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Vertragskündigung nach §314 nicht akzeptiert

3Antworten
  1. #1
    Avatar von MB30
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    Standard Vertragskündigung nach §314 nicht akzeptiert

    Hallo, da bin ich wieder. Vor gut 1,5 Wochen machte ich ja auf meine Situation aufmerksam, dass ich 3DSL nach Umzug nicht mehr nutzen kann. Meine inzwischen 4. Kündigung (zweimal so, einmal nach Bestätigung der Nicht-DSL-Fähigkeit und letztlich nach §314) wurde nun abgelehnt. Ich sehe nicht ein, für etwas zu bezahlen, was ich nicht nutzen kann. Schließlich ist Internet kein mobiles Teil, was ich an jedem Standort nutzen kann und einen 2Jahres-Vertrag erfüllen müßte.

    In meinem heutigen Schreiben habe ich die Absicht angezeigt, einen Anwalt mit Durchsicht der Vertragsunterlagen zu beauftragen. Gleichzeitig habe ich mal Verbrauchermagazine des Fernsehens von der Angelegenheit in Kenntniss gesetzt. Ich melde mich wieder, wenn es etwas Neues gibt.

    Anscheinend gibt es mehrere Betroffene von der 1&1-Vertragssituation wegen Umzugs. Kann man nicht eine Interessengemeinschaft gründen und so die Anwaltskosten für einen Einzelnen reduzieren? Denn bei gut 11 Monaten Restlaufzeit wie bei mir bleibt die Frage: Restliche Raten zahlen oder Geld für einen Anwalt ausgeben - was ist unterm Strich günstiger?

    LG MB30.

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    Unterm Strich gerechter für dich wird's mit Anwalt laufen...

  3. #3
    Avatar von MarkP1972
    MarkP1972 ist offline

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    Standard Re: Vertragskündigung nach §314 nicht akzeptiert

    11 Monate z.B. 20 € sind 220 €. Ich hatte für meinen Anwalt 62 € bezahlt. Je schneller du das machst, desto schneller bist du aus dem Vertrag raus. Mit der Interessengemeinschaft wird nichts bringen, da jeder Fall wieder etwas anders ist. Egal, jedenfalls wirst du kaum was sparen.

    Gruß,
    Mark

  4. #4
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Ich sehe ein kleines Problem!

    Du schreibst hier nur von Kündigungen.

    Um aber rechtlich korrekt nach §314 BGB kündigen zu können, muss vorher eine Fristsetzung erfolgt sein.
    Wie schaut es damit aus?

    Es hört sich völlig unlogisch an, ist es technisch gesehen ja auch, aber der Gesetzgeber fordert von Dir, dass Du dem Anbieter schriftlich eine letzte Frist setzt, um seine Leistung zu erbringen.
    Erst nach Verstreichen dieser Frist, ist die Kündigung aus wichtigem Grund (§314 BGB) möglich.

    Ohne Fristsetzung kann 1&1 die Kündigung also ablehnen und ist (leider) auch noch im Recht!

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