Anwaltsempfehlung

13Antworten
  1. #1
    Avatar von thstku
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    Hallo Forum,

    wer kann mir einen Anwalt empfehlen, der sich auf die Telekom speziliasiert hat. Ich habe eine schriftlich Auftragsbestätigung der Telekom und muss diese auf Erbringung der Leistung verklgen.
    Warte nun seit vielen Wochen auf meinen Internetanschluss.

    Oder sind Auftragsbestätigungen der TELEKOM nicht rechtsverbindlich???

    Vielen Dank für die Unterstützung!

    Theo

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

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    Hast du denn einen verbindlichen Schaltungstermin bekommen?

  3. #3
    Avatar von thstku
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    Ist eine Auftragsbestätigung, denn nicht verbindlich? Hier steht auch ganz klar ein Termin drin...

    Man sollte sich aber auch nicht alles gefallen lassen!

  4. #4
    Avatar von hannilop
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    wann war denn der termin ?

  5. #5
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

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    Ich frage mich ja, was der Grund ist die Telekom auch noch zu verklagen - wird hinterher ein wirklich guter Geschäftspartner sein mit einem stets offenen Ohr für Wünsche des Kunden.

    Warum nicht den Auftrag stornieren und einen anderen Anbieter suchen? Warum nicht erst mal selber anrufen und nachfragen? Warum nicht selbst ein Einschreiben mit Fristsetzung zur Realisierung des Anschlusses senden?

    Wie gesagt, bei einem Unternehmen, dass ich verklage damit ich Kunde werden kann, möchte ich eigentlich nicht sein.

  6. #6
    Avatar von thstku
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    Der Termin war der 28.11. nicht so lange her. Allerdings ist ein Termin für die Realisierung nicht in Aussicht. Auf keinen Fall noch in 201

  7. #7
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Hallo thstku
    Wenn du deine Fall hier mal schilderst, kannst du dir vielleicht den Anwalt sparen.

  8. #8
    Avatar von Broesel
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    Zitat Zitat von thstku
    Hallo Forum,

    wer kann mir einen Anwalt empfehlen, der sich auf die Telekom speziliasiert hat. Ich habe eine schriftlich Auftragsbestätigung der Telekom und muss diese auf Erbringung der Leistung verklgen.
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    Oder sind Auftragsbestätigungen der TELEKOM nicht rechtsverbindlich???

    Vielen Dank für die Unterstützung!

    Theo
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  9. #9
    Avatar von thstku
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    @grisu45

    Habe Dir eine private Nachricht geschrieben.

    Danke!

  10. #10
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Hallo thstku
    Ich werde dir aber hier antworten.
    Wurde in der Auftragsbestätigung ein Technikertermin angekündigt?
    Bestand in deiner jetzigen Wohnung vorher ein Anschluß?
    Welche Hardware hast du angeschlossen?
    Was sagt die Hotline zu der Verzögerung?

  11. #11
    Avatar von thstku
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    Auf der AB ist der 28.11. terminiert.
    Es handelt sich um einen Neubau, das Kabel wurde im März 2011 bereits ins Haus gelegt.
    Hardware brauch ich nicht anschließen da es nicht geht.

    Der letzte Hotline Kommentar war, das VDSL gar nicht geht obwohl zugesichert. Termine werde nicht bestätigt. Es gäbe technische Probleme. Man könne den Auftrag nicht buchen, das VDSL auf Fehler läuft evtl. 16.000 aber frühesten 30.12. aber festlegen will sich keiner und zurrückrufen auch nicht.

    Hätte gerne die Geschäftbeziehung einfach los es gibt noch mehr Anbieter. Kabelfernsehen funktioniert, die bieten das auch an.

  12. #12
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

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    Zitat Zitat von thstku
    (...)
    Hätte gerne die Geschäftbeziehung einfach los es gibt noch mehr Anbieter. Kabelfernsehen funktioniert, die bieten das auch an.
    Außer dem Kabelanbieter kann dir kein anderer Internet und Telefon liefern, weil die letztlich alle vom Anschluß der Telekom abhängig sind. (letzte Meile)

  13. #13
    Avatar von MariaR
    MariaR ist offline

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    Kabelfernsehen funktioniert, die bieten das auch an.
    Na dann ist doch alles klar.
    Dann setze eine Frist (10 Werktage + Wochenende + Feiertage + Postweg) zur Realisierung des Anschlusses.
    Bei negativem Ausgang des von Dir benannten Datums kannst Du dann kündigen/stornieren.

    Alles per Einschreiben/Rückschein.

  14. #14
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

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    Zitat Zitat von MariaR
    Na dann ist doch alles klar.
    Dann setze eine Frist (10 Werktage + Wochenende + Feiertage + Postweg) zur Realisierung des Anschlusses.
    Bei negativem Ausgang des von Dir benannten Datums kannst Du dann kündigen/stornieren.

    Alles per Einschreiben/Rückschein.
    Schreibe einfach:
    (...) 10 Werktage ab Zugang dieses Schreibens...

    Das Startdatum(Zugang) ergibt sich dann aus dem Zustellungsvermerk des Rückscheins.

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