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Surf&Phone 16.000 komplett in 51469 B-GL - Von wegen!!!

94Antworten
  1. #1
    Avatar von Jess
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    Standard Surf&Phone 16.000 komplett in 51469 B-GL - Von wegen!!!

    Hallo zusammen,

    da ich vor ein paar Tagen ein Upgrade von 1&1 Deutschland Flat 2.000 auf Surf&Phone 16.000 komplett machen wollte und alles schief läuft, habe ich mich gerade mal hier angemeldet um zu fragen ob es jemandem ähnlich geht und vor allem ob vielleicht noch jemand aus Bergisch Gladbach hier ist der vielleicht auch noch in meiner Nähe wohnt (Heidkamp) und der mir sagen kann, welche Geschwindigkeit bei ihm verfügbar ist.

    Also, am 21.11. habe ich im Control Center von 1&1 auf Upgrade geklickt, dann auf 16.000 komplett.
    Der DSL Check verlief erfolgreich *jippie*
    Movie Flat brauche ich nicht, Handy Flat habe ich mitbestellt, Modem ausgesucht... Dann kam die Bestellübersicht:



    Da war ja schon von "komplett" auf einmal nicht mehr die Rede...
    Egal, ein Freund von mir meinte das wäre bei ihm auch so gewesen, ich müsse mich für "komplett" vormerken lassen (bis ich das mal gefunden habe...).

    So weit, so gut.

    Ein paar Tage später bekomme ich einen Brief von 1&1 *freu* Das ging fix!
    Aber huch, was ist das?!



    "...von Ihnen bestellte Verfügbarkeit von DSL 6000..."?!

    Es kann sich ja nur um einen Fehler handeln, das kann ja jedem mal passieren...
    Ich habe also eine freundliche mail an den Support geschickt, mit der Bitte um Korrektur.

    Heute kam dann die Antwort:
    Sehr geehrte Frau ------,

    vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage.

    In unserem 1&1 Surf & Phone 16000-Paket ist die maximal verfügbare Bandbreite enthalten. Dies bedeutet für
    Sie, dass Ihr 1&1 DSL-Anschluss auf DSL 16000 geprüft wird. Ist dies nicht verfügbar,
    wird die nächst kleinere Bandbreite getestet und ggf. geschaltet. Dieser Vorgang
    wird solange durchgeführt, bis die maximale Bandbreite ermittelt wurde. Somit wird immer
    der schnellst mögliche DSL-Anschluss geschaltet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir
    vorab keine Aussage über die maximale Bandbreite treffen können. Diese ist abhängig von dem
    Ergebnis der manuellen Prüfungen.

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario K.
    Kundenservice
    Also ich finde es unmöglich und unvorstellbar, dass hier in der Nähe des Zentrums keine 16.000 zur Verfügung stehen sollen und dass einfach über meinen Kopf hinweg entschieden wird dass ich dann eben eine andere Geschwindigkeit bekomme.

    Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Freu mich auf eure Antworten!

    Jess

  2. #21
    Avatar von Schrippe
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    Standard

    Also zu den Posts von TravellingMatt69 schreibe ich mal gar nichts, da fällt mir nichts mehr zu ein...
    Ist wahrscheinlich besser so. Sein Stroh raschelt ja offensichtlich extrem laut...

    @Schrippe
    Danke für deine Posts!
    Bitte schön!

    Habe heute morgen eine mail von 1&1 bekommen, die Antwort auf meine Bitte um Stornierung:

    Sehr geehrte Frau ------,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Der Check auf der Homepage testet ob der Tarif 1&1 Surf & Phone 16.000 verfügbar ist. Dies sagt nichts über die tatsächliche Geschwindigkeit aus. Aktuell wird an Ihrem 1&1 DSL-Anschluss die Bandbreite 3072 kbit/s geschaltet, da bei der damaligen Bestellung keine höhere Bandbreite verfügbar war. Ihre Anschlussdaten werden von uns mit einem automatisierten Prozess regelmäßig geprüft. Wenn bei diesem Prozess eine höhere Bandbreite festgestellt wird, lassen wir diese auf Ihren 1&1 DSL-Anschluss schalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesen Vorgang nicht manuell eingreifen können.

    Im Falle eines Tarifwechsels besteht kein Rücktrittsrecht, da es sich nicht um eine Neubestellung sondern um eine Änderung eines bestehenden Vertrages handelt. Dieser
    Tarifwechsel und die damit verbundenen Konditionen, wurden von Ihnen mehrfach bestätigt und akzeptiert. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario K.
    Kundenservice
    Ich habe die Sache an meinen Anwalt weiter geleitet, denn auch wenn hier einige User und 1&1 der Meinung sind sie sind vollkommen im Recht, heißt das noch lange nicht dass ich deswegen alles mit mir machen lasse und aufgebe.
    Man sieht oft genug, wenn man sich richtig gegen solche ich nenne es mal Machenschaften zur Wehr setzt kann man es auch schaffen sein Recht zu bekommen! Und wenn ich so weit gehen muss dass es zu einem Prozess kommt...
    Richtig so! Wer sich nicht wehrt, muss sehen, wenn man mit ihm einfach tut, was einem gefällt... Gerade im Bereich des Verbraucherrechts ist es sehr, sehr häufig so, dass Unternehmen mit ihren Kunden machen, was sie wollen. Und erst, wenn man sich wehrt, ändert sich das. Wenn der Herr Gesetzgeber nicht weiß, dass Kunden ungerecht behandelt werden, kann er auch nicht einschreiten. Und dank Personen wie Travel-dödödö wird auch einiges von diesen unlauteren Methoden auch nicht ans Licht kommen, weil sie das ja (offensichtlich) mit aller Macht verhindern wollen und den Kunden grundsätzlich als Doofen darstellen...

    Ich würde hier nicht von Kartoffeln im Sack, sondern von der sprichwörtlichen Katze im Sack sprechen, die sich nachher auch noch als Maus heraus stellt.
    Natürlich ist es als Kunde meine Pflicht mich gründlich zu informieren, genau so aber ist es Pflicht der Anbieter keine schleierhaften Angebote mit womöglich noch versteckten Klauseln anzubieten.
    Ebenso bin ich der Meinung, dass es mein gutes Recht als Kunde ist, von einem Vertrag bzw. einer Vertragsänderung innerhalb einer bestimmten Zeit zurück treten zu können. Wo kommen wir denn da hin...
    Sehe ich genauso! Jeder Vertrag und jede Vertragsänderung unterliegt dem Widerrufsrecht! Da kann 1&1 was in seine AGBs oder meinetwegen auch der Papst was in seine Bibel schreiben, dieses Recht ist und bleibt unantastbar!
    Sehr komisch fänd ich's ja mal, wenn Travel-dödödö (der Name is mir einfach zu lang) im Suff einen Vertrag abschließt und dann hinterher wieder raus will, man ihm aber sagt "Nö alter, das geht nich, du hättest dich ja vorher informieren können!" oder wenn jemand anderes in seinem Namen einen Vertrag abschließt (sind ja nur ein paar Mausklicks) und dann sagt man ihm "Nö, sie haben ja geklickt, Pech gehabt!" - ich glaube, er wäre der erste, der hier rumnölen würde, wie unfair das alles ist und wie gemein...


    Wie auch immer, jeder Verbraucher sollte um sein Recht kämpfen! Und nur weil JEDER Provider das so macht, macht es das nicht legaler!

    Schicken Nachmittag noch!

  3. #22
    Avatar von Jess
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    @Surfmichel

    Es geht darum, ob einem Kunden eine so viel geringere Leistung als angenommen zumutbar ist.
    Woher soll man denn als Kunde wissen oder auch nur ahnen, dass man weder 16.000, noch 6.000 bekommen kann? Unter "bis zu" stelle ich mir vor, dass die Geschwindigkeit geringfügig abweichen kann, über 80% ist nicht mehr geringfügig!

    Desweiteren stellt sich die Frage, ob ein Vertrag bzw. eine Vertragsänderung zustande gekommen wäre, hätte ich als Kunde vorher gewusst, wie weit die Leistung von den 16.000 abweicht. Die Antwort ist ein klares NEIN. Daher will ich auch den Wechsel stornieren, was meiner Meinung nach mein gutes Recht ist.

  4. #23
    Avatar von Schrippe
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    Zitat Zitat von Surfmichel
    Hy

    @Schrippe

    Zitat von Schrippe
    Es geht hier darum, dass Kunden das bekommen, was sie kaufen.
    Genau und das bekommt ja der Threadsteller.

    Kannst du kein deutsch??
    Was bedeutet denn "bis zu" bei dir oder "techn. mögliche"

    Wenn dieses "bis zu" vom Threadsteller nicht -, überlesen oder nicht verstanden wird, können doch andere nichts für.
    Oh mann, noch so einer.... Schön, wie freundlich hier alle zueinander sind, echt schönes Forum...
    Und dieses ständige "kannst du kein deutsch bla bla bla" - muss ich mir sowas von Leuten reinziehen, die hier in Posts von 50 Wörtern 20 Fehler machen?? Wohl kaum! Wenn ihr euer Hauptschulgepöbel nicht an euren Ehepartnern auslassen könnt, geht in einen Boxverein, da seid ihr an der richtigen Stelle! Aber lasst mich damit in Ruhe! Ich beschimpf euch ja auch nicht...


    Zum Thema:
    Mag ja sein, dass das da steht, aber wenn der Kunde 16000 bestellt und dann nur 3000 bekommt, ist es doch genauso sein gutes Recht, den Vertrag zu widerrufen, oder nicht??? Wo lebt ihr denn?? Das ist das Normalste auf der Welt! Wenn eure Pizza im Restaurant kalt serviert wird, wollt ihr ja auch eine neue haben...

    Mann mann mann, echt, ihr werft hier mit Pseudointelligenz um euch, aber Antworten von anderen Menschen reflektieren, drauf eingehen und wenigstens sachlich bleiben, davon habt ihr echt keine Ahnung...

  5. #24
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Schrippe
    Zum Thema:
    Mag ja sein, dass das da steht, aber wenn der Kunde 16000 bestellt und dann nur 3000 bekommt, ist es doch genauso sein gutes Recht, den Vertrag zu widerrufen, oder nicht???
    Richtig.
    Die Auftragsbestätigung kann 2 Wochen lang widerrufen werden.
    Deshalb verstehe ich das Problem hier nicht wirklich.
    Entweder er kann widerrufen oder er hat den Termin dafür verschlafen.
    Oder er gibt sich eben mit den mageren DSL 3000 zufrieden.

  6. #25
    Avatar von Jess
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    Erstens bin ich eine Sie

    Zweitens wurde mir heute morgen von 1&1 schriftlich gesagt ich könne eben NICHT widerrufen.

    Das ist das Problem... Das ist ja auch noch keine zwei Wochen her, bestellt hatte ich am 21.11.

  7. #26
    Avatar von Surfmichel
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    und wenigstens sachlich bleiben
    genau, dann bleib es mal.
    Du mit deinen Beispielen. Die haben nichts, aber auch gar nichts mit der Technik DSL zu tun.
    Irgendwie findest wohl ein Gefallen an essbaren Beispielen.

    Fakt ist, sie bestellte in Ihrem Kopf DSL 16000
    (wenn es nach meinem Kopf ginge, wäre ich reich )

    Fakt ist, hier geht es um was technisches und auch du kannst einiges bei dieser Technik nicht ändern, wie zum Bsp. die Tel.-Kabellänge vom User zu seinem nächsten VSt. mit DSLAM und die damit gegebene Dämpfung.
    (vereinfacht ausgedrückt, da andere Faktoren auch ne Rolle spielen)

    Fakt ist, es wird bei 1u.1 auf ihrer Page drauf hingewiesen mit den "bis zu"

    Fakt ist, es gibt für diesen und andere Verträge eine sogenannte Leistungsbeschreibung und diese, sollte jeder normale genauer anschauen, da er/sie ja die Leistung in Anspruch nehmen möchte.

    Du bringst keine Fakten, sondern nur Wunschdenken.

    Ich hatte auch meine Probleme mit 1u.1, aber da war Fakt, daß sie mir nicht die Leistung erbracht haben, die in der Leistungsbeschreibung stand.
    Da ging es um die "techn. mögliche Bandbreite", welche bei mir gegeben war . Hat aber mit diesem Fall nichts zu tun, weil der Threadstellerin keine technisch höhere Bandbreite (für eine stabile DSL-Verbindung) z.Zeit möglich ist.

    Ach ja, sobald jemand nicht mehr weiter weiß , kommen irgendwelche Ausreden mit Satzbildung und so weiter, die mit den Problemen nichts zu tun haben. Lässt tief blicken und zu diesem, mich nicht weiter auslasse.

    edit: Änderungen aufgrund einer Threadstellerin

  8. #27
    Avatar von GEH
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    Zitat Zitat von Jess
    Erstens bin ich eine Sie
    Entschuldige, aber aus dem Nick lässt sich das nicht erschließen.

    Zitat Zitat von Jess
    Zweitens wurde mir heute morgen von 1&1 schriftlich gesagt ich könne eben NICHT widerrufen.

    Das ist das Problem... Das ist ja auch noch keine zwei Wochen her, bestellt hatte ich am 21.11.
    Aha
    Was sagt denn das Kleingedruckte auf der Auftragsbestätigung zu dem Thema?
    Begründen die irgendwie, warum es nicht gehen soll?

  9. #28
    Avatar von Schrippe
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    Zitat Zitat von GEH
    Zitat Zitat von Schrippe
    Zum Thema:
    Mag ja sein, dass das da steht, aber wenn der Kunde 16000 bestellt und dann nur 3000 bekommt, ist es doch genauso sein gutes Recht, den Vertrag zu widerrufen, oder nicht???
    Richtig.
    Die Auftragsbestätigung kann 2 Wochen lang widerrufen werden.
    Deshalb verstehe ich das Problem hier nicht wirklich.
    Entweder er kann widerrufen oder er hat den Termin dafür verschlafen.
    Oder er gibt sich eben mit den mageren DSL 3000 zufrieden.
    Danke, endlich mal jemand, der auch normal denkt!!


    Nicht ganz zum Thema passend (aber indirekt doch schon recht passend) dieser Artikel von Spiegel-Online: https://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,519427,00.html

    Nach der Lektüre dieses Artikels können sich mal einige Personen hier Gedanken machen, was sie hier so verzapfen...

    Und ich möchte noch mals darum bitten, Sachen, die zu heftig sind, um sie hier öffentlich zu schreiben, mir doch bitte per Mail zu schicken! Würde mich doch sehr interessieren...

  10. #29
    Avatar von Jess
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    Was sagt denn das Kleingedruckte auf der Auftragsbestätigung zu dem Thema?
    Da ist nichts wirklich kleingedruckt, da es nur eine mail zum Bestelleingang ist...
    Kann ich bei Bedarf ich noch posten...

    Die Begründung warum es nicht möglich sei bekam ich in einer späteren mail, hatte ich hier auch schon geposted:

    Im Falle eines Tarifwechsels besteht kein Rücktrittsrecht, da es sich nicht um eine Neubestellung sondern um eine Änderung eines bestehenden Vertrages handelt. Dieser
    Tarifwechsel und die damit verbundenen Konditionen, wurden von Ihnen mehrfach bestätigt und akzeptiert. Wir bitten um Ihr Verständnis.

  11. #30
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    Gerade kam eine mail vom Anwalt:

    Hallo Frau ------,

    die Sache ist meiner Ansicht nach nicht ganz eindeutig. Wörtlich wird hier nur eine Geschwindigkeit von "bis zu" 16.000 angeboten; ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nur bei Vertragsabschluss und nicht bei Vertragsänderung.

    Man könnte aber sagen, dass hier die Vertragsänderungen so umfangreich waren, dass sie einem Neuabschluss gleichstehen und deshalb dem Kunden auch hier ein Widerrufsrecht gemäß den Vorschriften über Fernabsatzverträge zusteht.

    Daneben könnte man den Vertrag bzw. den Tarifwechsel anfechten wegen Irrtum/Täuschung über die von 1 & 1 zu erbringende Leistung.

    Zweifelhaft sind auch Klauseln von 1&1, mit denen man in die Irre geführt wird. Diese könnten nach AGB-Recht unwirksam sein.

    Ich habe nach kurzer Suche keine einschlägige Rechtsprechung o.ä. zu dem Thema gefunden - die Erfolgsaussichten sind daher offen.

    Ich würde vorschlagen, den Vertrag/Tarifwechsel schriftlich zu widerrufen, hilfsweise anzufechten wegen Irrtums.
    Ich werde ihm dazu noch mal etwas schreiben, vor allem in Bezug darauf dass ich den Tarif niemals gewechselt hätte, hätte ich vorher gewusst welche Geschwindigkeit mir zur Verfügung stehen wird.

  12. #31
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    Zitat Zitat von Surfmichel
    und wenigstens sachlich bleiben
    genau, dann bleib es mal.
    Du mit deinen Beispielen. Die haben nichts, aber auch gar nichts mit der Technik DSL zu tun.
    Irgendwie findest wohl ein Gefallen an essbaren Beispielen.

    Fakt ist, er bestellte in seinen Kopf DSL 16000
    (wenn es nach meinem Kopf ginge, wäre ich reich )

    Fakt ist, hier geht es um was technisches und auch du kannst einiges bei dieser Technik nicht ändern, wie zum Bsp. die Tel.-Kabellänge vom User zu seinem nächsten VSt. mit DSLAM.

    Fakt ist, es wird bei 1u.1 auf ihrer Page drauf hingewiesen mit den "bis zu"

    Fakt ist, es gibt für diesen und andere Verträge eine sogenannte Leistungsbeschreibung und diese, sollte jeder normale genauer anschauen, da er ja die Leistung in Anspruch nehmen möchte.

    Du bringst keine Fakten, sondern nur Wunschdenken.

    Ich hatte auch meine Probleme mit 1u.1, aber da war Fakt, daß sie mir nicht die Leistung erbracht haben, die in der Leistungsbeschreibung stand.
    Da ging es um die "techn. mögliche Bandbreite". Hat aber mit diesem Fall nichts zu tun, weil dem Threadsteller seine technisch mögliche Bandbreite (für eine stabile DSL-Verbindung) z.Zeit nicht die 16000 ist.

    Ach ja, sobald jemand nicht mehr weiter weiß , kommen irgendwelche Ausreden mit Satzbildung und so weiter, die mit den Problemen nichts zu tun haben. Lässt tief blicken und zu diesem, mich nicht weiter auslasse.
    1. Ich bin sachlich!

    2. Kannst du offensichtlich nicht unterscheiden zwischen geltendem, aber ungerechten und somit veränderungswürdigem Recht und geltendem, absolut akzeptablen Recht. Bei 1&1 scheint es in dieser Hinsicht AGBs zu geben, die zwar nach aktueller Rechtslage hinzunehmen sind, die aber keinesfalls dadurch gültig bis in alle Ewigkeit sind, sondern die bei entsprechender rechtlicher Prüfung nicht Stand halten würden!

    3. Ich hatte nur darauf hingewiesen, dass ich mich hier von Leuten ankacken lassen muss, die meinen, sie hätten Intelligenz gepachtet, aber gleichzeitig keinen ordentlichen Satz zu Stande bringen, mir aber im gleichen Atemzug das Verständnis der deutschen Sprache absprechen. Das muss ich mir nicht gefallen lassen.

    4. Was soll ich denn noch mehr Fakten bringen als den einen entscheidenden: das Widerrufsrecht gilt. Punkt. Aus. Ende. Basta. Davor könnt auch ihr Technik-bewanderten Homealons nicht die Augen verschließen. Mehr ist dazu einfach nicht zu sagen. Der ganzen Kram, den ihr hier auftischt, was Jess angeblich falsch gemacht hat und wo sie Unrecht hat, der ist schlichtweg unpassend und falsch.


    Aber das scheint ihr ja nicht verstehen zu wollen. Wie gesagt, jeder von euch würde sich genauso beschweren, wenn er etwas nicht so bekommt, wie er es erwartet hatte. Von daher ist es müßig, weiter zu versuchen, euch beizubringen, was Recht und was Unrecht ist, ihr schnallt es sowieso nicht...

  13. #32
    Avatar von Schrippe
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    Hurra! Kapiert ihr es jetzt!?!??! Sogar der Anwalt sieht da dutzende Ungereimtheiten, mit denen 1&1 vor Gericht NIEMALS durchkommen würde!!

    Und jetzt kommt nicht mit "er sagt ja aber die Erfolgsaussichten sind offen tärätärätärä" - seht es ein, 1&1 hat Scheiße gebaut! Und das nicht nur bei Jess, sondern bei vielen anderen Leuten auch!

    Ist das schön, jetzt kann ich mich getrost zurücklehnen und mich darauf freuen, wie ihr - als natürlich extrem fachkundige Personen - den Anwalt auseinandernehmen würdet, wenn ihr die Anwälte von 1&1 wärt (inoffiziell seid ihr es ja schon)...

  14. #33
    Avatar von Jess
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    Meine Antwort an den Anwalt:

    Ja, vielen Dank, das hilft schon mal.
    Hatte wie gesagt dazu noch einiges im Forum geschrieben, da wird sehr rege darüber diskutiert.

    Unter anderem hatte ich das hier geschrieben:

    Es geht darum, ob einem Kunden eine so viel geringere Leistung als angenommen zumutbar ist.
    Woher soll man denn als Kunde wissen oder auch nur ahnen, dass man weder 16.000, noch 6.000 bekommen kann? Unter "bis zu" stelle ich mir vor, dass die Geschwindigkeit geringfügig abweichen kann, über 80% ist nicht mehr geringfügig!

    Desweiteren stellt sich die Frage, ob ein Vertrag bzw. eine Vertragsänderung zustande gekommen wäre, hätte ich als Kunde vorher gewusst, wie weit die Leistung von den 16.000 abweicht. Die Antwort ist ein klares NEIN. Daher will ich auch den Wechsel stornieren, was meiner Meinung nach mein gutes Recht ist.


    Vielleicht kann man unter diesem Gesichtspunkt etwas erreichen?
    Ich halte euch auf dem Laufenden...

  15. #34
    Avatar von wagnerd
    wagnerd ist offline

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    Standard sag mal, Jess, hast du es drauf angelegt?

    Ich halte weder dich, Jess, noch dich, Schrippe, für dumm oder Naiv. Ich entnehme euren Beiträgen, daß ihr euch doch etwas mit der Materie auseinandergesetzt habt. Und deshalb ärgern mich ehrlich gesagt eure Posts noch mehr.

    Zumindest scheinst du, Jess, sehr wohl gewußt zu haben, was es mit "Komplett-Anschluß" und "Bandbreite" auf sich hat. Also vermute ich, daß du dir bei dieser Vertragsänderung (wobei es sich aber meiner Meinung nach um einen neuen Vertrag handelt, sobald eine neue Vertragslaufzeit eingegangen wird, und das dürfte bei Dir der Fall sein!) schon vorneweg darüber im klaren warst, daß du keine vollen 16 MBit erhalten wirst. Und - mal ehrlich - bei 1und1 Spitzenservice zu erwarten ist einfach von vorne herein unrealistisch. Und du kannst mir nicht erzählen, Jess, daß du das nicht wußtest.

    Und dann find ich es nur noch dämlich, sich mit diesem Wissen, daß ich Dir jetzt einfach mal unterstelle, auf die Geschichte einzulassen, nur um sich nachher zu beschweren und ein ganzes Forum rebellisch zu machen.

    Übrigens: Ich bin der Meinung, daß mein Deutsch nicht schlecht ist, aber Fehler können immer passieren. Und ich werde mich dafür nicht rechtfertigen, immerhin ist das hier keine Abschlußprüfung in Deutsch.

  16. #35
    Avatar von TravellingMatt69
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    Standard Re: sag mal, Jess, hast du es drauf angelegt?

    Zitat Zitat von wagnerd
    Ich halte weder dich, Jess, noch dich, Schrippe, für dumm oder Naiv. Ich entnehme euren Beiträgen, daß ihr euch doch etwas mit der Materie auseinandergesetzt habt. Und deshalb ärgern mich ehrlich gesagt eure Posts noch mehr.

    Zumindest scheinst du, Jess, sehr wohl gewußt zu haben, was es mit "Komplett-Anschluß" und "Bandbreite" auf sich hat. Also vermute ich, daß du dir bei dieser Vertragsänderung (wobei es sich aber meiner Meinung nach um einen neuen Vertrag handelt, sobald eine neue Vertragslaufzeit eingegangen wird, und das dürfte bei Dir der Fall sein!) schon vorneweg darüber im klaren warst, daß du keine vollen 16 MBit erhalten wirst. Und - mal ehrlich - bei 1und1 Spitzenservice zu erwarten ist einfach von vorne herein unrealistisch. Und du kannst mir nicht erzählen, Jess, daß du das nicht wußtest.

    Und dann find ich es nur noch dämlich, sich mit diesem Wissen, daß ich Dir jetzt einfach mal unterstelle, auf die Geschichte einzulassen, nur um sich nachher zu beschweren und ein ganzes Forum rebellisch zu machen.

    Übrigens: Ich bin der Meinung, daß mein Deutsch nicht schlecht ist, aber Fehler können immer passieren. Und ich werde mich dafür nicht rechtfertigen, immerhin ist das hier keine Abschlußprüfung in Deutsch.
    Das Problem ist, daß die zwei eins nicht kapieren wollen:
    BIS ZU bedeutet alles von DSL light bis zu den ausgewachsenen DSL16000, außerdem schreibt 1&1 spätestens bei der Ankündigung des Schaltungstermins, wie hoch die Bandbreite sein wird, die zur Verfügung gestellt wird, wer also nicht lesen kann oder will, dem ist nicht zu helfen. Auch im Vorfeld kann man sich informieren, wie hoch die zu erwartende Bandbreite sein wird, sowohl 1&1 als auch jeder Profiseller kann diesbezüglich Auskunft geben. Es ist mir absolut schleierhaft, wie man hinterher überrascht sein kann, nein jetzt ganz ernsthaft.
    Und zu Jess, da fällt mir nichts mehr dazu ein. Sie hatte augenscheinlich bereits ein Produkt von 1&1 bei dem die höchst mögliche Geschwindigkeit geschaltet wird, und es wird bei diesen Produkten in regelmäßigen Abständen geprüft, ob etwas schnelleres möglich ist. Wie sie jetzt darauf kommt, daß sie bei gleichen technischen Gegebenheiten und einem reinen Tarifwechsel (auch sufr&phone komplett läuft über die bestehende Leitung) eine höhere Bandbreite bekommt, ist mir schleierhaft, und spätestens dann lacht sogar der Richter, einzig die Information, daß sie den Tarifupgrade nicht widerrufen kann ist schlicht und ergreifend falsch und gegen geltendes Recht (Fernabgabegesetz räumt GENERELL 14 Tage Widerrufsrecht ein), ein schriftlicher Widerruf sichert auf jeden Fall die Einhaltung der Fristen.

  17. #36
    Avatar von Jess
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    sag mal, Jess, hast du es drauf angelegt?
    Nein, ganz sicher nicht. Ich bin kein Mensch der es darauf anlegt oder bewusst provoziert.

    Zumindest scheinst du, Jess, sehr wohl gewußt zu haben, was es mit "Komplett-Anschluß" und "Bandbreite" auf sich hat.
    Das kann man so nicht sagen, ich wusste durch einen Bericht im Fernsehen, dass keiner die volle Geschwindigkeit garantieren kann und dass es daher neuerdings immer heißt "mit bis zu".
    Dass es nun so enorm abweicht/abweichen kann war mir nicht bewusst und ich finde es auch nicht in Ordnung.
    Es wäre (meiner Meinung nach) kundenfreundlicher, erst eine Prüfung durchzuführen und dann einen entsprechenden Tarif anzubieten.

    wobei es sich aber meiner Meinung nach um einen neuen Vertrag handelt, sobald eine neue Vertragslaufzeit eingegangen wird, und das dürfte bei Dir der Fall sein!
    Das ist der Fall.

    schon vorneweg darüber im klaren warst, daß du keine vollen 16 MBit erhalten wirst.
    Keine vollen 16.000, richtig. Aber auch keine (im Vergleich dazu *beton*) läppschen 3.000...

    Und - mal ehrlich - bei 1und1 Spitzenservice zu erwarten ist einfach von vorne herein unrealistisch.
    Völlig überflüssige Aussage... Als Kunde kann man immer einen guten Service erwarten und auch verlangen! Vorallem als langjähriger Kunde, der ich nun mal bin. Da sollte 1&1 auch zumindest Kulanz zeigen.

    Und du kannst mir nicht erzählen, Jess, daß du das nicht wußtest.
    Doch, das kann ich. Ob du es nun glaubst oder nicht ist deine Sache.

    Und dann find ich es nur noch dämlich, sich mit diesem Wissen, daß ich Dir jetzt einfach mal unterstelle, auf die Geschichte einzulassen, nur um sich nachher zu beschweren und ein ganzes Forum rebellisch zu machen.
    Das dämlich überlese ich mal...
    Ich habe hier niemanden rebellisch gemacht oder aufgehetzt, ich stelle nur Tatsachen dar. Wie der einzelne diese beurteilt ist jedem selber überlassen.

  18. #37
    Avatar von Jess
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    Und zu Jess, da fällt mir nichts mehr dazu ein. Sie hatte augenscheinlich bereits ein Produkt von 1&1 bei dem die höchst mögliche Geschwindigkeit geschaltet wird, und es wird bei diesen Produkten in regelmäßigen Abständen geprüft, ob etwas schnelleres möglich ist.
    Verstehe ich nicht, ich hatte Deutschland Flat 2.000 und das schon seit x Jahren...
    Zudem hat doch die Prüfung von 1&1 ergeben dass das eben nicht die höchst mögliche Geschwindigkeit war.

  19. #38
    Avatar von TravellingMatt69
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    Zitat Zitat von Jess
    Und zu Jess, da fällt mir nichts mehr dazu ein. Sie hatte augenscheinlich bereits ein Produkt von 1&1 bei dem die höchst mögliche Geschwindigkeit geschaltet wird, und es wird bei diesen Produkten in regelmäßigen Abständen geprüft, ob etwas schnelleres möglich ist.
    Verstehe ich nicht, ich hatte Deutschland Flat 2.000 und das schon seit x Jahren...
    Zudem hat doch die Prüfung von 1&1 ergeben dass das eben nicht die höchst mögliche Geschwindigkeit war.
    Ah, mein Fehler, das hatte ich wohl falsch verstanden in dem Brief von 1&1, ich dachte, daß du damals schon nicht mehr als DSL3000 bekommen hättest, dann entschuldige ich mich und nehme es natürlich zurück.
    In jedem Fall sollte auch bei einem Tarifupgrade ein 14-Tägiges Rückgaberecht, in deinem Fall Widerspruchsrecht, möglich sein, mach also, was der Anwalt gesagt hat und lege schriftlich Widerspruch ein.

  20. #39
    Avatar von Jess
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    @TravellingMatt69

    Ach so, ok.

    Habe Widerspruch eingelegt und warte nun auf Antwort.

  21. #40
    Avatar von Surfmichel
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    Was soll man sich hier weiter den Kopf zerbrechen.

    Einer lehnt sich ja zurück

    Und bei der Threadstellerin hat ja nu ein Anwalt dieses übernommen.

    Somit ist ja das eigentliche Problem hier von der Threadstellerin gelöst (oder auch nicht)

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