M-Net; Anschluss in neue Wohnung mitnehmen

10Antworten
  1. #1
    Avatar von Bianca85
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    Standard M-Net; Anschluss in neue Wohnung mitnehmen

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit M-Net und hoffe ihr könnt mir ein paar Informationen geben wie ich das am besten mache.

    Also ich habe im September einen Vertrag mit M-Net abgeschlossen und zwar für 24 Monate. Ich bin an sich sehr zufrieden mit M-Net. Jetzt habe ich das Problem das ich umziehe und gerne alles mitnehmen möchte. An sich ist das keine große Sache, doch ist das Problem das M-Net in der neuen Wohnung keine Möglichkeit hat. Die von der Hotline meinten, dass man den Anschluß stillegen kann, aber mir trotzdem monatlich 15€ abgezogen werden. Was ich nicht einsehe.

    Bitte um schnelle Antwort. Danke

  2. #2
    Avatar von jubo14
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    Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du derzeit etwas mehr als nur 15,- €/Monat an M-Net bezahlst.

    Wenn Du nun umziehst, und M-Net Dir dadurch seine Leistungen nicht mehr zur Verfügung stellen kann, andererseits Du aber mit ihnen einen Vertrag mit einer gewissen Mindest-Vertrags-Laufzeit abgeschlossen hast, müssen die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.

    Einerseits ist es Dir nicht zumutbar weiter an den Vertrag gebunden zu sein, den Du nicht nutzen kannst, weil die Leistung nicht erbracht wird.
    Andererseits hat aber auch der Provider ein Anspruch auf Deine Zahlungen, für die Du Dich vertraglich gebunden hast. Schließlich hat er Dich ja nicht genötigt umzuziehen.

    Folglich läuft es in solchen Fällen auf einen Vergleich hinaus. Und als "Daumenwert" sollte man hier immer von 50% der eigentlich zu zahlenden Summe ausgehen. Wenn Du also heute 30,- € im Monat an M-Net zahlst, dann wirst Du die jetzige Forderung von 15,- € pro Monat selbst bei einem Rechtsstreit nicht weiter reduzieren können.

    Ergo, wirst Du wohl oder übel zahlen müssen!

  3. #3
    Avatar von GEH
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    Standard Re: M-Net; Anschluss in neue Wohnung mitnehmen

    Zitat Zitat von Bianca85
    Die von der Hotline meinten, dass man den Anschluß stillegen kann, aber mir trotzdem monatlich 15€ abgezogen werden. Was ich nicht einsehe.
    Typische Hotline Antwort.
    Nein, wenn am neuen Wohnort kein M-Net Anschluss möglich ist, dann kann der Anbieter seine Leistung nicht erfüllen und Du hast nach §314 BGB einen klaren Grund zur Kündigung.
    Siehe: Richtig kündigen
    Mach es so:
    Beantrage schriftlich den Umzug und setzt ggf. eine Frist, wenn keine Antwort kommt, dann kannst Du den Vertrag kündigen.

    Eventueller Haken:
    Was hast Du denn für einen Tarif bei M-Net?
    Wenn Du einen getrennten Vertrag über die DSL-Internet-Einwahl hast (nicht DSL-Technik), dann könntest Du das auch weiterhin nutzen.
    Trifft aber bei einem Paketangebot nicht zu.

  4. #4
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von jubo14
    Wenn Du nun umziehst, und M-Net Dir dadurch seine Leistungen nicht mehr zur Verfügung stellen kann, andererseits Du aber mit ihnen einen Vertrag mit einer gewissen Mindest-Vertrags-Laufzeit abgeschlossen hast, müssen die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.
    Das sehe ich nicht so.
    Umzug ist ganz klar kein Kündigungsgrund, wenn der Anbieter hinterher am neuen Wohnort seine Leitungen auch erfüllen kann.
    Das ist auch völlig OK so.
    Aber Bianca kann doch nichts dafür, dass M-Net am neuen Wohnort sein DSL gar nicht anbieten kann.
    In der heutigen Zeit, wo die Leute zur Mobilität verdammt sind, wäre das eine Zumutung.
    Sie kann sich den neuen Wohnort und Arbeitsplatz doch nicht nach M-Net aussuchen.
    Und sie will ja auch gar nicht von sich aus kündigen.
    Sie will nur, dass ihr Vertrag erfüllt wird und wenn das nicht geht, besteht doch ganz klar ein Kündigungsgrund.

  5. #5
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    D.h. also wenn ich nach dem Eintrag "Richtig Kündigen" gehe. Kann ich es so machen, dass ich bei M-Net direkt (schriftlich) die Übertragung des Anschlusses auf den neuen Wohnort verlange. Wenn Sie das nicht können und mir das schreiben bzw. nicht schreiben, kann ich es kündigen? Habe ich das jetzt richtig verstanden????

  6. #6
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    Zitat Zitat von Bianca85
    D.h. also wenn ich nach dem Eintrag "Richtig Kündigen" gehe. Kann ich es so machen, dass ich bei M-Net direkt (schriftlich) die Übertragung des Anschlusses auf den neuen Wohnort verlange. Wenn Sie das nicht können und mir das schreiben bzw. nicht schreiben, kann ich es kündigen? Habe ich das jetzt richtig verstanden????
    Genau, ich würde selber auf kein Fall von Kündigung reden, Du willst ja auch "gern" bei M-Net bleiben.
    Stelle schriftlich einen normalen Umzugsantrag.
    Dann erstmal abwarten was passiert.
    Ggf. musst Du am neuen Wohnort noch eine Fristsetzung nachschieben, weil das der Punkt 2 des Paragrafen so verlangt.

  7. #7
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    mein Vertrag ist Maxi Komplett 1500 / Analog und DSL Flatrate, zahle 34.90 €

  8. #8
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    Zitat Zitat von Bianca85
    mein Vertrag ist Maxi Komplett 1500 / Analog und DSL Flatrate, zahle 34.90 €
    Analog? - Du meinst Telefon-Flat?

  9. #9
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    ja genau, da meine Familie ca. 600km von mir entfernt lebt und die Gespräche etwas länger sind

  10. #10
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    Jetzt werfe ich mich nochmal dazwischen!

    Prinzipiell kannst Du es versuchen, mit der Fristsetzung und einer Kündigung bei der zu erwartenden Nichteinhaltung dieser Frist.
    (Genau wie ich in dem von GEH verlinkten Thread geschrieben habe.)

    Aber, wie auch dort geschrieben, ist es ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen!

    Mir sind mindestens drei Fälle bekannt, wo es am Ende auf eine Vergleichssumme hinausgelaufen ist. (Gut, zweimal ging es gegen 1&1 und die wollten die ganze Summe!)
    Aber wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, die die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen würde, solltest Du Dir das genau durchrechnen. Ein Vergleich wird immer bei etwa den halben regulären Kosten landen. Da liegt das "Angebot" von M-Net schon drunter. Und wenn das ganze vor Gericht landet, dann kommen halt nochmal Gerichtskosten dazu, die bei einem Vergleich immer 50:50 geteilt werden. Und die Anwälte muss jede Partei selber zahlen.

    Aber wie heißt der schöne Spruch?
    "Auf See und vor Gericht, sind wir stets in Gottes Hand!"

    Du könntest Glück haben und ohne kosten herauskommen, Du könntest aber auch Pech haben und am Ende mehr als doppelt so viel zahlen müssen!

  11. #11
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    Zitat Zitat von jubo14
    Jetzt werfe ich mich nochmal dazwischen!

    Prinzipiell kannst Du es versuchen, mit der Fristsetzung und einer Kündigung bei der zu erwartenden Nichteinhaltung dieser Frist.
    (Genau wie ich in dem von GEH verlinkten Thread geschrieben habe.)

    Aber, wie auch dort geschrieben, ist es ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen!
    Also Sie kann es ja auf jeden Fall mit der Frist probieren und hinterher eine Kündigung wegen Nichteinhaltung aufsetzen.
    Eventuell findet Sie auch einen befreundeten Anwalt der das Kündigungsschreiben aufsetzt.
    Wenn M-Net dann nicht darauf eingeht und einen Vergleich anbietet, kann sie das immer noch akzeptieren, wenn ihr ein Rechtsstreit zu riskant ist.

    Aber gleich auf einen Hansel bei der Hotline eingehen würde ich nicht.

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