Sonderkündigungsrecht für Bandraum

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  1. #1
    Avatar von okidoki69
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    Standard Sonderkündigungsrecht für Bandraum

    Hallo,
    ich bitte Euch um Eure Meinung/Tipps in folgendem kniffligen Fall. Schon mal im voraus herzlichen Dank für Eure Zeit!!

    Mal angenommen, eine Band (privat, also nicht als Gewerbe angemeldet) bekommt ein altes Haus als Probenraum zur Verfügung gestellt (kein Mietvertrag, rein freundschaftlicher Dienst) und lässt dort einen Internetanschluss installieren. Leider wird den Bandmitgliedern nach einem halben Jahr das Haus wieder genommen, da sich der Besitzer es doch anders überlegt hat (private Gründe). Es wird mangels anderem Proberaum ein privater Keller genutzt, bei dem bereits Internetanschluss besteht. Hier wäre ja nun normalerweise das Sonderkündigungsrecht wirksam, da dort schon ein Anschluss vorhanden ist (zufällig selber Provider). Da in dem alten Haus/Proberaum aber niemand gewohnt hat, sondern es wirklich nur ein Proberaum war, kann dem Provider keine Umzugsmeldung/Abmeldung vorgelegt werden, was der Internetanbieter für die Sonderkündigung aber als Voraussetzung anfordert. Was ist hier zu tun? Die Band möchte ja nun nicht 1 1/2 Jahre einen Anschluss zahlen, den sie nicht nutzen kann. Sämtliche Gespräche, gegen eine Abstandszahlung aus dem Vertrag zu kommen, werden abgelehnt. Die Bandmitglieder sind über 18, aber noch Schüler und Studenten, sodass ihnen der Betrag monatlich schon weh tut.
    Wäre sehr nett, wenn sich jemand meldet, der Ahnung davon hat. Vielen Dank!!!

  2. #2
    Avatar von lennyd53
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht für Bandraum

    warum nicht einfach einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit abschliessen?

  3. #3
    Avatar von okidoki69
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht für Bandraum

    Ja lennyd, das wäre die Lösung, aber in diesem Fall wäre das Kind leider schon in den Brunnen gefallen. Mit sowas rechnen Heranwachsende noch nicht.

  4. #4
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht für Bandraum

    Vertrag ist Vertrag. DSL-Verträge sind ortsgebunden, d.h. wenn man für einen Standort/eine Adresse einen Liefervertrag über 24 Monate abschließt, ist der zu erfüllen. Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund.

    Neuerdings gibt es lediglich ein "Schlupfloch": wenn man am ursprünglichen Standort gemeldet war und dort den Anschluss beauftragt hatte, dann umzieht und der Provider am neuen Standort nicht liefern kann, WEIL ES IHM TECHNISCH NICHT MÖGLICH IST (bspw. wenn man einen DSL-über-Kabel-Anschluss hat und am neuen Standort kein Kabel-Dienstleister Leitungen verlegt hat), dann kommt man gegen Zahlung von 3 weiteren Monaten der Grundgebühr vorzeitig aus dem Vertrag.

    Das ist bei euch aber keinesfalls gegeben (weder die fehlende technische Realisierbarkeit - euer Provider könnte ja einfach den Anschluss zusätzlich zum bestehenden legen lassen) noch dass ihr von einer Meldeadresse zu einer anderen umzieht.

    Kurzum: wie du schreibst, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Nehmt's als Lektion, dass man auf mündliche Zusagen (auch von Bekannten/Freunden) im Zweifel sich nicht berufen kann und auf solche "freundschaftlichen Dienste" keine Verträge mit festen Laufzeiten abschließt.
    Dürften bei einer ganzen Band ja höchtsens ein paar EUR pro Person und Monat sein, die da anfallen...

    Grüße,
    Julian

  5. #5
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht für Bandraum

    danke für die Antwort Schrippe. Soviel ich gehört habe, können nicht 2 Anbieter auf einen Anschluss gleichzeitig. Auch erklärte der Anbieter selbst, dass bei Umzug an eine Adresse, wo schon ein Vertrag läuft, zur Sonderkündigung berechtigt. Da scheint es verschiedene Meinungen zu geben. Na ja, sind schon ein paar Euros, da 50000er Leitung und wenn ein Raum gefunden wird, kommt ja dasselbe nochmal hinzu. Trotzdem Danke

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