Versatel - Leistungsabfall

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  1. #1
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    Standard Versatel - Leistungsabfall

    Hallo zusammen,

    um mein Problem zu schildern muss ich ein wenig ausholen.

    Im Sept. 2010 habe ich einen bestehende 6000 Versatel Vertrag von meinem Bruder übernommen. Diesen Vertrag habe ich auf eine 16000 Leitung erhöht.

    Nach einigen Problemen stellte sich heraus das in meine Wohnung leider nur ein Datendurchsatz von ca. 7000 kb/s ankommt. Aus diesem Grund wurde der Vertrag im Oktober 2010 wieder reduziert auf eine 6000 Leitung.

    Nun lief der Vertrag - ohne das ich je die AGBs oder aber Vertragsunterlagen erhalten hätte. Die Daten zur Anmeldung habe ich Telefonisch erhalten und konnte somit meinen Router etc. einrichten.

    Seit Mitte Januar habe ich nun einen stetigen Leistungsabfall und blieb Ende Januar bei satten 2.900 kb/s - 2.000 kb/s stehen. Nach dem ungefähr 10 Versuch die Versatel über die kostenfreie Störunghotline zu erreichen habe ich es über kostenpflichtige Hotline probiert. Nun hatte ich nach ca. 20 Minuten Wartezeit kein Interesse mehr länger zu warten. Auf einen Brief meiner Seits habe ich keine Reaktion erhalten.

    Nun habe ich die offene Rechnung vorerst zurückgehalten. Schließlich habe ich nun eine Zahlungserinnerung erhalten mit der Bitte Seitens der Versatel um Klärung warum ich die Lastschrift zurück gebucht habe.

    Aus diesem Grund habe ich nun ein Einschreiben - Rückschein am Montag rausgeschickt, in dem klar mein Problem geschildert ist (Von meiner Freundin gelesen und verstanden worden). Hinzugefügt meine Auswertung der Fritzbox sowei der Versatel-Speedtest. In dem Einschreiben habe ich um Klärung gebeten mit einer Frist von 8 Wochen - falls bis dahin nichts adequates passiert ist würde ich kündigen.

    Ist das so okay? Oder darf ich da mit einer eher negativen Reaktion rechnen?

    Danke für eure Meinungen und Beiträge.

    Gruß

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Versatel - Leistungsabfall

    Moin!

    Da darfst du nicht nur, da musst du mit einer negativen Reaktion rechnen.

    1. beinhaltet auch dein Vertrag (wie bei allen anderen Millionen DSl-Kunden, die das offenbar nicht verstehen) nicht eine DSL-Leitung "mit 6000 KBit", sondern eine DSL-Leitung "mit bis zu 6000 KBit". D.h. Versatel erfüllt seine Pflicht, solange du mehr als 384 KBit am Router erhälst (was hinter dem Router passiert ist übrigens für Versatel und die Erfüllung des Vertrages irrelevant).

    2. Resultiert aus diesen Fakten, dass du keinerlei außerordentliches Kündigungsrecht hast. Von daher ist deine Fristsetzung von 8 Wochen (abgesehen davon, dass das - auch wenn du Recht hättest - viel zu lange ist) von Anfang an Makulatur und wird von Versatel nicht beachtet werden.

    3. Wirst du die Gebühren für die eigenmächtige Rückbuchung tragen müssen (meistens so um die 10 €). Wenn man's genau nimmt, begehst du mit der Rückbuchung einen Vertragsbruch, da du vertraglich zugestimmt hast, für die Dauer des Vertrages eine Einzugsermächtigung aufrecht zu erhalten. D.h. auch wenn mal etwas falsch abgebucht wurde, ist der richtige Weg, dies anzumahnen und eine Rückzahlung zu fordern, keinesfalls aber eigenmächtig zu handeln.

    4. Solltest du, um weitere negative Folgen zu vermeiden (Stichworte Inkasso und negativer Schufa-Eintrag oder Stilllegung des Anschlusses), schleunigst die offenen Beträge überweisen.

    5. Wieso hast du keine Vertragsunterlagen? Hat die dein Bruder vernichtet? Zudem wäre es ein Leichtes gewesen, diese noch mals bei Versatel anzufordern!

    6. Die AGBs finden sich jederzeit auf der Startseite von Versatel.

    7. Dass deine Geschwindigkeit stetig langsamer wurde/wird, liegt einfach daran, dass immer mehr Leute DSL bestellen. Je mehr Leute über den Kabelstrang, über den du mit dem Verteiler verbunden bist, DSL bekommen, umso schlechter wird dein Signal - und damit sinkt der Speed. Zudem kann es auch sein, dass Kontakte schlechter werden, sei es nun bei dir in der TAE-Dose oder irgendwo auf dem Weg von dir zum Verteiler. Was du maximal machen kannst, ist, eine Störung zu melden. Die wird aber höchstwahrscheinlich nichts bewirken, zudem Versatel ja auch nicht zum Handeln gezwungen ist, da sie ihre vertraglich zugesicherte Leistung erbringen.


    Also, unterm Strich war so ziemlich alles nicht ok, was du gemacht hast. Noch hast du es aber selbst in der Hand, das wieder auszumerzen.


    Beste Grüße,
    Julian

  3. #3
    Avatar von versatelopfer
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    Standard AW: Versatel - Leistungsabfall

    Hallo Julian,

    also zu aller erst, weiß ich das ich die AGBs im Netz finde und habe sie auch reiflich studiert. Den von dir genannten Bereich - das mir eine Leitung von bis zu 6000 zu steht, habe ich allerdings nicht gefunden.

    Abgesehen davon ist der Vertragssteller verpflichtet dazu die AGBs auszuhändigen. Allerdings wurden diese durch meine Unterschrift im ANTRAG angenommen und bestätigt.

    Was die Unterlagen von meinem Bruder angehen. Ich habe den Vertrag übernommen, was letztlich bedeutet, das ein neuer Vertragspartner eingefügt wird und ein anderer entfernt wird. Was daraufhin bedeutet das an mich - den neuen VP - ein Vertrag ausgehändigt werden muss, da ansonsten die Widerrufspflicht des Vertrages nicht zustande kommt. Somit ist es nicht so belanglos wie du es beschrieben hast und ich komme aus dem Vertrag raus.

    Übrigens Quelle hierfür ist das deutsche Vertragsrecht.

    Gruß Micha

  4. #4
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Versatel - Leistungsabfall

    Hallo Micha
    Wenn du den Antrag unterschreiben hast und hast die AGB bestätigt, musst du doch die AGB gelesen haben. Zumindest hast du das mit deiner Unterschrift bestätigt.
    Es kann auch durchaus sein, das der Vertrag per EMail kam oder sogar nur im Lundenportal des Anbieters hinterlegt ist.
    Aber auch eine solche Erklärung hast du mit deiner Unterschrift anerkannt.

    Ich denke das du da nicht raus kommst.

  5. #5
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Versatel - Leistungsabfall

    Also sorry, aber dann solltest du lesen üben...

    Direkt hier steht eindeutigst bei jedem Tarif dabei, dass es "bis zu X KBit" sind...

    Ebenfalls nachzulesen hier in der Tarifübersicht...


    Was nun genau in den Bedingungen steht, wenn ein Vertrag übernommen wird, weiß ich nicht.
    Wenn du nachweisen kannst, dass du weder per Post noch per Mail die Widerrufsbelehrung erhalten hast, ist dies ein strittiger Punkt. Wobei zu prüfen bliebe, ob die Bedingungen bei Vertragsübernahme beinhalten, dass überhaupt eine neue Widerrufsfrist beginnt/gewährt wird.

    Und genau das kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre dann ja zu einfach, einen Vertrag loszuwerden: ich lasse ihn einfach z.B. von meiner Freundin übernehmen und die kündigt dann per Widerruf.
    Und auch wenn du ein Widerrufsrecht gehabt hättest, wäre der Vertrag wieder zurück an deinen Bruder gegangen, da die Übernahme letztendlich auf seinen Wunsch hin passierte - scheitert dies, ist er weiter für den Vertrag zuständig.


    Kurzum: egal wie du's drehst, es läuft darauf hinaus, dass entweder du oder dein Bruder für den Vertrag zahlen muss, denn alle Verpflichtungen seitens Versatel sind erfüllt.


    Grüße,
    Julian

  6. #6
    Avatar von versatelopfer
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    Standard AW: Versatel - Leistungsabfall

    Auch dies Julian ist nicht richtig.

    Aber erst einmal Danke für den Hinweis bezgl. der Internetleitung.

    Des Weiteren: BGB § 355 Abs. 3 denke ich sollte dich interessieren § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
    Das hat nichts damit zu tun wer wann was unterschrieben hat und ob er übernommen worden ist sondern schlicht und ergreifend ein Versäumnis seitens der Versatel. Das ich den Vertrag übernommen habe, war ein entgegekommen unsere Seits, da der Vertrag ansonsten aufgehoben worden ist. Mein Bruder ist umgezogen und die Versatel bietet dort nichts an - was letztlich zum aufheben des Vertrages kommt.

    Die Geschichte mit der Mail: Die einzige Möglichkeit besteht, das der Vertrag auf dem "Kundenexklusivbereich" der Versatel zur Einsicht bereit steht bzw. dort im Mail-Postfach liegt. Das Problem hier bei ist nur, das ich mich nicht einwählen kann, da ich keine Log-in-Daten habe. Denn diese sind Bestandteil des Vertrages. Und ich kann auch nur ins Internet, weil sich die Zugangsdaten - seit der Vertrag mit meinem Bruder bestand - nicht geändert haben.

    Gruß Micha

  7. #7
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Versatel - Leistungsabfall

    Interessant, mit was du da daher kommst. Widerrufsrecht, interessant. Wüsste nicht, was das Widerrufsrecht mit dem Anerkennen der AGBs zu tun hat. Im Übrigen, so das Grundsatzurteil des BGH, besteht bei Umzug, selbst wenn am neuen Wohnort kein DSL angeboten werden kann, kein Recht auf eine vorzeitige Beendigung des Vertrags.

    Im Übrigen, wenn du den Vertrag übernommen hast, dann hast du gleichzeitig auch die AGBs anerkannt und einen Vertrag, den man nach Ablauf der Regulären Widerrufsfrist von 14 Tagen übernommen hat, den kann man auch nicht widerrufen, da logischerweise diese Frist abgelaufen ist und die bestehenden Fakten bekannt waren.

    Hast du überhaupt schon mal deine Hausinstallation überprüft, inclusive der TAE-Dose und den Kabeln? Hast du schon die neueste Firmware auf deinem Router installiert? Wurde der Router schon auf Werkseinstellung zurückgesetzt und neu eingerichtet?

    So oder so kommst du aus dem Vertrag nicht raus, und wenn du meinst nicht zahlen zu müssen, dann musst du mit den Konsequenzen deines Handelns leben.

  8. #8
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Versatel - Leistungsabfall

    Hallo Micha
    Du hast den Vertrag von denem Bruder übernommen.
    Bei der Übernahme hätte dir dein bruder alle Passwörter usw. mitteilen müssen, damit du die entsprechenden Zugänge nutzen kannst.

    Da ist Versatel nicht für verantwortlich.

    Wie Bernhard schon geschrieben hat, stellt ein Umzug kein Kündigungsgrund dar und der vertrag hätte von deinem Bruder weiterbezahlt werden müssen, wenn du diesen nicht übernommen hättest.

  9. #9
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Versatel - Leistungsabfall

    Zitat Zitat von versatelopfer
    Hallo Julian,

    also zu aller erst, weiß ich das ich die AGBs im Netz finde und habe sie auch reiflich studiert. Den von dir genannten Bereich - das mir eine Leitung von bis zu 6000 zu steht, habe ich allerdings nicht gefunden.

    Abgesehen davon ist der Vertragssteller verpflichtet dazu die AGBs auszuhändigen. Allerdings wurden diese durch meine Unterschrift im ANTRAG angenommen und bestätigt.

    Was die Unterlagen von meinem Bruder angehen. Ich habe den Vertrag übernommen, was letztlich bedeutet, das ein neuer Vertragspartner eingefügt wird und ein anderer entfernt wird. Was daraufhin bedeutet das an mich - den neuen VP - ein Vertrag ausgehändigt werden muss, da ansonsten die Widerrufspflicht des Vertrages nicht zustande kommt. Somit ist es nicht so belanglos wie du es beschrieben hast und ich komme aus dem Vertrag raus.

    Übrigens Quelle hierfür ist das deutsche Vertragsrecht.

    Gruß Micha
    Zitat aus FAQ: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    "Die andere Vertragspartei muss gemäß § 305 II Nr. 2 BGB in zumutbarer Weise Kenntnis von den AGB nehmen können, was in der Regel durch Zusenden, Aushändigen eines Exemplars, die Möglichkeit zum Download etc. gewährleistet werden kann."

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