Nach dem Umzug haben wir bei Alice DSL und einen Telefonanschluss bestellt.
Der Vormieter hat den Telefonanschluss vorher gekündigt. Dennoch wurde die Leitung ja bereits benutzt.
Alice wollte und aufgrund der neueinrichtung einen Techniker vorbeischicken. Dieser kam dann auch und wollte dann aber die Hauptleitung sehen, die sich in der Wohnung des Vermieters, der eine eigene DSL-Leitung und eine eigene Telefonnummer hat.
Daher frage ich mich nun was an der Leitung geändert werden muss, wenn doch diese Leitung bereits als DSL-Ausgangsleitung verwendet wurde.
Nun muss der Techniker erneut kommen. Laut Alice kann dieser aber nur zwischen 8:00 und 16:00 kommen. Dazu sei gesagt, dass man durch die Wohnung des Vermieters muss um in dessen Keller zu gelangen und der Vermieter ist Berufstätig... auch an einem Samstag kann der Techniker nicht kommen - so Alice.
Daher würde ich nun gern wissen was der Techniker macht und ob man nicht auch ohne Hauptleitung eine DSL-Verbindung bekommt.
Je nach Schaltvorgang wirst du auf eine andere Doppelader von einem Verteiler oder der Vermittlungsstelle bis zu dir nach Hause umgeschaltet.
Die "andere", "neue" doppelader kommt zwar am Hausanschlusspunkt an - von dort gehts aber nicht weiter.
Der Techniker muss deswegen an den APL ( So nennt sich der Hausanschlusspunkt im Telekom Jargon) um dort deine Steigleitung (die Leitung die vom Hausanschlusspunkt in deine Wohnung führt) auf die richtige Doppelader zu klemmen.
Bleibt das Problem, dass der Techniker offenbar nicht in den Keller kommt.
Dieses Problem hatten wir in letzter Zeit des öfteren hier. Ergebnis: es steht jedem Mieter zu, einen Telefon- (und DSL-)Anschluss zu bekommen.
Sprich: dein Vermieter muss dafür sorgen, dass der Techniker in den Keller kommt. Entweder muss er selbst da sein oder eben jemand anderes. Oder er überlässt dir den Schlüssel. Aber einfach blockieren geht nicht.
Kann das nicht auch ein Radiotechniker oder ein anderer darauf spezialisierter Fachmann?
Gut, Recht ist Recht, jedoch ist der Vermieter wirklich in einer blöden Situation und ich möcht nicht gleich Ärger haben, zumal ich direkt in dem Haus des Vermieters wohne. Der Verteiler ist auch noch direkt in der Wohnung des Vermieters und der ist wirklich beruflich gebunden.
Der Techniker würde ohnehin zum 2. Mal kommen, was bedeuten würde, dass ich den Techniker bezahlen müsste.
Nein! An den APL darf nur der Techniker des zuständigem Netzbetreibers ran. Jemand anderes hat gar keine Ahnung davon und nichts daran zu suchen. Eine andere Möglichkeit gibt es da nicht.
Rein theoretisch kann das ein Elektriker machen, die Sache ist nur, das er das einfach nicht darf.
Das Problem ist auch, das im Keller ein Verteiler hängt, in dem es normalerweiese mindestens 10 Anschlatpunkte gibt. Nur die Telekom weiss auf welchem der 10 Punkte dein Anschluss ankommt. Ausserdem kann man an diesem Verteiler normalerweise auch nicht erkennen welche Leitung in deine Wohnung geht, so das man dafür einen Druchgangsprüfer braucht.
Theoretisch kann man viel rumprobieren, doch im Ernstfall hast dann weder du, noch dein Vermeiter ( und evtl. andere Leute die über diesen Kasten angeschlossen sind ) Telefon und Internet.
Ausserdem kann es auch sein, dass man eventuell auch Spezialwerkzeug braucht und der KAsten auch verschlossen sein kann.
Gut, Recht ist Recht, jedoch ist der Vermieter wirklich in einer blöden Situation und ich möcht nicht gleich Ärger haben, zumal ich direkt in dem Haus des Vermieters wohne. Der Verteiler ist auch noch direkt in der Wohnung des Vermieters und der ist wirklich beruflich gebunden.
Uuuuund??????????????
Wenn er sogar dort wohnt, wird er
a) einfach mal da sein müssen, immerhin geht es um seine Immobilie
oder
b) wird er wohl irgendwelche Verwandten, Freunde oder Bekannten haben, die mal für ein paar Stunden da sein können und die Wohnungstüre öffnen können, oder ist dein Vermieter sozial vereinsamt und kontaktlos???
Kannst ihm ja mal sagen, dass er für die nächsten Inspektionen oder Ablesungen auch nicht mehr in deine Wohnung kommt. Mal gucken was er sagt. Wahrscheinlich "das ist aber mein gutes Recht" - da kannste gleich den Ball zurückwerfen, ein Telefon-Anschluss ist ebenso "dein gutes Recht"...
Der Techniker würde ohnehin zum 2. Mal kommen, was bedeuten würde, dass ich den Techniker bezahlen müsste.
Wieso? Wenn du nichts dafür kannst, das der erste Besuch fruchtlos bleibt, musst du auch nix zahlen. Dann sollen sich die Herrschaften von der Telekom an deinen Vermieter wenden. Wenn er da eine Rechnung bekommt, wird er sich's schnell überlegen, ob er solche Spirenzchen noch mal macht...
Wieso? Wenn du nichts dafür kannst, das der erste Besuch fruchtlos bleibt, musst du auch nix zahlen. Dann sollen sich die Herrschaften von der Telekom an deinen Vermieter wenden. Wenn er da eine Rechnung bekommt, wird er sich's schnell überlegen, ob er solche Spirenzchen noch mal macht...
Grüße,
Julian
Sicher kann er was dafür. Der Kunde hat dafür zu sorgen, das alle technischen Einrichtungen zugänglich sind. Steht meines Wissens nach in dem Schreiben in dem auch der Schaltungstermin genannt wird. Ob das nun direkt oder indirekt die Schuld des Kunden ist, ist der Telekom herzlich egal.
Und mir wäre es herzlich egal, ob es der Telekom herzlich egal ist. Mehr als den Menschen, der den Schlüssel zum Hausanschluss hat, benachrichtigen bis hin zum Betteln, dass er doch da sein möge, kann ich nicht.
Wenn dieser Mensch dann "dafür sorgt", dass ich trotz allem Versuchens keinen Telefonanschluss bekommen kann, dann sehe ich es durchaus als mein Recht an, diesem Menschen die Rechnung dafür zu präsentieren.
Mir steht es zu, einen Telefon/DSL-Anschluss eingerichtet zu bekommen. Wenn jemand dies verhindert, muss er die Konsequenzen tragen, erst recht, wenn es wie in diesem Fall mein Vermieter ist...
Gut, Recht ist Recht, jedoch ist der Vermieter wirklich in einer blöden Situation und ich möcht nicht gleich Ärger haben, zumal ich direkt in dem Haus des Vermieters wohne. Der Verteiler ist auch noch direkt in der Wohnung des Vermieters und der ist wirklich beruflich gebunden.
Was hat das mit Ärger zu tun?
Der Vermieter hat nicht nur das Recht, Miete zu kassieren, sondern auch die Pflichtetwaige Dinge des Mieters zu regeln, wenn dieser das nicht alleine kann. Dazu gehört nunmal, dass man einem Techniker Zugang zu den Fernmeldeeinrichtungen im Haus ermöglicht.
Hast Du mit dem Vermieter überhaupt mal gesprochen oder ist es nur eine Vermutung von Dir, dass er nicht kooperativ ist?
Bevor man hier gleich mit der Holzhammer-Methode zuschlägt hilft manchmal einfach nur ein Gespräch. Dem Vermieter ist in der Regel auch daran gelegen, ein gutes Verhältnis zu seinem Mieter zu haben.
Wenn z.B. Deine Heizung nicht geht, so muß er auch die Handwerker in den Heizungskeller lassen, egal ob er berufstätig ist oder nicht. Ansonsten hast Du das Recht, die Miete zu kürzen bzw. einzubehalten.
Ein Vermieter ist kein Vorgesetzter, manchmal habe ich den Eindruck, dass manche richtig Angst vor einem Vermieter haben.
Solange der verplombt bleibt, ist das weniger tragisch.
G., -#####o:
Aber sollte der nicht öffentlich zugänglich sein? Vor allem, wenn vermietet wird? Was es mit sich bringt, sehen wir ja gerade wieder, er bekommt nicht mal Telefon, weil der Herr Vermieter nicht da ist. Also gehört so ein Ding da einfach nicht hin, da wirst du mir sicher recht geben.
Eigentlich hat der Verteiler in der Wohnung des Vermieters nicht einmal etwas verloren, wenn man es genau nimmt.
Wenn der Vermieter aber seinen Keller zum Wohnraum umgebaut hat, kann man nichts dagegen machen.
Ich habe eine ähnliche Konfiguration. Vermieter bewohnt die unteren beiden Stockwerke, ich die oberen beiden. Da das Haus an einem Hang steht ist das Erdgeschoss von der Straße aus gesehen eben der Keller und da unten gibts einen Raum mit der ganzen Technik.
Dementsprechend muss ein Techniker in die Wohnung des Vermieters, auch wenn es eigentlich ein Keller ist. Diese Konstellation ist jedenfalls gar nicht so selten.
Dafür haben wir eben keinen Keller (macht auch nix, müllt eh nur voll).
Desweiteren kann der Vermieter immer etwas dagegen haben, wenn jemand Zugang zu seinen Räumlichkeiten haben will. Er kann theoretisch sogar einem Techniker den Zugang verwehren, selbst wenn er anwesend ist.
Desweiteren kann der Vermieter immer etwas dagegen haben, wenn jemand Zugang zu seinen Räumlichkeiten haben will. Er kann theoretisch sogar einem Techniker den Zugang verwehren, selbst wenn er anwesend ist.
Kann er, aber nur sehr theoretisch. Wenn ich aber dann durch seine Schuld keinen Telefonanschluß bekomme, hat er mich die längste Zeit als Mieter gehabt. Es kann nicht sein, dass ein Mieter durch Verschulden des Vermieters keinen Telefonanschluß bekommt, darauf hat der nämlich ein Recht.
Kann er, aber nur sehr theoretisch. Wenn ich aber dann durch seine Schuld keinen Telefonanschluß bekomme, hat er mich die längste Zeit als Mieter gehabt. Es kann nicht sein, dass ein Mieter durch Verschulden des Vermieters keinen Telefonanschluß bekommt, darauf hat der nämlich ein Recht.
Recht hin oder her, das ist nicht theoretisch. Wenn der Vermieter nicht will und in Kauf nimmt, dass der Mieter deswegen seine Miete kürzt oder gar wieder auszieht, kann der Mieter nichts machen.
In der Praxis wird das äußerst selten vorkommen, aber wenn ein Vermieter nicht will, weil es ein sturer Sack ist, kann der Mieter zumindest kurz- und mittelfristig nichts machen.
Ihr habt schon komische Ansichten in letzter Zeit. Du meinst der Vermieter kann machen, was immer er will und Schrippe meint, man könne für das Geld nicht erwarten, dass ein Techniker auch alles in Gang bringt, wenn nichts funktioniert.
und Schrippe meint, man könne für das Geld nicht erwarten, dass ein Techniker auch alles in Gang bringt, wenn nichts funktioniert.
Dark, das habe ich so nicht gesagt bzw. auf jeden Fall nicht so gemeint.
Alles, was ich gesagt habe/meinte, ist/war, dass man bei Niedrigstpreisen nicht zu viel erwarten kann.
Bsp. 1&1: 10 Mio. Kunden. Angenommen 0,1% hat ein Problem, das sind 10.000 Kunden. Verstreut auf Deutschland. Ich glaube nicht, dass 1&1 auch nur annähernd (geschweige denn die Telekom für alle Subunternehmer, da sind's ja dann noch viel mehr Kunden mit entsprechend mehr Problemen) so viele Techniker hat, dass im Sinne von z.B. Rohrnetzmeister eine Störung binnen Stunden behoben werden kann.
Bei dem Punkt, dass wenn ein Techniker kommt, er bleiben sollte, bis es geht, sind wir doch d'accord...
Hmm... wir haben ca. 1,1 Mio. Kunden und von uns wird erwartet das wir binnen Stunden eine Regelstörung beheben. Ich wäre schon froh schon eine Antwort zu erhalten wann eine Störung behoben wird. Da ist die Zeit dann erstmal nebensächlich. Könnte man auch als Kundenservice bezeichnen.
Ihr habt schon komische Ansichten in letzter Zeit. Du meinst der Vermieter kann machen, was immer er will und Schrippe meint, man könne für das Geld nicht erwarten, dass ein Techniker auch alles in Gang bringt, wenn nichts funktioniert.
Das sind keine Ansichten, das sind Tatsachen. Der Vermieter darf in seinen Räumen tatsächlich machen, was er will.
Vielleicht nochmal zum Klarstellen: Der Vermieter muss in seine Räume überhaupt niemanden reinlassen, wenn er nicht will, da es sein Eigentum ist.
Ob das dann für ihn finanzielle Einbußen bedeutet, steht auf einem anderen Blatt.
das wir binnen Stunden eine Regelstörung beheben.
Was ist denn eine Regelstörung?
Eine Störung, die regelmäßig wiederkehrt? Oder eher etwas aus dem medizinisch-biologischen Bereich?