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Umzug-außerordentliche Kündigung wg. nicht erbrachter Leistung

8Antworten
  1. #1
    Avatar von nane38
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    Standard Umzug-außerordentliche Kündigung wg. nicht erbrachter Leistung

    Hallo,

    ich habe einen 1&1 DSL Vertrag, bin nun umgezogen und in der neuen Wohnung besteht bereits ein 1&1 DSL Vertrag.
    Folglich ist mein Vertrag überflüssig, aber ich werde ihn nicht los. Habe schon mehrere Briefe und Telefonate mit "Kündigen auf Kulanzbasis" und so ähnlich hinter mir, 1&1 reagiert nicht.
    Kann ich hier auch kündigen wegen "nicht erbrachten Leistungen"? Da ich den bestehenden Vertrag (der auf die alte Adresse lief) ja nun nicht mehr nutze und sie in der neuen Wohung das DSL (also meinen Vertrag) nicht schalten können.

    Der Vertrag läuft noch 2 Jahre - wenn irgendjemand Rat hat....

    nane

  2. #2
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Umzug-außerordentliche Kündigung wg. nicht erbrachter Leistung

    Kurze Antwort:
    Nein. Du kannst nicht kündigen. Auch wenn es blöde klingt, 1&1 ist nicht schuld dass du irgend wo hin ziehst, wo bereits ein Anschluss geschaltet ist, was von vornherein schon ungewöhnlich ist. Wenn 1&1 eine Kulanzregelung ablehnt hast dui den Vertrag an der Backe. Aber sag mal, warum ist in der neuen Wohnung bereits ein DSL-Anschluss? Vom Vormieter?

  3. #3
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Umzug-außerordentliche Kündigung wg. nicht erbrachter Leistung

    Evtl. zieht sie zu einer anderen Person.

    Dennoch fühle ich mich irgendwie beim lesen des Textes verarscht.
    Gibt es so etwas tatsächlich noch - Verträge zu ignorieren.
    Und auch noch mit der vollen Laufzeit.

    Wenn 1&1 nicht kulant ist, obwohl ein anderer 1&1 Vertrag in der neuen Wohnung besteht - dann wird der Vertrag ja nicht durch einen Umzug einfach nichtig.
    Evtl. besteht die Möglichkeit eine Art Schadensersatz zu zahlen - wäre vielleicht günstiger als den kompletten Vertrag. Kommt darauf an, was 1&1 letztendlich verlangt.

  4. #4
    Avatar von nane38
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    Standard AW: Umzug-außerordentliche Kündigung wg. nicht erbrachter Leistung

    danke an euch zwei für die schnelle antwort.

    irgendein hoffnungsschimmer doch irgendwie rauszukommen wäre mir natürlich lieber....

  5. #5
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Umzug-außerordentliche Kündigung wg. nicht erbrachter Leistung

    Dem Nachmieter aufschwatzen.

  6. #6
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Standard AW: Umzug-außerordentliche Kündigung wg. nicht erbrachter Leistung

    Zitat Zitat von MariaR
    Dem Nachmieter aufschwatzen.
    Wenn das möglich ist, der Trend geht dahin das Vertragsumschreibungen nicht mehr möglich sind.

  7. #7
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Umzug-außerordentliche Kündigung wg. nicht erbrachter Leistung

    Wenn ich so was Lese, fehlen mir die Worte. Wie kann ich denn einen Vertrag Neu abschließen, obwohl ich Umziehen werde. Das kann wohl ziemlich Egal sein, ob an der anderen Wohnung ein Anschluss vorhanden ist! Da wird der Threadersteller wohl einen Umzugsauftrag stellen müssen! Gerecht wäre es! Da kann ich die Anbieter auch verstehen, wenn die sich mit so Leuten herumärgern müssen! Vertrag ist Vertrag! Das scheint so mancher nicht zu Kapieren!

  8. #8
    Avatar von guest_jo
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    Standard AW: Umzug-außerordentliche Kündigung wg. nicht erbrachter Leistung

    So ganz verstehe ich den Vertrag in der neuen Wohnung nicht.
    Hast du denn zugestimmt den zu übernehmen ? Läuft der noch auf den Vormieter oder den Vermieter ?

  9. #9
    Avatar von nane38
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    Standard AW: Umzug-außerordentliche Kündigung wg. nicht erbrachter Leistung

    Schlicht und ergreifend bin ich zu meinem Freund gezogen, der bereits einen Anschluss hat. Da kann ich wohl nicht die einzige sein in D.land?

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