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DSL-Access und Zuordnung zum Telefonanschluß, Mehrfacheinwah

4Antworten
  1. #1
    Avatar von manilo101
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    Standard DSL-Access und Zuordnung zum Telefonanschluß, Mehrfacheinwah

    Hallo Forumaner,

    kann der Provider anhand des Login ermitteln, von welchem Telefonanschluß ich mich einwähle? Ist das technich machbar und weiß jemand, wie die Provider das handhaben?

    Und die Frage zur Mehrfacheinwahl: Wenn diese techn. möglich sein sollte, sogar über die gleiche Leitung, ist es dann techn. denn ein Problem, dieses von Seiten des Providers zu verhindern? Also ich meine mal, wenn ich ein falsches Passwort eingebe, werd ich ja auch geblockt. Ist es also möglich, den Zugang zu verweigern, wenn mit den selben Daten schon einer eingeloggt ist? Dabei meine ich explizit die Einwahl via DSL. Also wenn ich eingeloggt bin und ein Hacker z.B. meine Daten geklaut hat und sich ebenfalls einloggen will, merkt das der Provider und könnte das verhindern?

    Während ich das schreibe fällt mir auf, dass das so klingt als hätte ich fremde Daten und will nun wissen, ob mir wer an den Hintern kann wenn ich die nutze.

    Nene, ich bin ein 1und1-Geschädigter dem für angebliche Mehrfachanwahl Geld berechnet wir. Da ich aber hier nur einen Zugang habe, kann ja bald nur jemand anderes meine Daten haben. Und deswegen die Fragen. Das evtl. jemand meinen Account gehackt hat ist meine Schuld. O.K. Aber dass er damit Mißbrauch treiben kann ist doch das Prob von 1und1. Die müssten mir doch eigentlich sagen können, von welchem Telefonanschluß die Einwahlen erfolgen. Mein Anschluß und ein anderer. Logisch - oder? Und da ich die Kohle nicht komplett zahlen will such ich halt Argumente, um eine Mitschuld von denen zu beweisen. Dazu die Fragen nach den technischen Möglichkeiten.

    Danke
    Mfg

  2. #2
    Avatar von Nicker
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    Sicher kann er Mehrfacheinwahl blocken. Und er, oder zumindest die T-COM ist in der Lage, zu ermitteln, von welchem Anschluss das ganze ausging.

    Die Beweislast hast jedoch Du. Das bedeutet, Du musst den Missbrauch nachweisen, und, wenn Du denjenigen fassen willst, auch den Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen, dass die Daten rausgegeben werden.

    1und1 gegenüber bedeutet das jedoch, Du musst erst an die Zahlen. Sollten die Ermittlungsversuche erfolgreich sein, kannst Du Deine Forderungen nur an den jenigen stellen, der den Missbrauch betrieben hat.

    1und1 darf Dir die Daten nicht einfach so geben. Das kann nur ein richterlicher Beschluss erwirken. Und auch dann bekommst nicht Du die Daten, sondern die Staatsanwaltschaft, die dan ggf. weiter ermittelt oder ein Verfahren eröffnet.

  3. #3
    Avatar von manilo101
    manilo101 ist offline
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    Aber 1und1 will doch von mir Kohle. Als solches brauchts eine Rechnung. Für eine Rechnung braucht es den Nachweis, dass ich das verbraucht habe. Ich kann doch aber schlecht 2x verbrauchen? Also die müssen doch nachweisen, dass ich das war. Oder sehe ich jetzt was falsch? Also derjenige, der eine Vorderung stellt, muss doch aufzeigen, dass diese berechtigt ist - oder nicht?
    Mal ganz abgésehen davo steht doch Frage, inwieweit die da mit Schuld sind indem die die Mehrfacheiwahl nicht verhindern. Und wenn die Mehrfacheinwahl möglich ist, muss doch im Vertrag irgendwo auch etwas von dieser Option stehen. Das ist aber nicht der Fall. Also, woher soll ich den wissen, dass das überhaupt geht? Und wenn ich von der Sache nix weiß, kann ich mich auch schlecht davor schützen. Ich hatte nie Probleme, mich ins Netz eizuwählen. Und damit stand für mich auch nie die Frage, dass da schon eine Einwahl mit meinen Daten erfolgt ist.
    Ich kann das irgendwie nicht nach vollziehen.

    MfG

  4. #4
    Avatar von axmo
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    Zitat Zitat von manilo101
    Aber 1und1 will doch von mir Kohle. Als solches brauchts eine Rechnung. Für eine Rechnung braucht es den Nachweis, dass ich das verbraucht habe. Ich kann doch aber schlecht 2x verbrauchen? Also die müssen doch nachweisen, dass ich das war. Oder sehe ich jetzt was falsch? Also derjenige, der eine Forderung stellt, muss doch aufzeigen, dass diese berechtigt ist - oder nicht?
    Das kann 1&1 ja auch. Sie können beweisen, dass Du oder ein anderer sich mit Deinen Zugangsdaten eingewählt hat. Von wo dies erfolgte spielt primär nur eine sekundäre Rolle.
    Zitat Zitat von manulo101
    Mal ganz abgésehen davo steht doch Frage, inwieweit die da mit Schuld sind indem die die Mehrfacheiwahl nicht verhindern. Und wenn die Mehrfacheinwahl möglich ist, muss doch im Vertrag irgendwo auch etwas von dieser Option stehen.
    1. Werden die das nicht verhindern, da man damit Geld verdienen kann
    2. Steht es in den AGB drin, das eine gleichzeitige Mehrfachnutzung nicht gestattet ist.
    Zitat Zitat von manilo101
    Und wenn ich von der Sache nix weiß, kann ich mich auch schlecht davor schützen. Ich hatte nie Probleme, mich ins Netz eizuwählen. Und damit stand für mich auch nie die Frage, dass da schon eine Einwahl mit meinen Daten erfolgt ist.
    Ich kann das irgendwie nicht nach vollziehen.
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
    Du kannst ebenso belangt werden, wenn irgendwelche Software (z.B. Spyware oder ein Virus) von Deinem Rechner aus (bzw. unter Deinen Zugangsdaten) murks baut.
    --> Beweis doch bitte 1&1, dass Du niemandem die Daten gegeben hast. - Dieser Beweis ist schier unmöglich; vor allem wenn ich mir so anschaue, wie unsorgsam die Leute mit den Daten umgehen (ich könnte jetzt ein paar Beispiele aufzählen, allerdings würde das sicher nur langweilen).

    Ansonsten gilt das, was Nicker geschrieben hat. (und das kann u.U. teurer werden als die ganze Sache wert ist)

    Gruß
    Axel

  5. #5
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    Ich stelle mir gerade die Frage, ob und wann der gute Manilo sien Zugangskennwort geändert hat, damit das für die Zukunft nicht mehr passieren kann.

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