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1&1 im TV

45Antworten
  1. #1
    Avatar von harry210
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    Standard 1&1 im TV

    Hallo liebe Forum Gemeinde!

    Im Ct´Magazin des Hessischen Rundfunks kam am Samstag den 4.10.08 ein interessanter Beitrag zu den DSL Anbieter 1&1.

    Eine ältere Frau (86 J.) wollte bei 1&1 einen DSL Anschluss bestellen, weil er ihr als günstiges Angebot erschien.

    Nach einigen Wochen bekam sie ein Scheiben von 1&1 inder ihr mitgeteilt wurde, dass ihre Bestellung in dieser Form nicht bereitgestellt werden kann, und da in den AGB`s etwas von: falls das Angebot nicht bereit gestellt werden kann….anderes Angebot u.s.w stand würde das neue Packet nun bald bereitgestellt werden.

    Diesen neuen Angebot widersprach die ältere Dame sofort, worauf sie einen Brief von 1&1 bekam,inder ihre Kündigung/Widerspruch abgelehnt wurde mit der Begründung, dass die 14 tägige Frist bereits abgelaufen sei, und alles andere würde in den AGB`s stehen.

    Die Dame schaltet einen Anwalt ein, der sofort einen Brief an 1&1 schickte. Jetzt beginnt eine Odyssee mit einer Sachbearbeiterin die nie in den Sachverhalt des Anwalts einging, sondern nur Standartbriefe verschickte, und ein Inkassobüro einschaltete um die Forderung einzufordern.

    Der Anwalt wörtlich: „Das man Schreiben und Sachverhalte so ignoriert ist mir in meiner beruflichen Laufbahn noch nicht geschehen.“

    Der Anwalt schreibt nun an den Vorstand von 1&1 an ,der sich um den Vorfall kümmern will und den Fall an die gleiche Sachbearbeiterin weiterleitet, und das Spiel mit den Standartbriefen beginnt von vorn.

    Laut der Rechtsabteilung vom CT Magazin sind derartige Klauseln unwirksam, und vor Gericht nicht durchsetzbar/haltbar.

    Es wäre in etwa so als wenn man bei Volkswagen einen Transporter bestellen würde, und in den AGB´s steht, falls wir den Transporter nicht liefern können liefern wir ihnen einen VW Fox.

    Nach langen hin und her wurde die ältere Damen aus dem Vertrag entlassen, weil hier wohl die Öffentlichkeit, und das einschalten der Medien für zu starken Rummel geführt haben.

  2. #2
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Tja, was soll man dazu sagen....
    Man müsste erst einmal wissen welches Paket sie bestellt und welches sie erhalten hätte. Insofern hinkt der Vergleich mit dem Transporter und dem Fox.
    Wobei ich es in Zweifel ziehe, dass eine 86-jährige wirklich DSL haben will.
    Ansonsten ist es wie immer:
    Weder die Rechtsauffassung des c't-Magazins noch die des Anwalts der Dame sind rechtsverbindlich, es kam ja noch nicht einmal zu einer Verhandlung. So auf der Gewinnerstraße brauchen sich die Kreuzritter der Anti-Provider-Armee nicht fühlen.

    Fakt ist:
    - Statt Komplett auf Komplett Regio geschalten zu werden ist kein finanzieller Nachteil, auch wenn sich das so mancher einbildet. Denn wenn von einem anderen Paket gesprochen wird kann das eigentlichnur dieser Fall gewesen sein. Wenn wir also bei dem Autovergleich bleiben wollen:
    Das ist so, als ob man einen Transporter mit Benzinmotor anstatt Diesel bekommt, der Spritmehrverbrauch aber von VW bezahlt wird.

    Aber wie gesagt, der ganze Post ist irgendwie für die Katz, es wurde sowieso so gut wie keine Information gegeben, und nicht jeder hört den HR und nicht jeder liest die c't

  3. #3
    Avatar von Schrippe
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    @DarkShadow
    und nicht jeder hört den HR
    Der HR ist ja auch ein TV-Sender, den kann man auch sehen....

  4. #4
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline
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    Was so mancher hier so alles hineininterpretiert ist erstaunlich.

  5. #5
    Avatar von lakritz
    lakritz ist offline

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    Ein Sendungsarchiv gibts unter ctmagazin.tv

    Hier der Link zur Sendung vom 4.10.
    ct magazin.tv

    DIe Sendungen werden auch auf Eins Plus wiederholt:

    Eins Plus
    4.10.08, 13:30 Uhr
    6.10.08, 17:30 Uhr
    7.10.08, 21:30 Uhr
    8.10.08, 1:30 Uhr
    9.10.08, 5:30 Uhr
    10.10.08, 9:30 Uhr

  6. #6
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Ob hören oder sehen ist irrelevant. Weder c't noch seine Rechtsabteilung hat die Befugnis eine Vertragsklausel als ungültig zu erklären, das kann nur ein Gericht.
    Und es wurde immer noch verschwiegen, welches Paket bestellt und welches geliefert wurde. Das sind absolut wichtige Hintergrunddaten, die einem vorenthalten werden. Bislang hielt ich c't immer für eine seriöse Zeitschrift, was hier aber nun geboten wird hat nur noch Bildzeitungsniveau.

    Nach wie vor bin ich der Meinung, dass statt Komplett hier Komplett Regio geliefert werden sollte, und das ist, und dies betone ich gerne noch einmal, ein absolut gleichwertiges Produkt zum gleichwertigen Preis.

  7. #7
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline
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    Welcher Vertrag es war ging aus der Sendung nicht hervor,und das sie Dame 86 Jahre alt war und dazu geistig fit,dafür kann ich ja schließlich auch nichts,aber deshalb mache ich sie aber auch nicht jünger.

    Am besten Ct Magazin einmal anschauen,bevor man den Beitrag in die Nähe der Bildzeitung stellt,ohne ihn überhaupt gesehen zu haben.

    Und es wurde auch nicht davon gesprochen,dass die AGB`S ungültig sind,sondern schwer duchhaltbar.

    Ungültig und schwer durchhaltbar sind verschiedene Dinge.
    Sie für ungültig erklären kann durchaus nur ein Gericht.

    Einfach mal an den Fakten orientieren.

  8. #8
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Dann tu das mal. Auf der Seite von c't steht nämlich:

    Hat Frau N. wirklich keinen Anspruch auf eine Vertragsauflösung? Nun, juristisch gesehen ist die Sachlage eindeutig: Die Klausel, auf die sich 1&1 beruft, ist schlicht nicht gültig, da sie für den Kunden Überraschend ist.

    Hier gibt c't unbefugt und ohne rechtlichen Hintergrund eine Rechtsberatung zum Besten, an die sich viele halten wollen. Und genau das kann eine Zeitschrift nicht tun, sie kann keine Klauseln aus AGBs anderer Firmen für ungültig erklären wie sie gerade will.

  9. #9
    Avatar von BugMeNot666
    BugMeNot666 ist offline

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    Zitat Zitat von DarkShadow
    Hier gibt c't unbefugt und ohne rechtlichen Hintergrund eine Rechtsberatung zum Besten, an die sich viele halten wollen. Und genau das kann eine Zeitschrift nicht tun, sie kann keine Klauseln aus AGBs anderer Firmen für ungültig erklären wie sie gerade will.
    @ DarkShadow

    Merkst du nicht, das du nur unsinniges Zeug schreibst und im Grunde keine Ahnung hast?

  10. #10
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    @BugMeNot666
    Merkst du nicht, dass du ganz schön frech bist und selbst von Tuten und Blasen keine Ahnung hast? Und dich noch nicht mal richtig registriert hast?

    Ich wäre da etwas vorsichtiger an deiner Stelle...


    Wenn eine Zeitschrift schreibt "Diese Klausel ist ungültig/unwirksam" und das als Zitat eines Rechtsanwaltes genommen wird, dann stellt das eine Rechtsberatung dar. Denn jeder Anwalt, zu dem du gehst, redet so. Und Rechtsberatung ist nicht umsonst von Zeitschriften oder in Foren ohne rechtliche Bindung, es ist sogar eher untersagt. Von daher kann ich bei DarkShadow keinerlei Blödsinn erkennen...

  11. #11
    Avatar von scolopender
    scolopender ist offline

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    Zitat Zitat von BugMeNot666
    Merkst du nicht...
    Du aber hast die volle Ahnung - bist Du Jurist?

    Man darf nicht alles glauben, was die einschlägigen Medien so als "wahr" verbreiten.

    G., -#####o:

  12. #12
    Avatar von Roadmaster
    Roadmaster ist offline

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    Zitat Zitat von BugMeNot666
    @ DarkShadow

    Merkst du nicht, das du nur unsinniges Zeug schreibst und im Grunde keine Ahnung hast?
    wie wäre es, sich erstmal anzumelden bevor du hier kommentare abgibst?

    aber B2T

    ich geb auf solche artikel rein garnix.
    letztens wurde auch ein "DSL-Profi" auf Sat.1 mit ner 7270 bestückt und zu leuten geschickt um zu messen ob die tatsächliche bandbreite die bestellte ist..
    Ende vom lied: seitem kommen alle 2mina anfragen "meine bandbreite..bliblablup" ..

    meistens vermitteln diese sendungen genau das falsche..

    Siehe das Zitat von Dark..
    Da werden AGB'S einfach mal als ungültig erklärt von ner ZEitung/Zeitschrift..
    Sogar die Bild hat da noch mehr niveau!

  13. #13
    Avatar von Anbei
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    Das ganze Problem dabei ist doch, das man gar nichts darüber erfährt, welchen Tarif die alte Dame bestellt hat und warum 1&1 diesen bestellten Tarif nicht schalten kann und solange wir hier nicht erfahren was da genau gelaufen ist, sind die Aussagen vom ct Magazin eher mit Vorsicht zu genießen und nicht automatisch für jeden Anwendbar.

  14. #14
    Avatar von fribous
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    Dann will ich meinen Senf auch dazugeben. Im Grunde habe ich ja nichts gegen 1und1. Mich stört nur die Art der Informationen, die man bekommt, oder nicht bekommt. Der Verfügbarkeitscheck taugt nun wirklich gar nichts. Warum ist es nicht Möglich von vorne herein, die passenden Infos zur Verfügbarkeit zu geben?

    Man stelle sich vor, man macht den Verfügbarkeitscheck bei 1und1 und bekommt DSL 16000 als Verfügbar angezeigt. Nach Wochen heißt es dann, tut uns Leid, aber wir können ihnen nur eine 384er Leitung zur Verfügung stellen! Das kanns doch nicht sein!

  15. #15
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Da gebe ich dir einerseits schon recht, fribous, aber du musst dich auch mal fragen, warum dies so ist.
    Ausserdem wäre das eine niedrigere Geschwindigkeit, aber kein anderes Paket, das kanns also jetzt nicht sein, was gemeint ist.

  16. #16
    Avatar von Roadmaster
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    man kann eben nur die verfügbarkeit über ne TCom rufnummer wirklich genau vorhersagen. und das auch nur dann, wenn überhaupt RDSL über TCom geschaltet wird.

    Wird da nun Telefonica RDSL oder sogar nen TAL geschaltet isses dahin mit der vorprüfung.

    Bin ja Privat direkt QSC Kunde, auch QSC als Carrier kanns vorher nicht genau sagen, erst nachdem die Hardware das erste mal gesynct hat und die leitungslänge etc. messbar ist.

    und zum thema selbst kann man ja nich viel sagen. Ist ja nirgends ersichtlich was die nun bestellt hat und was sie bekommen hat..

  17. #17
    Avatar von fribous
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    Zitat Zitat von DarkShadow
    Ausserdem wäre das eine niedrigere Geschwindigkeit, aber kein anderes Paket, das kanns also jetzt nicht sein, was gemeint ist.
    War ja nur ein Beispiel. Was genau gemeint ist, werde ich mir in dem Video von der benannten Sendung mal anschauen. Die Ct und Heise.de sind ja nicht unbekannt, jedenfalls hier in Hessen und Südniedersachsen nicht.

  18. #18
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    Zitat Zitat von BugMeNot666
    ... und im Grunde keine Ahnung hast?
    Aber du!

  19. #19
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Zitat Zitat von DarkShadow
    Dann tu das mal. Auf der Seite von c't steht nämlich:

    Hat Frau N. wirklich keinen Anspruch auf eine Vertragsauflösung? Nun, juristisch gesehen ist die Sachlage eindeutig: Die Klausel, auf die sich 1&1 beruft, ist schlicht nicht gültig, da sie für den Kunden Überraschend ist.

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    Nicht nur das. Letztendlich steht in der AGB von 1&1 das Selbe wie bei den anderen Anbietern auch.

    Jede AGB sieht hier vor dass aus technischen Gründen auch ein anderes Produkt bereitgestellt werden darf. Sei es eines mit geringerer Bandbreite oder was auch immer.

    Da dies in der AGB steht und diese jeder bei Vertragsabschluss anerkennt sehe ich die Überraschung nicht.

    Letztlich bestellt man in erster Linie DSL.

  20. #20
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    Zitat Zitat von Jan2208

    Letztlich bestellt man in erster Linie DSL.
    So Einfach ist es auch nicht! So ganz Einwandfrei ist es nicht, was sich da in den AGB zurechtgebastelt wird. Normalerweise beginnt die Wiederrufsfrist mit Bereitstellung von DSL. einsundeins ist schon mehrmals unangenehm in solchen Sachen aufgefallen. Das die Sache mit der Wiederrufsfrist nicht so ganz rechtlich Einwandfrei ist, da haben wir auch schon drüber diskutiert.

    Da könnt ihr jetzt gleich über mich herfallen. Es ist und bleibt nicht OK. Sollen ihren Verfügbarkeitscheck verbessern, nicht auf schnellstmögliche Schaltung bestehen. (Vielleicht kann man die 200€ Startgelt, die es im Moment pro Kunde und Vertrag gibt, dafür aufbringen)

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