Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

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  1. #1
    Avatar von Yogi
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    Standard Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Hallo Zusammen

    Neuerdings gilt die Klausel "BIS ZU" in den AGB´s nicht mehr, weil die Provider es immer wieder missbrauchen. Dazu mal den Link:

    Providervertrag: Lahmes DSL berechtigt zur außerordentlichen Kündigung

    oder einfach mal im Google eingeben:

    az340c3088

    LG
    Yogi

  2. #61
    Avatar von DrNick
    DrNick

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Oder ums anders auszudrücken - der DSL Anbieter schaltet überhaupt nichts frei was dann abgeschwächt wird.

    DSL Modem und DSL Port synchronisieren - daher sie prüfen welche Frequenzbänder nutzbar sind und damit wieviel Bandbreite nutzbar ist.

    Jetzt kommt das was der Provider macht - er stellt am Port ein maximum ein.

    Höher als dieses Maximum synchronisieren die Geräte jetzt nicht.

    Es gibt also 2 maxima - die theoretische maximale Bandbreite x und die eingestellte maximale Bandbreite y.

    Der geringere Wert gibt die Bandbreite vor die der Kunde hat.

    Es gibt jetzt 2 mögliche Fälle

    x >= y Der Kunde bekommt das maximum was der Tarif angibt

    x < y Der Kunde bekommt das technisch mögliche maximum

    Und selbst dann gibts immernoch den Sonderfall, dass der Anschluss mit einer bestimmten Bandbreite nicht stabil läuft und deswegen reduziert werden muss.

  3. #62
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Die Chancen stehen ausgesprochen schlecht, dass er das kapieren will. Manche sind halt lernresistent und meinen der Verbraucherschutz kann auch die Physik überlisten. Ich sehe in dem Thread hier irgendwie keinen Sinn mehr. Wir haben alle fakten dargelegt, und er glaubt sie nicht, also ist es mir die Mühe gar nicht mehr wert.

  4. #63
    Avatar von aladin14
    aladin14 ist offline

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    Daumen hoch AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von DrNick
    Es ist leider nicht so einfach wie beim Stromnetz.
    Wenn da bei nem Kunden zuwenig Spannung anliegt reicht es wirklich die Eingespeiste Spannung zu erhöhen.

    Bei der DSL Technik sieht das aber anders aus.
    Die Bandbreite ergibt sich hier aus der Anzahl von Frequenzbändern über die eine stabile Datenübertragung möglich sind. Über je mehr Frequenzbänder das möglich ist desto mehr Bandbreite ist machbar.

    Ob bei einem Frequenzband eine Übertragung möglich ist hängt von der Leitungslänge und Störeinflüssen ab. Je höher die Leitungslänge desto schwächer das Signal wenn es am anderen Ende rauskommt.

    Um jetzt beim Strombeispiel zu bleiben könnte man ja die Sendeleistung von Port und Modem erhöhen oder?
    Eben nicht!
    Da es bei DSL generell das Problem Übersprechen gibt - das was über deine Leitung geht erzeugt Rauschen auf der Leitung des Nachbarn da eure beiden Leitungen im gleichen Hauptkabel zur Vermittlungsstelle gehn.

    Je mehr Rauschen desto schlechter kann ein Modem/Port das Nutzsignal erkennen und desto schlechter stehn die Chancen das auf einem Frequenzband daten übertragen werden können.

    Würde jetzt jeder Anbieter die Sendeleistung auf max stellen hat im Endeffekt nicht jeder Kunde mehr Bandbreite sondern jeder Kunde wesentlich weniger da mit höherer Leistung nicht nur mehr Übersprechen auf den Leitungen auftritt sondern auch Reflexionen auf den Leitungen noch stärker werden würden.

    Stromanbieter können also einfach durch erhöhung des Inputs den Output steuern - DSL Anbieter müssen sich nach den Gegebenheiten vor Ort richten.

    Die einzige Alternative heist Netzausbau und das wird gemacht aber eben nicht im dem Tempo das viele gerne hätten.
    Wobei auch kaum ein Kunde weis was der Netzausbau kostet oder was sein Anbieter an seinem Vertrag so im Monat verdient.
    Find ich ja mal nicht schlecht erklährt. Das mit der Bandbreite kenne ich auch aus dem Packet Radio Bereich(Amateurfunk/CB-Funk). Mehr Bandbreite = mehr Kanäle aber höhere Sendeleistung bedeutete eben Störungen auf den Nachbarkanälen oder duchschlagen auf Kanäle im Oberwellenbereich.

    Wieder was dazu gelernt

  5. #64
    Avatar von TKDok
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Also so, wie DrNick es erklärt hat, kommt es der technischen Tatsache am nächsten. Davon kann sich Schrippe mal ne Scheibe von abschneiden. Schrippe hat es zwar in der Sache richtig zu erklären versucht, allerdings ziemlich holperig und unnötig dummverbal. Als ob der lautere recht hätte. Aber so ein Umgangston (im Bezug auf die Beleidigungen) gehört hier einfach nicht hin, auch wenn ein anderer offensichtliche Tatsachen, i.d.Regel resultierend aus Erfahrungen der Berufspraxis, nicht versteht oder verstehen will.

    Zum Thema: Das Kupferkabel-Telefonnetz wurde niemals für die hochfrequente DSL-Technik vorgesehen. Es wurde entworfen, um Telefonsignale mit einem Frequenzspektrum von 300 bis 3400Hz zu übertragen. Und selbst bei diesen niedrigen Frequenzen kommt es in ungünstigen Fällen zu Übersprechen, so dass man andere Gespräche unbeabsichtigt "belauschen" kann.

    Zusammenfassend kann man sagen, dass
    1. die Netzstruktur des Kupfernetzes keine verbindliche DSL-Performance zulässt.
    2. kein Anbieter auf Grund des Punkt 1 jemals in der Lage ist, mit seiner jetzigen Tarifpolitik von der "bis zu"-Klausel abzurücken.
    3. die Anbieter aber mittels einer anderen Tarifpolitik in der Lage wären, die Lücken (z.B. zw. 6000 und 16000) zu veringern.

    Wenn die Anbieter also eine einheitliche Tarifliste hätten, die in Tausender-Schritte gestaffelt und mit entsprechenden Preisschritten gekoppelt wären, könnte man als Kunde sicherlich besser damit umgehen, wenn ein Anschluss im Tagesmittel etwa den Wert 4300kBit/s hätte und der Kunde lt. Liste dann für "bis zu" 5000 zahlt, anstatt für "bis zu" 6000. Allerdings wäre dies nur mit einem hohen technischen Aufwand durch entsprechende Port-Ergänzungen in den Teilnehmerschaltungen der Vermittlungsstellen möglich. Eine solche Umrüstung auf Basis der bisherigen Technik erscheint mir unwahrscheinlich, da zu kostspielig. Evtl. wird ja an neuen technischen Lösungen gearbeitet, die die DSL-Technik in den Vermittlungsstellen bald revolutionieren.
    Eine genaue Berechnung der nutzbaren DSL-Leistung wäre nur möglich, indem stichprobenartige Messungen (oder auch dauerhafte), sowohl im Down- als auch im Upstrem durchgeführt werden. Ist technisch tatsächlich machbar, aber wohl im Sinne des Datenschutzes nicht durchführbar.

    Aber selbst damit wäre nicht das eigentliche technische Problem der unsicheren Performance gelöst (siehe Punkt 1 der Zusammenfassung). Das Kupfer-Telefonnetz müsste als CAT7-Vernetzung aufgebaut sein, dann würde sich zumindest das Problem der frequenten Beeinflussung, was DrNick (im Prinzip fälschlich, aber der einfacheren Erklärung nach korrekt) als "Übersprechen" genannt hat, beseitigen.
    Bliebe für lange Strecken zwischen Vermittlungsstelle und Kunde (tlw. mehrere Kilometer) das Problem des induktiven und gleichzeitig kapazitiven Widerstandes einer Kupfer-Doppelader, auf der ein DSL geschaltet wird. Diese Problematik wurde hier ebenfalls schon angesprochen. Hier schafft wirklich keine derzeitige Technik Abhilfe.

    Ich kann übrigens aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Telekom scheinbar der einzige Anbieter ist, der bei Leitungen mit grenzwertigen Eigenschaften von vornherein den nächst niedrigeren DSL-Tarif anbietet, um die Stabilität zu gewährleisten. Qualität vor Quantität. Außerdem würde ich einen Anschluss beim Rosa-Riesen schon deshalb vorziehen, weil die Störungsbeseitigung reibungsloser funktioniert, da dieser Anbieter das Leitungsnetz ja betreut. Man sitzt als Kunde nicht zwischen den Stühlen. Das sind praktische Vorteile, für die ich als gewerblicher Kunde gerne etwas mehr bezahle.

  6. #65
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Ich kann übrigens aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Telekom scheinbar der einzige Anbieter ist, der bei Leitungen mit grenzwertigen Eigenschaften von vornherein den nächst niedrigeren DSL-Tarif anbietet, um die Stabilität zu gewährleisten.
    Macht 1&1 auch...
    Qualität vor Quantität.
    Soll das für die Telekom gelten?? Das ich nicht lache...
    Außerdem würde ich einen Anschluss beim Rosa-Riesen schon deshalb vorziehen, weil die Störungsbeseitigung reibungsloser funktioniert, da dieser Anbieter das Leitungsnetz ja betreut. Man sitzt als Kunde nicht zwischen den Stühlen.
    Das ist bei Vodafone und einigen regionalen Anbietern auch so...
    Das sind praktische Vorteile, für die ich als gewerblicher Kunde gerne etwas mehr bezahle.
    Im Großen und Ganzen bietet die Telekom nicht mehr und arbeitet nicht bzw. nur unwesentlich schneller, verlangt aber mehr Geld, so sehe ich das...

  7. #66
    Avatar von TKDok
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von Schrippe
    Macht 1&1 auch...
    Natürlich... dafür sind sie ja auch bekannt...Wohl erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Kann ich aus Erfahrung mit vielen Kundenkontakten wie gesagt, definitiv nicht bestätigen.


    Soll das für die Telekom gelten?? Das ich nicht lache...
    Ja ich lache auch immer, wenn ich Deine haltlosen, emotionalen Kommentare lese Mehr fällt Dir also nicht dazu ein? Und Du traust Dich, uns alle an Deiner mangelhaften Einsicht teilhaben zu lassen? Warum?


    Das ist bei Vodafone und einigen regionalen Anbietern auch so...
    Regionale Anbieter helfen der Mehrheit bei der Störungsbeseitigung irgendwie nicht weiter. Das müsstest Du mit Deiner vermutlich unüberlegten Sichtweise auch erkennen. Und inwiefern hat die Problematik mit Vodafone zu tun?


    Im Großen und Ganzen bietet die Telekom nicht mehr und arbeitet nicht bzw. nur unwesentlich schneller, verlangt aber mehr Geld, so sehe ich das...
    Im Großen und Ganzen scheinst Du nicht zu verstehen, WARUM die Telekom teurer ist. Mit dieser Frage kannst Du Dich ja mal beschäftigen. Und die Reaktionszeit innerhalb des Leitungsnetzes bei Privatanschlüssen für Störungen liegt bei maximal 24 Stunden (siehe unten). Steht das bei anderen Anbietern auch in den AGB?


    Zitat aus den AGB der Telekom zum Produkt DSL 1000:
    "3.6 Entstörungsfrist
    Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags 0.00 bis frei-tags 20.00 Uhr) eingehen, beseitigt die Telekom die Störung innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden."


    Quelle: https://www.t-home.de/dlp/agb/pdf/37608.pdf


    Deine mangelhafte Argumentation lässt allgemein auf Halbweisheiten schließen. Warum beteiligst Du Dich an Diskussionen, zu deren Verlauf Du keine Sinnvollen Beiträge leistest. Stattdessen müllst Du die Threats mit Deinen tlw. beleidigenden Kommentaren zu.

  8. #67
    Avatar von Serialz
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Allso das Urteil von Fürth hat zwar kein Grundsatzcharakter,
    aber man kann sich darauf berufen und wenn der Provider einen nicht aus dem Verrag rausläst, dann wieder klagen.
    Mit verweis auf das Urteil aus Fürth. Und keine Krähe hackt der anderen ein
    Auge aus.
    Der neue Richter prüft dann am Amtsgericht die Grundlage der Klage.
    Wird sie aufgrund einer vorherigen Gerichtsurteil eingereicht wird sie grundsätzlich stattgegeben. Und man hat sehr gute Chancen zu gewinnen.

    Provider haben nur ausreden parat.
    Wer eine 16 Mbit/s Leitung bezahlt hat auch anspruch darauf sie zu bekommen. Da die Kosten auf den maximum Traffic ausgerechnet wird das mit 16 Mbit machbar ist. Hat jemand dann nur 6 Mbit, wird er viel zu viel zahlen.
    Und denn Verbrauch anderer mitfinanzieren.
    Ebenso ist alles mit 6 mbit und Weniger ADSL und bis 25 Mbit ADSL2 Technology. Somit kauft der Kunde neue Technik und bekommt die alte geliefert. das wäre glatter Betrug. Deshalb garantieren die Provider 6 Mbits/s DL. Damit der Kunde die ADSL2 Technik geliefert bekommt.
    Mit dieser bis zu klausel trosseln die Provider auch vorsätzlich die Bandbreiten.
    Es kann durchaus sein das jemand mit 15 Euro Tarif der nur dounloadet im nexten Monat dann nur noch 10 statt 16 Mbit/s geliefert bekommt.
    Ebenso hemmt die bis zu Klausel denn Ausbau von Bretbandtechnologyen.
    Weil Provider immer mehr Kunden an Land ziehen, aber nicht weiter denn Backbone ausbauen. Wie zum Beispiel bei UMTS geschehen.
    Bei Einführung 2008 wunderbare Geschwindigkeiten, und nun hat man durchschnittlich statt 6 Mbit nur noch 2 Mbit DL.
    Im Festnetz gehts noch treister zu. ein Nachbar der direkt über mir wohnt soll 3,5 km von der Vermittlungsstelle weg sein ich bin 1,5 km weit weg.
    Dann haben wir unser Haus angeschaut und uns gefragt wo da 2 km Leitungen in einem Stockwerk höher verbaut sein soll.
    Wol bemerkt wir sind beide bei Alice.
    Er hat Light Tarif ich Comfort.
    Er wechselte auf Comfort und siehe da er war nur noch 1,8 km entfernt von der Vermittlungsstelle.
    Grundsätzlich kann man allso sagen wer gut zahlt bekommt gute Leistung dann kommt es noch auf denn eingekauften Backbone des Providers an.
    Und wieviele Kunden der Provider auf der Vermittlungsstelle hat.
    Ich wäre dafür diese bs zu Klausel zu verbieten.
    Und stattdessen dem Kunden dann die genaue Mbit/s zu verraten was möglich ist. Ebenso kann man sagen das man Preise pro Mbit macht.
    So wird jeder das bezahlen was er auch bekommt.
    Denn wenn ein Kunde versteht warum er nicht mehr beommen kann und dann dementsprechend weniger zahlen muss wird der Kunde das auch verstehen.

  9. #68
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Selten solchen Mist gelesen.

    Vielleicht sollte sich mal jemand über Leitungsführung, Widerstand und Leitungsfall und die Überlastung der Backbones und Server durch ständigt neue und schnelle Zugänge informieren, bevor er hier den großen Max markiert, ebenso über die Grundsätzlichkeit eines Amtsgerichturteils und dessen Einwirkung auf andere Gerichte. Die müssen nämlich gar nichts.

  10. #69
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @Serialz
    In deinem Beitrag ist so ziemlich jedes Argument falsch, was du bringst...

    Wie mein Vorredner schon sagt, solltest du dich erstmal mit der Thematik auseinandersetzen, bevor du meinst hier als Robin Hood der DSL-User auftreten zu können.

    Kein Wunder, dass deutsche Gerichte überlastet sind, wenn man so liest, wegen welchem geistigem Dünnschiss Leute meinen klagen zu können...

    Wenn dann die Klage auch noch mit der Rechtschreibung verfasst wird... Meine Güte....

  11. #70
    Avatar von tuxfux
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    Frage AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @Schrippe

    De omnibus dubitandum!!!

    Mit etwas Wohlwollen kann man schon erkennen, was Serialz uns mitteilen wollte. Im Übrigen deckt sich das auch teilweise mit meinen persönlichen Erfahrungen. Rechtschreibung hin oder her, - nach welcher Rechtschreibreform wird hier eigentlich geschrieben und welche ist gerade aktuell?

    Vor etwa vier Jahren wechselte ich von QSC über Strato zu freenet, weil QSC keine 16 MBit angeboten hatte. Sonst war ich mit QSC sehr zufrieden. Die versprochenen 2 MBit kamen beinahe verlustfrei bei mir an. freenet lieferte in den ersten tagen auch annähernd 16 MBit, was aber komentarlos auf 12 Mbit gedrosselt wurde. Auch damit war ich noch zufrieden, konnte ich doch immer noch flüssig damit arbeiten. Als dann nach einem halben Jahr die Leistung auf 8 MBit sank, sah ich mich gezwungen die Hotline anzurufen. "Bla, bla, bla ... schlechte Leitung usw. ... ich werde es testweise nochmal auf 12 Mbit anheben, sollte es zu Problemen kommen, rufen sie nochmal an." Danke freenet. Für die restliche Zeit bei freenet hatte ich problemlose 12 MBit. Dann geschah etwas ganz fatales, freenet wurde von 1&1 gekauft. Es wurde nichts verändert: Router, Netzwerk, Server und Workstation, alles noch wie vorher bei freenet. Nur hat sich inzwischen die Leistung halbiert, es kommen nur noch 6 MBit bei mir an. Anfrage bei 1&1:"Bla, bla, bla ... zu lange Leitung usw. usf." Dazu muß ich erwähnen, daß die Hauptverteilung der Telekom für Nord-Berlin etwa 500 m von mir weg ist und der Unterverteiler, bis zu dem eine Glasfaserleitung liegt, vor Nachbars Grundstück steht, lasse es nochmal 50 m sein.

    Nun meine Frage: Wer besch... hier eigentlich wen? Habe nichts von Bauarbeiten mitbekommen, aber könnte es trotzdem sein, daß 1&1 über Nacht eine schlechtere Leitung gelegt hat, nur um mir höchstens noch 6 MBit liefern zu müssen? Auch kann ich mir nicht vorstellen, daß zeitgleich soo viel mehr user hinzu gekommen wären. Also auch mit Übersprechen der Leitung sollte es nichts zu tun haben.

    Kann mich hier bitte einer davon überzeugen, daß es nicht an 1&1 liegt? Interessant wäre auch noch zu wissen, ob jemand hier im Forum tatsächlich die Leistung bekommt, mit der er angeworben wurde.

    Ach ja, der monatliche Beitrag (38,80€) wurde übrigens von freenet übernommen, der in etwa das doppelte des normalen 1&1-Preises ist. Wäre mir auch noch egal, wenn die Leistung dazu in einem angemessenen Verhältnis stehen würde.

  12. #71
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Schön, wieder mal einer, der alles vogelwild zusammenmixt, weil er irgendwie keine Ahnung hat.

    Schlüsseln wir das alles doch mal auf:
    Die Drosselung durch freenet. Dazu müsste man die Werte kennen, die vor und nach den Drosselungen bestanden haben. Dazu muss man aber auch wissen, dass Freenet, genau wie 1&1, keine eigene Technik besitzt und sich in Fragen der Bandbreite auf die Aussagen ihres Technikpartners verlassen muss.
    Eine vorsogliche Drosselung ist zwar für den Kunden nicht schön, erfolgt aber meistens im Interesse der Stabilität. Wenn die 12MBit stabil geblieben sind, dann hat das viel mit Glück zu tun.

    Kommen wir zum nächsten Punkt, den Kauf von Freenet durch 1&1. Um beurteilen zu können, in wie weit dies 6000 ihre Richtigkeit haben, bräuchten wir mal handfeste Fakten, sprich die Leitungswerte, die der Router ausspuckt.
    Es mag sich bei dir nichts geändert haben, aber das bedeutet nicht, dass du nicht auf einen anderen Technikpartner gelegt wurdest, warum auch immer.
    Es ist im Übrigen irrelevant, wie nah oder fern die Telekom-Vermittlungsstelle ist. Du bist nicht Kunde bei der Telekom, sondern bei 1&1, und da ist die Lage des Telekomverteilers schnurzpiepeegal. Kommt noch dazu, dass du mit Sicherheit nicht weist, ob du dort überhaupt aufgelegt bist, oder ob euer Kabel einen ganz anderen Weg nimmt.

    Und zu deinem ach ja:
    Alle Verträge, die Kunden von Freenet hatten, bleiben durch den Kauf durch 1&1 unberührt, also es wurden weder die vertraglichen Leistungen noch dei Vertragslaufzeit geändert, daher blieb auch die vertraglich vereinbarten Gebühren gleich.

  13. #72
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Kann mich hier bitte einer davon überzeugen, daß es nicht an 1&1 liegt?
    Da schließe ich mich dem an, was Bernard sagt.
    Interessant wäre auch noch zu wissen, ob jemand hier im Forum tatsächlich die Leistung bekommt, mit der er angeworben wurde.
    Ich bekomme und bekam immer sogar mehr, als vereinbart.
    As ich einen 16000er Vertrag hatte, kamen fast 18000 an, jetzt mit dem 6000er Vertrag kommen knapp 7000 an, 14000 wären sogar möglich.

    Und jetzt? Ist dein Weltbild und das zu 1&1 hinüber? Von meiner Sorte gibt es sicherlich noch viele, viele tausend Kunden...

  14. #73
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Ich habe auch das (384) was mir versprochen wurde, durch glückliche Umstände sogar fast das siebenfache (2304) des versprochenen Wertes.

  15. #74
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Meine Werte stehen in der Signatur

  16. #75
    Avatar von tuxfux
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @Bernhard.Sheyan

    Vielen Dank für Deine Antwort. Natürlich habe ich keine Ahnung, habe allerdings auch kein Problem damit es zuzugeben. Dazu kommt, daß ich auch noch gestehen muß, daß sich bei mir nur noch mehr Fragen auftun. Du schreibst:

    >> ... dass Freenet, genau wie 1&1, keine eigene Technik besitzt ... <<

    weiter unten schreibst Du dann:

    >> Du bist nicht Kunde bei der Telekom, sondern bei 1&1, und da ist die Lage des Telekomverteilers schnurzpiepeegal.<<

    Es mag ja sein, daß die keine eigene Technik besitzen, aber trotzdem müssen sie ja wohl einen Einfluß darauf ausüben können, denn sonst hätte ja der junge Mann aus dem callcenter von freenet damals nicht stante pedes das DSL bei mir wieder auf 12 MBit anheben können. Und natürlich bin ich nicht Kunde der Telekom, aber mein Provider ist es sehr wohl. Als die DSL-Leitung bei mir gelegt wurde, da wurde das von einem Techniker der Telekom gemacht und er mußte zwischendurch auch an den Verteilerkasten, der, wie früher beschrieben, vor Nachbars Grundstück steht. Also kann ich doch wissentlich behaupten, daß meine DSL-Leitung auch dort angelegt ist oder irre ich mich da?

    Zum Schluß schreibst Du noch:

    >> Alle Verträge, die Kunden von Freenet hatten, bleiben durch den Kauf durch 1&1 unberührt, also es wurden weder die vertraglichen Leistungen noch dei Vertragslaufzeit geändert, daher blieb auch die vertraglich vereinbarten Gebühren gleich. <<

    Das stimmt ja eben nicht so! Die vertragliche Leistung wird ja nicht mehr von 1&1 gebracht, darum hatte ich ja hier gepostet, um die Erfahrung von Euch zu nutzen. Gestern habe ich mal unterschiedliche Speedtests machen lassen. Das beste Ergebnis im Download war 4.318 KBit, was also eigentlich nur noch 25% der beworbenen Leistung entspricht. Der Upload ist mit 858 KBit in Ordnung, damit kann ich gut leben. Von freenet wurde mir anfangs bestätigt, daß an meinem Anschluß dl = 17.312 KBit und ul = 1.125 KBit möglich sind, davon bin ich nun leider sehr weit entfernt.

    Noch immer hoffe ich, daß der Fehler nicht bei 1&1 liegt, denn ich möchte nicht schon wieder wechseln müssen. Bin ja auch eigentlich ein pflegeleichter und treuer Kunde in allen Bereichen.

  17. #76
    Avatar von tuxfux
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    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    @Schrippe

    Du schreibst:

    >> Und jetzt? Ist dein Weltbild und das zu 1&1 hinüber? Von meiner Sorte gibt es sicherlich noch viele, viele tausend Kunden... <<

    Meine Frage diesbezüglich war leider von mir mißverständlich gestellt. Wollte sie eigentlich nicht auf 1&1 beschränkt verstanden haben, sondern generell. Denn gerade der Vergleich zu anderen Anbietern könnte ja etwas Licht für mich ins Dunkle bringen. Und was mein Weltbild angeht, das lasse ich mir in meinem hohen Alter nicht mehr erschüttern. Trotzdem bin ich noch neugierig und lernfähig wie ein kleines Kind. Es ist auch schön und interessant zu wissen, daß ich demnach nur einer der wenigen Kunden bin, bei denen die Leistung, quasi zeitgleich mit der Übernahme, nach unten ging. Da ich mich aber auch gerne von Verschwörungstheorien fern halte, suche ich einfach weiter nach der Ursache.

  18. #77
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Bis zu Klausel der Bandbreite ungültig!

    Zitat Zitat von tuxfux
    @Bernhard.Sheyan

    Vielen Dank für Deine Antwort. --- snip ---
    Sie können das Profil begrenzen und Begrenzungen aufheben, das stimmt. Jede Störung aber muss vom Technikpartner behoben werden, 1&1 kann noch einen Portreset durchführen und damit sind ihre Möglichkeiten auch schon ausgeschöpft.

    Zitat Zitat von tuxfux
    Zum Schluß schreibst Du noch:

    >> Alle Verträge, die Kunden von Freenet hatten, bleiben durch den Kauf durch 1&1 unberührt, also es wurden weder die vertraglichen Leistungen noch dei Vertragslaufzeit geändert, daher blieb auch die vertraglich vereinbarten Gebühren gleich. <<

    Das stimmt ja eben nicht so! Die vertragliche Leistung wird ja nicht mehr von 1&1 gebracht, darum hatte ich ja hier gepostet, um die Erfahrung von Euch zu nutzen. Gestern habe ich mal unterschiedliche Speedtests machen lassen. Das beste Ergebnis im Download war 4.318 KBit, was also eigentlich nur noch 25% der beworbenen Leistung entspricht. --- snip ---
    Speedtests kannst du durch die Bank in die Tonne treten, Du hast ja selber schon gesehen, dass du keine zwei mal das gleiche Ergebnis bekommst, nicht einmal innerhalb von zwei Minuten.

    Im übrigen erbringt 1&1 die vertraglich festgelegten Leistungen, denn du hast einen Anschluß mit "bis zu" 16000. Und in diesem schönen "bis zu" ist alles zwischen DSL light und den vollen 16000 beinhaltet. Und da du einen Freenet-Vertrag hast, kannst du dich nicht mal auf die 1&1-Leistungsgarantie berufen. Ob ich es jetzt persönlich nachvollziehen kann, dass dir das Profil auf 6000 begrenzt wurde, das steht auf einem anderen Blatt.

    Aber du kannst dich ja mal mit 1und1internet hier im Forum (so de Name des Users) in Verbindung setzen. Er ist mitarbeiter von 1&1 und hilft dir gerne, sofern dies möglich ist.

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