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Benötige DRINGEND die 1&1 AGB's zum WM-Special 06/07 20

9Antworten
  1. #1
    Avatar von Morgaine
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    Standard Benötige DRINGEND die 1&1 AGB's zum WM-Special 06/07 20

    Hallo liebe Mitglieder!

    Benötige ganz dringend Hilfe bei einer Rechtsstreitigkeit mit 1 & 1! Habe im Juli letzten Jahres beim WM-Special einen Vertrag über DSL 2000 mit Telefon-Flat und dem Norton-Mist abgeschlossen. Nun musste ich Anfang dieses Jahres diesen Vertrag mit einer außerordentlichen Kündigung wegen Umzugs (hier gibt es kein DSL) kündigen. Doch leider wollen die mir so richtig übel ans Bein p... und ich habe das Problem, dass ich nach meinem Umzug die damaligen AGB's nicht mehr finde!

    Konnte sie auch übers Net nicht finden. Bitte, bitte helft mir!!! Wer hat auch diesen Vertrag und kann sie mir zukommen lassen? Brauche sie UNBEDINGT vor Gericht, um nachzuweisen, unter welchen Bedingungen ich den Vertrag geschlossen habe. Ich danke euch vielmals!!

  2. #2
    Avatar von jubo14
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    Verstehe ich nicht so ganz!

    Also zum einen gelten die aktuellen AGB. Wenn 1&1 diese ändert, was öfters mal vorkommt, bekommen die Kunden eine Mail, in der sie darauf hingewiesen werden. Wer dort nicht binnen weniger Tage Widerspruch einlegt, akzeptiert diese Änderungen.

    Folglich nutzen Dir die alten AGB erst einmal garnichts.

    Zum anderen ist eindeutig geregelt (§314 BGB), wann es eine Kündigung aus einem wichtigen Grund, die sogenannte fristlose oder außerordentliche Kündigung, geben kann.
    Und hierzu gehört sicherlich, wenn 1&1 an Deinem neuen Wohnort überhaupt keine Leistung erbringen kann.
    Es gehört aber eben nicht dazu, wenn in der Wohnung bereits ein Anschluss eines anderen Anbieters liegt. Denn dann ist es nicht die "Schuld" von 1&1, dass sie Dir dort keinen Zugang ermöglichen können. In diesem Fall wirst Du bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen müssen.

  3. #3
    Avatar von tuxhunter
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    tuxhunter ist offline

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    ähm, das mit der Mail bei AGB-Änderung stelle ich mal in Frage. Aus eigener Erfahrung als 1&1 Kunde und auch als Ex-Profiseller sieht es so aus, das die AGB im Kundencenter hinterlegt sein müssen, so das absolut sicher gestellt ist, das der Kunde zugriff darauf hat.
    Bei mir war es nämlich so, das keine Information in meinem Kundencenter war. So konnte ich auch nicht widersprechen. Die Info kommt von 1&1 und kann auch im Kundencenter nicht gelöscht werden. Nur kommt es sehr häufig vor, das diese Info nicht hinterlegt wird.
    Beim Versandt von Mails kann nicht sichergestellt werden, das der Kunde diese auch erhält. Soweit ich weiß hat es diesbezüglich auch schon ein paar Urteile gegeben.

  4. #4
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von jubo14
    Zum anderen ist eindeutig geregelt (§314 BGB), wann es eine Kündigung aus einem wichtigen Grund, die sogenannte fristlose oder außerordentliche Kündigung, geben kann.
    Und hierzu gehört sicherlich, wenn 1&1 an Deinem neuen Wohnort überhaupt keine Leistung erbringen kann.
    Genau aus dem Grund verstehe ich auch nicht, warum sich 1&1 in dem Fall vor Gericht zerren lässt.
    Wenn es tatsächlich aus technischen Gründen nachweislich am neuen Wohnort kein DSL gibt, akzeptieren die Anbieter i.d.R. eine Kündigung.
    Außer sie haben keinen entsprechenden Nachweis erhalten - was sich aber mit der neuen Wohnadresse leicht klären lässt.

    Und ja, die alten AGBs sind dann ja völlig wurscht ...

  5. #5
    Avatar von TravellingMatt69
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    Vielleicht wegen des Wörtchens "Kündigung"?
    Oder weil der Sachbearbeiter ein kompletter Vollidiot ist?

    Ich wäre anders vorgegangen. Ich hätte den Umzugsservice genutzt und 1&1 selbst feststellen lassen, daß es dort kein DSL gibt, dann kommen die von ganz alleine mit Vertragsauflösung daher.

  6. #6
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Vielleicht wegen des Wörtchens "Kündigung"?
    Hmm, das Problem besteht doch eigentlich dann, wenn es am Anfang um den Rücktritt aus dem Vertrag während der Frist geht - was juristisch ja keine Kündigung ist.
    Im konkreten Fall geht es aber um eine Kündigung aus einem wichtigen Grund nach §314 BGB, da sollte das Wort doch erlaubt sein.
    Juristen mögen mich korrigieren ...

    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Oder weil der Sachbearbeiter ein kompletter Vollidiot ist?
    Vielleicht eher das ...

  7. #7
    Avatar von Morgaine
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    Hallo!

    Vielen Dank, dass sich so schnell welche gemeldet haben! Also, die Sache ist etwas kompliziert: In der Tat besteht hier bereits ein DSL-Zugang eines anderen Anbieters, aber das wäre nicht das Problem, da dieser kündbar wäre. Es geht also wirklich darum, dass es hier auf dem Land nur das kleine DSL-Paket (300er) gibt. Das hat auch die Telekom bestätigt.

    1 & 1 behauptet jedoch auf seiner Seite im Verfügbarkeitscheck, dass es hier 2000er DSL gäbe, da es im Ort an sich dieses gibt, aber eben nicht in meinem Stadtteil!! Das ist der Hopping Point um den sich bei denen niemand schert. Weiterhin behaupten die indirekt, dass eine Unmöglichkeit der Erfüllung ihrerseits laut AGB keine Begründung zur außerordentlichen Kündigung darstelle. Diese Aussage ist kompletter Blödsinn, denn selbst wenn dies in den AGB drin stehen sollte, würde diese Klausel gegen die gesetzliche Regelung verstoßen und wäre damit unwirksam.

    Was evtl. Änderungen der AGB anbelangt: 1 & 1 ändern diese ja ständig und eine mail oder sonstige Info habe ich zu keiner Zeit erhalten. Auch keinen Hinweis auf meinen Rechnungen oder ähnliches. Habe diese ja ausgedruckt hier. Und ins Kundencenter kann ich mich seit meinem Umzug nur noch gebührenpflichtig einloggen und dort sind alle Rechnungen, mail-Wechsel etc. GELÖSCHT!!! D. h., ich habe eigentlich keinen Zugriff mehr auf meine Daten! Und daher gelten die alten AGB's, zu denen ich den Vertrag geschlossen habe.

    Und die Kompetenz der Sachbearbeiter: Seit nunmehr 4 Monaten gehen von mir Briefe per Einschreiben und mails zu 1 & 1 und entweder wird gar nicht reagiert, außer mit Mahnungen und Inkasso, da ich wegen Nichterfüllung des Vertrages seit diesem Termin meine Zahlungen eingestellt habe; oder es kommen nur standardisierte Antworten, die meistens noch nicht mal ansatzweise etwas mit meinem Schreiben zu tun haben. Die halten einfach nur die Hand auf und wollen, dass ich brav weiterzahle! Aber ohne mich

    Nachdem ich nun von diesem Geschäftsgebahren die Nase voll habe, habe ich mich vorgestern bei der Verbraucherzentrale rechtlich beraten lassen und auch diese Dame meinte, dass ich ein ganz klares Recht zur Kündigung gehabt habe. Daher soll ich es nun auf eine Klage von 1 & 1 ankommen lassen, da es da mal Grundsatzurteile geben muss. Die treiben das wahrscheinlich bei jedem so und die meisten haben ja vom kaufmännischen und gerichtlichen Mahnverfahren keine Ahnung und lassen sich einschüchtern wegen Pfändung und so weiter und zahlen dann irgendwann. Das kann ja wohl nicht sein

  8. #8
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    Zitat Zitat von Morgaine
    Weiterhin behaupten die indirekt, dass eine Unmöglichkeit der Erfüllung ihrerseits laut AGB keine Begründung zur außerordentlichen Kündigung darstelle.
    Das ist natürlich Quatsch, siehe erwähnten §314 BGB.

    Allerdings ist dieser Punkt in Deinem Fall etwas anders.
    Die 1&1 Tarife gelten ja von DSL Light bis DSl 16000 ohne Preisabstufung für alle Geschwindigkeiten.
    Ich würde mich zwar auch mächtig ärgen, wenn ich mich plötzlich mit 384 kbit/s abfinden müsste, 1&1 erfüllt aber durchaus auch noch bei der Geschwindigkeit seinen Vertrag.
    §314 BGB würde erst gelten, wenn DSL überhaupt gar nicht geschaltet werden kann.

  9. #9
    Avatar von TravellingMatt69
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    Zitat Zitat von Morgaine
    Hallo!

    Vielen Dank, dass sich so schnell welche gemeldet haben! Also, die Sache ist etwas kompliziert: In der Tat besteht hier bereits ein DSL-Zugang eines anderen Anbieters, aber das wäre nicht das Problem, da dieser kündbar wäre. Es geht also wirklich darum, dass es hier auf dem Land nur das kleine DSL-Paket (300er) gibt. Das hat auch die Telekom bestätigt. -- snip --
    Nachdem ich nun von diesem Geschäftsgebahren die Nase voll habe, habe ich mich vorgestern bei der Verbraucherzentrale rechtlich beraten lassen und auch diese Dame meinte, dass ich ein ganz klares Recht zur Kündigung gehabt habe. Daher soll ich es nun auf eine Klage von 1 & 1 ankommen lassen, da es da mal Grundsatzurteile geben muss. Die treiben das wahrscheinlich bei jedem so und die meisten haben ja vom kaufmännischen und gerichtlichen Mahnverfahren keine Ahnung und lassen sich einschüchtern wegen Pfändung und so weiter und zahlen dann irgendwann. Das kann ja wohl nicht sein
    Na, dann hoffe ich, du hast genügend Geld, ein negativer Schufa-Eintrag ist dir als säumiger Schuldner schonmal sicher.

    Fakt ist: DSL ist bei dir möglich, es besteht sogar ein Anschluß eines anderen Anbieters, somit ist 1&1 absolut in der Lage ihren Verpflichtungen nachzukommen, und sie wollen den Vertrag ja erfüllen.
    Da du vertragsbrüchig geworden bist und die Zahlungen ohne jeglichen rechtlich nachvollziehbaren Grund eingestellt hast wird es im Ernstfall wirklich zu einer Pfändung bei dir kommen, und zu Recht.

  10. #10
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    @ Morgaine

    Ich denke auch, dass Du hier falsch beraten bist Dich mit 1&1 anzulegen.

    Der entscheidende Punkt ist, dass in der Wohnung bereits ein DSL-Anschluss vorhanden ist!
    Damit kann 1&1 jederzeit glaubhaft behaupten, dass sie in der Lage gewesen wären Dir einen DSL-Anschluss zu schalten, Du sie aber nicht gelassen hast. Damit liegt ein Vertragsbruch Deinerseits vor.

    Einen Rechtsstreit bei der Sachlage kannst Du nur verlieren!

    Meiner Meinung nach solltest Du schnellstens einen Anwalt aufsuchen, der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat. Der kann Dir dann helfen, um den Schaden eventuell noch zu begrenzen. (Verhinderung eines gerichtlichen Mahn- und Pfändungsverfahrens und/oder Schufa-Eintrag)

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