Schwammige Tele-2-Klauseln bei Tel.-Flatrate sind ungültig

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  1. #1
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    Standard Schwammige Tele-2-Klauseln bei Tel.-Flatrate sind ungültig

    Schwammige Tele-2-Klauseln bei Telefonie-Flatrate sind ungültig
    ...
    Tele 2 hatte die Kunden in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, die Flatrate nicht über ein "verkehrs- und marktübliches Maß" zu nutzen, dies aber nicht näher definiert. Für den Fall, dass ein Kunde zu viel telefoniert, hatte sich Tele 2 vorbehalten, den Anschluss zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Nach Auffassung des Landgerichts sind diese Klauseln zu schwammig formuliert. Aus ihnen gehe nicht hervor, wie viel der Kunde mit seiner Flatrate tatsächlich telefonieren darf.
    ...
    Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/88432

  2. #2
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    Schön dass sowas mal einem Mitbewerber passiert. Normal sind's ja immer die Mitbewerber die gegen die T-Com was veranlassen, bzw. die Reg TP.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Snowman
    Schön dass sowas mal einem Mitbewerber passiert. Normal sind's ja immer die Mitbewerber die gegen die T-Com was veranlassen, bzw. die Reg TP.
    Gebe dir absolut Recht. Wenn sowas der Telekom passieren würde, würde jetzt die ganze Welt darüber reden

  4. #4
    Avatar von GEH
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    Ich frage mich wie solche AGBs überhaupt zustande kommen.

    Ohne Jura studiert zu haben hätte ich beim Lesen der Passage prognostizieren können, dass die Klausel vor einem Gericht nicht besteht.

    So eine Firma sollte doch eine rechtskundige Person haben, die da einen Blick drüber wirft.
    Selbst die kleinsten mir bekannten Firmen machen das.

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