Vodafone DSL 16000

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  1. #1
    Avatar von hoidle
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    Standard Vodafone DSL 16000

    Hi an alle,

    ich will meinen T-DSL Anschluss mit Festnetzflat kündigen
    und ihn auf den Vodafone DSL 16000 Anschluss umstellen und ihn gleichzeitig
    mit meinem Geschäftshandyvertrag von Vodafone zusammenlegen da
    die im Moment sehr attraktive Preise habe im Vergleich zur Telekom wo ich
    bisher meine Flat hatte.
    Ich kann so in allem zusätzlich 30 Euronen sparen im Monat.

    Weiß von euch jemand, ob Vodafone eine feste IP vergibt oder lässt diese sich wechseln wie bei T-DSL?

    Vor allem was vertreibt Vodafone denn aktuell für einen Router und was
    taugt das Gerät im vergleich zu meiner Fritzbox 7270?
    Kann man mit diesem auch Portöffnungen und weiterleitungen durchführen?

    Ich will da eben jetzt kein Schnellschuss machen.


    Grüße hoidle

  2. #2
    Avatar von Rohrnetzmeister
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    Was für einen Vertrag kannst du bekommen bei Vodafone ISDN oder NGN?

  3. #3
    Avatar von hoidle
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    Standard AW: Vodafone DSL 16000

    Zitat Zitat von Rohrnetzmeister
    Was für einen Vertrag kannst du bekommen bei Vodafone ISDN oder NGN?
    Vodafone DSL 16000 Classic. Ich denke mal ISDN. Was ist denn NGN?

  4. #4
    Avatar von Rohrnetzmeister
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    NGN >>>Klick<<<

    Es ist ein sehr großer Unterschied ob du ISDN bzw. einen NGN Anschluss bei Vodafone erhälst. Bei NGN Technik hast du eine Easybox (Zwangshardware). Mit ISDN kannst du deine Fritzbox auch weiter nutzen.

  5. #5
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

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    Wenn ich mich richtig erinnere, müsste der richtige ISDN-Anschluß "Classic-Komfort" heißen.
    Der NGN/VoIP-Anschluß wird gerne als "mit ISDN-Merkmalen" angeboten um dem Kunden dadurch in den Glauben zu versetzen, als wäre ein ISDN-Anschluß!

  6. #6
    Avatar von scolopender
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    Zitat Zitat von Guenter24
    Wenn ich mich richtig erinnere...
    Fast richtig:

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    G., -#####o:

  7. #7
    Avatar von DatOssi
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    Zitat Zitat von Rohrnetzmeister
    NGN >>>Klick<<<

    Es ist ein sehr großer Unterschied ob du ISDN bzw. einen NGN Anschluss bei Vodafone erhälst. Bei NGN Technik hast du eine Easybox (Zwangshardware). Mit ISDN kannst du deine Fritzbox auch weiter nutzen.
    Zwangshardware? Schwachsinn....es ist Fakt das nach dem Telekommunikationsgesetz §108 bei Basis(eine Rufnummer) Voip Anschlüssen (NGN/Bitstrom) die Sip-Zugangsdaten nicht herausgegeben werden dürfen. Bei Komfortanschlüssen(3+ Rufnummern) sieht die Sache anders aus, da bekommt man die Sip-Daten, und kann dem entsprechend auch andere Hardware nutzen.
    Bei einer festen IP musst du so oder so die EasyBox nutzen da diese mit dem Modem-Installations-Code eingerichtet werden muss, da sonst keine feste sondern dynamische IP. Des weiteres sollte es ein Geschäftskunden-Anschluss sein(Kopie des Gewerbescheins erforderlich!!!)

    hoffe das hilft etwas

    MfG
    DatOssi

  8. #8
    Avatar von Rohrnetzmeister
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    Zitat Zitat von DatOssi
    Zwangshardware? Schwachsinn....es ist Fakt das nach dem Telekommunikationsgesetz §108 bei Basis(eine Rufnummer) Voip Anschlüssen (NGN/Bitstrom) die Sip-Zugangsdaten nicht herausgegeben werden dürfen.
    Ich nehme dich bei Wort und denke dass du nicht mal weißt was darin steht.

  9. #9
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

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    Zitat Zitat von Rohrnetzmeister
    Ich nehme dich bei Wort und denke dass du nicht mal weißt was darin steht.
    Von den ISP wird in dieser Frage gerne der §108 TKG "bemüht".
    Scheinbar, weil das was über Notruf steht!?

    Bekommt der "aufmöpsige Kunde" erst mal einen Paragrafen um die Ohren geschlagen, wird der schon still halten.

    Warum aber der §108 TKG bei Kunden mit einer Rufnummer zur Anwendung kommen soll, bei Anschlußinhaber mit drei oder mehr Rufnummern nicht, konnte mir bisher noch niemand erklären!

    Auch die Begründung mit der Standortbestimmung ist inzwischen überholt, da die Standortbestimmung seit einiger Zeit ja auch IP-basierend möglich ist.

  10. #10
    Avatar von DatOssi
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    Zitat Zitat von Rohrnetzmeister
    Ich nehme dich bei Wort und denke dass du nicht mal weißt was darin steht.

    108 TKG Notruf Telekommunikationsgesetz

    lies es nach, geht um Notrufe, wenn diese nicht von dem Anschluss erreichbar sind ist das Shit. Ich arbeite im CallCenter und hab dieses als Schriftstück ausgehändigt bekommen.

  11. #11
    Avatar von DatOssi
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    Standard AW: Vodafone DSL 16000

    Allerdings, und jetzt kommts, Augen geweitet und gut zulesen.

    Wenn Ihr alle Funktionen der Easybox nutzen wollt, weil die nur dann funktionieren wenn die Easybox manuell eingerichtet ist (Bezug auf Spracheinstellungen), ruft doch einfach bei der technischen Hotline an, und fragt den Supporter ganz lieb ob er die Telefonie manuell bei Euch einrichten kann. Das Sip-Kennwort bekommt Ihr nicht aber habt dann alle Sprachfunktionen frei. Alle anderen Funktionen (DMZ,UPNP,Firewall etc) die nichts mit der Telefonie zu tun haben sind auch Nutzbar wenn die EB mit dem MIC eingerichtet wird..

    MfG
    DatOssi

  12. #12
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vodafone DSL 16000

    Zitat Zitat von DatOssi
    108 TKG Notruf Telekommunikationsgesetz

    lies es nach, geht um Notrufe, wenn diese nicht von dem Anschluss erreichbar sind ist das Shit. Ich arbeite im CallCenter und hab dieses als Schriftstück ausgehändigt bekommen.
    Ist trotzdem die Kunden vera...
    Der Kunde mit einem NGN-Anschluß mit einer Rufnummer bekommt das Sprachpasswort nicht, der Kunde mit einem NGN-Comfort-Anschluß (3+ Rufnummern) bekommt das Sprachpasswort und dein Arbeitgeber kassiert dafür monatlich 4,00€ mehr vom Kunden.
    Kannst Du mir nun erklären, warum bei dem einen Kunden der § 108 TKG gilt, bei dem Comfort-Kunden jedoch nicht!?
    Vielleicht wegen den zusätzlichen 4,00€!?

    Tipp:
    Du darfst nicht immer alles glauben, was Dir dein Arbeitgeber sagt oder was in einem ausgehändigten Schriftstück steht.

    Mit dem Argument deines Arbeitgebers "wegen §108 TKG", dürften Sipgate-Rufnummern nur an Kunden vergeben werden, die bereits einen "ordentlichen Festnetzanschluß" haben.
    Außerdem dürfte von diesen Rufnummen keine Notrufnummer gewählt werden können.
    Also, Bullshit was dein Arbeitergeber dir schriftlich gegeben hat.

  13. #13
    Avatar von DatOssi
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    Ich finds auch, ehrlich gesagt, komisch, da bei 1&1 z.B. man sein SipKennwort beliebig ändern kann.
    Da ich kein Vodafone Kunde bin kann ich auch nicht mit Bestimmtheit sagen, ob dies nicht im Vodafone-Portal (Mein Vodafone) auch möglich ist. Das wäre mal zu recherchieren.
    Wenn ein KD beim Support anruft, weil er seinen Mic(Modem-Installations-Code) verlegt, verschludert, verloren oder verbrannt hat, und den Basis-Anschluss deswegen nicht einrichten kann, gibt es 2 Möglichkeiten:
    1. Es wird einer neuer Mic bestellt und per SMS an den Kunden versand, vorausgesetzt er kennt sein Kundenkennwort, oder kann seine Adressdaten, Geburtsdatum und die Bankdaten zum persönlichen Authentifizierung nennen.
    oder
    2. Der Support teilt dem Kunden die DSL Zugangsdaten für den Internetzugang nach erfolgreichen Authentifizierung mit, loggt sich per Fernzugriff auf den Rechner des Kunden ein, und richtet die Telefonie für den Kunden ein.

    Da es den CC-Agenten untersagt ist das Sip-Kennwort dem KD mitzuteilen, da sonst rechtliche Konsequenzen drohen, werden diese nur, und die Betonung liegt auf NUR, in Ausnahmefällen das Sip-Kennwort preis geben.

    Ich für meinen Teil würde Punkt 2 bevorzugen.

    MfG
    DatOssi

    PS gilt nur für NGN oder Regio(Bitstrom) Anschlüsse, ISDN/DSL ist unkompliziert da man da kein Sip-Kennwort brauch.

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