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Los geht´s mit der Anfangsgaunerei

24Antworten
  1. #1
    Avatar von Ganovenpack
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  2. #2
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    Wenn's so eindeutig ist, würd ich einfach nicht zahlen. Fertig.

    Aber danke für den Tipp. Warste damit schon beim örtlichen Verbraucherschutz?

  3. #3
    Avatar von stadtindianer
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    Standard Re: Los geht´s mit der Anfangsgaunerei

    Zitat Zitat von Ganovenpack
    Sobald die SIM freigeschaltet sei (TEILLEISTUNG, Anm.), würde der DSL-Anschluss natürlich voll berechnet werden (VOLLEISTUNG, Anm.).
    Das steht auch entweder in dem Begleitschreiben oder in den AGB (genauer weiss ich es jetzt auch nicht), dass die Freischaltung der SIM die "Aktivierung der Rechnung" bedeutet.
    Zitat Zitat von Ganovenpack
    Trotzdem kam, wie schon fast erwartet, jetzt eine 1&1-Rechnung per email für die scheinbar laufende, aber nicht erbrachte DSL-Leistung ab irgendwann Ende Februar 08! Und das, obwohl mir bereits im Begleitschreiben mitgeteilt wurde, dass die Freischaltung erst irgendwann im März erfolgen wird.
    Wenn dein Anschluss freigeschaltet ist, dann wende dich an die Rechnungsstelle billing@1und1.de. Die zuviel bezahlte Zeit wird dir gutgeschrieben.

  4. #4
    Avatar von Ganovenpack
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Ganovenpack
    Man hat anschließend bei Geldrückerstattungsforderungen einfach deutlich bessere Karten!
    Und nur so! Wer die Simkarte aktiviert, zahlt. Da beißt die Maus keinen Faden ab!

  6. #6
    Avatar von Ganovenpack
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  7. #7
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Ganovenpack
    Und wer den DSL-Zugang aktiviert, nur um zu testen, ob der Zugang wie angekündigt, inzwischen besteht, zahlt wohl auch.
    Ja, warum du den Zugang aktivierst spielt keine Rolle. Woher sollen die Provider auch wissen, ob du den Zugang nur zum testen aktiviert wurde????

  9. #9
    Avatar von Ganovenpack
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  10. #10
    Avatar von Schrippe
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    Na du würdest sicherlich Kleinholz aus dem Restaurant machen...

  11. #11
    Avatar von DarkShadow
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Na du würdest sicherlich Kleinholz aus dem Restaurant machen...
    Aber nur so lange, bis der Koch mit seinen scharfen Messern aus der Küche kommt

  12. #12
    Avatar von Wild60de
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    Zitat Zitat von Ganovenpack
    Zitat Zitat von stadtindianer
    Zitat Zitat von Ganovenpack
    Und wer den DSL-Zugang aktiviert, nur um zu testen, ob der Zugang wie angekündigt, inzwischen besteht, zahlt wohl auch.
    Ja, warum du den Zugang aktivierst spielt keine Rolle. Woher sollen die Provider auch wissen, ob du den Zugang nur zum testen aktiviert wurde????
    Ganz einfach: Wenn der Zugang nur zum Testen aktiviert wurde (Aktivierungscode/Fritzbox) und der Nutzer beim Testen feststellt, dass der Zugang inzwischen aktiviert ist, wird er den Zugang wie bestellt nutzen, und alles ist soweit okay.

    Wenn der Nutzer den Zugang jedoch zum Testen aktiviert und dann feststellt, dass noch kein DSL-Zugang besteht, hat er zum Testen den Aktivierungscode betätigt, aber hat keinen DSL-Zugang. Natürlich kann es sein, dass ein Aktivieren oder die "Ineinsichtnahme" der Fritzbox seitens 1&1 gar nicht möglich ist, wenn tatsächlich noch kein DSL-Zugang vorhanden ist. Als unerfahrener Neukunde kann ich das jedoch nicht wissen.

    Für möglich halte ich es, dass 1&1 feststellen kann, wann der Aktivierungscode betätigt wurde, auch wenn noch kein DSL-Anschluss besteht. Die 1&1-Geschäftslogik nachvollziehend könnte ich mir vorstellen, dass sie sich ab diesem Zeitpunkt dann für berechtigt halten, einen laufenden DSL-Zugang zu berechnen, auch wenn dieser gar nicht besteht.

    Aber nein, sie treiben es ja viel schlimmer: Berechnen ab dem Tag, an dem sie ihr Brieflein zum Fritzbox-Begleitschreiben tippen.

    Persönlich hoffe ich, dass keiner vom 1&1-Vorstand in meinem ausgesuchten Urlaubsort zufällig auch noch ein Hotel unterhielte. Er würde mir, nach meiner persönlichen Einschätzung, den vollen Zimmerpreis ab dem Tag der Buchungsbestätigung berechnen, obwohl ich doch erst im Sommer in den Urlaub fahren will.

    Persönlich hoffe ich auch, dass kein leitender Angestellter von 1&1 ein Restaurant unterhielte, in dem ich einst gastierte: Er würde mir, da bin ich mir ganz sicher, nach 1&1-Logik ein volles Menü berechnen, obwohl ich nur eine Cola bestellte, weil es erst ab 13 Uhr warme Küche gäbe.

    Denn im 1&1-Begleitschreiben heißt es ja auch, wie wir jetzt wissen, wörtlich:

    "Die Abrechnung für Ihren Vertrag beginnt mit der Freischaltung Ihres Anschlusses oder sobald Sie eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen.", was übersetzt ins Arbeitsdeutsche heißt: "Du zahlst das volle Paket, auch wenn du nur das Handy nutzt, weil DSL noch gar nicht geht."

    Wie würde ein Gast im Restaurant wohl reagieren, wenn mit ihm, wie weiter oben beschrieben, umgegangen würde?
    Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Außerdem ist mir von vielen Beisspielen aus diversen Foren bekannt, dass 1und1 in in solchen Fällen die Beträge zurückerstattet oder verrechnet!

  13. #13
    Avatar von soXx
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    Hm ja das ist Berechtigt da damit dein Komplett Paket aktiviert wurde das ist bei jeden anderen Anbieter genauso Ich weiß das aber du könntest ja mal mit der Billing Abteilung Reden die haben meistens zu 85 % eine Kulanz Lösung

    MFG
    soXx

  14. #14
    Avatar von Ganovenpack
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  15. #15
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  16. #16
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    Am besten ist es , Du nimmst Dir einen Anwalt und klärst die Sache so.
    Denn einen Rat suchst Du hier ja nicht.

  17. #17
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  18. #18
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    Standard Selber Vorgang, selbe Rechnung, weitere Mail

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  19. #19
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  20. #20
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