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Bin ich korrekt vorgegangen ?

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  1. #1
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    Standard Bin ich korrekt vorgegangen ?

    Hallo zusammen

    ich habe ähnliche Geschichten hier schon öfter gelesen, dennoch möchte ich meinem Ärger und meinen Frust mal ablassen.

    Zur Historie:
    13.11.2007 - Bestellung von 1und1 DSL16000 komplett Surf&Phone incl. Handy-Flat ... ohne Telefonanschluss über die Telekom

    23.01.2008 - Androhung des Rücktritts vom Vertrag, da noch kein Schaltungstermin bekannt sei, woraufhin mir 1und1 mitteilte dass nun doch ein Schaltungstermin bekannt sei, und zwar der 30.01.2008

    28.01.2008 - Eintreffen der Zugangsdaten und der Hardware

    30.01.2008 - meinereiner zu Hause, aber bis 14:30 Uhr kein Techniker weit und breit, danach zur Arbeit gefahren und 1und1 gemeldet dass niemand da war, allerdings keine Auskunft über den Grund erhalten, da Techniker noch nichts angegeben hatte

    31.01.2008 - Email von 1und1 erhalten dass ich mich melden solle für einen neuen Termin, da der Techniker mich an der Adresse nicht angetroffen hat, am selben Tag noch die EV unterschrieben und per Post
    zu 1und1 geschickt - neuer Termin: 12.02.2008, 08:00 - 14:00 Uhr

    12.02.2008 - diesmal den ganzen Tag zu Hause gewesen, wieder erscheint kein Techniker, wie beim Mal zuvor weder ein Zettel an der Türe noch im Briefkasten - 1und1 die Sch**** gemeldet, diesmal mit weitaus mehr Zorn im Bauch

    13.02.2008 - Neuen Termin erhalten: 22.02.2008 - 08:00 bis 14:00 Uhr


    Ich kam mir beim ersten Telefonat am heutigen Tag etwas verarscht vor.
    Auf die Frage hin, wieso denn der Techniker zu mir in die Wohnung muss, sagte der Typ, dass es mit normalen TAE-Dosen nicht geht und dass da eine neue gesetzt werden muss. Das war mir bis dahin neu.
    Dann bot er mir als Option an, ich sollte einen Support-Call bei der Technik machen (natürlich wieder bei der 0900-Nummer anrufen) um die Störung zu melden, da es ja sein kann dass der Techniker es geschaltet hat und nur die Leitung selbst eine Störung hat...
    Bei diesem Vorschlag fragte ich mich dann schon wieso DAS einfach
    so funktionieren sollte, wenn man doch in jedem Fall eine neue TAE-Dose braucht, die der Techniker ja nicht gelegt hat da er 2 mal nicht da war. Entweder war die Option einfach nur Müll oder aber die Sache mit der TAE-Dose war eine Lüge, in beiden Fällen: Beratung Note 6 !!!

    Da mein Chef nicht so ohne weiteres auf mich verzichten kann musste ich also darum bitten, ob es weitergegeben werden kann mir
    A) einen festen Termin zu geben oder
    B) dem Techniker meine Nummer und eine Notiz zu geben, dass er mir ne halbe Stunde vorher Bescheid gibt
    ...
    Beides meinte er wäre nicht möglich
    Ein zweites Mal Note 6, selbst im Falle einer rein Elektronischen Auftragsübermittlung an die Telekom kann das in einem Textfeld hinterlegt werden.

    Daraufhin sagte ich ihm dass mir dann nichts anders übrig bleibt als vom
    Vertrag zurückzutreten, woraufhin er mir sagte dass ich das nicht könne da ich 1und1 ja am 22.02. von 08:00 bis 14:00 Uhr die Möglichkeit geben müsse, in die Wohnung zu kommen, was mir mein Chef allerdings nicht einfach so gewährleisten konnte. Also sagte ich dass das nur mit einem festen Termin und nicht einem "von"- "bis" Termin ginge der geschlagene 6 Stunden umfasst.
    Da er das wiederum nicht könne würde das bedeuten ich würde meiner Zusammenarbeitspflicht nicht nachkommen. Da, das dritte mal Note 6 infolge Selbst wenn dem so wäre sollte man mit dieser Äusserung vorsichtig sein...

    Ich habe ihm sichtlich erbost klar gemacht dass ich bereits 2 mal meiner Pflicht nachkam was völlig für den A**** gewesen sei und ich nicht bereit bin, einen kompletten weiteren Urlaubstag in zu verplempern an dem am Ende wieder niemand kommt.

    Ich werde jetzt einen Brief verfassen, in dem ich denen bis zum 29.02.2008 Zeit geben werde, den Mißstand zu beheben, da ich sonst vom Vertrag zurücktrete. Der Vertrag mag zwar für DSL mit dem versenden von den Zugangsdaten zustande gekommen sein, allerdings wurde dieser Vertrag unter der Prämisse geschlossen, dass die Leitung ebenfalls bereitgestellt wird, was aber nicht der Fall ist, in diesem Fall liegt also ein Vertragsbruch auf Seiten 1und1 vor (oder sehe ich das falsch?).

    Hier jetzt meine Fragen:

    1. ist es rechtlich in Ordnung dass ich 1und1 zwar den 29.02. als Nachbesserungsfrist setze, ihnen aber auch nur den 22.02. als einzigen weiteren Termin für die Nachbesserung nennen kann, bzw kann 1und1
    mir dann von mir aus am 25. noch mal einen Technikertermin aufhalsen und mir dann einen Strick draus drehen dass ich ja diesen nicht wahrnehmen wollte (weil ich halt arbeiten muss)

    2. braucht man wirklich eine andere TAE-Dose?

    3. noch irgendwelche ergänzenden Tipps ?

    Vielen Dank für die evtl. Antworten....
    grüsse
    Oliver

  2. #2
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    Frage 2 hab ich mir gerade selbst beantwortet...
    er hat mich schlichtweg "nur" angelogen... die Techniker von 1und1 selbst sagten mir dass es keine spezielle TAE-Dose gibt, also Punkt 2 ist hiermit abgehakt. Also Lügner haben sie schon mal in der Beratung sitzen... schön dass ich das schon mal aufklären konnte.

  3. #3
    Avatar von oftrapp
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    Zum Punkt 1 hätte ich eigentlich gerne eure Meinung gehört, aber ihr habt da anscheinend keine Meinung drüber...
    Schade

  4. #4
    Avatar von MarkP1972
    MarkP1972 ist offline

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    Standard Re: Bin ich korrekt vorgegangen ?

    Zitat Zitat von oftrapp
    1. ist es rechtlich in Ordnung dass ich 1und1 zwar den 29.02. als Nachbesserungsfrist setze, ihnen aber auch nur den 22.02. als einzigen weiteren Termin für die Nachbesserung nennen kann, bzw kann 1und1
    mir dann von mir aus am 25. noch mal einen Technikertermin aufhalsen und mir dann einen Strick draus drehen dass ich ja diesen nicht wahrnehmen wollte (weil ich halt arbeiten muss)
    Ich kann mir nur vorstellen, dass ein Gericht das so sieht, dass du halt entweder da bist oder an einem weiteren Termin, der in der Nähe liegt, können musst. Die könnten ja am 25.02. schalten.

  5. #5
    Avatar von oftrapp
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    Hm...
    ich hab es jetzt so gemacht:

    3. Termin am 22.02. zwischen 08:00 bis 14:00 Uhr, danach keine "von 08:00 bis 14:00" Uhr Termine mehr möglich, alternativ noch Termine mit
    A) fester Uhrzeit
    B) mit 30 Minuten vorlaufzeit -> Anruf

    Zumindest B) kann man versuchen, sicher nicht im Regelfall, aber das ist ja mittlerweile schon lange kein Regelfall mehr. Soviel Flexibilität erwarte ich da schon, wenn die mich als Kunden behalten wollen. Ich bin ja meiner Mitarbeitspflicht mit dann 3 erfolglosen Besuchen nachgekommen, die ihrer Anwesenheitspflicht aber nicht. Ich denke mal das Gericht wird mir da Recht geben dass mehr als 3 Tage Urlaub wegen diese Geschichte nicht zumutbar sind.

    Das geht heute per Einschreiben mit RS raus, mal gespannt was da dann kommt...

    Grüsse und eine schönes WE

    Oliver

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