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Sehr niedrige Bandbreite - Sonderkündigungsrecht?

1Antworten
  1. #1
    Avatar von cabaLLero
    cabaLLero ist offline
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    Standard Sehr niedrige Bandbreite - Sonderkündigungsrecht?

    Hallo zusammen,

    ich wohne seit etwas über einem Jahr in einem Gebiet mit sehr dürftigem Internetanschluss. 1&1 hat mir damals zum "Downgrade" auf DSL 6000 geraten und dies habe ich beim Umzug dann auch getan.

    Nun die Sachlage: In der ganzen Zeit habe ich eine maximale Bandbreite von 1,4 Mbit/s und in Normalfall ~880 kbit/s. Es gibt oft Verbindungsabbrüche (mal alle 2-3 Monate, mal eine längere Zeit mehrfach täglich) und es tauchen Bandbreiten von 300-500 kbit/s auf. Wenn ich den Router mehrfach vom DSL-Kabel trenne kann ich oft nach vielen Versuchen wieder eine Geschwindigkeit von >1 Mbit/s erreichen.

    Nun hat vor kurzem die Telekom Glasfaserleitungen(?) verlegt und somit ist dort nun VDSL 50.000 möglich, jedoch nicht über 1&1 (dort weiß niemand davon). Ich würde nun sehr gerne zur Telekom wechseln und endlich eine vernünftige Internetanbindung genießen. Jedoch läuft mein Vertrag bei 1&1 noch bis Ende Juli 2017.

    Meine Frage: Ist es möglich, aufgrund der geringen Bandbreite ein Sonderkündigungsrecht zu erhalten? Wenn ja, wie?

    Ich habe schonmal mit 1&1 diesbezüglich telefoniert und die Dame am Telefon meinte, dass eine Sonderkündigung ab einer Bandbreite von >750 kbit/s möglich wäre. Meine letzte Messung bei ihnen am 21.11. hätte 1,2 Mbit/s gemessen. Nun solle ich nochmal messen lassen wenn es langsam ist (also warten und dann anrufen?!).

    Was würdet ihr an meiner Stelle tun?


    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
    - cabaLLero

  2. #2
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Sehr niedrige Bandbreite - Sonderkündigungsrecht?

    Hallo

    Rechtsberatungen können und dürfen hier nicht erfolgen. Deshalb gibt der Beitrag meine eigene Meinung wieder


    Den Begriff "Sonderkündigungsrecht" gibt es als solches nicht.

    Wenn dann kannst du aus einem wichtige Grund kündigen.

    Nach einem Jahr jetzt plötzlich zu merken, das die Bandbreite zu gering ist, ist kein wichtiger Grund.

    Verträge sind dazu da, eingehalten zu werden.

    Ich kann mir vorstellen, das die Telekom bei dir ohne Fördergelder ausgebaut hat.

    Dann hat die Telekom einen Investitionsschutz.

    In dieser Zeit muss die Telekom keinen Port an einen Mitbewerber abgeben. Erst nach dem Ablauf des Investitionsschutz kann 1&1 auf dieses Kontingent zurückgreifen und dir einen schnelleren Anschluss bereitstellen.

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