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DSL bis Vertragsende weiterlaufenlassen ohne Ummeldung ...?

13Antworten
  1. #1
    Avatar von wissenwill
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    Standard DSL bis Vertragsende weiterlaufenlassen ohne Ummeldung ...?

    Hallo allerseits.

    Folgender Sachverhalt:

    Ich habe Telekom-Festnetzanschluß und nutze DSL eines anderen Anbieters.

    Ich werde Mitte diesen Jahres in eine andere Gemeinde umziehen.

    Ich habe vor, Telekom-Festnetzanschluß generell zu kündigen.
    DSL des anderen Anbieters läuft laut Vertragsbedingungen jedoch noch bis Anfang 2009. Jedoch auch hier habe ich auf den jetzigen Anbieter keinen Bock mehr wegen genug Ärger in der Vergangenheit.

    Nun habe ich den Gedanken, mich in der neuen Wohnung mit Festnetz und DSL von vorn herein anderweitig zu orientieren - ohne DSL-Umzug beim alten Anbieter zu veranlassen (auch wenn ich deshalb eben ein paar Monate doppelt bezahlen müßte).

    Da ich vor habe einen Post-Nachsendungsantrag einzurichten, bin ich für den DSL-"Altanbieter" zumindest per Briefpost (und per Email sowiso) weiter erreichbar.

    Deshalb würde ich kein Problem darin sehen, mein derzeitiges DSL bis zu Vertragsende weiter auf einen jetzigen Anschluß laufen zu lassen, auch wenn dieser Telekomseits dann bereits abgeschaltet sein wird. Denn bezahlen werd ich das DSL vertragsgemäß bis zum Ende weiter.

    Frage:

    Gäbe es da noch was anderes zu beachten, was ich übersehen habe?

    Gruß vom "wissenwill"

  2. #2
    Avatar von MarkP1972
    MarkP1972 ist offline

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    Ich weiß nicht, ob man den Anbieter dazu bringen kann, den Port wieder freizugeben. Der ist nämlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit blockiert. Dann hätte dein Nachfolger in der Wohnung das Problem, kein Internet zu bekommen. Ich glaube nicht, dass es so geht.

  3. #3
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Ich sehe hier kein Problem!

    Er will seinen Festnetzanschluss ja kündigen und somit fällt dann auch die Zuordnung Telefonanschluss / DSL-Port weg.
    Ein zukünftiger Nachmieter würde ja wohl eine neue Telefonnummer bekommen und somit könnte dann auch sofort ein neuer Port zu dieser Nummer geschaltet werden. (Immer vorausgesetzt, der Nachmieter will überhaupt DSL! )

    Wichtig wäre nur, die Kündigung beim DSL-Anbieter nicht zu vergessen, sonst könnte sich der Vertrag auch noch verlängern!
    Kein Anbieter wird große Aktionen starten, wenn der Kunde zwar keine Leistungen mehr bekommt, aber trotzdem brav seine Rechnungen bezahlt.

  4. #4
    Avatar von Echterfuffziger
    Echterfuffziger ist offline

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    Zitat Zitat von MarkP1972
    Ich weiß nicht, ob man den Anbieter dazu bringen kann, den Port wieder freizugeben. Der ist nämlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit blockiert. Dann hätte dein Nachfolger in der Wohnung das Problem, kein Internet zu bekommen. Ich glaube nicht, dass es so geht.
    Kündige einfach deinem bisherigen Anbieter wegen Umzug, bitte darum, dass er den Port für den Nachmieter frei gibt - und dass du selbstverständlich (un)gerne weiter zahlen wirst, auch wenn du (leider) ihre Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen kannst.

    Ergänzung: Dein Nachmieter wäre nicht froh, einen funktionierenden DSL-Anschluss zu übernehmen???

  5. #5
    Avatar von MarkP1972
    MarkP1972 ist offline

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    Zitat Zitat von jubo14
    Er will seinen Festnetzanschluss ja kündigen und somit fällt dann auch die Zuordnung Telefonanschluss / DSL-Port weg.
    Ein zukünftiger Nachmieter würde ja wohl eine neue Telefonnummer bekommen und somit könnte dann auch sofort ein neuer Port zu dieser Nummer geschaltet werden.
    Bist du dir da sicher? Ich habe genau das mal im Freenet-Forum gefragt und leider keine Antwort bekommen. Dann wäre es doch ein leichtes, wenn ein DSL-Anbieter einen Port nicht mehr freigibt, einfach den Telefonanschluss zu kündigen und eine Woche später auf irgendeinen Komplett-Tarif zu wechseln. Außerdem ist die Zuordnung vom Telefonanschluss zum DSL-Port doch auch im Schaltschrank verdrahtet, so wie mir der Telekom-Techniker das mal erklärte.

    Das klingt für mich alles zu einfach.

    Gruß,
    Mark

  6. #6
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    Dann wäre es doch ein leichtes, wenn ein DSL-Anbieter einen Port nicht mehr freigibt, einfach den Telefonanschluss zu kündigen und eine Woche später auf irgendeinen Komplett-Tarif zu wechseln.
    Wenn Du bereit, bzw. dazu in der Lage bist, Dir diesen zweiten Anschluss legen zu lassen, Du dann auch für den zweiten Anschluss bezahlst, ist das in der Tat so einfach. Es kostet halt!
    Außerdem ist die Zuordnung vom Telefonanschluss zum DSL-Port doch auch im Schaltschrank verdrahtet, so wie mir der Telekom-Techniker das mal erklärte.
    Das ist schon richtig!
    Nur was glaubst Du macht die Telekom, wenn eine Kunde seinen Anschluss kündigt?
    Den Anschluss mit einem Fluch belegen? Doch wohl ehr nicht!
    Es wird schlicht abgeklemmt! Und weg ist die Verdrahtung!
    Kommt dann ein neuer Kunde wird zunächst die neue Nummer auf den Anschluss geschaltet. Dazu wird dann an irgendeiner Stelle auch eine Drahtverbindung im Verteilerschrank hergestellt werden müssen. Und auf diese neue Verbindung lässt sich dann sogar das DSL wieder schalten.

    Das das so klappt behaupte ich hier nicht nur, ich habe es selber erleben "dürften".
    Als ich in meiner jetzigen Wohnung Telefon und DSL haben wollte, hat es zunächst Probleme im T-Punkt gegeben. Grund waren meine Vormieter, die Telefon bei der Telekom und DSL bei irgendwem hatten. Problem war nun, dass die Herrschaften seit mehren Monaten "vergessen" hatten dafür auch zu zahlen und somit ihre Anschlüsse gesperrt waren.
    Nachdem ich glaubhaft machen konnte, dass ich mit denen nichts zu tun habe, wurden mir 3 neue Nummern (ISDN) zugeteilt, ein Schalttermin für Telefon (Technikerbesuch wegen ISDN) und ein weiterer Termin für DSL genannt.
    Die Schalttermine wurden alle eingehalten und ich konnte ab den zugesicherten Terminen problemlos telefonieren und surfen.
    Das der alte DSL-Anbieter den Port meiner Vormieter in keiner Weise freigegeben hat, wurde deutlich, als 6 Wochen nach Einzug ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stand und bei den Vormietern die Außenstände eintreiben wollte.
    Wenn ich also unrecht hätte, hätte ich seinerzeit ziemlich dumm aus der Wäsche geguckt!

  7. #7
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    Zitat Zitat von jubo14
    Wenn Du bereit, bzw. dazu in der Lage bist, Dir diesen zweiten Anschluss legen zu lassen, Du dann auch für den zweiten Anschluss bezahlst, ist das in der Tat so einfach. Es kostet halt!
    Naja, nicht unbedingt. Dann nimmt man sich halt irgendein Komplettangebot ohne Schaltungskosten.

    Auf jedenfall ist das doch eine super Alternative für einige hier im Forum, deren Ports belegt sind. Und wenns dann doch 60€ kostet - für viele ist das doch immer noch besser, als 6 Monate ohne DSL.

    Gruß,
    Mark

  8. #8
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    Sorry, ich sprach hier aber von unterschiedlichen Personen, die nacheinander die gleichen Kabel (letzte Meile!) benutzen!

    Anders sieht die Sache aus, wenn die gleiche Person eine zweite Leitung haben will!
    Das kann unter Umständen an der fehlenden Leitung vom Verteiler zum Haus scheitern!
    Es ist also keine "Allheillösung"!

  9. #9
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    Danke Euch allen für Eure Gedanken.

    Somit steht mein Entschluß nun fest...

    Gruß vom "wissenwill"

  10. #10
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    Standard DSL Mindestvertragslaufzeit Kündigung - ACHTUNG, FALLE !!

    Für alle, die evtl. wissen möchten, was meine ganz oben genannte Frage verursachte:

    Meine Mindestvertragslaufzeit bei einem großen und bekannten deutschen DSL-Anbieter betrug ein Jahr.

    Diesbezüglich folgender Passus in den Vertragsbedingungen dieses bekannten Unternehmens (Stand 2006):

    =====
    8. Kündigung
    8.1
    Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
    8.2
    Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von *(provider)* mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
    8.3
    Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. *(provider)* ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
    =====

    Also bei Mindestvertragslaufzeit (Punkt 8.3) nur jedes weitere GANZE Jahr kündbar. Falls sich jemand gar zu ZWEI Jahren Mindestvertragszeit hinreißen ließe, dann wären das ZWEI GANZE weitere Jahre Verlängerung !!

    Dies ist sehr fatal, wenn man mal mit einem Umzug auch generell wechseln will, da anderswo z.B. nicht die gleiche DSL-Geschwindigkeit angeboten werden kann...

    Also - ich kann nur vor dem Abschluß von DSL Verträgen mit solch einer Mindestvertragslaufzeit warnen.

    Gruß vom wissenwill

  11. #11
    Avatar von wissenwill
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    Standard "Knebelvertrag"

    Hier noch ein Hinweis zu § 309 BGB, den ich im Juraforum zum Thema "Knebelvertrag" fand:

    https://www.juraforum.de/forum/printthread.php?t=41350

    Gruß vom wissenwill

  12. #12
    Avatar von Prinz96
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    Falls sich jemand gar zu ZWEI Jahren Mindestvertragszeit hinreißen ließe, dann wären das ZWEI GANZE weitere Jahre Verlängerung !!
    FALSCH !!
    siehe Deinen selbst zitierten Passus:
    8.3
    Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.

  13. #13
    Avatar von wissenwill
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    Stimmt.

    Hier noch ein interessanter Beitrag bei TelTarif:

    https://www.teltarif.de/intern/action...44/s15259.html

    Hier steht u.a. noch einen Hinweis, dass (laut Info der Verbraucherberatung Thüringen) für den Kunden ein "Sonderkündigungsrecht" existiere, wenn der Anbieter seine Leistung am neuen Wohnort nicht mehr bereitstellen könne.

    Gruß vom wissenwill

  14. #14
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Leider ist aber die Meinung einer Verbraucherberatung nicht rechtlich bindend. Den Passus "Sonderkündigungsrecht" wirst du in keinem relevanten Gesetzestext finden, weil es diesen einfach nicht gibt. Alles andere ist Wunschdenken.

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