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Kündigung oder Vertragsverlängerung

16Antworten
  1. #1
    Avatar von DaVella
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    Standard Kündigung oder Vertragsverlängerung

    Hallo,

    ich bin seit ca. 3 Jahren bei 1&1.
    Mein Vertrag leuft am 06.06.2009 aus, und nun stelle ich mir folgende Fragen...

    1.) Wenn ich meinen Vertrag kündigen will, bis wann muss die geschehen sein? nicht das sich mein Vertrag um 1 Jahr automatisch verlängert.

    2.) Wenn man seinen vertrag verlängert, bekommt man ja von 1&1 nichts dafür, wenn man aber seinen Vertrag kündigt und dann neu wieder einsteigt bekommt man ja einen neuen Router. Welche variante wäre besser?

    Liebe Grüße,
    DaVella

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    1. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Damit das sicher abläuft solltest du spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung per Einschreiben+Rückschein an 1&1 senden.
    Oder du gehst auf www.vertrag.1und1.de und folgst den Anweisungen.

    2. Wenn der Vertrag stillschwiegend verlängert wird, bekommst du natürlich nichts. Wenn du den Vertrag kündigst, wird sich 1&1 mit dir in Verbindung setzen und dann kommt es auf dich an, was du aushandelst. Damit du Kunde bei 1&1 bleibst, kannst du ja gewisse Forderungen stellen wie z.B. in einen anderen, günstigeren Tarif zu wechseln.

    Wenn du nicht handeln möchtest, musst du kündigen, den Vertrag auslaufen lassen und dann kannst du ab dem 7.6.09 wieder frei bei jedem erdenklichen Anbieter bestellen. Natürlich auch wieder bei 1&1 mit allen Neukundenvorteilen. Allerdings gebe ich dir da zu bedenken, dass jedes Vertragsende mit einem Neuanschluss mit Ausfallzeiten einhergeht. Du wirst dann quasi zwangsläufig eine Ausfallzeit haben zwischen Vertragsende und dem erneuten Anschluss...

  3. #3
    Avatar von chk
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    Kündigen kannst du jederzeit, auch jetzt, mit dem Hinweis "zum Vertragsende". Das hat auch den Vorteil, dass du dir das teure Einschreiben/Rückschein sparen kannst, da du normalerweise eine Kündigungsbestätigung erhälst.

    Bei Vertragswechsel oder Verlängerung gibt es schon das ein oder andere Goodie, das hängt aber vom Einzelfall ab.
    Bei einer echten Kündigung mit "Neuanfang" gehen allerdings evtl. eingerichtete Domains, Telefonnummern etc. flöten.
    Es gibt noch eine dritte Variante: Kündigen und dann mit 1und1 verhandeln: was bekomme ich, wenn ich doch nicht kündige.

  4. #4
    Avatar von stadtindianer
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    stadtindianer ist offline

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    Standard Re: Kündigung oder Vertragsverlängerung

    Zitat Zitat von DaVella
    ich bin seit ca. 3 Jahren bei 1&1.
    Mein Vertrag leuft am 06.06.2009 aus, ...
    Du könntest aber auch jetzt über dein Control Center deinen Vertrag umstellen. Wenn du deinen Vertrag nie geändert hast, dann bist du aus der MVLZ raus, und bekommst beim Wechsel in die günstigen Komplett Pakete mit größter Warscheinlichkeit auch neue Hardware umsonst oder sehr billig. Nur die 50€ Startguthaben bekommst du als Bestandskunde natürlich nicht. Schau mal nach

    Bedenke aber, dass deine MVLZ zum Zeitpunkt der Umstellung wieder von vorne beginnt. Das heißt, du hast eine neue Vertragslaufzeit von 2 Jahren

  5. #5
    Avatar von DaVella
    DaVella ist offline
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    Ich habe am 06.06.2008 meinen Vertrag schonmal umgestellt.

    Jetzt habe ich gerade gelesen das wenn man bei 1&1 kündigt man mindestends 3 Monate kein DSL haben draf um als Neukunde bei 1&1 angesehen zu werden..

    Ist da was dran?

  6. #6
    Avatar von Schrippe
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    Jetzt habe ich gerade gelesen das wenn man bei 1&1 kündigt man mindestends 3 Monate kein DSL haben draf um als Neukunde bei 1&1 angesehen zu werden..
    Dann haben die per AGB einen Riegel davor geschoben, zu kündigen und direkt wieder einen Vertrag abzuschließen.

    Aber "ohne DSL" heißt, dass du kein DSL von 1&1 habe darfst. Alle anderen Anbieter kannst du in diesen 3 Monaten nutzen. Damit wäre auch deine Variante kündigen, 3 Monate Alice und zurück zu 1&1 denkbar...

  7. #7
    Avatar von lennyd53
    lennyd53 ist offline

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    Ich habe am 06.06.2008 meinen Vertrag schonmal umgestellt.

    Jetzt habe ich gerade gelesen das wenn man bei 1&1 kündigt man mindestends 3 Monate kein DSL haben draf um als Neukunde bei 1&1 angesehen zu werden..

    Ist da was dran?


    Hallo DaVella,

    eine Vertragsumstellung bewirkt in der Regel die Akzeptanz einer neuen MVL von 24 bei 1und1.
    Nach meiner Einschätzung bist nun wieder bis zum 05.06.2010 vertraglich gebunden.....

  8. #8
    Avatar von DaVella
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    Hallo,

    eben nicht, das wundert mich ja selber. Aber im CP steht ganz klar:

    06.06.2009

    Liebe Grüße

    Ps: @Schrippe

    Das war eigetnlich eine Frage und keine Feststellung von mir

    kannst du mir da weiterhelfen?

  9. #9
    Avatar von dsl-shop.tv
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    Standard Kündigen und Neuvertrag machen

    Guten Tag

    Kündige deinen Vertrag und nehme einfach jemanden anders aus deiner Familie damit du als Neukunde wieder zählst.

    Oder noch einfacher einfach zu www.dsl-shop.tv gehen und die machen alles für dich.

    Lieben Gruss
    dsl-shop.tv Team

  10. #10
    Avatar von 45grisu
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    Hallo Mods
    Ich glaube diese Art von Werbung ist doch hier verboten?

    Gruß

    45grisu

  11. #11
    Avatar von Ironstorm
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    Standard Re: Kündigen und Neuvertrag machen

    Zitat Zitat von dsl-shop.tv
    Guten Tag

    Kündige deinen Vertrag und nehme einfach jemanden anders aus deiner Familie damit du als Neukunde wieder zählst.

    Oder noch einfacher einfach zu www.dsl-shop.tv gehen und die machen alles für dich.

    Lieben Gruss
    dsl-shop.tv Team
    ...und Tschüss

    gI

  12. #12
    Avatar von Schrippe
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    Ps: @Schrippe
    Das war eigetnlich eine Frage und keine Feststellung von mir kannst du mir da weiterhelfen?
    Nee, nee, das haste schon richtig gelesen. 1&1 hat da offenbar einen Riegel vorgeschoben, damit man halt nicht dieses Spielchen macht mit kündigen und gleich als Neukunde alle Vorteile absahnen... Ist ja irgendwo auch logisch, aber es hätte ja klappen könne...

  13. #13
    Avatar von DaVella
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    Alles klar!

    Wiegesagt ich werde dann bei 1&1 bleiben da ich sehr zufrieden mit denen bin.

    Aber wirklich schade das die einem keine neue Hardware zur Verfügung stellen..

  14. #14
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Zitat Zitat von DaVella
    Alles klar!

    Wiegesagt ich werde dann bei 1&1 bleiben da ich sehr zufrieden mit denen bin.

    Aber wirklich schade das die einem keine neue Hardware zur Verfügung stellen..
    Das ist nicht wahr.
    Nach Ablauf der MVL hast du die Möglichkeit neue Hardware zu günstigen Konditionen zu bekommen.

  15. #15
    Avatar von Straßenmaßter
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    Natürlich kann man kündigen und kurze zeit Später einen vertrag wieder bei 1&1 abschließen. Diese Regelung mit den 3 Monaten wurde abgeschafft. Allerdings wurde schon erwähnt das alles verloren geht was du da jetzt hattest. Zu dem musst du warten bis die Tcom Techniker den Port wieder frei machen, das kann so 7 bis 10 Tage dauern. Dann kannst du wirklich auf der 1&1 Seite bestellen. Sonst bekommst du einen Fehler angezeigt.


    Aber stellt dir mal selber eine Frage: Lohnt es sich 3 bis 6 Wochen Ausfallzeit hinzunehmen, nur um eine neue Fritz!Box zu bekommen? Die Fritz!Box 7270 müsstest du momentan im CC für 80 € bekommen können.

    Um ehrlich zu sein Verstehe ich nicht wieso man für eine neue Fritz!box so einen "riesigen" aufand betreibt und misstände in Kauf nimmt.

    Was bringt dir eine neue Fritz!box? Die sind doch eh alle fast gleich (bis auf die 7270 antürlich und die bekommst du eh günstiger)

    Aber du kannst beruhigt sein, denn di bist nicht der einzigste der so denkt.


    Meine Meinung:
    Lass deinen Vertrag einfach weiter laufen, wenn du zufrieden bist. Wenn du die Kundenrückgewinnung nutzen willst dann probier das. Aber das mit dem neuen Vertrag ist nicht unbedingt die beste Lösung, und zu dem ziemlich sinnlos ....

    Gruß

  16. #16
    Avatar von Schrippe
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    Diese Regelung mit den 3 Monaten wurde abgeschafft.
    Na wat denn nu????

  17. #17
    Avatar von Straßenmaßter
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    Diese Regelung mit den 3 Monaten wurde abgeschafft.

    Das ist auch schon etwas her. Wobei es so eine regelung bei Alice z.B. noch gibt.

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