Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

63Antworten
  1. #1
    Avatar von DrNick
    DrNick

    Standard Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Damit dürften sich hier einige Diskussionen erledigt haben:

    heise online - BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

  2. #2
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Da werden sich aber einige Kunden wieder furchtbar aufregen. Und ganz besonders einige beratungsresistende Forumsuser.

  3. #3
    Avatar von Vulpecula
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Ein interessantes Urteil. Aber eine Frage scheint noch nicht abschliessend geklärt.

    Handelt es sich bei DSL Verträgen um "standortbezogene" Verträge ?

    Sollte man diese Fälle, oder wie in dem Urteil genannten Fall, aus der Sicht des Standortes betrachten, dann ergeben sich meiner Ansicht nach ganz andere Fragen, welche das Gericht bzw. der Provider beantworten müssten.

    Aus der Begründung heisst es u.a.:
    "Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche 'Gegenleistung' des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs."
    Heisst das, dass das wirtschaftliche Risiko der Firma grundsätzlich durch den Kunden zu tragen ist und die Provider mit diesem Urteil ein "Freifahrschein" bekommen ? Investitionen, oder entsprechende Versäumnisse (z.B. Nichtverfügbarkeit DSL), sind nun mal mit Risiken für das Unternehmen behaftet.

    Sollte dieses Thema in einem anderen Urteil schon mal behandelt worden sein, dann entzieht es sich meiner Kenntnis.

    Tschöö

  4. #4
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Vulpecula
    Ein interessantes Urteil. Aber eine Frage scheint noch nicht abschliessend geklärt.

    Handelt es sich bei DSL Verträgen um "standortbezogene" Verträge ?
    Ja


    Zitat Zitat von Vulpecula
    Sollte man diese Fälle, oder wie in dem Urteil genannten Fall, aus der Sicht des Standortes betrachten, dann ergeben sich meiner Ansicht nach ganz andere Fragen, welche das Gericht bzw. der Provider beantworten müssten.
    Welche Fragen wären das?

    Zitat Zitat von Vulpecula
    Heisst das, dass das wirtschaftliche Risiko der Firma grundsätzlich durch den Kunden zu tragen ist und die Provider mit diesem Urteil ein "Freifahrschein" bekommen ? Investitionen, oder entsprechende Versäumnisse (z.B. Nichtverfügbarkeit DSL), sind nun mal mit Risiken für das Unternehmen behaftet.
    Jeder Kunde bezahlt mit seinen monatlichen Gebühren eine Leistung. In diesen monatlichen Beträgen ist ein Anteil enthalten, der die Investitionen (Schaltungskosten bei der Telekom, Hardware usw.) des Providers zurückbezahlt. Im Prinzip gibt dir der Provider über diesen Betrag einen Kredit, den du in 24 Monaten zurückzahlst.

  5. #5
    Avatar von Vulpecula
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat von Vulpecula
    Ein interessantes Urteil. Aber eine Frage scheint noch nicht abschliessend geklärt.

    Handelt es sich bei DSL Verträgen um "standortbezogene" Verträge ?

    Ja
    Quelle ?

    Jeder Kunde bezahlt mit seinen monatlichen Gebühren eine Leistung. In diesen monatlichen Beträgen ist ein Anteil enthalten, der die Investitionen (Schaltungskosten bei der Telekom, Hardware usw.) des Providers zurückbezahlt. Im Prinzip gibt dir der Provider über diesen Betrag einen Kredit, den du in 24 Monaten zurückzahlst.
    Da hast du völlig Recht. Dies ist aber nur die Sicht des Unternehmers und das "beisst" sich mit der Antwort auf "standortbezogene" Verträge und wer hier das Risiko der Unternehmer-Investition trägt.
    Meines Erachtens ist Artikel 2, Absatz 1 des GG zu beachten:
    "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
    Wobei hier Artikel 11 und 12 ggf. auch eine Rolle spielen könnten.
    Darauf bezieht sich meine Anmerkung zu den zu beantwortenden Fragen. Da ich kein Jurist bin, bin ich mir nicht sicher welche detaillierten Fragen sich aus diesen GG Artikeln ergeben können oder welche schon beantwortet wurden.

    Und diese Artikel stehen aus meiner Sicht im Gegensatz zu der Begründung:
    ""Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar."

    Ich stelle mal die Frage in den Raum, wenn ich als Kunde grundsätzlich das unternehmerrische Risiko trage, so wie in dem Urteil beschrieben, in wie weit sind dann meine Rechte lt. GG beeinträchtigt ?

    Sicher, dies sind grundsätzliche Fragen, aber wann und wie und wo wurden diese im Zusammenhang mit dem verhandelten Fall beantwortet ?

    Ich möchte dies durchaus nicht aus juristischer Sicht beleuchten, denn dann sollte ich zu einem Anwalt gehen

    Tschöö

  6. #6
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Eigentlich ist es egal, ob man das Urteil standortbezogen sieht oder nicht, denn es spricht eindeutigen Klartext:
    Umzug bedeutet keine Sonderkündigung.

    Und damit hat es sich, ein für alle mal.

    Dieses Urteil steht auch in keinem Konflikt zum GG Artikel 2 Absatz 1.
    Natürlich hast du das Recht auf freie Entfaltung deiner Persönlichkeit. Aber es steht dort nicht drin, dass es ein Freibrief für alle Verträge ist. Du kannst dich frei entfalten, musst aber die Konsequenzen deines Tuns selber tragen.

    Mit welchen an den Haaren herbeigezogenen Sachen so manche doch daherkommen nur um weiter deuteln und rumpfriemeln zu können. Nach deiner Logik könnte man alle Verträge kündigen mit der Begründung, dass sie einen an der persönlichen Entfaltung hindern. Wahrscheinlich, weil man sich mit Internet und Telefon nicht mehr selber finden kann. Einfach nur Irre!

  7. #7
    Avatar von Vulpecula
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Nach deiner Logik könnte man alle Verträge kündigen mit der Begründung, dass sie einen an der persönlichen Entfaltung hindern.
    Ich habe keine Logik verfasst, sondern eine Frage gestellt! (die möchte ich einfach nur diskutieren). Und mit deiner Antwort legst du mir Worte in den Mund, die ich so nicht geschrieben habe.

    Erklär mir mal, mit welchen Worten ich geschrieben habe, dass man alle Vertäge aufgrund dessen, dass sie jemanden an der persönlichen Entfaltung hindern, kündigen kann ??

    Da ja hier ein BGH Urteil angesprochen wird, geht es doch wohl um ein grundsätzliches Thema. Die Frage, in wie weit meine Rechte lt. Grundgesetz, beeinträchtigt sind, ist immer noch berechtigt und nicht valide beantwortet.

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Mit welchen an den Haaren herbeigezogenen Sachen so manche doch daherkommen nur um weiter deuteln und rumpfriemeln zu können.
    Wie gesagt, ich habe eine Frage gestellt und weder gedeutelt noch rumgepfriemelt.
    Daher werde ich die Frage wiedeholen:
    "Wenn ich als Kunde grundsätzlich das unternehmerrische Risiko trage, so wie in dem Urteil beschrieben, in wie weit sind dann meine Rechte lt. GG beeinträchtigt ?"

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Aber es steht dort nicht drin, dass es ein Freibrief für alle Verträge ist. Du kannst dich frei entfalten, musst aber die Konsequenzen deines Tuns selber tragen.
    An Verträgen sind mindestens 2 Parteien beteilligt. Und wenn dann eine Seite die Konsequenzen, aufgrund des angesprochenen Urteils, "diktieren" kann, dann sehe ich hier den GG Artikel 2 Absatz 1 schon in "Mitleidenschaft" gezogen.
    Muss denn der Unternehmer/Provider dann keine "Konsequenzen" mehr tragen ?

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Eigentlich ist es egal, ob man das Urteil standortbezogen sieht oder nicht, denn es spricht eindeutigen Klartext:
    Umzug bedeutet keine Sonderkündigung.
    Und hier ergibt sich eine neue Frage.
    Dein Arbeitgeber entschliesst sich, dich zu versetzen. Du musst umziehen! Und entsprechend deiner Aussage, darfst du kein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, bezüglich auf Verträgen mit Dritten.
    Sind das dann Konsequenzen deines "eigenen" Tuns ? (siehe "Du kannst dich frei entfalten, musst aber die Konsequenzen deines Tuns selber tragen.")

    Tschöö

  8. #8
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    @Vulpecula
    Was du da schreibst, ist dermaßener Schwachsinn, ehrlich...

    Es geht hier um einen Dienstleistungsvertrag, den jeder Bürger abschließen kann.
    Dieser Vertrag ist auf eine bestimmte Adresse ausgestellt, also vereinbart.
    Ein Umzug stellt eine einseitige Verletzung der Vertragsbedingungen dar.
    Damit entfällt die einseitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses.

    So einfach ist das. Der BGH spricht doch nicht jedes Urteil mit Bezug zum GG! Beim BGH landen alle Prozesse, die in der vorherigen Instanz nicht ohne die Möglichkeit der Revision beendet wurden.

    Du trägst auch nicht das unternehmerische Risiko. Ich weiß gar nicht, wie so viele Leute auf derart abstruse Rechtsansichten kommen.
    Ein DSL-Vertrag ist eine Vereinbarung über die Erbringung einer Dienstleistung. Diese Dienstleistung kostet eine bestimmte Summe Geld. Da wohl kaum jemand bereit wäre, die Kosten für 24 Monate im Voraus zu bezahlen, wird zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbart, dass der Kunde den Betrag in 24 Raten abbezahlt.

    FERTIG! Wenn der Kunde dann nach 12 Monaten sein Leben woanders entfalten will, kann er das ja gerne tun. Das ist aber nicht das Problem des Dienstleisters!


    Wo sind wir denn angekommen in diesem Land, dass der BGH ein Grundsatzurteil fällt, was ABSOLUT EINDEUTIG ist und trotzdem noch irgendwelche Leute daherkommen und sich plötzlich in ihren Grundrechten verletzt fühlen!?!??!

    So ein Schwachsinn, ehrlich......

  9. #9
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Manche kapieren es einfach nicht, und wenn man es ihnen in Spiegelschrift aufs Hirn tätowiert. Ich geb auf, und ich tu es gerne, denn das Urteil hat Gültigkeit, da kann, Gott sei dank, auch Vulpecula mit seinem Mist nichts dran ändern.

    Einfach mal nehmen wie ein Mann, es zwingt einen ja keiner einen Vertrag mit Laufzeit abzuschließen, es werden auch laufzeitfreie Verträge angeboten.

  10. #10
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Ich weiß nu wirklich nicht, was es an einem BGH Urteil noch zu deuten gibt

  11. #11
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    @stadtindianer
    Na, das siehst du doch! Dieses BGH-Urteil verletzt deine Bürgerrechte extremst! Du wirst quasi dem diktatorischen Willen deines Internet-Dienstleister ausgeliefert! Das ist quasi Versklavung! Ein Rückfall in die Zeiten des Kalten Krieges!

    Wenn es jetzt schon soweit ist, dass ein Bürger in einem Rechtsstaat nicht mehr einseitig Verträge aufkündigen darf, dann kann man diesem Land nur eines bescheinigen: es ist und bleibt eine Servicewüste!

  12. #12
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Jetzt beruhigt euch doch mal wieder.

  13. #13
    Avatar von Vulpecula
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Ich gebe ja zu, dass die Fragestellung provokativ war. Aber mit solchen Fragen beginnen nun mal Diskussionen grundsätzlicher Art und diese entwickeln sich dann auch kontrovers.
    Und alle Beteilligten an dieser Diskussion haben ja genügend "Material" zum Nachdenken mit eingebracht und dafür bedanke ich mich

    Ich möchte an der Stelle nochmal feststellen, dass ich hier nur Fragen gestellt und keine Schlussfolgerungen eingebracht habe. Natürlich ist aus meiner Sicht das Urteil des BGH nicht in Frage zu stellen, aber dieses Urteil bezieht sich ja auf einen spezifischen Fall der Rechtssprechung. Hier wollte ich hinterfragen, ob eine Verknüpfung grundsätzlicher Art mit GG Rechten zu solch spezifischen BGH Urteilen herzustellen oder abzuleiten ist.

    Tschöö

  14. #14
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    aber dieses Urteil bezieht sich ja auf einen spezifischen Fall der Rechtssprechung
    Nein, eben nicht!

    Der BGH fällt ausschließlich Urteile, die eine gewisse Grundsätzlichkeit beinhalten.

    Und dieses Urteil besagt nun mal, dass ein Vertrag, der standortabhängig geschlossen wurde, nicht einseitig durch die Änderung des Standortes fristlos gekündigt werden kann.

    Das ist grundsätzlich und das kann auch nicht mit dem GG, der UN-Charta oder irgendwelchen Tutsi-Bräuchen negiert werden. Der BGH würde sich doch komplett lächerlich machen, wenn er ein Grundsatzurteil fällt, das aber für jeden Deppen ersichtlich in Konflikt mit §XY des GG steht!
    Dafür sind BGH und BVG ja da, Urteile zu fällen, die - aus gutem Grund - grundsätzlich und damit nicht mehr anfechtbar sind!

  15. #15
    Avatar von passer
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Das Urteil bestätigt den Spruch:

    "Vor Gericht und auf hoher See...."

    In den Zusammenhang ist auch oft die Gummihafte Gesetzgebung Schuld,da leider die Gesetze nie eindeutig genug formuliert sind,und so verschiedene Gerichte verschieden urteilen.

    Denn bisherige Urteile im Einzelfalle waren eher im Sinne der DSL Kunden.

    Nun sollte man fragen wie dieses Urteil zustandegekommen ist.
    Klage der DSL Provider gegen den Kunden oder umgekehrt ?

    Aber egal,zum Glück kommen bei den meisten Providern kulante Regelungen zur Geltung,Alice,1und1 oder VF wären hier als Bsp. zu nennen.

    Aber trotzdem ist es ein Gegensatz das vom Arbeitnehmer immer Flexiblität gefordert wird. Aber das ist eine andere Diskussion.

  16. #16
    Avatar von DrNick
    DrNick

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Wie das Urteil zustandegekommen ist steht doch im Artikel.

    Die 2 vorangegangenen Gerichte gaben dem Provider Recht - der Kunde ging durch alle Instanzen bis zum BGH und das hat die Sache jetzt für alle deutschen Gerichte klargemacht.

    Alles in allem ein richtig teuerer "Spass" für den Kläger.

  17. #17
    Avatar von Vulpecula
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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Zitat Zitat von Schrippe
    Nein, eben nicht!

    Der BGH fällt ausschließlich Urteile, die eine gewisse Grundsätzlichkeit beinhalten.
    Ja ok, da habe ich mich ein bisschen "knapp" ausgedrückt, sorry. Mit "spezifischem Fall" meinte ich, dass hier ein Streitfall zwischen 2 Vertragsparteien ausgetragen wurde, welcher dann beim BGH gelandet ist. Solche Fälle beginnen halt "spezifisch" und beziehen sich auf ein bestimmtes Vertragswerk.
    Und ja, mit deiner Bezeichnung "gewisse Grundsätzlichkeit" hast du völlig Recht. Denn hier bleibt ja die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde weiterhin offen. Und dann müsste, sollte es dazu kommen, der BGH dazu eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht abgeben. Näheres wird man wohl erst aus der schriftlichen Begründung des Urteils entnehmen können sobald diese vorliegt.


    Zitat Zitat von Schrippe
    Das ist grundsätzlich und das kann auch nicht mit dem GG, der UN-Charta oder irgendwelchen Tutsi-Bräuchen negiert werden.
    Ist nicht ganz korrekt. Wie schon angemerkt, steht der Weg zum BVG noch offen. Und falls hier europäisches Recht betroffen wäre, wovon ich in diesem Fall nicht ausgehe, dann wäre ggf. der europäische Gerichtshof auch mit im Spiel.


    Zitat Zitat von Schrippe
    Dafür sind BGH und BVG ja da, Urteile zu fällen, die - aus gutem Grund - grundsätzlich und damit nicht mehr anfechtbar sind!
    Richtig, direkt sind solche Entscheidungen mit rechtlichen Mitteln nicht anfechtbar. Aber es können solche Rechststreitigkeiten, sofern es dazu Fälle gibt, erneut zur Entscheidung beim BGH angenommen werden.

    Zitat Zitat von DrNick
    Wie das Urteil zustandegekommen ist steht doch im Artikel.
    Leider nicht in gänzlicher Weise. Entscheidend ist hier die Urteilsbegründung, die leider noch nicht vorliegt.

    Tschöö

  18. #18
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Das BGH fällt stets grundsätzliche Urteile, alle untergeordneten Gerichte haben sich an diese Urteile zu halten.
    Natürlich steht noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum europäischen Gerichtshof offen, ob sich allerdings gerade der europäische Gerichtshof mit Beschwerden über angebliche Verletzungen der deutschen Grundrechte interessiert, das sei dahingestellt.

    Überhaupt sind die in der Verfassung genannten Grundrechte keiN Freibrief für Vertragsverletzungen jeglicher Art. Du kannst dich entfalten, wei immer du willst, aber du hast dich an die sonstigen gesetzlichen und richterlichen Bestimmungen bei Verträgen zu halten, die dir ja bereits VOR Abschluß bekannt sind oder zumindest sein sollten. Alles andere ist nur Herausgerede und an den Haaren herbeigezogen.

    Im übrigen kannst auch du mal akzeptieren, dass es jetzt eben so ist.

  19. #19
    Avatar von Mamboo
    Mamboo ist offline

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    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    An den Haaren ist es nicht herbeigezogen, da der angezeigte Weg noch möglich wäre.
    Auch dies sollte ein User wie Scheyan aktzeptieren.

    Er ist mehr als höchstwahrscheinlich , daß man diesen Weg nicht mehr nimmt, aber er ist da.

  20. #20
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Grundsatzurteil: Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Auch wenn es der verehrte User Mamboo wohl nicht einsehen wird, aus welchem grunde wohl immer, ist die Begründung, das Urteil sei nicht anwendbar da das Grundrecht auf Selbstentfaltung geschmälert würde, sehr wohl an den Haaren herbeigezogen. Dies würde dann nämlich für alle Verträge jeglicher Art gelten, da jeder, nach dieser Argumentation, in das Recht auf freie Entfaltung eingreift. Also ist das einfach nur Nonsens.

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