0800 8552 2554
1&1 Tarife, Angebote & Sonderaktionen
Wir sind für Sie da - 7 Tage die Woche
Ihr 1&1 Hotline Team

1&1 im TV

45Antworten
  1. #1
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    17.09.2007
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    105
    Danke
    7

    Standard 1&1 im TV

    Hallo liebe Forum Gemeinde!

    Im Ct´Magazin des Hessischen Rundfunks kam am Samstag den 4.10.08 ein interessanter Beitrag zu den DSL Anbieter 1&1.

    Eine ältere Frau (86 J.) wollte bei 1&1 einen DSL Anschluss bestellen, weil er ihr als günstiges Angebot erschien.

    Nach einigen Wochen bekam sie ein Scheiben von 1&1 inder ihr mitgeteilt wurde, dass ihre Bestellung in dieser Form nicht bereitgestellt werden kann, und da in den AGB`s etwas von: falls das Angebot nicht bereit gestellt werden kann….anderes Angebot u.s.w stand würde das neue Packet nun bald bereitgestellt werden.

    Diesen neuen Angebot widersprach die ältere Dame sofort, worauf sie einen Brief von 1&1 bekam,inder ihre Kündigung/Widerspruch abgelehnt wurde mit der Begründung, dass die 14 tägige Frist bereits abgelaufen sei, und alles andere würde in den AGB`s stehen.

    Die Dame schaltet einen Anwalt ein, der sofort einen Brief an 1&1 schickte. Jetzt beginnt eine Odyssee mit einer Sachbearbeiterin die nie in den Sachverhalt des Anwalts einging, sondern nur Standartbriefe verschickte, und ein Inkassobüro einschaltete um die Forderung einzufordern.

    Der Anwalt wörtlich: „Das man Schreiben und Sachverhalte so ignoriert ist mir in meiner beruflichen Laufbahn noch nicht geschehen.“

    Der Anwalt schreibt nun an den Vorstand von 1&1 an ,der sich um den Vorfall kümmern will und den Fall an die gleiche Sachbearbeiterin weiterleitet, und das Spiel mit den Standartbriefen beginnt von vorn.

    Laut der Rechtsabteilung vom CT Magazin sind derartige Klauseln unwirksam, und vor Gericht nicht durchsetzbar/haltbar.

    Es wäre in etwa so als wenn man bei Volkswagen einen Transporter bestellen würde, und in den AGB´s steht, falls wir den Transporter nicht liefern können liefern wir ihnen einen VW Fox.

    Nach langen hin und her wurde die ältere Damen aus dem Vertrag entlassen, weil hier wohl die Öffentlichkeit, und das einschalten der Medien für zu starken Rummel geführt haben.

  2. #21
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Darum geht es aber immer noch nicht im vorliegenden Fall.
    Es ging darum, dass das bestellte Paket nicht machbar war und dafür ein anderes geliefert werden sollte. In vorliegendem Fall kann das aber nur der Regio oder Refunding-Tarif gewesen sein, anstelle von komplett. Anders ist das nicht möglich. Warum die Dame deshalb einen Affenaufstand gemacht hat, hätte sie doch alle Vorteile eines noch bestehenden Festnetzanschlusses haben können ohne dafür bezahlen zu müssen erschließt sich für mich genausowenig, wie die Meinung, dass die Widerrufsfrist erst nach der Schaltung beginnen soll. Wie würde es dem werten Kunden gefallen zwar dann widerrufen zu können, jedoch alle Auslagen, die durch die Schaltung entstanden sind bezahlen zu müssen?
    Warum der Verfügbarkeitscheck nicht verbessert werden kann wurde schon verschiedentlich erläutert, daher spare ich mir das Ganze nochmals durchzukauen.

  3. #22
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.177
    Danke
    257

    Standard

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Darum geht es aber immer noch nicht im vorliegenden Fall.
    Doch, darum geht es Hauptsächlich! Nämlich darum, das die Frau das so nicht haben wollte. Wäre die Möglichkeit gegeben, das zu wiederrufen, wäre alles OK. Aber Nein! Die Wiederrufsfrist wird dem Kunden schon bei Bestellung automatisch genommen. Da kann man diskutieren, wie man will, es ist und bleibt Unrecht!

    Lesen!

  4. #23
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Zitat Zitat von fribous
    Doch, darum geht es Hauptsächlich! Nämlich darum, das die Frau das so nicht haben wollte. Wäre die Möglichkeit gegeben, das zu wiederrufen, wäre alles OK. Aber Nein! Die Wiederrufsfrist wird dem Kunden schon bei Bestellung automatisch genommen. Da kann man diskutieren, wie man will, es ist und bleibt Unrecht!

    Lesen!

    Aber nur und ausschließlich wenn schnellstmögliche Schaltung gewählkt wurde. Aber auch darum geht es nicht. Es steht ausdrücklich in den AGBs, dass nur das technisch mögliche geschaltet wird. Ihren Widerruf hat die Frau ja, soweit das sus dem Bericht über die Sendung von c't zu lesen war, deutlich nach Ablauf der Widerrufsfrist gestellt.
    Pikanterweise wurden ausser dieser Information alle anderen Informationen verschwiegen. Was für ein Paket hätte die Frau denn bekomme? Und welches hatte sie bstellt? Viele Möglichkeiten gibt es da nicht, und jede Einzelne wäre weder technisch noch finanziell von Nachteil gewesen.
    Woreuf begründet die Dame also ihren verspäteten Widerruf? Im Endeffekt hätte sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit genau das bekommen, was sie wollte, und mit der gleichen Wahrscheinlichkeit dreht es sichu um den Telefonanschluss dessen Kosten ja 1&1 übernommen hätte. Und nun nenne mir mal einen vernünftigen Grund, warum man da einen verspäteten Widerruf anerkennen sollte.
    Aber mehr und mehr gewinne ich den Eindruck, dass nach Meinung mancher hier im Forum AGBs und gesetzliche Regelungen nur so lange gelten, wie sie von Vorteil für den Kunden sind.

  5. #24
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.177
    Danke
    257

    Standard

    Naja. Ich halte AGBs nicht unbedingt für Rechtsverbindlich!

  6. #25
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Und mit welcher Befugnis oder Authorität tust du das? Wegen der Auffassung mancher Anwälte? Oder weil es dir Spaß macht? An das, was mir passt halte ich mich, alles andere halte ich kurz mal für nicht rechtsverbindlich?
    Mal zweierlei zum Nachdenken:
    - du erkennst mit deiner Bestellung/Unterschrift die AGBs ausdrücklich an
    - du wirst nicht gezwungen einen Vertrag abzuschließen

  7. #26
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.177
    Danke
    257

    Standard

    Ich verstehe diese Sinnlose diskutiererei von dir nicht. Warum sollen AGBs für jemanden Verbindlich sein, die sich jemand zusammengebastelt hat? Vor allem, wenn sie Rechtlich nicht so haltbar sind?

  8. #27
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Ich glaube du hast da einen schweren Denkfehler.
    Solange kein Gericht generell und im Grundsatz die kompletten oder Teile der AGB als ungültig erklärt sind sie auch rechtsverbindlich.

  9. #28
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.177
    Danke
    257

    Standard

    Ich sehe keine Sinn mehr, diese Diskussion weiterzuführen...
    Das führt zu nichts.

  10. #29
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    17.09.2007
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    105
    Danke
    7

    Standard

    Erstmal Danke an fribous für sein klaren Gedanken zu diesen Thema.
    Ich bin da ganz deiner Meinung.

    Ich habe mir die Sendung nochmal angeshen,da ich sie auf dem Festplattenreciver aufgezeichnet hatte.
    Die Dame wollte den Komplettarif ..der konnte so nicht geschaltet werden..und es wäre ein R Tarif geworden.So richtig deutlich wird es in der Sendung nicht,man muss schon mal hin und her spülen um das richtig rauszuhören.

    Das wollte Sie dann so nicht.Der Anwalt sagte das ihre Mandantin zwar einen Auftrag erteilt hätte,den aber 1&1 in der bestellten Form so nicht liefern konnnte.
    Der Beitrag wird im C´T Magazin wie folgt geführt...Vorsicht Kunde! Inkasso für einen Vertrag, den es gar nicht gibt,geführt.

  11. #30
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    17.09.2007
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    105
    Danke
    7

    Standard

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Ich glaube du hast da einen schweren Denkfehler.
    Solange kein Gericht generell und im Grundsatz die kompletten oder Teile der AGB als ungültig erklärt sind sie auch rechtsverbindlich.



    Oh mein Gott ! Das hat jetzt wirklich keinen Sinn mehr.Tschüss für heute ..ich muss ins Büro.

  12. #31
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Zitat Zitat von fribous
    Ich sehe keine Sinn mehr, diese Diskussion weiterzuführen...
    Das führt zu nichts.

    Das stimmt, denn du willst einfach nicht einsehen, dass weder du noch Anwälte und schon gar keine Zeitschriften AGBs ausser Kraft setzen können. Das können nur und ausschließlich juristische Instanzen, also Gerichte.

    Und wenn ihr das tausend mal nicht hören wollt:
    Wenn ihr bei einer Firma bestellt sind deren AGBs für euch so lange bindend, bis eine höhere Instanz, in so einem Fall ein Gericht entscheidet, dass Teile der AGBs rechtswidrig und damit ungültig sind. So und nicht anders läuft das ab.

  13. #32
    Avatar von Roadmaster
    Roadmaster ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    24.06.2008
    Beiträge
    597
    Danke
    15

    Standard

    Zitat Zitat von harry210
    Erstmal Danke an fribous für sein klaren Gedanken zu diesen Thema.
    Ich bin da ganz deiner Meinung.

    Ich habe mir die Sendung nochmal angeshen,da ich sie auf dem Festplattenreciver aufgezeichnet hatte.
    Die Dame wollte den Komplettarif ..der konnte so nicht geschaltet werden..und es wäre ein R Tarif geworden.So richtig deutlich wird es in der Sendung nicht,man muss schon mal hin und her spülen um das richtig rauszuhören.

    Das wollte Sie dann so nicht.Der Anwalt sagte das ihre Mandantin zwar einen Auftrag erteilt hätte,den aber 1&1 in der bestellten Form so nicht liefern konnnte.
    Des Rätsels Lösung ist doch so einfach... wenn es denn ein R = Refunding war

    Der Vertrag wurde so bestellt!
    Hier kommt wieder zum tragen, "wer lesen kann..."

    Auf diese Lösung wird eindeutig hingewiesen in der bestellung, und das in nem Riesen Absatz!
    den muss man sogar anklicken um weiter zu kommen!

    Wie gesagt, das ganze natürlich wenn es denn so war !

    Und ich finde es einfach mal Arm dass in dem ganzen beitrag nicht eindeutig gesagt wird, was bestellt wurde und was geliefert.
    So werden nur wieder alle meinen sie sind im recht, obwohl sie genau das bestellt haben, was sie bekommen..

    greetz...

  14. #33
    Avatar von Ironstorm
    ****
    Ironstorm ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    04.01.2008
    Beiträge
    317
    Danke
    1

    Standard

    mhm also irgendwie haben ja alle recht .

    ich finde es nicht ok, das wie angesprochen, einige details zum vertrag und rahmengegebenheiten (bewusst?) vergessen wurden.

    andererseits versucht es, mM nach, 1&1 auch beim vertragsabschluss die leute etwas im unwissen zu halten

    -soweit zum thema häkchen entfernen: antivirus, sofortschaltung etc ...
    -----
    das anwälte oder magazine (in unserem fall) keine agbs für nichtig erklären können, wissen wir ja auch .

    kann mich an früher erinnern, da gab es in der schule so eine nette pyramide mit gesetzbücher etc.

    oben stand die verfassung mit dem deutschen grundgesetz,

    dann ging es weiter runter und irgendwann stehen dann auch die agbs oder so xD-

    ok ich hab nicht aufgepasst .

    dh normenhirachie, die unteren müssen zu den oberen im einklang stehen.

    falls das nicht der fall ist kann man im streitfall vor gericht dagegen vorgehen,

    letztendlich entscheidet aber das gericht (falls es soweit kommen muss) über recht oder unrecht.
    -----
    wer es genau wissen will kann ja GEH nerven ;P.


    gruß Ironstorm

    Edith meint: kommas setzen, lieber zuviel als zuwenig -lol

  15. #34
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    17.09.2007
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    105
    Danke
    7

    Standard

    Hallo zusammen !

    Ich möchte auch die Disskusion etwas entschärfen.Weil irgendwie jeder etwas Recht hat.

    Die C´T Redaktion hat sich auf folgende im Gesetz bereits verankerte AGB`s Gesetzesregelung berufen.
    Ihre Argumentation berufte sich auf:305 c BGB schützt vor überraschenden und mehrdeutigen Klauseln sowie dem Transparenzprinzip.


    Als sog. Generalnorm sieht § 307 BGB vor, dass Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche Benachteiligung kann sich bereits daraus ergeben, dass eine Bestimmung nicht klar und verständlich ist (Verstoß gegen das Transparenzprinzip). Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel auch anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wenn sie wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. § 305 c BGB schützt vor überraschenden und mehrdeutigen Klauseln.

    AGB`s sind daher nicht rechtverbindlich bis sie ein Gericht als unwirksam erklärt,sondern können schon ungesetzlich sein bevor sie ein Gericht überprüft hat,wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.

  16. #35
    Avatar von Ironstorm
    ****
    Ironstorm ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    04.01.2008
    Beiträge
    317
    Danke
    1

    Standard

    Zitat Zitat von harry210
    AGB`s sind daher nicht rechtverbindlich bis sie ein Gericht als unwirksam erklärt,sondern können schon ungesetzlich sein bevor sie ein Gericht überprüft hat,wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.
    danke, nur dein letzter, von mir zitierter, satz stört mich etwas .

    im umkehrschluss müsste ja heißen: wenn ein gericht die agbs als unwirksam erklärt,

    sind die agbs rechtsverbindlich? xD

    entweder hab ich grad ein brett vorm kopf oder du einen dreher drin ;P.


    wie auch immer, gruß Ironstorm

  17. #36
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Alles schön und recht, nur
    - die betreffende Klausel kam weder überraschend noch war sie gut versteckt oder ähnliches Pech für §305
    - wäre der Dame weder finanzieller noch technischer Schaden dadurch entstanden den R-Tarif zu nehmen, im Gegenteil, somit fällt auch §307 weg

    AGBs können schon im Voraus gegen geltendes Recht verstoßen, nur hat die Saache einen gewaltigen Haken:
    - Die Unwirksamkeit von AGBs kann nur und ausschließlich eine dafür authorisierte Instanz feststellen, und das ist in Deutschland eben ein Gericht, kein Anwalt, keine Zeitschrift und ganz bestimmt nicht der Endverbraucher.
    - Solange die AGBs von einer authorisierten Instanz nicht für Unwirksam erklärt wird, egal nun ob in Teilen oder als Ganzes, so lange sind die AGBs Teil des abgeschlossenen Vertrags und damit rechtsverbindlich.
    - Du brauchst bei keiner Bestellung die AGBs akzeptieren, nur dann bekommst du: Gar nichts. Falls es noch keinem aufgefallen ist, die AGBs stellen die Basis jedes abgeschlossenen Vertrags dar und bieten Rechtssicherheit für beide Parteien, nicht nur für den Abnehmer, der sie ja ganz gerne zitiert wenn sie für einen günstig erscheinen, sondern auch für das Unternehmen, dass sich ja auch in einem gewissen Maß gegen Missbrauch schützen muss. Sonst sind wir im Handumdrehen da, wo Amerika sich befindet.

  18. #37
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    17.09.2007
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    105
    Danke
    7

    Standard

    Hallo Ironstorm !

    Mir ging es aber jetzt genauso wie dir.Ich habe den Satz mehrmals gelesen umso verwirrender wurde er.
    Ich lass ihn mal so stehen,übernehme aber kleine Haftung wegen Schwindelanfälle....

  19. #38
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline
    Themen Starter

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    17.09.2007
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    105
    Danke
    7

    Standard

    [QUOTE=DarkShadow;73649]Alles schön und recht, nur
    - die betreffende Klausel kam weder überraschend noch war sie gut versteckt oder ähnliches Pech für §30

    Du bestehst immer auf die Gültigleit von den AGB`s bis sie ein Gericht auf die Rechtmäßigkeit überprüft.Dabei Regelt das Gesetz die Situation ja schon.

    Du nimmt eine umgekehrte Position zum C`t Magazin ein,die du doch vorher als nicht befugt dazu kritisierst.

    Aber nach deinem Zitat (siehe oben) erlaubst du dir etwas was du dem C`t Magazin verwährst.

    Die Gesetzeslage auch im Rahmen des Verbrauerschutz in Europa ist in diesen Dingen sehr verbraucherfeundlich.

  20. #39
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard

    Zitat Zitat von harry210
    Du bestehst immer auf die Gültigleit von den AGB`s bis sie ein Gericht auf die Rechtmäßigkeit überprüft.Dabei Regelt das Gesetz die Situation ja schon.

    Du nimmt eine umgekehrte Position zum C`t Magazin ein,die du doch vorher als nicht befugt dazu kritisierst.

    Aber nach deinem Zitat (siehe oben) erlaubst du dir etwas was du dem C`t Magazin verwährst.

    Die Gesetzeslage auch im Rahmen des Verbrauerschutz in Europa ist in diesen Dingen sehr verbraucherfeundlich.
    Natürlich sind die AGBs gültig bis jemand der das auch darf kommt und sagt, dass sie das nicht sind.
    Überleg dir doch mal was du so von dir gibst. Dann sind AGBs also in Zukunft ungültig weil irgend ein Anwalt der Auffassung ist. Nun, welche AGbs gelten dann eigentlich überhaupt? Nach was hat sich der Verbraucher dann in Zukunft zu richten, oder darf er dann einfach alles machen was er will?

    Und wo bitte war denn die Dame nach §307 benachteiligt? Oder wodurch? Wie kommt heir mancher auf die Idee, dass ich durch etwas, was ich zusätzlich bekomme, aber nicht mal bezahlen muss benachteiligt werde? Wo bitte kommt denn der schöne §307 zum Tragen?

    Und wo ist die einfache Aussage, dass bis zur völligen Umstellung auf ein gleichwertiges Refunding-Paket umgestellt wird, was ja auch nur eine temporäre, nämlich bis zum völligen Netzausbau bestehende Angelegenheit ist, zweideutig oder überraschend nach §305? Wenn du schon so der große Fachmann zu sein scheinst, dann erkläre mir das doch einmal.

    Aber jetzt gehen wir ja schon einen Schritt weiter, nach deiner eigene Aussage und der von fribous sind die AGBs nun schon als Ganzes nicht mehr bindend. Und das kann es einfach auch nicht sein, auch wenn ihr das ganz gerne so hättet.

  21. #40
    Avatar von Ironstorm
    ****
    Ironstorm ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    04.01.2008
    Beiträge
    317
    Danke
    1

    Standard

    @DarkShadow: eben hast ja recht xD, aber ich denke wir drehen uns im kreis,

    wir können weder auslegen ob "versteckte klausel" oder "offensichtlich"- also wayne :>
    ------
    falls es sich um den besagten R tarif handelt ist der dame tatsächlich kein schaden entstanden,

    soweit ich weiß wird auch auf diese ausweichmöglichkeit hingewiesen- also lesen.
    -----
    @harry210: na dann bin ich ja beruhigt .


    gruß Ironstorm

    Edith meint: mein beitrag hab ich auf DarkShadow's antwort (11:22uhr) geschrieben,

    hab nach dem mittag bemerkt das die nachricht noch garnicht raus ist :/.

Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz