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Umzug 1&1 DSL abgeschaltet nun vor Gericht?

5Antworten
  1. #1
    Avatar von Haslmausi
    Haslmausi ist offline
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    Standard Umzug 1&1 DSL abgeschaltet nun vor Gericht?

    Hallo zusammen

    ich habe folgendes Problem. Wir sind im selben Ort umgezogen und haben unsere Telefonnummer behalten.
    Ich habe bei 1&1 nachgefragt wie das so vor sich geht, die haben mich dann auf die 100€ neue Bereitstellungsgebühr hingewiesen. Ich finde diese aber niergends in den AGB.

    Dann wollte ich kündigen habe mich aber von dem freundlichen Mitarbeiter überreden lassen die 100€ doch lieber zu bezahlen, da mein Vertrag noch bis 6/2006 läuft.

    Danach habe ich 5 Wochen nichts mehr von 1 und 1 gehört auf meine EMails wann denn nun der Umzug der Leitung stattfindet bekam ich keine Antwort.
    Kurz um nach meinem Umzug wurde mir von 1 und 1 eine Mitteilung geschickt, das mein DSL weggefallen ist ich aber die Deutschlandflat und die IP Telefonie weiter nutzen könne.
    Tja dachte ich dann wählen wir uns halt mit den Zugangsdaten von 1u1 ein mit der DSL Leitung der Telekom.
    Geht nicht sagen die von 1und1 nur mit einem DSL Anschluss aus ihrem Haus.
    Danach habe ich Ihnen die Abbuchunggenehmigung entzogen die haben aber einfach weiter abgebucht. Habe dem schriftlich wiedersprochen und das Geld zurückgehen lassen.
    Wer hat Erfahrungen mit 1und 1 gemacht wie weit die gehen wegen 100€??

    Bitte schreibt mir eure Erfahrungen

    Liebe Grüße
    Haslmausi

  2. #2
    Avatar von Nicker
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    Wie begründen die den Wegfall des DSL Anschlusses?

    Ich hoffe, Du hast ne Rechtschutz. Das wird jetzt eine langwierige Sache, bei der die Dich zumüllen. Ich würde die Sache gleich einem Anwalt übergeben.

    Hier im Forum bekommst Du keine Rechtsauskunft, bez. altenm AGB`s und so weiter ist 1und1 nicht kooperativ. Ich empfehle Dir daher gleich, jemanden dazuziehen, der richtig Ahnung hat.

  3. #3
    Avatar von heavyhelga
    heavyhelga ist offline

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    Hallo Haslmausi,

    wenn Du doch umgezogen bist, warum wunderst Du Dich dann über den Wegfall des DSL-Anschlusses? Es ist doch normal, wenn Du Deinen bisherigen Anschluss (Analog/ISDN-Telefonanschluss) kündigst (selbst wenn Du die Nummer behälst) dass der DSL-Anschluss erstmal ebenfalls wegfällt.

    Dass für einen Neuanschluss in Deiner neuen Wohnung 100 EUR (bzw. 99,95 EUR) fällig werden, wurde Dir ja bereits mitgeteilt wie Du schreibst und Du warst einverstanden. Es ist auch logisch, dass 1und1 Dir verweigert den Tarif mit einem "fremden" Anschluss zu nutzen, davon hätte 1und1 ja nichts, sonst hättest Du einfach hergehen können und Deinen neuen Anschluss über die T-Com schalten lassen können... allerdings hättest Du auch hier die Gebühr zahlen müssen (sofern Du keinen Tarif dazubuchst).

    Wenn Du aber nunmehr 100 EUR berechnet bekommen hast, dann muss doch eigentlich der DSL Anschluss auch über 1und1 geschaltet worden sein, sonst wären die ja noch gar nicht berechnet worden... oder sehe ich das falsch??
    Wenn 1und1 also den Vertrag soz. erfüllt hat sind die Gebühren auch zu zahlen... ansonsten: Mahnung.. Inkasso... usw....

    Hast Du Dich denn schonmal genauer bei 1und1 erkundigt? Bzw. mal ne mail dorthin geschickt und um Klärung gebeten?

    Sicher für Dich wird es der einfachste Weg sein zum Anwalt zu gehen, allerdings würde zunächst einmal zu versuchen die Angelegenheit mit 1und1 vorab zu klären...

  4. #4
    Avatar von Sonicwave
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    Zitat Zitat von Nicker
    Ich hoffe, Du hast ne Rechtschutz. Das wird jetzt eine langwierige Sache, bei der die Dich zumüllen. Ich würde die Sache gleich einem Anwalt übergeben.
    .
    Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen hat man doch eh eine Selbstbeteiligung. Oft liegt diese bei 150 €
    Daher lohnt sich sich nicht hierfür den Anwalt zu bemühren, da man an diesen die Selbstbeteiligung eh zahlen muss.

  5. #5
    Avatar von Nicker
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    SB bei Rechtsschutz? Hmm, nie gehört, aber sicher möglich.

    Ich bin ja nur der Meinung, dass ich nicht für einen Onlinetarif zahlen muss, wenn man mir den Zugang verweigert, weil 1und1 den Anschluss nicht bekommt. So habe ich das verstanden.

    Das Umzugsgebühren bei Umzug berechnet werden, ist klar, aber das gilt ja für den DSL-Anschluss, nicht für den Online-Tarif.
    Wenn jedoch der Anschluss nicht von 1und1 gestellt werden kann, sondern nur von der Telekom, dann wäre das ja nicht mein Problem. Somit müsste 1und1, wenn die auf den Online-Tarif bestehen, auch den Zugang möglich machen.

  6. #6
    Avatar von heavyhelga
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    @nicker:
    Wenn jedoch der Anschluss nicht von 1und1 gestellt werden kann, sondern nur von der Telekom, dann wäre das ja nicht mein Problem. Somit müsste 1und1, wenn die auf den Online-Tarif bestehen, auch den Zugang möglich machen.



    Da hast Du vollkommen Recht
    so sehe ich das auch!

    Vielleicht fragt hasimausi wirklich besser mal nach...

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