Alice Widerruf

3Antworten
  1. #1
    Avatar von Xayura
    Xayura

    Standard Alice Widerruf

    Hallo liebes Forum,

    ich habe im Internet am 29.11.11 einen Auftrag bei Alice aufgegeben.
    Am 02.12. erhielt ich den Brief mit der Widerrufsbelehrung: "
    "Sie können Ihre Vertragserklärung (z.B. Ihren DSL-Auftrag) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform oder - soweit Ihre Vertragserklärung auch die Überlassung einer sache (z.B. Hardware) umfasst und Ihnen diese vor Fristablauf überlassen wird - auch durch die Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 ABS. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312G Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246³ 3 EGBGB." und natürlich das mit der rechtzeitigen Absendung. Die 14 Tage wären zwar abgelaufen, allerdings hat mich der Techniker von der Telekom am Tag der Freischaltung versetzt, weshalb ich den Auftrag gerne widerrufen möchte. Frage: Ab wann ist von Vertragsschluss die Rede? Die Hardware ist zur rechtzeitigen Nutzung eingetroffen, jedoch ohne Freischaltung, keine Nutzung. Verlängert sich die Widerrufsfrist? bzw. ab wann gilt sie rechtlich, die sagen natürlich eine Stornierung sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, aber das heisst ja nicht, dass das stimmt Wie sieht die Rechtslage auch bezüglich Fernabsatz aus? Wisst ihr das? Ich habe zwar einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit geschlossen, aber eine Kündigung wäre ja mit kosten verbunden. Bereitstellung, Hardware (die ich zurück geschickt habe) etc. daher würde ich die Stornierung bevorzugen. Muss man eine Frist setzen?
    Danke für eure Hilfe!

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Alice Widerruf

    Eine rechtsverbindliche Auskunft kann (und darf) dir hier im Forum keiner geben. Dafür sind Rechtsanwälte oder die Verbraucherberatung gut.

    Dass der Telekom-Techniker bei anderen Anbietern gerne mal nicht kommt, das ist bekannt und kommt immer wieder auch bei anderen Anbietern vor (nur nicht dann, wenn du zur Telekom selbst gehst - Hinhaltetaktik?).

  3. #3
    Avatar von Xayura
    Xayura

    Standard AW: Alice Widerruf

    naja, das weiss ich, dass ich keine rechtsverbindliche Auskunft bekommen kann, nur der Gang zum Rechtsanwalt ist wegen sowas unsinnig - ich dachte es wäre vielleicht möglich eine Tendenz zu erfahren
    Also anders gefragt: wie versteht ihr das: "Sie können Ihre Vertragserklärung (z.B. Ihren DSL-Auftrag) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform oder - soweit Ihre Vertragserklärung auch die Überlassung einer sache (z.B. Hardware) umfasst und Ihnen diese vor Fristablauf überlassen wird - auch durch die Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 ABS. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312G Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB und soweit Ihre Vertragserklärung auch die Lieferung von Waren umfasst - auch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger." ?

  4. #4
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Alice Widerruf

    Hallo Xayura
    Wie schon Bernard geschrieben hat, ist hier keine rechtlich verbindliche Auskunft möglich.
    Allerdings ist es lt. Fernabsatzgesetz so, das du ab dem Zugang der Widerrufsbelehrung 14 Werktage (inkl. Postlaufzeit) ein Widerrufsrecht.
    Dies verlängert sich durch nichts.
    Damit ist bei dir diese Widerrufsrecht erloschen.

    Es stellt sich mir jetzt die Frage, ob du einen DSL-Anschluss möchtest oder dein Geld zum Fenster rausschmeißen willst.
    Du hast einen DSL-Vertrag abgeschlossen. Die Bereitstellungskosten musst du auf jeden Fall bezahlen, da der Anbieter bereits tätig wurde und deine Leitung bei der Telekom gemietet hat und dir Hardware zugeschickt hat.
    Wenn du jetzt einen anderen Anbieter beauftrags, musst du wieder diese Bereitstellungskosten tragen und wartest wieder einige Wochen auf einen Anschluss.

    Das der Techniker nicht kommt, kann schonmal vorkommen. Daraus einen Widerrufs bzw. Kündigungsgrund abzuleiten ist auch falsch. Du musst dem Anbieter ein 3-maliges Nachbesserungsrecht einräumen. Erst danach kannst du dem Anbieter eine Frist setzten (14 Tage) und mit der Kündigung drohen, sollte in dieser Frist dein Anschluss micht funktionieren.
    Dazu ist aber deine aktive Mitarbeit nötig. Solltet du z.B. nicht da sein, wenn der Techniker kommt ist die Fristsetzung wirkungslos.

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