DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

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  1. #1
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    Ausrufezeichen DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Aufgrund der gängigen Praxis vieler Provider den Kunden eine Email zu schicken, in der sie mitteilen die AGB hätten sich verändert bzw. der Vertrag würde geändert bzw angepaßt, falls der Kunde nicht in einer Frist von X Wochen widerspricht, hier mal ein paar Infos zu eindeutigen Urteilen zum Thema.



    BGH: Vertragsanpassungsklauseln in Provider AGB regelmäßig unwirksam - Zustimmungsfiktion nach 6 Wochen unzulässig
    BGH, 11. Oktober 2007 - III ZR 63/07
    BGB § 307 Abs. 1

    BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - III ZR 63/07
    OLG Frankfurt am Main
    LG Frankfurt am Main

    LG Frankfurt/Main, Urteil v. 15.12.2005 - Az: 2-03 O 352/05 -
    Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung

    Yogi

  2. #2
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    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Ich hab mir gerade mal eines der Urteile angeschaut.

    Dort steht:
    1. Ein Schweigen des Kunden auf eine E-Mail, welche die Verlängerung der Kündigunsfrist und somit die Änderung der Vertragsgrundlage (hier von DSL-Internetzugangsverträgen) zum Inhalt hat, führt grundsätzlich eine Vertragsänderung noch nicht herbei.

    2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Parteien dem Schweigen nicht einvernehmlich Erklärungsbedeutung - z.B. im Zuge einer den Anforderungen des § 308 Nr. 5 BGB genügenden Erklärungsfiktion - zugemessen haben.
    D.h. für mich: wenn bei Vertragsunterschrift die AGBs anerkannt werden und in diesen verankert ist, dass AGB-Änderungen per eMail bekannt gegeben werden und innerhalb von X Wochen Widerspruch eingelegt werden muss, dann sind diese Regelungen gültig.

    @Yogi
    Was bezweckst du mit dem Posten von rechtlich oftmals mehr als fragwürdigen Urteilen??

  3. #3
    Avatar von Yogi
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    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Was ich bezwecke fragst du?
    Schon mal von Verbraucherschutz gehört?

    Lies doch mal hier:BGH, Urteil vom 11. 10. 2007 - III ZR 63/ 07
    Da wird der Bundes Gerichthof zitiert.
    Wenn du dieses Urteil als Fragwürdig bezeichnest frag ich mich im Ernst wozu wir deiner Meinung nach in einem Rechtsstaat leben.

    Yogi

  4. #4
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Hier wurden nicht die AGBs geändert, sondern von Haus aus ungültige AGBs erstellt.

  5. #5
    Avatar von Yogi
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    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Schrippe schrieb
    D.h. für mich: wenn bei Vertragsunterschrift die AGBs anerkannt werden und in diesen verankert ist, dass AGB-Änderungen per eMail bekannt gegeben werden und innerhalb von X Wochen Widerspruch eingelegt werden muss, dann sind diese Regelungen gültig.
    Steht in den AGB eine Klausel das die AGB geändert werden können oder Vertrag angespasst werden kann Ohne Zustimmung des Kunden oder durch das stillschweigende Vorausetzen des Einverständniss, wenn dieser nicht widerspricht, dann ist eben diese Klausel ungültig. Hättest du das zitierte Urteil ganz gelesen wüßtest du es sicher.
    Mit dieser Klausel versuchen halt manche Anbieter den Eindruck zu erwecken das wäre o.K.
    Das hat sehr wohl miteinander zu tun.

    Yogi

  6. #6
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Nur die Ruhe, du rennst da ja offene Türen bei mir ein. Nur, hast du dich schon mal gefragt, was geschehen wird wen du diese Änderungen nicht akzeptierst? Richtig, dann wird der Vertrag aufgelöst, oder dachtest du, es bleiben dutzende AGB-Fassungen in Kraft?

  7. #7
    Avatar von Yogi
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    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Bekommt der Kunde so eine mail und widerspricht den Änderungen nicht, stimmt ihnen aber auch nicht explicit zu dann gelten für ihn weiter die AGB die er unterschrieben hat. Denn Stillschweigen wird von den Gerichten als Ablehnung bewertet.
    Anders finde ich kann man die zitierten Urteile nicht verstehen.

  8. #8
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Das glaubst auch nur du. Dagegen werden sich die Firmen, und das mit Recht, wehren. Entweder du stimmst zu, oder du bist raus. Das ist dann der "Erfolg", den man erzielt hat.

    Es kann also durchaus geschehen, dass man den Verbraucher "zu Tode" schützt.

  9. #9
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    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Na dann würden die Anbieter ja regelmäßig etliche Kunden verlieren. Die meisten Kunden bewahren ja Stillschweigen nach Mitteilungen über Änderungen der AGB. Da das nun aber laut BGH als Ablehnung gewertet wird, müßten dann die Provider bei AGB bzw. Vertrags Anpassungen ja alle Kunden um eine explicite Zustimmung bitten.
    Ich habe bis jetzt immer nur Mitteilungen erhalten die Zustimmung voraussetzten, wenn ich nicht widerspreche.
    Genau diese Praxis hat aber der BGH beanstandet.
    Ich vermute mal, dass die Anbieter es vermeiden eine explicite Zusrimmung der Kunden zu fordern, weil kaum was zurückkäme, und dann hoffen die Kunden würden schon die Beine stillhalten, um nicht tausende Kunden zu verlieren.

  10. #10
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    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Sehe das wie DarkShadow.

    AGB-Anpassungen passieren heutzutage überall. Ebäh, GäMX, Provider, Ama*on usw.usw.usw. ...

    @Yogi
    Man kann das Urteil sehr wohl anders deuten. Interpretationsspielraum bietet jedes Urteil, egal ob AG oder BVG.
    Ich bin der Meinung: wer beim Abschluss eines Vertrages zustimmt, dass Änderungen der AGB per eMail bekannt gegeben werden dürfen und eine Widerspruchsfrist von wenigstens 4 Wochen besteht, der hat kein Kündigungsrecht, wenn er bei einem solchen Vorgang einfach nichts sagt.
    Ich sehe an der Vereinbarung, AGB-Ändeurngen per eMail bekannt zu geben, nichts rechtswidriges.
    Ich sehe an einer (minimum) 4 Wochen Frist nichts rechtswidriges (ist lang genug, man hat eben auch eine Sorgfaltspflicht, regelmäßig sowas zu checken).
    Und ich sehe keine Veranlassung dazu, dass Unternehmen 138454. verschiedene AGBs gelten lassen müssen, nur weil irgendwelche Hansels dauernd AGB-Änderungen widersprechen.

    Dass AGB-Änderungen nicht greifen, die bspw. die Kündigungsfrist mal eben von 2 auf 12 Monate erhöhen, ist klar. Das geht gegen das Prinzip, dass Kunden nicht arg benachteiligt werden dürfen. Aber wenn bspw. aus dem AGB-Punkt 1.1 dann 1.1.1 und 1.1.2 wird, bedarf dies keiner großangelegten Zustimmungsaktion per Post und Unterschrift. Überleg mal, was da los wäre. Allein 1&1 hat Millionen Kunden. Wie viele Leute sollen die beschäftigen, um Millionen von Antworten auszuwerten??


    Also, erst denken, dann sowas posten...

    Schönen Sonntag noch..

  11. #11
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    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Zitat Zitat von Yogi
    Die meisten Kunden bewahren ja Stillschweigen nach Mitteilungen über Änderungen der AGB. Da das nun aber laut BGH als Ablehnung gewertet wird,
    Die Urteile sind schon uralt. Wenn das so wegweisend blabla gewesen wäre, wäre das groß in den Medien gewesen und es wäre etwas passiert im Umgang mit Verträgen mit Providern...

    Und? Ist es aber nicht.
    Ergo? Ist das mehr Schall und Rauch als alles andere...

  12. #12
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: DSL AGB und Vertragsanpassungen ohne Explizite Kundenzustimmung ungültig!

    Zitat Zitat von Yogi
    Na dann würden die Anbieter ja regelmäßig etliche Kunden verlieren.
    Das wären weitaus weniger, als du denkst. Die meisten sehen nämlich keine Benachteiligung in den AGB-Änderungen

    Zitat Zitat von Yogi
    Die meisten Kunden bewahren ja Stillschweigen nach Mitteilungen über Änderungen der AGB. Da das nun aber laut BGH als Ablehnung gewertet wird, müßten dann die Provider bei AGB bzw. Vertrags Anpassungen ja alle Kunden um eine explicite Zustimmung bitten.
    Ich habe bis jetzt immer nur Mitteilungen erhalten die Zustimmung voraussetzten, wenn ich nicht widerspreche.
    Wo genau steht das? Der BGH hat es nur nicht als Zustimmung gewertet, nicht aber als Ablehnung. Du solltest nicht Dinge hineininterpretieren, die so nicht im Urteil stehen.

    Zitat Zitat von Yogi
    Genau diese Praxis hat aber der BGH beanstandet.
    Ich vermute mal, dass die Anbieter es vermeiden eine explicite Zusrimmung der Kunden zu fordern, weil kaum was zurückkäme, und dann hoffen die Kunden würden schon die Beine stillhalten, um nicht tausende Kunden zu verlieren.
    Quark. Auf die paar Menschlein, die es nicht raffen nun drei statt zwei Monate kündigungsfrist zu haben, auf die kann jeder Provider gut verzichten. Natürlich muss der Kunde davor geschützt werden unangemessen benachteiligt zu werden, aber wer bislang schon zu faul war seine mails zu lesen, nicht in der Lage war,das was geschrieben wurde zu verstehen und entsprechend zu widersprechen, dem hilft eine explizite Zustimmung auch nicht weiter. Der kleine Hinweis, dass im Falle einer Nichtzustimmung der Vertrag aufgelöst wird, der genügt schon um 99% der Kunden zum Zustimmen zu bewegen. Wohlgemerkt, wir reden hier immer von AGB-Änderungen, die quasie "Pipifax" sind.

    Abschließend noch die Preisfrage:
    Wer schützt eigentlich die Firmen vor so manchem Verbraucher?

  13. #13
    Avatar von scolopender
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    Zitat Zitat von DarkShadow
    Wer schützt eigentlich die Firmen vor so manchem Verbraucher?


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