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!&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

30Antworten
  1. #1
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    Standard !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    Hallo, weis mir einer rat?
    1&1 bucht von meinem Konto nach wie vor geld ab, ob wohl ich ihnen die einzugsermächtigung von meinem Konto entzogen habe.
    Dieses haben die mir auch per E-Mailbestätigt.
    Trotzdem kahmen schon 2 Abbuchungen.

  2. #21
    Avatar von Spikeneu
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    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    Ok, ich gebe zu, ich habe fehler gemacht, und zwar.

    1. Ich habe den Mitarbeitern am Telfon vertraut.
    2. Ich habe 1&1 Ursprünglich eine einzugsermächtigung gegeben
    3. ich habe mir es von 1&1 nicht schriftlich geben lassen, was die vereinbarungen sind, aber 1&1 hat auch keinen schriftlichen Vertrag, war ja alles telefonisch
    4. ich habe bei denen Ihrer Hotline angerufen, die umsonst ist aber eben nicht kostenlos.

  3. #22
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    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    Zitat Zitat von stadtindianer
    Also mal langsam zum Mitschreiben:

    1. Du bist über 2 Jahre GMX Kunde.
    Richtig

    Zitat Zitat von stadtindianer
    2. Deine Ex, die woanders wohnt, kann nicht mehr zahlen und du willst den Vertrag übernehmen. An deinem Anschluss!?

    Geht nicht - 2 Provider am gleichen Anschluss!
    Warum sagt dann 1&1 ja, das geht alles kein Problem.
    Und ich könne ebenfalls von meinem Gmx-Vertrag in einem 1&1 Vertrag wechseln?
    Und die Leitung von der Telekom würde übernommen?


    Zitat Zitat von stadtindianer
    Du hättest erst den GMX Vertrag kündigen müssen. Jetzt hat 1&1 dir einen neuen Ansschluss gelegt, - 2 Provider laufen nebeneinander, du hast warscheinlich eine neue TAE Dose bekommen.
    Warum sagt dann 1&1 nichts davon, sondern das wie ich gerade geschrieben habe?

    Das ist ja dann betrug, bzw. vortäuschen falscher tatsachen.
    Nein, habe keine neue TAE-Dose bekommen.


    Zitat Zitat von stadtindianer
    Das heißt im Klartext, du hast 2 DSL Provider und zusätzlich noch die Telekom. Und du musst sie alle drei bezahlen. Jetzt entziehst du 1&1 die Einzugsermächtigung und buchst das Geld zurück. Du machst so ziemlich alles falsch, was man falsch machen kann.
    Momentan ist es so mit den anbietern wie du schreibst.
    Es kam aber nur dazu, weil 1&1 mich belogen hat und nicht weil ich einfach einen neuen Vertrag abgeschlossen habe.

    DIe Einzugsermächtigung habe ich 1&1 bereits vor dem 02.03. entzogen, da es da schon schwierigkeiten gab.

    Somit ist es Rechtens, die Abbuchen zu stornieren. 1&1 muss mir rechnungen schicken und darf nicht mehr abbuchen.
    Haben auch die kosten für meine Stornierungen zu tragen. Habe ich mir schon rechtlich absegnen lassen.
    Momentan habe ich auch einen Anwalt gefunden, der schon mal gegen 1&1 wegen unerlaubten abbuchens von einem kunden konto geklagt hat.


    Zitat Zitat von stadtindianer
    So ganz nebenbei, wenn dein Anschluss bei 1&1 läuft, bekommst du jeden Cent zurück, den du zuviel bezahlt hast. In dieser Beziehung ist 1&1 mehr als großzügig. Solltest du dich aber weigern zu zahlen, geben sie dich genauso schnell an ein Inkassobüro. Und da wünsche ich dir jetzt schon viel Erfolg
    Die können mich gerne an ein Inkassobüro weiterleiten für die rückbuchungen.
    In deisemfall, werden sie aber eine bruchlandung machen.
    Rechtlich ist nur noch per Rechnung, nicht abbuchung.

  4. #23
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    Zitat Zitat von Spikeneu
    Ok, ich gebe zu, ich habe fehler gemacht, und zwar.

    1. Ich habe den Mitarbeitern am Telfon vertraut.
    2. Ich habe 1&1 Ursprünglich eine einzugsermächtigung gegeben
    3. ich habe mir es von 1&1 nicht schriftlich geben lassen, was die vereinbarungen sind, aber 1&1 hat auch keinen schriftlichen Vertrag, war ja alles telefonisch
    4. ich habe bei denen Ihrer Hotline angerufen, die umsonst ist aber eben nicht kostenlos.
    1. Nie irgend etwas am Telefon machen
    2. Steht ja auch so in den AGB drin. Mit dem Entzug der Abbuchungserlaubnis bist du vertragsbrüchig geworden:

    3.9.

    Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.


    3. Immer alles schriftlich geben lassen
    4. Naja, manchmal hilft sie sogar, die Hotline. Alle Anderen findest du hier oder in Foren wie diesem.

    Aber man ganz anders gefragt, bei WEM hast du den Vertrag abgeschlossen? Hast du ausdrücklich einen Wechsel beantragt oder hast du einfach einen Neuvertrag abgeschlossen?

  5. #24
    Avatar von Spikeneu
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    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    Zitat Zitat von DarkShadow
    1. Nie irgend etwas am Telefon machen
    2. Steht ja auch so in den AGB drin.
    DAs war ja alles bevor ich den Vertrag übernommen/ mir ein neuer von denen gegeben wurde.



    Zitat Zitat von DarkShadow
    Mit dem Entzug der Abbuchungserlaubnis bist du vertragsbrüchig geworden:
    Das mag vielleicht so im Vertrag stehen, meines Wissens ist das aber nicht rechtens.
    1&1 Hat das recht entstandene kosten zu fordern kann das aber nicht von einem Konto machen, wo sie keine eizugsermächtigung mehr haben.
    DAs die einzugsermächtigung eerloschen ist habe ich auch schriftlich von denen bekommen. diesen Punkt verlieren sie also vor gericht.

    Zitat Zitat von DarkShadow
    3.9.

    Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
    Wenn die aus dummheit kosten verursachen, haben die sie selber zutragen.

    (Endstandene kosten)
    Es wäre ja das gleiche, wenn ich z.B. AUf dem Weg zur Arbeit mal durch eine Baustelle fahren würde, weil die auf der STrasse ist, die ich immer zur Arbeit Fahre.

    (Entzug der Einzugsermächtigung)
    Hier ein schild steht durchfahrt verboten.

    (unerlaubte Abbuchung)
    Ich fahre aber trotzdem durch

    (gebühren für eine Rückbuchung)
    Dabei entsteht ein schaden am Auto und den vordere ich von der Firma, die die BAustelle unterhält.

    DAs ist genau das gleich nur beim Beispiel würde jeder sagen selber schuld und bei 1&1 soll das dan legal sein, da passt was nicht.



    Zitat Zitat von DarkShadow
    3. Immer alles schriftlich geben lassen
    Wenn ich gewusst hätte, das 1&1 so falsch ist hätte ich das auch gemacht oder wäre nie zu denen gewechselt.
    Aber die Haben ja auch keinen schriftlichen Vertrag, wurde ja alles nur telefonisch gemacht.

    Mit anderen Worten, wenn die sagen, welche vereinbarungen, frage ich einfach welcher Vertrag




    Zitat Zitat von DarkShadow
    4. Naja, manchmal hilft sie sogar, die Hotline. Alle Anderen findest du hier oder in Foren wie diesem.
    Bei eins hilft die Hotline auf jedenfall, die unkosten zu steigen und Zeit sinlos zu verschwenden.

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Aber man ganz anders gefragt, bei WEM hast du den Vertrag abgeschlossen? Hast du ausdrücklich einen Wechsel beantragt oder hast du einfach einen Neuvertrag abgeschlossen?
    Den habe ich direkt bei 1&1 telefonisch gemacht, da die mich angerufen haben und gesagt haben, eine übernahme mit umzug sei nicht möglich (nach 2 Monaten, fällt ihnen das ein). Da hat der Kundenberater zu mir gesagt, man müsse mir einen neuen Vertrag geben.
    Ich habe ihn dan auch noch extra gefragt, ob ein Wechsel von GMX zu 1&1 jederzeit möglich ist, da mir das der damalige Berater auch zugesichert hatte und wie das mit der Telekomleitung verläuft.

    Er sagte mir er müsse kurz nachfragen und setzte mich in die Warteleitung.
    Wie er dann wieder dran war, hat er gesagt, ja, das ist jederzeit möglich und die telekomleitung würde im Rahmen eines komplaettanschlusses übernommen. Ihm gab ich dann auch noch extra meine Kundennummer von GMX, wie auch dem ersten berater von damals.


    EIn paar dinge kamen mir natülich schon spanisch vor, aber dabei hatte ich mir nix gedacht.

    1.) Es würde keine 14tägige Kündigungsfrist bestehen, da der Neuvertrag auf den aufbaut, der eigentlich umziehen und wechseln sollte.

    2.) eine mitnahme meiner alten rufnummer der telekom sei nicht mehr möglich


    Eigentlich sollte man die mit Ihren eigenen waffen schlagen.
    Es gibt ja scheinbar bei 1&1 keinen vertragswechsel, sondern immer nur neuverträge, da die einen Kunden immer für 2 Jahre binden wollen.
    Hier gebe es ja dann ganzeinfach die Lösung.

    1.) Einenvertragswechsel vereinbaren.
    2.) sich schriftlich bestätigen lassen, das der alte vertrag aus kulanzgründen gekündigt wurde. (haben die bei mir auch gemacht, wie die gesagt haben, das der nicht umziehen kann.)
    3.) in der 14-tägigen Kündigungsfrist sagen lebt wohl, ihr könnt mich mal.

    Das ist zwar absolut mies aber anders verdient hätten die es natürlich nicht.

    Es ist natürlich sehr riskant, den wenn die mal lernen einen Vertrag zu ändern wie andere Provider geht das nicht und man hängt bis zum normalen Vertragslaufzeitende im geänderten vertrag fest.


    Natülich wird 1&1 dann jammern, wenn es so läuft und dinge behaupten um einen eizuschüchtern aber Jeder neue Vertrag hat nun mal ein 14-tägiges Kündigungsrecht.

    Und da fällt mir gerade noch ein, das wenn ich die letzte abbuchung wieder stornieren lasse und die die 169,01 Euro erneut abbuchen, machen die sich strafbar, die hartware ist nachweisbar bei denen, (nur gut, das ich die frei mit nachweis geschickt habe), somit ist das eine ungerechtfertigte vorderung und kann zur anzeige gebracht werden.

    Laut meinem rechtschutz, sind auch die vorderungen der 12,-- Euro pro rückbuchung, die die von mir vordern rechtswiederig und auch strafbar. habe es ja schriftlich mit dem entzug.

  6. #25
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    Es kann nicht sein, dass Vertragsbestandteile die dir nicht passen als "nicht rechtens" erklärt werden. Aber wenn wir schon mal bei deinen Vergleichen sind:
    Lass heute mal ein Auto zu, die KFZ-Steuer wird zwangsweise per Bankabbuchung gemacht, da hast du auch keine andere Möglichkeit. Entziehst du denen dann die Einzugsgenehmigung bist du im Handumdrehen Fußgänger, dein Auto wird aus dem Verkehr gezogen und die Kosten inclusive Strafe darfst du auch bezahlen. Bin gespannt ob dann deine Rechtsschutzversicherung auch sagt, dass das nicht rechtens ist.

    Du hättest die Gebühren, sofern sie wirklich unrechtmäßig gezahlt wurden auch wieder zurückfordern können, und zwar nach der Klärung des Falls, hast du aber nicht. Somit hast du gegen die AGBs verstoßen die du ja durch deinen Vertragsabschluss als gültig anerkennst.

    Eine 14-tägige Kündigungsfrist besteht nie, das Ding nennt sich Widerrufsfrist. Kündigst du so geschieht das zum Vertragslaufzeitende, Widerrufst du innerhalb der gebotenen Frist, dann erlischt der Vertrag sofern die Schaltung/Umstellung nicht schon innerhalb dieser Frist geschehen ist und die vertraglichen Leistungen geliefert werden.

    Dass eine Rufnummernitnahme nicht möglich ist wundert mich nicht, du hast ja noch einen GMX-Vertrag der auf dem Telekom-Anschluß aufbaut und somit ist dieser auch nicht kündbar, die Rufnummer kann somit auch nicht portiert werden.

    Das mit demUnzug und Widerruf kannst du knicken, so kommst du nicht aus dem Vertrag raus.

    Was du machen könntest wäre eine Mail/ einen Brief an den Vorstand von 1&1 schicken, die mailadressen findest du in diversen Threads im Forum, und schilderst denen scahlich und höflich den Sachverhalt. Wäre nicht das erste Mal, dass dann plötzlich alles so funktioniert, wie es sein soll.

    Aber halt uns einfach auf dem Laufenden wie es weitergeht.

  7. #26
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    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    [QUOTE=DarkShadow;86017]Es kann nicht sein, dass Vertragsbestandteile die dir nicht passen als "nicht rechtens" erklärt werden. Aber wenn wir schon mal bei deinen Vergleichen sind:
    Lass heute mal ein Auto zu, die KFZ-Steuer wird zwangsweise per Bankabbuchung gemacht, da hast du auch keine andere Möglichkeit. Entziehst du denen dann die Einzugsgenehmigung bist du im Handumdrehen Fußgänger, dein Auto wird aus dem Verkehr gezogen und die Kosten inclusive Strafe darfst du auch bezahlen. Bin gespannt ob dann deine Rechtsschutzversicherung auch sagt, dass das nicht rechtens ist.

    das ist schonmal völlig falsch.du kannst sehr wohl dem finanzamt die einzugsermächtigung entziehen.du kannst nur kein KFZ mehr zulassen ohne dem Finanzamt einzugsermächtigung zu geben....aber nun gut...

    ich frag mich wie er da wieder raus kommen will.....schwierig....nur eins is sicher.ganz sauber scheint die sache nich zu sein....recht haben und recht bekommen sind zwei verschiende paar schuhe....vor gericht wird das mit sicherheit nen vergleich geben.....

  8. #27
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    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    Beim zulassen ist das richtig mit dem BAnkeinzug.
    Mitlerweile haben die aber auch keine einzugsermächtigung mehr, die schicken dir eine rechnung, die du bezahlen muss.

    DIe haben bei mir keinen Bankeinzug mehr, wegen dem Konto wechsel.
    Natürlich haben die eine rücklastschrift von meiner alten BAnk bekommen, die Haben die mir dann auch in rechznung gestellt. das ist auch rechtens, da ich ihnen das nicht mitgeteilt habe. da zahle ich auch die Gebühren, da ich sie verursacht habe.

    Aber du hast das beispiel scheinbar nicht verstanden, das war ein vergleich in bezug auf das was 1&1 mit mir macht, habe das Beispiel auch extra gesplittert, damit es eindeutiger wird.

    Normalerweise lasse ich auch Vertragspartner von meinem Konto abbuchen.
    Nur 1&1 hat mein Vertrauen nicht mehr.

    Der Grund ist folgender:
    1&1 stellt mir 49 Euro in rechnung für einen Umzug, den die nicht machen können. Also nicht rechtens.

    Dann sind die 49 Euro auf einmal für die Neuaufschaltung, die die mir aber schon mit 51 Euro in rechnung gestellt haben und abgebucht wurden.

    Und da die mir dann einfach die 49 Euro auch noch abgebucht haben, habe ich denen die Einzugsermächtigung entzogen, ganz einfach.

    Das wären dann 100 Euro für einen Neuanschluß!

    DAs schafft noch nicht mal die Telekom absichtlich zu überbieten.


    Aber 1&1 wird immer besser, jetzt wollen die von mir den W-Lan Stick auch noch zurück haben, der aber gekauft wurde.

    Bin mal gespannt, was als nächstes kommt.

  9. #28
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    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    also...du brauchst nen langen atem um dich da durchzusetzen.ich hab damals meinen vertrag nach 2.5 jahren fristgemäß gekündigt,wollte danach nen komplettanschluss bei 1&1.die kündigung wurde mir schriftlich zu dem von mir gewünschten termin bestätigt.zumindest hab ich dann nen schreiben gekriegt das dsl an meinem standort nicht möglich sei....ich nehm mal an die meinten den komplettanschluss...die kündigung wurde dann eigenmächtig ohne meine zustimmung von 1&1 zurückgenommen,da der gekündigte vertrag noch ca 14 tage lief.aus dem gekündigten vertrag wurde dann halt nen neuer gemacht zu den alten konditionen mit MVLZ von 24 mon....die rechung vom monat des vertragsablaufs hab ich natürlich noch bezahlt.abgeschaltet wurde nixs,es wurde einen monat später nochmal abgebucht....geld zurückgeholt und gewartet,mahnung gekriegt,inkassoschreiben gekriegt...hab das alles nem befreundeten anwalt gegeben.....sieg auf der ganzen linie.hätt gern ne verhandlung gehabt.....

    bin wieder zurück bei der telekom und da auch froh drüber,nur da is bestimmt auch nicht alles gold was glänzt,du hast nur nen vorteil und kannst innen t-punkt gehen und dir die fuzzis persönlich vorknöpfen.....bei meiner 100 euro neukundengutschrift mußt ich auch erst deutlicher werden....

  10. #29
    Avatar von Spikeneu
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    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    Einen Langen atem habe ich, vor allem wenn es um so eine misse abzocke geht. WAs anderes ist es für mich nicht mehr.

    DAs beste ist ja, es werden immer mehr informationen, die ich finde und gegen 1&1 verwenden kann.

    Es sind nun auch schon dinge, die ich entdeckt habe, die zwar nichts mit mir zu tun haben aber andere Menschen stark benachteiligen und diese Benachteiligung ist rechtlich sogar verboten.

    SChreibe hier nur jetzt nicht um was es geht, das erfahrt ihr aber noch, wenn es soweit ist.


    Und für den, der mal geschrieben hat 1&1 ist großzügig bei gutschriften und fehlerhaft abgebuchten beträgen, der hat hier mal ein bsp.:

    es geht hier um beträge, auf die 1&1 keinen anspruch hat.

    € 169,01 für den Router, den ich zurück geschickt habe
    € 49,-- für einen Umzug den sie nicht ausführen konnten
    € 24,-- weil ich die Oben genannten beträge zurück gebucht habe.

    sind also 218,01 Euro bis 242,01 Euro

    Gutschrift: 150,--

    MAcht eine diff., von 68,01 bis 92,01 Euro zu meinem Nachteil, echt großzügig.


    Wichtig zu erwähnen ist hier aber noch:

    1. Den Router habe ich zum glück Frei zurück geschickt mit NAchweis
    2. die 49 Euro waren für den Umzug, den die nicht auf die reihe gebracht haben, dann sollten sie auf einmal für den Neuanschluß sein, den ich schon mit 51 Euro bezahlt habe.
    3. Die Rückbuchungen wurden gemacht, da 1&1 keine einzugsermächtigung mehr für mein Konto hat und trotzdem drauf zu greift. Ich habe es auch schriftlich, von denen, das die nicht mehr auf mein Konto zugreifen dürfen.
    DAs macht die Forderung von 12 Euro pro rückbuchung ungültig.
    Sollte ich wohl denen in rechnung stellen.
    Muss mir mal die AGB´s besorgen, die habe ich ja nicht. weil das mit dem neuvertrag nur mündlich gemacht wurde.

  11. #30
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    Ich könnte euch jetzt sagern, dass man diese Dinge alle wieder nach der Klärung des Sachverhaltes zurückbezahlt bekommt (wobei beim Routerzurücksenden müssen die auch erst einmal herausfinden warum von wem und aus welchem Grund das Ding zurückgesandt wurde), aber ihr würdet mir das sowieso nie glauben. Spike, du hast dich für den, wie hatte Egon das so schön genannt, Kopf durch die Wand - Vorgehen entschieden und bleibst dabei. Selbst wenn du zum Erfolg kommst, und irgendwann tust du das schon alleine, weil die ihre Ruhe vor dir haben wollen, dann hättest du auf andere Art und Weise das Gleiche erreicht, nur eben nervenschonender. Aber jedem das Seine.

  12. #31
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: !&1 buch von meinen Konto ab ob wohl sie das nicht dürfen

    Naja - ob das immer so einfach ist, wage ich zwar zu bezweifeln - aber bei mir war das auch so, daß ich die gezahlten Beträge zurück bekommen habe:

    79,18 Euro für Hardware + Versandkosten
    34,99 Euro Grundgebühr November
    34,99 Euro Grundgebühr Dezember = 149,16 Euro.

    Einige Hotline-Kosten und 3 Einschreiben mit Rückschein nicht dazu gerechnet.

    Nachdem mir dann zuerst das Märchen erzählt wurde, dass die 79,18 sich aus Versandkosten und Bereitstellung zusammen setzten – ich aber die Bestellübersicht ausgedruckt hatte, aus der hervor ging, dass Bereitstellung kostenlos war – und die 79,18 sehr wohl Hardwarekosten waren – wurden mir zurück überwiesen:

    34,99 Euro
    34,99 Euro
    25,96 Euro
    69,58 Euro = 165,52 Euro.

    Mit anderen Worten:

    Auf den Versandkosten sollte ich sitzen bleiben – aber dann haben sie sich bei den Rückbuchungen vertan.

    Nicht mehr als gerecht nach 3 Einschreiben und einigen Telefonaten.

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