Zur Info.

Amtsgericht München
- Insolvenzgericht -

Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ
700 500 00)

Geschäftsnummer: 1506 IN 2756/12
(Bitte immer angeben)
München, 21.8.2012

Beschluss

In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des

Insolvenzverfahrens der

Connexxion GmbH
Amtsgericht München HRB 169013,
Pienzenauerstr.70, 81925 München
gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführer Markus Meukel

- Schuldnerin -

1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver¬-
änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 21.08.2012
um 09:00 Uhr

vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Oliver Schartl, Schwanthalerstr. 32, 80336
München, Telefon: 089-54511-0, Fax: 089-54511-444

2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

angeordnet, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustim¬-
mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die
Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachfor¬-
schungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen In¬-
solvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäftspa¬-
piere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das
Vermögen zu sichern und zu erhalten.

Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen
in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein
von ihm zu errichtendes Anderkonto einzuziehen.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insol¬-
venzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der
Leistung an den Schuldner zu.