Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

9Antworten
  1. #1
    Avatar von Masepi
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    Frage Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

    Hallo zusammen ,

    wir fangen Anfang August mit Bauen an und ziehen vorauss. im Oktober noch bis zur Fertigstellung des Hauses (ggf. Januar/Februar 2015) zu den Eltern. (wohnen auch im Dorf aber andere Straße und haben schon einen Telekom Anschluß)

    Nun die Frage:
    Wie kommen wir am Besten aus dem Vertrag raus ?
    Adresse der Eltern bei Kündigung bzw. Anschreiben an den Anbieter O² angeben oder den neuen Standort des Hauses ?
    Uns bringt ja die Fortführung sofern möglich am neuen Standort nichts , wenn wir diesen erst im Februar 2015 wieder nutzen.
    Schade um das Geld.

    Was meint Ihr ?

    Danke schon jetzt.
    LG

  2. #2
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

    Zitat Zitat von Masepi
    Wie kommen wir am Besten aus dem Vertrag raus ?
    Regulär kündigen. Umzug ist kein Grund für eine Sonderkündigung.

    G., -#####o:

  3. #3
    Avatar von Masepi
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    Standard AW: Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

    Der Vertrag läuft noch 1,5 Jahre.
    Ich habe gehört das ein SKR besteht wenn der Anbieter am neuen Standort den Vertrag nicht erfüllen kann!?

  4. #4
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

    Bemühe den Umzug-Service (oder wie auch immer das beim jetzigen Anbieter heißt), dann wirst Du sehen, ob er kann oder nicht kann.

    G., -#####o:

  5. #5
    Avatar von Hardwaremensch
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    Standard AW: Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

    Zitat Zitat von Masepi
    Der Vertrag läuft noch 1,5 Jahre.
    Ich habe gehört das ein SKR besteht wenn der Anbieter am neuen Standort den Vertrag nicht erfüllen kann!?
    Nicht ganz richtig. Es besteht ein Recht zur vorzeitigen Auflösung des Vertrags, wenn ein Anbieter dort gar nicht liefern kann. Aber auch dann musst du noch drei Monate bezahlen, so sieht es das Gesetz vor.

  6. #6
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    Standard AW: Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

    Es stimmt beides, was Hardwaremensch und scolopender schreiben.

    Du musst deinen Anschluss regulär mit umziehen. Dann hat o2 die Möglichkeit zu prüfen, ob sie den Vertrag, der weiter gültig ist, am neuen Wohnort erfüllen können.
    Auch wenn bei deinen Eltern ein Telekom-Anschluss besteht, könnte es ja technisch sein, dass auch o2 einen Anschluss legen kann. Das dürften sie, wenn sie wollten und dann müsstest du die restlichen 1,5 Jahre normal den Vertrag erfüllen und bezahlen.

    Können oder wollen sie nicht liefern ist die "Ausstiegsbedingung", dass ihr ordentlich kündigt und dann noch 3 Monate die Grundgebühren bezahlt. Dann ended der Vertrag.

    Aber mit sofort raus und nix mehr zahlen ist nicht (mehr), das wurde letztes Jahr gesetzlich so geregelt.


    Grüße,
    Julian

  7. #7
    Avatar von tim89
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    Standard AW: Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

    Genau so ist es, wie Schrippe sagt...

  8. #8
    Avatar von EmilT
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    Standard AW: Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

    Hi

    Meine Untermieterin konnte aus dem Vertrag raus, da der Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, sich muss neues günstiges Internet beantragen.

    Aber bei Telekom? Fragen, ob der Nachmieter den Vertrag für Restlaufzeit übernimmt gegen 5 Euro Preisrabatt auf eigene Kosten?

  9. #9
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

    Zitat Zitat von EmilT
    Hi

    Meine Untermieterin konnte aus dem Vertrag raus, da der Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, sich muss neues günstiges Internet beantragen.

    Aber bei Telekom? Fragen, ob der Nachmieter den Vertrag für Restlaufzeit übernimmt gegen 5 Euro Preisrabatt auf eigene Kosten?
    Man kann einen Vertrag nur innerhalb der Familie und nur in ganz bestimmten Fällen (z. B. Tod des Anschlußinhabers) übernehmen. Zumindest bei der Telekom ist das so.

    Deine Untermiterin muss dann aber noch 3 Monate weiterzahlen. Das ist seit letztem Jahr so geregelt.

    Es gibt kein Kündigungsrecht wegen Umzug. Nur wenn am neuen Wohnort der Anbieter nicht liefern kann, wird ein Kündigungsrecht eingeräumt.

  10. #10
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Umzug - Sonderkündigungsrecht ?

    Ursprünglicher Beitragsinhalt nicht mehr relevant.

    G., -#####o:

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