Mangelhafte Leistung bei Call & Surf Comfort Plus

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  1. #1
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    Standard Mangelhafte Leistung bei Call & Surf Comfort Plus

    Hallo Forum-Surfer, wer weiss Rat!
    Ende November 2007 endete der Vertrag Call & Surf Comfort. Anruf von Telekom, bei Vertrag Comfort Plus bessere Leistung bis zu 16.000 kbit/s. Bis zu?.... ja aber 8.000 kbits seien sicher, müssten nur frei geschaltet werden. Also Vertragsannahme. Leistung nach wie vor 2.000 kbit/s. Telekom sagt, keine Rechtfertigung zur Vertragsänderung, z.B. wieder auf vorhergehende Vertragsart und auch keinen Anspruch auf Kündigung. Nun lese ich an anderer Stelle, mindestens 6.000 kbits müssten geliefert werden. Doch wo steht das. In den mir vorliegenden AGB kann ich das nicht finden und nur auf § 314 BGB möchte ich mich nicht beziehen.
    Wer weiss Rat!
    Viele Grüsse von wawida

  2. #2
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    Hmh,

    entweder war (und ist) das DSL schon von Anfang falsch konfiguriert, oder aufgrund der Dämpfung geht nicht mehr als DSL2000 und Du bist leider auf einen Bauernfänger (AZ xy : Nepper, Schlepper, Bauernfänger) hereingefallen.

    Im Falle eines Fehlers (Falschkonfiguration) lässt es sich sicherlich noch ausbessern.

    Im Falle von "zu hoher Dämpfung" sollte eigentlich auch wieder auf den alten Tarif zurück gestellt werden. Das kann sehr schwierig werden, sollte aber nicht unmöglich sein.

  3. #3
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    Nein bei Call&Surf Comfort Plus kann die DSL Geschwindigkeit zwischen DSL 384 und DSL 16000 liegen.

    Es richtet sich hier immer danach, was an deinem Standort technisch möglich ist.....

    Eine Stornierung oder Kündigung ist daher jetzt nicht mehr möglich. Ein Recht nach BGB oder ähnliches hast du hier keineswegs.

    Wo das steht?? Hier in der Leistungsbeschreibung:
    https://www.t-home.de/dlp/agb/32359.pdf

    Punkt 1.2; hier ein Auszug

    Code:
    DSL 16000 der Deutschen Telekom
    ......
    Die Deutsche Telekom überlässt auf Wunsch des Kunden DSL 16000 auch dann, wenn an seinem Anschluss nicht die mini-male Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6 304 kbit/s Downstream und bis zu 576 kbit/s Upstream, wohl aber eine Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6 016 kbit/s Down-stream und bis zu 576 kbit/s Upstream oder von bis zu 3 072 kbit/s Downstream und bis zu 384 kbit/s Upstream, von bis zu 2 048 kbit/s Downstream und bis zu 192 kbit/s Up-stream, von bis zu 1 536 kbit/s Downstream und bis zu 192 kbit/s Upstream, von bis zu 1 024 kbit/s Downstream und bis zu 128 kbit/s Upstream, von bis zu 768 kbit/s Downstream und bis zu 128 kbit/s Upstream oder von bis zu 384 kbit/s Downstream und bis zu 64 kbit/s Upstream erreicht wird.
    Die Leistung steht nicht flächendeckend zur Verfügung und muss für jeden Anschluss individuell überprüft und bestätigt werden. Die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von den jeweiligen physi-kalischen Gegebenheiten der Anschlussleitung ab.
    Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones und der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des je-weiligen Inhalteanbieters abhängig.
    Bei DSL 16000 werden, ähnlich wie mit dem Leistungsmerk-mal FastPath, in der Regel kurze Signallaufzeiten erreicht. Wird auf Wunsch des Kunden DSL 16000 mit einer Übertragungs-geschwindigkeit von bis zu 6 016 kbit/s Downstream und bis zu 576 kbit/s Upstream oder von bis zu 3 072 kbit/s Down-stream und bis zu 384 kbit/s Upstream bereitgestellt, so ist ei-ne Verringerung der Signallaufzeiten ähnlich dem Leistungs-merkmal FastPath nicht im Standardleistungsumfang enthalten und das Leistungsmerkmal FastPath muss ggf. gesondert in Auftrag gegeben werden.
    Die mittlere Verfügbarkeit liegt bei 97,0 % im Jahresdurch-schnitt.

  4. #4
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    Naja,

    ich würde darauf bestehen dass "sie" mir die Stelle zeigen an der "ich" auf ausdrücklichen Wunsch das langsame DSL gewählt habe.

    Und wenn dann kein Nachweis erfolgt in dem zu sehen ist dass ich das langsamere DSL will, dann Kündigung / Stornierung aufgrund nicht geschaltetem ADSL2+.

  5. #5
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    @ Sonicwave

    Ich denke aber "auf Wunsch des Kunden" ist hier die entscheidende Formulierung!
    Wenn in der Auftragsbestätigungn nicht von Anfang an auf die verminderte Bandbreite hingewiesen wird, kann der Kunde sich ja überhaupt nichts wünschen.
    Er muss dann davon ausgehen, dass er mindestens 6016 kbit/s zur Verfügung hat.
    Stillschweigend wird das in diesen Fällen nicht gehen!

  6. #6
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    Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies die Geschwindigkeit in der Auftragsbestätigung auftaucht.

  7. #7
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    Ich auch. Dennoch bin ich der Ansicht dass die Telekom, wenn sie Kunden nicht wieder aus sowas rauslässt, ganz schön an Imagewert verliert.

    Ein Unternehmen dass sich Service Unternehmen nennt würde so etwas einfach nicht tun. Dass man jemanden zu C&S Comfort überredet auch wenn kein DSL6000 geht ist ja noch wegen der "Doppelflat" auszuhalten. Aber dass dann noch in einen C&S Comfort plus zu ändern, nur um Provisionen abzukassieren, das nenne ich ne bodenlose Frechheit !

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