Ausserordentliche Kündigung ????

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  1. #1
    Avatar von Knubbl1978
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    Idee Ausserordentliche Kündigung ????

    Servus,


    Folgendes Problem haben wir.
    Wir haben bei der Teledoof einen "Call & Surf Comfort Plus (2)" Vertrag.
    Die Leistungen sind also folgende:

    - ISDN (3 Rufnummern)
    - Telefon & Internet Flat
    - DSL 16000

    Der Vertrag läuft noch bis zum 27.03.2010. Wir möchten aber nun zum 01.08.2009 umziehen.

    Auf meine Nachfrage bei der Telekom ob es den an der neuen Adresse auch DSL 16000 gibt wurde mir gesagt es würde dort nur DSL 3000 zur Verfügung stehen.

    Als ich dann fragte wie es mit einer Kündigung des Vertrages aussieht wurde mir gesagt es geht nicht es gibt nur 2 möglichkeiten.

    1: Wir Kündigen fristgerecht und zahlen bis zum 27.03.2010 (Ohne Leistung zu erhalten da wir sie ja nicht mitnehmen und nicht nutzen können)

    2: Wir ziehen mit den Anschluss um und bekommen ein angepassten Vertrag für 24 Monate. Begründung den "Call & Surf Comfort Plus (2)" gibt es nicht mehr.


    Als ich der Dame sagte das ich beides nicht möchte kam dann nur ein "Pech gehabt".

    Meine Frage nun:

    Habe ich kein Ausserordentliches Kündigungsrecht?.
    Meine Begründung:

    - Ich bestehe auf die mitnahme meines Vertrages incl. der Kündigung zum 27.03.2010 und auf die Erfüllung der Leistung von DSL 16000 am neuem Wohnort. Sollte dies nicht möglichsein ist dies ja ein Vertragsbruch der Telekom und nicht mir weil sie ja die Leistung nicht erbringen können.

    Nun kommt bestimmt wieder der Spruch in den AGB's steht ja BIS 16000.
    In den AGB's steht aber auch das DSL 16000 eine Bandbreite von 6403 KB bis 16000 garantiert.

    Ich finde also ich kann Ausserordentlich Kündigen da sie ja nicht mal das Minimum von 6403 KB anbieten können da es ja dort nur DSL 3000 gibt.



    Liege ich da falsch????


    LG Knubbl1978

  2. #2
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung ????

    Auch wenn sie Dir nur 3000 anbieten können - bist eigentlich Du derjenige, welcher vertragsbrüchig werden möchte - so halt auch mit allen Konsequenzen.
    Diese Verträge sind an den Standort gebunden - und wer möchte umziehen....?

    Mittlerweile handhabt das fast jeder Provider so - wie Dir von der Hotline (welche zwar ein Trauerspiel ist) gesagt wurde.

    Leider ist das so - und ich gehe nicht davon aus, daß es machbar wäre, was Du Dir vorstellst.
    Manche Provider sind allerdings so kulant, nicht auf der vollen Summe der Restlaufzeit zu bestehen.
    Versuche das mal.

  3. #3
    Avatar von Knubbl1978
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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung ????

    Wieso sind die Verträge Standort gebunden?.

    Der Vertrag läuft ja auch meinen Namen und ich kann ja auch Umziehen.
    Ich könnte ja auch sagen ich nehme den neuen Anschluss mit 24 Monaten (Währe dann ja ein Neuanschluss) und kündige den in der Wiederrufsfrist????

    Und was ist mit der möglichkeit zu sagen OK, dann nehme ich meinen Vertrag mit, die Telekom macht ihn güstiger (Da ja nur 3000) und der Kündigungstermin bleibt beim 27.03.2009 ohne zu verlängern.


    Dann hätte ich kein Problem. Aber laut Telekom heisst es wenn ich umziehe muss ich auf 24 Monate verlängern oder den vertrag am alten Anschluss den ich nicht mehr nutze auslaufen lassen.

  4. #4
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung ????

    Hallo
    In dem Vertrag sind noch mehrere Bestandteil enthalten, die du z.B. in einem Call & Surf Comfort, der ja zu der verfügbaren Bandbreite passen würde, nicht enthalten sind (Sicherheitspaket, eMail- Paket, Hotspotflat...)
    Wenn du den Vertrag nur wegen dem 16.000er- DSL abgeschlossen hast, würde ich um ein Vertragsdowngrad bitten.
    Nutzt du aber die enthaltenen Leistungsmerkmale, kommst du um den Call & Surf Comfort plus nicht drumrum, da dieser dann wesentlich günstiger ist.

  5. #5
    Avatar von Knubbl1978
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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung ????

    Zitat Zitat von 45grisu
    Hallo
    In dem Vertrag sind noch mehrere Bestandteil enthalten, die du z.B. in einem Call & Surf Comfort, der ja zu der verfügbaren Bandbreite passen würde, nicht enthalten sind (Sicherheitspaket, eMail- Paket, Hotspotflat...)
    Wenn du den Vertrag nur wegen dem 16.000er- DSL abgeschlossen hast, würde ich um ein Vertragsdowngrad bitten.
    Nutzt du aber die enthaltenen Leistungsmerkmale, kommst du um den Call & Surf Comfort plus nicht drumrum, da dieser dann wesentlich günstiger ist.

    Ich habe ja der Telekom angeboten den Vertrag weiter zu nehmen mit dem Downgrad auf 3000 aber eben nur mit der Vertragslaufzeit wie jetzt. Also bis zum 27.03.2010.

    Das möchte die Telekom aber nicht sie sagen es gehe nur ein neuer Vertrag mit 24 Monaten laufzeit. Hätten sie mein Angebot angenommen hätte ich das Downgrad eben bis nächstes Jahr genutzt und dann fristgerecht gekündigt. Aber die Möglichkeit lassen sie mir ja nicht.

  6. #6
    Avatar von rumborak
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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung ????

    Zitat Zitat von Knubbl1978
    Servus,


    Folgendes Problem haben wir.
    Wir haben bei der Teledoof einen "Call & Surf Comfort Plus (2)" Vertrag.
    **********
    .................................................. .

    Ich finde also ich kann Ausserordentlich Kündigen da sie ja nicht mal das Minimum von 6403 KB anbieten können da es ja dort nur DSL 3000 gibt.



    Liege ich da falsch????


    LG Knubbl1978
    Laut Verbraucherzentrale sieht es folgendermaßen aus:
    Es gibt erst mal einen Grundsatz und der heißt, dass gültig abgeschlossene Verträge auch von beiden Parteien einzuhalten sind und dass solche Verträge erst zum Ablauf der vertraglichen Laufzeit wieder gekündigt werden können. Wenn ein Verbraucher jetzt zum Beispiel umziehen will, dann liegt das im Risikobereich des Verbrauchers und begründet in der Regel kein außerordentliches Kündigungsrecht.
    Das heißt: Egal ob du künftig ganz woanders wohnst – der Vertrag läuft weiter. Natürlich wird der Anschluss umgestellt und das Telefon klingelt künftig in deiner neuen Wohnung. Es kann aber Probleme geben. Zum Beispiel wenn du an deinem alten Wohnort einen schnellen DSL-16.000-Anschluss hattest und genau den auch an deiner neuen Wohnung wieder haben willst:
    Manchmal ist es so, dass am neuen Wohnort nicht die alte Geschwindigkeit, die alte Leistung angeboten werden kann. In diesem Fall haben die Verbraucher aber leider auch kein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn der Unterschied zwischen alter und neuer Leistung aber gravierend ist, dann muss der Anbieter den Tarif anpassen und darauf solltest du in diesem Fall auch bestehen.
    P.S. der Anbieter ist verpflichtet die einen Anschluss zur Verfügung zu stellen, sollte dies nicht möglich sein, weil du im " Nirgendwo" wohnst dann kommst du aus dem Vertrag raus.
    Viele Anbieter(z.B. fre....) machen es so, das der Vertrag gekündigt wird, und ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit beginnt. Das ist die übliche Vorgehensweise. ABER auch hier sei angemerkt, es handelt sich um KULANZ!!!

    MFG

  7. #7
    Avatar von Sonicwave
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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung ????

    Zitat Zitat von Knubbl1978

    Nun kommt bestimmt wieder der Spruch in den AGB's steht ja BIS 16000.
    In den AGB's steht aber auch das DSL 16000 eine Bandbreite von 6403 KB bis 16000 garantiert.

    Ich finde also ich kann Ausserordentlich Kündigen da sie ja nicht mal das Minimum von 6403 KB anbieten können da es ja dort nur DSL 3000 gibt.



    Liege ich da falsch????


    LG Knubbl1978
    Auch wenn der Thread schon ein paar Tage alt ist muss ich da noch was anmerken:
    Ja du liegst falsch. Denn in den AGB steht " mit einer Bandbreite von 384 kbit/s bis 16000 "

  8. #8
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung ????

    Zitat Zitat von Knubbl1978
    Wieso sind die Verträge Standort gebunden?.
    Weil man die Leitung nicht ausgraben und mitnehmen kann.

    Du kannst ja auch nicht verlangen das man deine Wohnung woanders aufbaut weil du in deiner Wohnung gern an der Elbe und nicht am Rhein wohnen willst.

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