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kaputte Fritzbox kurz vor Vertragsablauf

2Antworten
  1. #1
    Avatar von lasker
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    Standard kaputte Fritzbox kurz vor Vertragsablauf

    hallo,
    ich hatte von Mai 2011-Mai 2013 eine Doppelflat bei 1&1.Gekündigt hatte ich fristgerecht zum 6.5.13.Im April 2013 ging die Fritzbox kaputt.

    Ich bin Rollifahrer,querschnittgelähmt,nahm zu dieser Zeit regelmässig Opiate gg.Schmerzen+andere Medis,hatte entweder eine epileptischen Anfall und/oder Spastik und bin mit dem Rolli entweder drübergefahren und/oder draufgefallen.Dies war also kurz vor Vertragsende.

    Ich teilte dies 1&1 mit und bat um eine neue Fritzbox.Die teilten mir erstmal mit,dass die 2-jährige Garantiezeit abgelaufen wäre und dass ich ein neues Gerät unter der Voraussetzung bekäme,"dass die Übersendung eines neuen Gerätes lediglich unter der der Voraussetzung der Rücknahme der zum 6.5.13 vorgemerkten Kündigung sowie eines Tarifwechsels oder der Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate möglich ist.Dieses Angebot haben Sie jedoch nicht angenommen,so dass Sie f.d.Ersetzung der Hardware selbst Sorge tragen mussten.Eine entsprechende Bestellung haben Sie bei unserer Kundin vorgenommen"(die nachfolgend erwähnte für 49,99€)-Zitat vom Inkassodienst.

    Ich teilte denen mit,dass ich den Vertrag nicht verlängern will,dass ich aber dringend eine Fritzbox benötige,da ich aufgrund meiner gesundheitl.Situation auf Internet+Telefon angewiesen bin.Dann wurde zuerst versucht,mir eine neue zu verkaufen(glaube,so um die 150€? oder so),schließlich bekam ich einen anderen Mitarbeiter ans Tel.,der mir eine alte für 49,99€ zuschickte.

    Bezahlen konnte ich aber trotzdem nicht,da ich lediglich Grundsicherung beziehe und etl.gesundheitl./medizin.notwendige Dinge selbst bezahlen muss und mir Zahlungen einfach nicht möglich waren,auch weil ich in dieser Zeit massive gesundheit.Probleme hatte und noch habe.
    Also ging der Vorgang zum Inkassounternehmen und die Schuld beträgt mit deren Gebühren mittlerweile 145€.Nachdem ich denen neulich meine finanz.Sitaution erklärt hatte,sind die bereit,mit einem Vergleich von 90€ die Angelegenheit zu beenden.

    Ist der Satz im Brief des Inkassounternehmens "die Forderung ist demnach vollumfänglich berechtigt" also unstrittig!?
    Oder hätte mir damals im April 2013 trotz meiner Kündigung,der abgelaufenen Garantiezeit und des(krankheitshalber)selbst verschuldeten Schadens a.d.Fritzbox damals 1&1 kostenlos eine neue(gebrauchte) Fritzbox zur Verfügung stellen müssen,weil der Vertrag ja noch lief,wenn auch nur noch für ein paar Wochen?

    Gruß A.

  2. #2
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: kaputte Fritzbox kurz vor Vertragsablauf

    Hallo
    Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung durchführen und können hier nur unsere persönliche Meinung kundtun.

    Die Zerstörung der Fritzbox wie du sie geschildert hast, ist kein Garantiefall. Die Fritzbox geht mit Vertragsabschluss in deinen Besitz über. Nach Vertragsende musst du die Fritzbox nicht zurückgeben. Der Kaufpreis ist in den monatlichen Grundgebühren enthalten.
    Somit besteht für 1&1 keine Verpflichtung zum kostenlosen Ersatz der Fritzbox.
    Evtl. hätte eine Möglichkeit bestanden, den Fall an die Hausratversicherung zu melden.
    Anders liegt der Fall bei einem Garantiefall. Dann würdest du die Fritzbox kostenlos ersetzt bekommen. Teilweise, je nach Typ, sogar bis zu 5 Jahre.

  3. #3
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    Standard AW: kaputte Fritzbox kurz vor Vertragsablauf

    Moin lasker!

    Das klingt alles sehr tragisch und ist ziemlich unglücklich gelaufen.

    Bzgl. der Garantie hat dich grisu ja schon aufgeklärt. Eine (wie auch immer) selbst verschuldete Beschädigung eines Gerätes ist kein Garantiefall. Ich denke mal, auch wenn (was ja nicht so ist) die Fritzbox von 1&1 nur gemietet gewesen wäre, hättest du keinen Anspruch auf Ersatz gehabt.

    Dass du dich nun mit einem Inkasso-Vorgang konfrontiert siehst, ist ebenfalls blöd gelaufen, aber auch nicht unverschuldet deinerseits.
    Wenn du die 50 € für die Fritzbox von 1&1 nicht aufbringen kannst (das wirst du ja vorher gewusst haben), hättest du sie nicht kaufen dürfen. Du hast dich da leider auf eine Position verlassen, die du nicht inne hattest (nämlich dass dir kostenloser Ersatz seitens 1&1 zustünde).

    Wie grisu auch schon schrieb können wir hier keine Rechtsberatung durchführen. Für mich persönlich sieht es aber so aus, als wenn die Forderung seitens 1&1/Inkasso berechtigt ist und du nicht einfach nicht bezahlen kannst. Da kommt es aber natürlich auf die Details an, was schriftlich gelaufen ist zwischen dir und 1&1 usw.
    Wenn du dich dennoch nicht damit abfinden möchtest, zumindest die angebotenen 90 € zu bezahlen, wirst du wohl oder übel rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen müssen. Immerhin bekommst du aufgrund deiner finanziellen Situation bei deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (für 10 € Zuzahlung), mit dem dann dein Anwalt über Vater Staat vergütet wird.

    Beste Grüße,
    Julian

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