TAE-Dose - Zuständigkeit

5Antworten
  1. #1
    Avatar von Paul123
    Paul123 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    17.10.2009
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard TAE-Dose - Zuständigkeit

    Hallo!

    Ich dachte mir, dass diese Frage eigtl. hier irgendwo bereits beantwortet sein sollte, habe aber per Suche nichts gefunden.

    In meiner Wohnung gibt es keine TAE-Dose, lediglich ein Kabel, das nach Aussage des Hausmeisters wohl das Kabel der Wahl ist, wenn es um Telefon+DSL geht. Ich habe mir nun bei congstar dieses Komplett-Paket bestellt.

    Nun gibt es das Problem, dass sowohl congstar ("das muss ihr Vermieter machen"), als auch mein Vermieter ("habe ich seit 15 Jahren noch nicht gemacht") der festen Überzeugung sind, dass sie nicht für das Anbringen einer TAE-Dose zuständig sind.

    Ich habe hierzu bereits "das Internet" befragt und dabei immer wieder den Verweis gefunden, dass dafür wohl eher congstar als mein Vermieter zuständig ist - oder vll. gar noch die Telekom als 3.

    Kann mir jemand sagen, was denn nun stimmt und wie ich zu einer TAE-Dose komme?

    Danke und Grüße aus Berlin!

  2. #2
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: TAE-Dose - Zuständigkeit

    Für die Inhouse-Verkabelung ist der Vermieter zuständig. Congstar macht dir das auch, aber gegen Rechnung, und der Techniker ist nicht teuer.

    Die Ausrede, dass man das soundsoviele Jahre nicht gemacht hat kenne ich, wahrscheinlich hat er auch Jahrzehntelang auf den Deckel geschissen, bis er merkte, dass man ihn hochklappen kann.

    Aber bring doch einfach die TAE-Dose selber an, kostet ja nicht die Welt im Baumarkt.

  3. #3
    Avatar von Alphatier69
    Alphatier69 ist offline

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    15.10.2009
    Beiträge
    22
    Danke
    0

    Standard AW: TAE-Dose - Zuständigkeit

    Die Ausrede, dass man das soundsoviele Jahre nicht gemacht hat kenne ich, wahrscheinlich hat er auch Jahrzehntelang auf den Deckel geschissen, bis er merkte, dass man ihn hochklappen kann.

    Selten so gut gelacht...Kompliment.

  4. #4
    Avatar von Paul123
    Paul123 ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    17.10.2009
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: TAE-Dose - Zuständigkeit

    Danke für die schnelle Antwort. Ich bin mal gespannt ob ich ihn davon überzeugen kann. Selber anbringen ist leider keine Option, da ich dafür wirklich, wirklich nicht geeignet bin

  5. #5
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.177
    Danke
    257

    Standard AW: TAE-Dose - Zuständigkeit

    Wenn schon mal ein Anschluss vorhanden war und die Dose von jemandem Entfernt wurde, muss man sich wohl selbst behühen wieder eine anzubringen. Bei einem Neuanschluss, gehört die Dose mit dazu und wird vom Techniker installiert.

  6. #6
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: TAE-Dose - Zuständigkeit

    Wäre ja auch kein Kunststück. Zwei Drähte in einen Schraubanschluss anklemmen. Und welche die richtigen Drähte sind? Irgendwo muss das Telefon ja auch jetzt schon angeschlossen sein, und die sind es dann.

Ähnliche Themen

  1. NFN Dose zu NFF Dose

    Von moribundus im Forum Allgemeine Fragen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 13.09.2015, 21:26
  2. TAE Dose - NFN ersetzten durch N&F Dose mit einem Steckplatz

    Von ComputerMeister im Forum Allgemeine Fragen
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 12.09.2015, 16:48
  3. Von der APL-Dose zum DSL

    Von Bastler10 im Forum Allgemeine Fragen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 08.04.2015, 21:08
  4. IAE/UAE/DSL-Dose

    Von bartx im Forum Allgemeine Fragen
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 18.03.2008, 11:21
  5. 1. Dose ?

    Von torak im Forum Wireless LAN & Verkabelung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 22.09.2006, 19:58
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz