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3 monate ohne internet // Geld zurückholen

31Antworten
  1. #1
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    Standard 3 monate ohne internet // Geld zurückholen

    Hallo !
    Einige werden mich ja schon kennen. War 1und1 Kunde und habe 3 Monate auf Internet und Telefon gewartet . Hab 2 Fristen gesetzt nach BGB und dann gekündigt. Hab mir nun das Geld für Januar und Februar zurückgeholt, da ich bereits im Januar die Einzugsermächtigung schriftlich (Einschreiben per Rückschein) entzogen hatte . Nun will mir 1und1 das Geld für Januar und Februar in Rechnung stellen plus Bearbeitungsgebühr. OBWOHL 1und1 3 Monate ihren vertraglich zugesicherten Leistungen nicht nachkommen ist, OBWOHL ich Einzugsermächtigung entzogen hatte.


    Rechnung:
    Sehr geehrter Herr xxxxx,
    laut vertraglicher Vereinbarung werden die Entgelte, die durch die Nutzung von Dienstleistungen der
    1&1 Internet AG entstehen, über das bequeme Lastschriftverfahren beglichen. Leider konnte der
    letzte Einzug nicht erfolgreich durchgeführt werden, da Sie der Abbuchung widersprochen haben.
    Folgende Posten wurden als Rücklastschrift zurück gebucht:

    Internet/Telefon 29,99 EUR
    Bearbeitungsgebühr, lt. AGB 9,60 EUR

    Bitte überweisen Sie, den oben genannten Betrag einschließlich Bearbeitungsgebühr umgehend
    unter Angabe Ihrer Kunden-/Belegnummer(n), an die folgende Bankverbindung:
    1&1 Internet AG, Konto 7904 865, BLZ 300 500 00, WestLB.
    Alternativ können Sie auch gerne unter 0180 5 001 006 (14 ct/Min.)
    anrufen, und bei ausreichend Deckung auf dem Bankkonto den erneuten Einzug veranlassen.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Vertrag zum 23.02.2008 bis zum Eingang der vollständigen
    Zahlung für den Zugriff sperren. Sofort nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist, werden wir Ihren
    Vertrag wieder freischalten und zukünftige Rechnungsbeträge wie gewohnt einziehen.
    Wichtiger Hinweis:
    Dienstleistungssperren und Bearbeitungsgebühren können Sie vermeiden, wenn vor jedem
    Rechnungseinzug für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Bankkonto gesorgt ist.
    Bei anhaltendem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Leistungen zu verweigern
    und ggf. die Verträge, aus denen die Zahlungspflicht resultiert, fristlos auch ohne
    vorherige Sperre zu kündigen.
    Soweit sich der Zahlungsverzug auf einen Telefonanschluss bezieht und eine
    entsprechende Sicherheitsleistung nicht vorliegt, sind wir gem. §19 Telekommunikations-
    Kundenschutzverordnung zu einer kostenpflichtigen Sperre berechtigt. Sie bleiben in
    diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu begleichen. Gegen die Sperre
    können Sie Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten suchen.
    Wenn Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, bieten wir Ihnen in Ihrem geschützten
    Konfigurationsbereich die Möglichkeit eine E-Mail-Anfrage an unsere Rechnungsabteilung
    zu richten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Rechnungsstelle
    1&1 Internet AG
    Vorstand: Henning Ahlert, Ralph Dommermuth, Matthias Ehrlich, Andreas Gauger, Thomas Gottschlich, Matthias Greve, Robert Hoffmann,
    Markus Huhn, Achim Weiss · Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Scheeren · HRB Montabaur 6484 · USt-IdNr.: DE811247114
    WestLB, BLZ

  2. #2
    Avatar von kruder
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    Standard Re: 3 monate ohne internet // Geld zurückholen


    Bin ich im Recht? Bin ja kein Kunde mehr von 1und1 . Sollte ich weiter Geld zurückbuchen , wenn 1und1 weiter abbucht???

  3. #3
    Avatar von jubo14
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    Da ich Deine Postings zwar gelesen habe, mich aber nun nicht daran erinnern kann, hier nochmals eine Nachfrage:

    Hast Du denn eine Kündigungsbestätigung von 1&1?
    Und wenn ja, welcher Termin ist dort genannt?

  4. #4
    Avatar von kruder
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    ich habe eine Bestätigung per Mail.
    Außerdem wurde mir bei der Rechtberatung gesagt dass ich keine Bestätigung brauche. Ich habe ja gekündigt!

    Bestätigung per Mail :

    Sehr geehrter Herr xxxxx,

    wir bedauern, dass es Anlass zur Reklamation gegeben hat und
    entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

    Selbstverständlich haben wir die Stornierung auf Grund Ihres Schreiben
    vom 18.01.2008 zur weitern Bearbeitung an die zuständige Fachabteilung
    gegeben.

    Das Schreiben unseres Vertragskundenservice können Sie als nichtig
    betrachten.

    Wir verstehen, dass Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sind und
    würden uns freuen, Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Kunden in
    unserem Hause begrüssen zu dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen


    xxxx xxxxx
    Leitungsmanagement
    1&1 Internet AG

  5. #5
    Avatar von jubo14
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    In diesem Fall bist Du jetzt natürlich auf der sicheren Seite.

    Entweder ignorierst Du das Schreiben, oder Du schickst ihnen ihre eigene Kündigungsbestätigung zu.

    Ersteres wird mit viel Glück dazu führen, dass überhaupt nichts mehr passiert. Mit etwas weniger Glück kommen noch zwei Mahnungen und der Fall wird an ein Inkassobüro übergeben. hierdurch entstehen ein Haufen neuer Kosten, die Du allerdings nicht zahlen musst, da Du ja nicht nur gekündigt hast, sondern das sogar von 1&1 bestätigt hast.
    (Mal kurz eingeschoben: Dir zu sagen, dass Du keine Kündigungsbestätigung brauchst, ist zwar formal rechtlich korrekt, aber dennoch ziemlich weltfremd!)

    Dennoch würde ich hier sicherheitshalber den zweiten Weg wählen und 1&1 die eigene Kündigungsbestätigung wieder zuschicken. Das kostest zwar das Briefporto, spart dann aber hoffentlich einiges an Nerven.

  6. #6
    Avatar von kruder
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    Ich sehe eigentl nicht ein nochmal Kosten für Einschreiben per Rückschein zu haben. Das wäre das 6mal!

    Das muss man sich mal vorstellen , 1und1 bietet mir per Post eine Stornierung an. Ich stimme per Post zu . Antwort 1und1 : Stornierung nicht möglich da Vertragslaufzeit von 2 Jahren. diesen ganzen Mitarbeiter wissen von einander nichts, obwohl ich den Brief sogar an Bearbeiter adressiert hatte.

    Bin auch bereit vor Gericht zu gehen. ich lasse mich nicht einschüchtern von irgendwelchen Inkasso-Büros! 3 Monate und inet und tele - das hat soviel Kosten verursacht, ganz zu schweigen von den Nerven. Hab beruflich schwer Ärger bekommen, da ich Informatiker bin und keine Mails checken konnte. Alles so Sachen.

    1und1 ist inkomptetent und am liebsten würd ich sie vor Gericht sehen.

  7. #7
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    Also wenn Du sie vor Gericht sehen willst, das kannst Du haben!

    Gehe zu einem Anwalt und kläre mit dem ab, was alles möglich wäre.
    Mir kommt hier die Möglichkeit in den Sinn, 1&1 über eine Feststellungsklage zur Offenlegung aller Deiner Vertragsdaten und Kommunikation mit dem Unternehmen zu zwingen und gleichzeitig Schadensersatz, für den Fall eines gerichtlich festgestellten Fehlverhaltens seitens des Unternehmens, geltend zu machen.
    Aber das wäre dann wirklich die Aufgabe eines "Spezialisten"!

  8. #8
    Avatar von kruder
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    das problem ist selbst wenn ich 1und1 brief schreibe.. die wissen wieder von nix. schreiben nach bearbeitungszeit von 9tagen wieder zurück " mindest vertragslaufzeit 2 jahre, stornierung nich möglich" was hab ich dann gekonnt??? außer rennereien gehabt ?

    der jurist bei der verbraucherzentrale hat gesagt, das schreiben von 1und1 hat er schon 100 mal gesehen. das bekommt jeder, der probiert aus dem vertrag zu kommen. d.h. 1und1 ist doch auf Konfrontation aus.

  9. #9
    Avatar von kruder
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    das problem is ja folgendes sicher kostet ein anwalt auch etwas und habe keine rechtschutz aber es ist doch nicht einzusehen, das 1und1 mir jeden monat 30 euro abbucht für die nächsten 2 jahre und ich ohne internet und telefon dastehe. oder seh ich das falsch. mehr als die einzugsermächtigung entziehen kann ich ja nicht. wenn mich nicht alles täuscht ist es juristisch untersagt nach Entzug noch abzubuchen. Ich würde mich sogar freuen wenn sie mich sperren so wie sie es androhen. witziger weise bin ich ja quasi schon seit 3 monate"gesperrt". Nochmehr freuen würd ich mich wenn 1und1 von sich aus kündigt. ich denke ich werde weiter zurückbuchen, da 1und1 ja nicht mehr berechtigt ist abzubuchen.

    wie seht ihr das

  10. #10
    Avatar von Echterfuffziger
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    Zitat Zitat von kruder
    ich denke ich werde weiter zurückbuchen, da 1und1 ja nicht mehr berechtigt ist abzubuchen.
    Ich denke, das würde ich auch tun. Du hättest hinterher sonst nur Probleme, wieder an dein Geld zu kommen - und wie du schreibst, hast du die Lastschriftermächtigung widerrufen. Hast du dafür übrigens AUCH eine Bestätigung? Wahrscheinlich nicht, aber das macht nichts, denn du hast wohl keine Leistungen von 1&1 bezogen und eine Kündigungsbestätigung.

    Wenn du keinen weiteren Händel mit 1&1 haben willst, dann mach denen die Freude und schicke denen per E-Mail die eigene Kündigungsbestätigung zurück und zwar an den, der gerade die Rechnung bzw. Mahnung geschickt hat. Der Arme hat keine Ahnung, dass er sich gerade überflüssige Arbeit macht. Wenn du dir den Spaß leisten möchtest, zu sehen, wie weit 1&1 das Spiel noch treibt, dann warte einfach zu, bis es zu einem Inkassobüro, Anwalt oder Gericht geht. Du hast ja gekündigt...

  11. #11
    Avatar von kruder
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    hier nochma Chronologie :

    Chronologie

    01.09.07 Bestellung 1&1 Surf & Phone 2.000 Komplett
    26.09.07 Freischaltungstermin
    26.10.07 Umzug inkl. Meldung beim Umzugsservice
    12.12.07 Erste Fristsetzung nach BGB (14 Tage) – Einschreiben mit
    Rückschein

    05.01.08 Zweite Fristsetzung nach BGB (10 Tage) – Einschreiben mit
    Rückschein

    14.01.08 Antwort von 1und1 : Angebot den Vertrag zu stornieren
    18.01.08 Brief an 1 und1: Stornierung angenommen und
    Einzugsermächtigung
    entzogen – Einschreiben mit Rückschein

    29.01.08 Antwort von 1und1: Vertrag kann nicht storniert werden –
    Begründung: Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre

    01.02.08 Außerordentliche Kündigung meinerseits mit Bezugsnahme
    auf die verstrichenen Fristen


    Zitat Zitat von Echterfuffziger
    [..] hast du die Lastschriftermächtigung widerrufen. Hast du dafür übrigens AUCH eine Bestätigung?

    man brauch keine Bestätigung soviel ich weiß. Wenn ich eine Einzugsermächtigung entziehe warum sollte ich eine Bestätigung brauchen.
    1und1 hätte mir das sicher nie bestätigt.

    Aber der gesamte Briefverkehr (so etwa 6 Briefe) ist mittels Einschreiben per Rückschein abgelaufen. Ich kann also nachweisen den Brief gesandt zu haben.

    Zitat Zitat von Echterfuffziger
    Wenn du dir den Spaß leisten möchtest, zu sehen, wie weit 1&1 das Spiel noch treibt, dann warte einfach zu, bis es zu einem Inkassobüro, Anwalt oder Gericht geht. Du hast ja gekündigt...
    Naja , am liebsten wäre mir von 1und1 nie wieder was zu hören.

    Ich habe jetzt diese Frau angeschrieben, die mir die Stornierung zugesagt hat, mir per Post die Bestätigung zu schicken.

    Desweitern hab ich an billing@1und1.de eine Mail geschickt weitere Abbuchungen zu unterlassen.

    Echterfuffziger : Email bzw Bearbeiter der Mail/Rechnung war nicht angegeben, deshalb musst ich es an eine allgemeine Email von 1und1 schicken.

  12. #12
    Avatar von MarkP1972
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    Ist denn die Mail überhaupt eine Kündigungsbestätigung? Hier nochmal der Text:
    Zitat Zitat von kruder
    wir bedauern, dass es Anlass zur Reklamation gegeben hat und
    entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

    Selbstverständlich haben wir die Stornierung auf Grund Ihres Schreiben
    vom 18.01.2008 zur weitern Bearbeitung an die zuständige Fachabteilung
    gegeben.

    Das Schreiben unseres Vertragskundenservice können Sie als nichtig
    betrachten.

    Wir verstehen, dass Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sind und
    würden uns freuen, Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Kunden in
    unserem Hause begrüssen zu dürfen.
    Dort steht, dass die Stornierung an eine andere Abteilung weitergegeben wurde. Aber ich glaube, es war doch die Stornierung deiner Vertragsänderung (war das ein Umzug?) gemeint, oder? Dann würde jedenfalls dein Vertrag aus Sicht von 1&1 ja noch bestehen. Was aber zu meinen Sätzen nicht passt, ist der letzte Satz, in dem steht, dass du ja jederzeit wieder als Kunde willkommen bist.

    Also nochmal meine Frage: Dies ist doch keine Kündigungsbestätigung oder? Meine sah anders aus.

    Gruß,
    Mark

  13. #13
    Avatar von kruder
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    Zitat Zitat von MarkP1972
    Also nochmal meine Frage: Dies ist doch keine Kündigungsbestätigung oder? Meine sah anders aus.

    Gruß,
    Mark
    ich habe es jedenfalls so gedeutet.
    Habe aber die Frau nochmal per Mail kontaktiert und warte nun auf die Antwort.
    Und selbst wenn nicht so habe ich am 01.02.08 bereits außerodentlich gekündigt, so wie es in dem thread von GEH zum richtigen Kündigen beschrieben war. Ich brauche ja dann wohl auch keine Bestätigung, da 1und1 diese eh nicht akzeptieren wird, richtig?

    Wir verstehen, dass Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sind und
    würden uns freuen, Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Kunden in
    unserem Hause begrüssen zu dürfen.
    das is doch im konjunktiv geschrieben also deute ich mal, dass ich kein kunde mehr bin




    Hier nochmal die Kündigung vom 01.02.08:

    Außerordentliche Kündigung // KundenNR.xxxxxxxxxxx


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe Ihnen am 12.12.07 eine 14-tägige Frist nach BGB§314 zur Freischaltung meines DSL-Anschlusses gesetzt gehabt. Diese Frist ließen Sie leider verstreichen. Desweiteren habe ich Ihnen eine letzte Frist von 10 Tagen am 05.01.08 gesetzt gehabt. Wieder ließen Sie die Frist ungenutzt verstreichen.


    Da Sie die von Ihnen vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbringen können , kündige ich mit sofortiger Wirkung außerordentlich. Die Rechtmäßigkeit meiner Kündigung hat mir der Verbraucherschutz bestätigt, welcher außerdem über den weiteren Vorgang stets informiert wird.

    Die Einzugsermächtigung bleibt nach wie vor entzogen.

    Unsere Zusammenarbeit ist damit endgültig beendet.
    ____________

    @forum Möchte Euch schonma für eure schnelle Hilfe danken

  14. #14
    Avatar von MarkP1972
    MarkP1972 ist offline

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    Zitat Zitat von kruder
    Und selbst wenn nicht so habe ich am 01.02.08 bereits außerodentlich gekündigt, so wie es in dem thread von GEH zum richtigen Kündigen beschrieben war. Ich brauche ja dann wohl auch keine Bestätigung, da 1und1 diese eh nicht akzeptieren wird, richtig?
    Ich fürchte halt nur, dass die Sache nicht nicht ausgestanden ist, solange du keine Kündigungsbestätigung erhälst. Das aktuelle Schreiben von 1&1, in dem noch Geld verlangt wird, deutet ja darauf hin.
    Ich sehe es auch so, dass du alles richtig gemacht hast und deine Kündigung vor Gericht akzeptiert werden wird, aber es gibt hallt noch weiterhin den Stress mit 1&1.

    Ich bin sehr gespannt, wie die Reaktionen auf deine beiden Mails sein werden. Ich wünsche dir, dass es dann endlich zu einem Ende kommt!

    Gruß,
    Mark

    PS: Ach ja, wenn du noch einen günstigen Internetvertrag suchst: 1&1 bietet für Neukunden einen nochmals günstigeren Tarif an.

  15. #15
    Avatar von kruder
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    naja hab mich schon bei telekom angemeldet weil mir das der jurist von der verbraucherzentrale geraten hat.

    er hat auch gesagt bei dem kündigungsschreiben, dass ich um eine bestätigung der kündigung fragen kann , aber nicht brauche, weil 1und1 wohl eh die kündigung nicht akzeptiert.

  16. #16
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    Sag mal, was ist dieser "Jurist" der Verbraucherzentrale eigentlich von Beruf?

    Bäcker? (Und das soll jetzt nicht gegen die Bäcker gerichtet sein!)

    Das ist die dümmste Begründung, die ich jemals von jemandem gehört habe, der behauptet Jurist zu sein!

    Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung.
    Das Fehlen der Bestätigung ist kein Indiz für den Fortbestand des Vertrages.

    Aber, wenn der Anbieter, bei dem Du kündigst, dieser Kündigung widerspricht, egal ob zu recht oder nicht, dann ist der Vertrag eben noch nicht "erledigt".
    Gut, in Deinem Fall würde ein Gericht sehr schnell feststellen, dass der Vertrag nicht mehr besteht.
    Nur solange dieser Widerspruch Deiner Kündigung noch im Raum steht, ist es völlig normal, dass 1&1 weiterhin Forderungen an dich stellt. Sie glauben ja (fälschlicher weise) im Recht zu sein!

    Und um nun genau dieses Chaos zu verhindern ist eine Kündigungsbestätigung recht wertvoll. Damit kannst du nämlich nachweisen, dass Deine Kündigung angenommen wurde!

    Und wenn Du schon bei der Telekom DSL beantragt hast, wirst Du in kürzester Zeit wissen, ob 1&1 die Kündigung wirklich akzeptiert hat. Wenn nämlich nicht, wird Dir die Telekom mitteilen, dass Dein Anschluss derzeit nicht möglich ist, weil der Port noch von einem anderen Anbieter besetzt ist.
    Und dann kommt wieder die Kündigungsbestätigung ins Spiel!
    Die kannst du dann nämlich der Telekom schicken, damit die Dir den Anschluss trotzdem schalten. Wenn die nämlich einen Beweis für dei Kündigung haben, schmeißen sie 1&1 notfalls vom Port runter, um ihn selber für Dich zu schalten.
    Ohne eine Kündigungsbestätigung kannst du darauf aber lange warten!

    Wer also ernsthaft behauptet, Du würdest keine Kündigungsbestätigung brauchen, hat von den konkreten (juristischen) Problemen, die hier auftreten können soviel Ahnung, wie ich vom Brötchen backen!

  17. #17
    Avatar von kruder
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    danke erstmal für deine antwort.
    ich hätte da eine frage: ist ein port an eine person gebunden oder an einen konkreten ort. ich bin ja umgezogen und in meiner alten wohnung hatte ich ja internet. 1und1 war es nicht möglich in meiner neuen wohnung internet- tele anschluss freizuschalten, weil sich ja die telekom quer gestellt hatte.

    hab ja noch nicht mal einen telefonanschluss in meiner wohnung.
    somit bin ich doch in meiner neuen wohnung nicht gemeldet und auch nicht gebunden oder?

    Zitat Zitat von 1und1
    Brief von 1und1 - 14.01.08
    "Bitte entschuldigen Sie, dass wir bislang keine Schaltung des Komplett-Anschlusses an ihrer neuen Adresse erwirken konnten.
    In der Tat können wir Ihnen derzeit leider noch keine Auskunft zur Bearbeitungszeit des Umzuges Ihres Komplettanschlusses geben. "

  18. #18
    Avatar von jubo14
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    Gut, das hatte ich jetzt übersehen!

    Wenn Du bei der Telekom einen komplett neuen Anschluss beantragst, dann kannst du natürlich auch sofort DSL bekommen, weil sich 1&1 hier nicht quer stellen kann.

    Der DSL-Port ist übrigens an den Telefonanschluss gekoppelt!

  19. #19
    Avatar von kruder
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    ok danke das ist ja interessant. hoffe muss jetzt nich 2 jahre parallel 1und1 und telekom bezahlen :/

  20. #20
    Avatar von MarkP1972
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    Zitat Zitat von kruder
    hoffe muss jetzt nich 2 jahre parallel 1und1 und telekom bezahlen :/
    Wirst du nicht müssen. Es muss nur mal endgültig von 1&1 bestätigt werden, dass es deinen Vertrag nicht mehr gibt. Ich schrieb ja schon in deinem anderen Thread, dass die besagte Mail für mich nicht nach Kündigungsbestätigung klingt.
    Zur Not musst du halt nochmal zur Verbraucherzentrale. Hattest du eigentlich die anwaltliche Rechtsberatung? Hier mal die Tarife:
    Rechtsvertretung inkl. Rechtsberatung 19,00 EUR
    ab 3. Beratungstermin jeweils 7,00 EUR
    Rechtsvertretung inkl. Rechtsberatung durch Anwalt (je 20 Minuten) 44,00 EUR
    fortführende Rechtsvertretung durch Anwalt (je 10 Minuten) 18,00 EUR
    Ich hatte die 44€-Variante. Der Anwalt hatte selbst die Briefe geschrieben. Danach war es nur noch ein weiterer Termin für 18€. Noch ein Brief und der Fall war erledigt.

    Hattest du also die Rechtsvertretung durch einen Anwalt oder nur die normale Rechtsvertretung ohne Anwalt?

    Auch wenn du jetzt rechnest, was noch an Kosten durch den Anwalt kommen - billiger wird es wohl nicht werden. Wenn du noch irgendwann das Inkassobüro auf den Hals geschickt bekommst, wird es richtig nevenaufreibend.

    Gruß,
    Mark

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