  8. #8
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    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Dann hoffe ich mal aufs Beste und bin aufs Schlimmste vorbereitet!

    Dennoch danke für eure Hilfe

  9. #9
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Wenn es denn tatsächlich so formuliert sein sollte -

    weiß ich nicht, was es daran falsch zu verstehen geben sollte:

    Mein Wortlaut war. "Hiermit kündige ich den DSL- und Telefonanschluss in Adresse mit der Kd-Nr. XYZ zum 28.02.2010
    damit ein anderer nicht die Leitung benutzen kann, wurde hinzugefügt:

    Ich bitte darum den Anschluss in der Wohnung XYZ zum 01.03.2010 abzustellen, da ich mich ab diesem Zeitpunkt im Ausland befinde und nicht möchte, dass meine Nachmieter auf meine Kosten telefonieren können
    Auch wenn es nun schon 2009 sein sollte -
    ist es völlig unerheblich, was die Telekom gedacht oder gewollt hat.
    Der Anschluß wurde gekündigt.
    Die Telekom (und so kenne ich das von denen auch und auch von anderen Providern) hätte eine Kündigungsbestätigung zum Ende der MVLZ senden müssen - wenn kein Nachweis einer Auslands-Anmeldung vorlag.

    Daß diese Firma weiter fleißig abbucht, oder Rechnungen und Mahnungen für einen längst gekündigten und abgeschalteten Anschluß sendet - habe ich selbst schon erlebt.

    Einzig die Nichtachtung dererlei Vorgänge (egal aus welchem Grunde) ist dem TE zuzuschreiben.

    Ich empfehle daher, zuerst das eigene Schreiben und das der Telekom zu überprüfen - und dann selbst per Einschreiben/Rückschein die Sache in Angriff zu nehmen -
    zuletzt (wenn es sein muß) auch mit einem Anwalt.

  10. #10
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Du machst es dir zu einfach, Maria.
    Niemand kann einen Vertrwag ohne triftigen Grund vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, und der Vertrag lief ja anscheinend bis September, nicht Februar.

    Somit wurde die Kündigung zum falschen Termin ausgesprochen und ist demnach hinfällig.

  11. #11
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Ich sehe das wie der Anwalt.
    Es wurde gekündigt.
    Und es wäre ja nicht das erste mal, daß ein Kunde zu einem Datum X vor Ablauf der MVLZ kündigt - und die Kündigungsbestätigung dann das Datum des Vertragsendes (MVLZ) beeinhaltet.
    Was dann ja auch korrekt wäre - ohne weitere Nachweise.

    Und wie ich schon geschrieben habe - das alles nur, wenn es sich tatsächlich so abgespielt hatte.
    Deshalb ja auch zuerst die Überprüfung - denn nur die ist letztendlich ausschlaggebend, ob oder ob nicht.

  12. #12
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    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Also soweit mir bekannt ist, hat MariaR Recht. Der Kunde kündigt den Vertrag aussordentlich, liefert aber den Nachweis nicht ab. In dem Fall akzeptiert der Provider die Kündigung nur zum Zeitpunkt der MLZ und das sollte dem Kunden auch so bestätigt worden sein.

  13. #13
    Avatar von Bernard.Sheyan
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    Standard AW: Kündigung wirksam oder nicht?

    Nun, das ist euer gutes Recht das zu glauben, ich halte das dann eher wie 45grisu.
    Demnächst muss sich dann der Provider noch aus den zwei Worten "Ich kündige" was zurechtbasteln, zumindest ist das die Auffassung mancher, und, was noch viel wichtiger ist, keiner von uns weiß, WAS die Telekom geantwortet hat, auch Hoppse lässt da ja nichts mehr hören.

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