Wann tritt Verjährung der Rücksendefrist (Leihgeräte) ein?
Hallo,
ich habe noch einige Geräte der Telekom (Entertain-Receiver sowie 2 Speedports) rumliegen, obwohl mein Vertrag bei der Telekom schon seit mindestens 5 Jahren gekündigt ist.
Kann ich diese Geräte nun verkaufen oder ist nach dieser Zeit rein rechtlich überhaupt noch eine Rückforderung der Telekom möglich? Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob es sich dabei überhaupt um Leihgeräte handelt.
AW: Wann tritt Verjährung der Rücksendefrist (Leihgeräte) ein?
Zitat von KingFish123
Kann ich diese Geräte nun verkaufen oder ist nach dieser Zeit rein rechtlich überhaupt noch eine Rückforderung der Telekom möglich? Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob es sich dabei überhaupt um Leihgeräte handelt.
Hallo
Schau mal in die Vertragsunterlagen. Hattest du die Geräte damals zum Vertragsabschluss erworben und keine monatliche Miete dafür gezahlt, gehören sie wohl dir.
Wurde eine monatliche Miete berechnet, sind es Leihgeräte und nicht dein Eigentum.