Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

23Antworten
  1. #1
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    Standard Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Hallo an alle Foristen

    Ich bin grad etwas geladen und hoffe, das mir jemand helfen kann.
    Ich hatte 2007 einen Vertrag bei Versatel abgeschlossen, wobei ich direkt nach einem Sonderkündigungsrecht gefragt hatte wenn ich denn mal umziehe, da die Verträge ja immer für 2 Jahre geschlossen werden.
    Damals sagte man mir, das dies kein Problem darstellt.
    In diesem Jahr war es dann soweit.
    Ich rief bei Versatel an und fragte, was ich beachten muss um meine Kündigung rechtswirksam einzureichen.
    Man sagte mir, das es reicht der Kündigung eine Anmeldebestätigung zum neuen Wohnort beizulegen.
    Gesagt, getan..

    Eine Woche später bekomme ich ein Schreiben in dem man mich bittet, telefonisch noch mal vorzusprechen.
    Gestern abend teilte man mir mit, das es seit 2010 kein Sonderkündigungsrecht mehr gibt, auch nicht wegen eines Umzuges und ob ich denn meinen Anschluss nicht am neuen Wohnort behalten möchte.
    Da ich aber in einen Haushalt mit bestehendem Anschluss gezogen bin, fällt das für mich weg.
    Zudem kann ich mich nicht daran erinnern, das man mich zwischenzeitlich auf den Wegfall des Sonderkündigungsrechtes hingewiesen hat.
    Ich sollte eine Mail an Versatel schreiben und mein Kündigungsgrund nochmal darlegen und..... (so wie es sich anhörte) auf deren Kulanz hoffen.

    Muss ich das? Also auf deren Kulanz hoffen oder habe ich das Recht vorzeitig zu kündigen weil (wie ich finde) meine Gründe ausreichend sind?

    LG die Troll








  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Nein, du hast kein Recht zu kündigen, egal wie deine persönlichen Gründe aussehen. Dies ist so im Urteil des BGH vom 11.11.2010 vor.
    heise online - BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

    Somit bist du in Sachen Kündigung von der Kulanz des Anbieters abhängig.

  3. #3
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Unglaublich... hab gerade ähnliche Beiträge hier gelesen und bin etwas.... entsetzt.
    Mit ein Grund dafür, ich werde die Beiträge aus privaten Gründen in nächster Zukunft nicht, oder nur mit Schwierigkeiten begleichen können.
    Die Schuldenfalle ist somit vorprogrammiert und zugeschnappt, da ich mich auf deren Aussage noch im Mai diesen Jahres verlassen habe.
    Hätte ich diese Schwierigkeiten vorab sehen können, hätte ich mir bestimmt etwas anderes einfallen lassen um den Vertrag dann fristgerecht/frühzeitig kündigen zu können.
    Finde ich jetzt ziemlich Sch....e (sorry)

    Aber Danke schonmal für die Antwort.

    LG Troll

  4. #4
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Bitte, gern geschehen. Tut mir leid, dass ich dir keine bessere Auskunft geben konnte.

  5. #5
    Avatar von Troll
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    kein Thema.
    Ich musste ja mit so einer Antwort rechnen und werd es mit "Bitte, Bitte" bei Versatel versuchen, da mir nichts anderes übrig bleibt.
    Dreist ist es trotzdem. *find* Sollte es doch sowas wie Verbraucherschutz geben, aber da sind die Unternehmen diesmal besser gestellt. *seufz*


  6. #6
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Nein, eigentlich ist es nicht dreist. Versatel folgt nur dem Grundsatzurteil und seinen Folgen, denn dieses Urteil ist bindend und allgemein gültig.

    Udn Verbraucherschutz, nun der ist absolut sinnvoll, aber eben nicht überall. Damit du einen Vertrag zu den derzeitigen finanziellen Konditionen erhätst muss ein Unternehmen auch damit kalkulieren, dass du deinen Vertrag erfüllst, so wie du erwartest, dass Versatel seinen Vertrag erfüllt. Obendrauf gibt es ja auch noch Hardware zum vergünstigten Preis, die du auch mit deiner Mindastvertragslaufzeit abbezahlst. Es ist also mitnichten so einfach, wie man es sich im Allgemeinen vorstellt.

  7. #7
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Danke..
    Dann hab ich aber noch eine andere Frage und zwar steht im Vertrag:
    Die Mindestlaufzeit für die ISDN und DSL Produkte beträgt 24 Monate. [..... ] Erfolgt keine Kündigung so verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere 12 Monate.
    Da ich im Mai 2007 den Vertrag abgeschlossen habe, muss ich also jetzt nicht damit rechnen, bis Mai 2013 bezahlen zu müssen, sondern könnte dann für Mai 2012 kündigen. Verstehe ich das richtig?
    Sorry, wenn ich blöd frage, aber ich bin jetzt doch etwas verunsichert...
    LG Troll

  8. #8
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Ja, genau, den kannst du bis Mai 2012 kündigen. Die Kündigung bitte mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit einsenden, je früher um so besser. Das Ganze, um auf Nummer Sicher zu gehen, bitte per Einschreiben/Rückschein.

  9. #9
    Avatar von webskipper
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Da du bereits seit 2007 Kunde bist, versuche Versatel eine Abfindung von drei Monatsmieten anzubieten, um sofort aus dem Vertrag zu kommen.

    Beim BGH Urteil hat der Beginn und die Dauer des Vertrages des Kunden eine wichtige Rolle gespielt und auch die Tatsache, dass teure Hardware gestellt wurde.

    Wenn du nur ein altes Modem und Splitter / NTBA hast, steckt da kaum noch Wert drin. Und dein Vertrag läuft ja nicht mehr soo lange.

    Versatel bietet zwar einen 250 EUR-Austieg an, aber das halte ich deinem Fall für überzogen. Denn Versatel würde fetten Gewinn rauschlagen und das ist nicht der Sinn bei solch einer Vertragsauflösung. Keine Partei sollte bevorteilt werden.

  10. #10
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Danke für die Info
    Es würde mir schon weiterhelfen, wenn ich mit einem Vergleich rauskommen würde, da mir Versatel schrieb, das ich bis August und nicht bis Mai an den Vertrage gebunden bin. Grund ist eine Vertragsänderung im August 2010.
    Mein Sohn wollte eine höhere Übertragungsrate und hatte diese Änderung mit meiner Einverständnis bewirkt (hatte ich nicht mehr dran gedacht), was zur Folge hatte, das der Vertrag sich wieder für 24 Monate verlängert.
    Somit bin ich erst im August raus und wäre über einen Vergleich nicht undankbar.
    Nach unzähligen Bittbriefen und Erklärungsversuchen über meinen Grund der vorzeitigen Kündigung ( ) warte ich nun auf Antwort.
    Abwarten, Tee trinken.....

    Danke nochmal.

    Lg Troll




  11. #11
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Schreib mal .Versa. hier an. Vielleicht kann die dir weiter helfen.

  12. #12
    Avatar von webskipper
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Zitat Zitat von Rohrnetzmeister
    Schreib mal .Versa. hier an. Vielleicht kann die dir weiter helfen.
    .Versa. gibts nicht mehr. Seit dem 01.10. kein Zeichen mehr, weder hier, noch woanders im Netz. Sieht aus als würde sich Versatel langsam aber sicher aus dem Privatkundengeschäft zurückziehen.

  13. #13
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Hallo Ihr Lieben

    Langsam komme ich meinem Ziel einer Kündigung näher, was sich trotzdem nicht ganz ohne Hürden gestaltet.
    Versatel hat mir einen Vergleich angeboten (250€) den ich natürlich angenommen habe, weil es mich nach derzeitigem Standpunkt günstiger kommt, als den Vertrag bis zum Ende laufen zu lassen.

    Nun hat sich folgends Problem aufgetan.
    Ich habe von Versatel eine Aufhebungsvereinbarung (datiert auf den 1.11) bekommen ( am 5.11), die ich unterschrieben zurückschicken musste.
    Da am Samstag meine Postfilliale schon um 12.30 zu hat, ging das Scheiben erst am Montag den 7. per Einschreiben raus.
    Drin stand unter anderem, das nach Eingang des Schreibens die Kündigung unverzüglich umgesetzt wird, was ich auch so wollte und habe als Ansatz gleichzeitig auch die Einzugsermächtigung widerrufen, damit nicht weiterhin unnötig Geld von meinem Konto abgebucht wird.
    Die Rechnung über die 250€ erfolgt ohnehin separat.
    Nun hat sich Versatel mächtig beeilt um noch für diesen Monat einen Beitrag abzubuchen.
    Erfahrungsgemäß und auch nachweisbar erfolgte eine Abbuchung immer erst zwischen dem 15. und 20. eines Monats.
    Diesmal aber schon am 11. wobei ich aber davon ausgehe, dass mein Schreiben bei denen schon am spätestens 9. eingegangen sein muss, was sich nach genauerer Prüfung auch nachweisen ließe.
    Versatel lässt sich irre viel Zeit mit Rückantworten, Zeit, die mein Geld kostet.
    Ich weiß jetzt nur nicht, ob ich anhand meines Schreibens dazu berechtigt bin, den Beitrag der abgebucht wurde, rückzubuchen.
    Vllt kann mir da jemand was zu schreiben?

    Danke schonmal... Troll




  14. #14
    Avatar von Rohrnetzmeister
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Zitat Zitat von Troll
    Ich weiß jetzt nur nicht, ob ich anhand meines Schreibens dazu berechtigt bin, den Beitrag der abgebucht wurde, rückzubuchen.
    Das fällt unter Rechtsberatung die hier nicht gegeben wird.

  15. #15
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    ok.... danke..

  16. #16
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Rückbuchung ist (fast) immer der schlechteste Weg.
    Kostet Rückbuchungsgebühren die Versatel dann wieder dem Kunden in Rechnung stellt (siehe AGB).
    Auch ist es allgemein so, daß der Zugang des Widerrufes für die Einzugsermächtigung und die kaufmännische Bearbeitung einige Zeit braucht.
    Ich gehe davon aus, daß die wohl zu Unrecht erfolgte Abbuchung mit der ausgehandelten Abstandszahlung verrechnet wird.

  17. #17
    Avatar von mwuff
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Hallo,

    gibt es eigentlich eine andere Möglichkleit als eine 24 Monatsvertrag bei der Versatel zu schließen?

    Wenn nicht, dann bin ich doch der schwächere Partner beim Vertragsabschluß und die AGB sind meiner Meinung nach zum Nachteil für mich als Kunde.
    Wurde das Recht des Verbrauchers nicht unlängst im Bezug zur AGB gestärkt?

    "Indizien für eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners“

    Würde ich so aus meinem 24 Monatsvertag beim Umzug in ein Gebiet in der die Versatel die Leitung nicht stellen kann/will rauskommen.

    Ich habe leider einen fast 100% gleichen Fall

    Gruß
    mwuff

  18. #18
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Wer zwingt dich denn bei Versatel abzuschließen? Es gibt genügend Anbieter, die keine Mindestvertragslaufzeit haben, warum also schließt du dann FREIWILLIG so einen Vertrag ab?

  19. #19
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Wer zwingt dich denn bei Versatel abzuschließen? Es gibt genügend Anbieter, die keine Mindestvertragslaufzeit haben, warum also schließt du dann FREIWILLIG so einen Vertrag ab?
    Und in diesem Sinne ist das auch in diesem "DSL-Umzugsurteil" des BGH zu lesen.

  20. #20
    Avatar von mwuff
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    Standard AW: Kein Sonderkündigungsrecht bei Versatel?

    Hallo,

    schade . Damit habt ihr natürlich auch recht

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