Vertragsfrage (wichtig)

21Antworten
  1. #1
    Avatar von Thunderkiss-bk
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    Böse Vertragsfrage (wichtig)

    wie ich schon in diesem Thema https://www.dsl-forum.de/hilfe_62db_d...er_t15357.html erklärt habe das bei mir die werte übelst hoch sind, wollte ich meinen vertrag kündigen mit dem sonderkündigungsrecht, jedoch sagte mann mir das ich kein recht darauf habe mehrmals habe ich gesagt das ich probleme mit meiner dsl leitung habe ich zahle 33,99 für 3nr 1mbit beides flat, & das ist mir zuviel für sowenig leistung!, wer kann mir sagen wie ich aus dem vertrag komme ?, ich möchte nicht weiter mit der leitung runter gehen (die wollten schon modem schalten) das will ich auf keinen fall!!!

    Ablauf Iwas mit 2010

  2. #2
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Wieso möchtest Du nicht das machen, was Dir bereits im anderen Thread empfohlen wurde? Setze eine angemessene Frist (also bspw. 14 Tage, konkretes Datum nennen) damit der Anbieter seinen vertraglichen Leistungen nachkommen kann. Schildere das Problem. Teile ihm auch mit, dass Du nach Verstreichen der Frist, fristlos kündigen wirst. Schicke das per Einschreiben/Rückschein oder per Fax (wenn Du über ein Gerät mit qualifizierten Nachweis verfügst).

  3. #3
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Hallo Thunderkiss-bk
    Wie in den anderen Thread schon geschrieben. hast du wegen geringer Geschwindigkeit kein Kündigungsrecht. Der Anbieter liefert dir einen Anschluss bis zu 16.000. Wenn bei dir nur 384 möglich sind, ist das auch bis zu 16.000.

    In der Auftragsbestätigung wurde dir mit Sicherheit die mögliche Geschwindigkeit mitgeteilt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hättest du den Auftrag widerrufen können.
    Jetzt hast du dazu keine Möglichkeit mehr.

    Wie nonokey schon schreibt, kannst du wegen den Störungen dem Anbieter eine Frist setzten, damit die Störungen behoben werden. Wenn zum Entstören das herunterschalten der Datenrate nötig ist und du daraufhin eine stabile Verbindung hast, musst du das akzeptieren.

  4. #4
    Avatar von Thunderkiss-bk
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    danke für die antworten, ich finde es einfach scheiße das solche anbieter noch rechte habe (kopf ab hacken), naja was will mann machen, heut zutage wird mann überall über die leisten gezogen (Armes deutschland).

    ich wünsche allen noch einen schönen tag

  5. #5
    Avatar von Tabischer
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Naja wenn ich überlege dass ich früher (egal jetzt welche Geschwindigkeit) ohne Internet Flta sowie Telefon Flat ca. 80 € im Monat an den backen hatte muß ich sagen für mich sind die Leistungen ok. Auch wenn sicherlich die Geschwindigkeit gefühlt überall besser sein könnte.

    Ärgerlich ist allerdings wenn man Verbindungsabbrüche hat. Hat man diese kann man sehr wohl auf Erfüllung des Vertrages pochen. Ist es dir aber nur zu langsam (wie würde Stadtindianer und andere sagen), hast Du keinen Anspruch weil es (zum 187 mal ) BIS ZU 16.000 heißt.

    Neunmal Klug ich weiß ist aber so

  6. #6
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    ich zahle 33,99 für 3nr 1mbit beides flat, & das ist mir zuviel für sowenig leistung!,
    Naja, es gibt hier in der Gegend Dörfer wo die Leute froh wären, so wenig zu zahlen.

    Da geht z.B. nur SDSL mit 256 kbit, wofür derzeit 119 Euro netto verlangt werden. Ansonsten steht nur ein teurer ISDN-Zugang zur Verfügung.

  7. #7
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Zitat Zitat von Tabischer
    Ist es dir aber nur zu langsam (wie würde Stadtindianer und andere sagen), hast Du keinen Anspruch weil es (zum 187 mal ) BIS ZU 16.000 heißt.
    Neunmal Klug ich weiß ist aber so
    Das mag der Anbieter durch AGB so regeln, ob dies allerdings rechtens ist, ist eine ganz andere frage. Auch die floskel "bis zu" kann als einseitige benachteiligung angesehen werden, insbesondere im verbraucherecht. Ich finde es nicht gut, wenn solche Meinungen unkritisch kolportiert werden.

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Ausserordentliche-K%C3%BCndigung-DSL-__f38127.html

  8. #8
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Du kannst gerne dagegen klagen, es wird nur wahrscheinlich nichts dabei rauskommen.

    Ob die Formulierung "bis zu" rechtlich wasserdicht ist oder nicht, müsste man über ein Grundsatzurteil entscheiden. Und bis dahin wird sicher einige Zeit vergehen.

  9. #9
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Entschuldigung, aber wie kommst Du darauf, dass dabei nichts herauskommt? Hast Du bereits einmal geklagt und entsprechende Erfahrung, oder kannst Du eine Quelle referenzieren? Im gegensatz dazu aus obiger Expertenmeinung:

    Die Erfahrung in meiner eigenen Kanzlei hat gezeigt, daß Anwaltsschreiben bei 1und1 durchaus ernst genommen werden. Meistens einigt man sich dann und vermeidet somit einen Prozess. Das könnte auch erklären, warum es bisher zu diesem Thema noch keine veröffentlichte Rechtsprechung gibt: Die Anbieter wissen selbst, daß ihr Vorgehen höchst bedenklich ist und wollen dementsprechend eine negative Rechtsprechung vermeiden!

  10. #10
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Zitat Zitat von nonokey
    Entschuldigung, aber wie kommst Du darauf, dass dabei nichts herauskommt? Hast Du bereits einmal geklagt und entsprechende Erfahrung, oder kannst Du eine Quelle referenzieren? Im gegensatz dazu aus obiger Expertenmeinung:
    Der User ist aber nicht bei 1&1, sondern bei Vodafone.

    Daher ist das von Dir bereitsgestellte Zitat nicht passend. Wenn der Provider auf seiner Aussage besteht, daß es 'bis zu' bedeutet, dann ist das zunächst mal wasserdicht und muß ggf. durch alle Instanzen.

    Wahrscheinlich wird man sich auf einen Vergleich einigen, aber ganz sicher nicht innerhalb kurzer Zeit.

    Und wenn Du schon den Anwalt zitierst, dann bitte vollständig:

    Ein Kündigungsrecht besteht nur dann, wenn der DSL-Anbieter vertragliche Pflichten verletzt. In Ihrem Fall wären eindeutig Pflichten verletzt, wenn 1und1 eine bestimmte Bandbreite garantiert hätte. Diese Voraussetzung ist hier aber nicht gegeben, da DSL -wie bei den meisten Anbietern üblich- mit dem Zusatz "bis zu" angeboten wird. Auch werden Sie in den AGB eine Klausel finden, wonach sinngemäß eine bestimmte Bandbreite nicht garantiert werden kann.

  11. #11
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Der beschriebene Fall ist ähnlich dem Fall des Threaderstellers gelagert. Der Experte hat mehrere Gründe genannt, warum die Vorgehensweise des Anbieters rechtlich zweifelhaft ist. Und darauf wird jenseits deines kurzen auszugs ausführlich eingegangen. Ich bin immer wieder überrascht, wie wenig beachtung hier der meinung von experten geschenkt wird, und noch besser, diesen sogar widersprochen wird. Nur zum festhalten: Du hast weder quelle noch entsprechende erfahrung. Sorry. Aber soviel Sachlichkeit muß sein.

  12. #12
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Der Experte lässt sich aber nicht darüber aus, was in einem solchen Fall konkret zu tun ist und welche generellen Präzedenz-Fälle es dazu gegeben hat.

    Das hat nichts mit Beachtung oder Nicht-Beachtung zu tun.

    Die Klage vor dem zuständigen Gericht für 1&1 kann anders aussehen als vor dem Gericht, welches für Vodafone zuständig ist. Bisher gibts allenfalls Einzelfall-Entscheidungen.

    Wer den steinigen Weg gehen will, kann das gerne tun. Aber bitte dann nicht wundern, wenn es ewig dauert oder wenn das Ganze dann wie das Hornberger Schießen ausgeht.

  13. #13
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Zitat Zitat von nonokey
    Der beschriebene Fall ist ähnlich dem Fall des Threaderstellers gelagert. Der Experte hat mehrere Gründe genannt, warum die Vorgehensweise des Anbieters rechtlich zweifelhaft ist. Und darauf wird jenseits deines kurzen auszugs ausführlich eingegangen. Ich bin immer wieder überrascht, wie wenig beachtung hier der meinung von experten geschenkt wird, und noch besser, diesen sogar widersprochen wird. Nur zum festhalten: Du hast weder quelle noch entsprechende erfahrung. Sorry. Aber soviel Sachlichkeit muß sein.
    Ach, und das hier ist sachlich?

    Die Anbieter wissen selbst, daß ihr Vorgehen höchst bedenklich ist und wollen dementsprechend eine negative Rechtsprechung vermeiden!
    Das kann sich jeder aus den Fingern saugen, dazu braucht man kein Anwalt sein.

    Woher weiß der Anwalt, daß die Anbieter das wissen? Hat er persönlich mit denen gesprochen?

  14. #14
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Erstmal sollte wenn schon zitiert wird, sich nicht nur die Stücke rausgesucht werden die für einem im Moment hilfreich sind, so wird alles aus dem Zusammenhang gerissen.

    Warum wird ein Anwalt eigentlich als Experte bezeichnet? Es ist ein Anwalt sonst nichts.

    Desweiteren wird es Erstberatung genannt, weil der Anwalt auch nur die Fakten kennt, die der User dort veröffentlicht. Wie der Fall genau gelagert ist wissen wir und der Anwalt nicht.

    Jeder Fall ist ein Einzefall, den sich ein Anwalt genau ansehen sollte, wenn ein User die Möglichkeit hat sich vom einen Anwalt beraten zu lassen, soll er das tun.

    Wie dieser Anwalt auch schreibt, kann jeder Richter anders entscheiden, wie diese "bis zu" Klausel ausgelegt werden kann. Also ist es gar nicht sicher einen Prozess zu Gewinnen.

  15. #15
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Der versuch einer sachlichen diskussion von nicht-experten, ohne anführung von quellen, durch blosse meinungsäußerung, ist IMHO sinnlos und führt zu nix. Dafür ist mir meine Zeit zu kostbar. Wer am thema interesse hat, kann mich gern per pn anschreiben. Solange keine expertenbegründungen akzeptiert werden, schließe ich mich Anbei an: keiner weiß worum es geht, keiner hat ahnung, also kann man auch keine empfehlung geben. Weder dass es klappt noch dass "dabei wahrscheinlich nix raus kommt".

  16. #16
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Warum so verschnupft?

    Du hast bereits mit der ersten Antwort was grundlegend falsches geraten:

    Wieso möchtest Du nicht das machen, was Dir bereits im anderen Thread empfohlen wurde? Setze eine angemessene Frist (also bspw. 14 Tage, konkretes Datum nennen) damit der Anbieter seinen vertraglichen Leistungen nachkommen kann

    In diesem Fall kommt aber der Anbieter seinen vertraglichen Leistungen nach. Durch die Ergänzung 'bis zu' bleibt eben die Option offen, daß es auch langsamer gehen kann.

    Zu einem anderen Schluß ist Dein Experte bisher auch nicht gekommen, außer der von ihm geäußerten Meinung, die ich ja weiter oben schon zitiert habe.

    Er hat also nicht mehr oder weniger Fakten als wir hier auch. Hat er für seine Aussage eine Quelle genannt? Ich sehe keine.

  17. #17
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Zitat Zitat von kerberos
    Zu einem anderen Schluß ist Dein Experte bisher auch nicht gekommen, außer der von ihm geäußerten Meinung, die ich ja weiter oben schon zitiert habe.

    Er hat also nicht mehr oder weniger Fakten als wir hier auch. Hat er für seine Aussage eine Quelle genannt? Ich sehe keine.
    Das hab ich ihm in einem anderen Thread auch schon gesagt, aber meinst du er würde das glauben? Wenn irgend ein Anwalt irgendeine These oder Meinung die er vertritt in einer Computerzeitschrift veröffentlicht, dann hält er es für festgeschrieben und eine unverrückbare Tatsache, dass es so ist, weils ja ein Anwalt gesagt hat. Dabei müsste er sich ja nur fragen: Wenn die Anwälte alles wissen, wozu gibt es dann Gerichte?

  18. #18
    Avatar von nonokey
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Jeder kann seine Meinung äußern. Die Meinung eines Experten (hier ein Anwalt für Internetrecht) wiegt jedoch schwerer als Eure, da er seine Kompetenz nachweisen kann (im Gegensatz zu Euch). Er hat eine Ausbildung auf dem Gebiet und besitzt die entsprechende Erfahrung. Ihr nicht. Er darf rechtlich beratend tätig werden, Ihr nicht. Der Unterschied ist offensichtlich und elementar. Ich hoffe, dass all die Leute, die diesen Thread durchlesen, dies beherzigen.

  19. #19
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Hier findet doch gar keine rechtliche Beratung statt.
    Ja, hier werden Meinungen ausgetauscht, der eine hat diese und ein andere eine andere, wo ist das problem?
    Klar hat ein Anwalt, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat, ein besseres Wissen als wir hier, nur kommt es eben darauf an wie ein Gericht entscheidet.

  20. #20
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    Standard AW: Vertragsfrage (wichtig)

    Zitat Zitat von nonokey
    Jeder kann seine Meinung äußern. Die Meinung eines Experten (hier ein Anwalt für Internetrecht) wiegt jedoch schwerer als Eure, da er seine Kompetenz nachweisen kann (im Gegensatz zu Euch).
    Seine Kernkompetenz liegt in der Auslegung des Gesetzestextes, der zur Verfügung steht. Seine Meinung hat aber nicht mehr oder weniger Gewicht als unsere, da es, und wenn du es tausendmal nicht einsahen willst, nur seine Sicht der Dinge ist, also seine ganz private Meinung.


    Zitat Zitat von nonokey
    Er hat eine Ausbildung auf dem Gebiet und besitzt die entsprechende Erfahrung. Ihr nicht. Er darf rechtlich beratend tätig werden, Ihr nicht.
    Er darf aber weder in Foren noch in Zeitschriften irgendwelche Rechtsberatung tätigen

    Zitat Zitat von nonokey
    Der Unterschied ist offensichtlich und elementar. Ich hoffe, dass all die Leute, die diesen Thread durchlesen, dies beherzigen.
    Der Unterschied ist für den Popo. Genügend Anwälte ziehen in Gerichtsverhandlungen mit ihrer "Expertenmeinung" den kürzeren.

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