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Surf&Phone 16.000 komplett in 51469 B-GL - Von wegen!!!

94Antworten
  1. #1
    Avatar von Jess
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    Standard Surf&Phone 16.000 komplett in 51469 B-GL - Von wegen!!!

    Hallo zusammen,

    da ich vor ein paar Tagen ein Upgrade von 1&1 Deutschland Flat 2.000 auf Surf&Phone 16.000 komplett machen wollte und alles schief läuft, habe ich mich gerade mal hier angemeldet um zu fragen ob es jemandem ähnlich geht und vor allem ob vielleicht noch jemand aus Bergisch Gladbach hier ist der vielleicht auch noch in meiner Nähe wohnt (Heidkamp) und der mir sagen kann, welche Geschwindigkeit bei ihm verfügbar ist.

    Also, am 21.11. habe ich im Control Center von 1&1 auf Upgrade geklickt, dann auf 16.000 komplett.
    Der DSL Check verlief erfolgreich *jippie*
    Movie Flat brauche ich nicht, Handy Flat habe ich mitbestellt, Modem ausgesucht... Dann kam die Bestellübersicht:



    Da war ja schon von "komplett" auf einmal nicht mehr die Rede...
    Egal, ein Freund von mir meinte das wäre bei ihm auch so gewesen, ich müsse mich für "komplett" vormerken lassen (bis ich das mal gefunden habe...).

    So weit, so gut.

    Ein paar Tage später bekomme ich einen Brief von 1&1 *freu* Das ging fix!
    Aber huch, was ist das?!



    "...von Ihnen bestellte Verfügbarkeit von DSL 6000..."?!

    Es kann sich ja nur um einen Fehler handeln, das kann ja jedem mal passieren...
    Ich habe also eine freundliche mail an den Support geschickt, mit der Bitte um Korrektur.

    Heute kam dann die Antwort:
    Sehr geehrte Frau ------,

    vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage.

    In unserem 1&1 Surf & Phone 16000-Paket ist die maximal verfügbare Bandbreite enthalten. Dies bedeutet für
    Sie, dass Ihr 1&1 DSL-Anschluss auf DSL 16000 geprüft wird. Ist dies nicht verfügbar,
    wird die nächst kleinere Bandbreite getestet und ggf. geschaltet. Dieser Vorgang
    wird solange durchgeführt, bis die maximale Bandbreite ermittelt wurde. Somit wird immer
    der schnellst mögliche DSL-Anschluss geschaltet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir
    vorab keine Aussage über die maximale Bandbreite treffen können. Diese ist abhängig von dem
    Ergebnis der manuellen Prüfungen.

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario K.
    Kundenservice
    Also ich finde es unmöglich und unvorstellbar, dass hier in der Nähe des Zentrums keine 16.000 zur Verfügung stehen sollen und dass einfach über meinen Kopf hinweg entschieden wird dass ich dann eben eine andere Geschwindigkeit bekomme.

    Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Freu mich auf eure Antworten!

    Jess

  2. #41
    Avatar von bankkind
    bankkind ist offline

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    Klasse Thread^^

    aber ich sagte es ja bereits, 1u1 wird ihn nicht aus den Vertrag lassen.

    Ob Anwalt hin oder her, er wird nicht rauskommen. Die AGB's bei 1u1 wurden nicht von irgendwelchen Hausmeistern gemacht, sondern von Juristen. Jess hat bei seinem tarifwechsel den AGB's zugestimmt und somit akzeptiert, das bei ihm die höchstmögliche BB geschalten wird.

  3. #42
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Auch wenn ich nun selber eben kein Anwalt bin, hätte ich doch noch einen Tipp, den Du mal mit Deinem Anwalt klären solltest. (denn der wird ja letztendlich dafür bezahlt!)

    Irgendein Amt- oder sogar Landgericht hat mittlerweile ein Urteil gegen 1&1 verhängt, weil die mit genau der gleichen Argumentation wie bei Dir ein Widerrufsrecht in Abrede gestellt haben.
    In der Urteilsbegründig hat es geheißen, dass das Widerrufsrecht nur dann nicht gegeben ist, wenn sich die Laufzeit des Vertrages nicht verändert.
    Da 1&1 Dir aber mit der Vertragsänderung eine neue 24 monatige Mindestvertragslaufzeit "aufgebrummt" hat, wurde das von diesem Gericht als ein neuer Vertrag gewertet, bei dem 1&1 Dir dann selbstverständlich ein Widerrufsrecht einräumen muss.

    Und meiner Meinug würdest Du mehr erreichen, wenn Dein Anwalt in Deinem Namen an 1&1 schreibt. Es könnte die Bereitschaft einzulenken erheblich vergrößern, wenn der Provider erkennt, dass Du nicht nur mit einem Anwalt drohst, sondern bereits einen hast.


    @ bankkind
    Jess ist eine Sie, was Du unschwer herausgefunden hättest, wenn Du den Thread nicht nur klasse finden, sondern auch lesen würdest.

  4. #43
    Avatar von adent
    adent ist offline

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    Naja, Jess, immerhin hast Du DSL, was viele "Surf & Phone Komplett"-Neukunden nicht behaupten können. Ich z.B. habe am 24. September bestellt und warte immer noch. Das Verhältnis Techniker/Call Center Agents bei 1&1 würde mich interessieren. Oder Techniker/Promoter (oder sind das alles "Profiseller"???).

  5. #44
    Avatar von Jess
    Jess ist offline
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    @adent
    Ja, aber wir hatten auch sehr viel Stress deswegen, bin in letzter Zeit öfter umgezogen und in der neuen Wohnung gab es anfangs gar keinen Anschluss für Telefon geschweige denn DSL (laut Telekom war da kein Port mehr frei oder so). Die verschluderte Ummeldung will ich erst gar nicht erwähnen

    @jubo14
    Danke für den Tipp!

  6. #45
    Avatar von Surfmichel
    Surfmichel ist offline

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    jubo14 vollkommen recht gebe durch eigene Erfahrung.

    Drohung eines Anwaltes hatte nichts bewirkt.
    Erst durch ein Schreiben vom Anwalt, bin ich an mein angestrebtes Ziel gelangt.

    Nun will mein Anwalt weiter kämpfen, indem 1u.1 die Anwaltskosten übernehmen solle Hab natürlich zugestimmt :P
    Sowas ist aber abhängig, wegen was man geklagt oder einen Anwalt genommen hat.

    Zum Widerrufsrecht kann ich gar keine Aussage geben, da ich bei 1u.1 durch ihre Leistungsbeschreibung wusste, was in meinem Tarif für Leistungen drinnen oder auch nicht dabei sind.

    Micha

  7. #46
    Avatar von SgtPepper
    SgtPepper ist offline

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    Standard mal ein paar grundsätzliche Sachen hierzu

    Hallo Zusammen,

    das Dsl Anbieter wie auch 1&1 immer bis zu 16000kps
    anbieten ist sicherlich kein böser Wille oder die diese Geschwindigkeit nicht leisten zu wollen.

    Nur wenn ein Kunde 16000 bestellt, bekommt dann aber nur 3000, da stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, und die bestimmt nicht 1&1 und auch kein anderer Anbieter. Da hilft dann auch kein Zusatz "bis zu".

    Wenn keine 16000 verfügbar sind, so hat 1&1 die Möglichkeit den Kunden hierüber zu informieren und anzufragen ob der Kunde mit 3000 einverstanden ist.
    Hier bestünde z.B die Möglichkeit einen Sondertarif für solche Kunden einzurichten. Und dies hat nichts mit technischen Dingen zu tun, sondern mit dem Willen und Wollen des Anbieters.

    Das der Kunde bei 1&1 die Katze im Sack kaufen muss, wie es so schön heißt, ob dies rechtens ist und 1&1 den Kunden nicht über die tatsächliche Geschwindigkeit bei Vertragsabschluss informieren muss wird wohl erst ein Grundsatzurteil klären müssen.

    Hier gilt halt wie bei vielen anderen Dingen auch, wo kein Kläger, da kein Richter.


    Und solange werden sich Dsl Anbieter weiterhin auf "bis zu" beziehen.

    Und ganz wehrlos und ohne Möglichkeiten wie hier im Forum manche User anderen einreden wollen, ist man hier als Kunde sicherlich nicht.


    Gruß SgtPepper

  8. #47
    Avatar von Schrippe
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    Standard

    Ich danke dir, SgtPepper!!!!!!! Oh mann, wie ich mir diesen Beitrag in einem anderen Thread gewünscht hätte....

  9. #48
    Avatar von TravellingMatt69
    TravellingMatt69 ist offline

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    das ist alles irrelevant. Der Kunde hat die Möglichkeit, soch vorab über die Bandbreite zu informieren, und wenn er nur zum T-Com-Laden geht und fragt. Der Kunde hat also auch vorab die Möglichkeit, sich den entsprechenden Vertrag auszusuchen, er kann dann beispielsweise des Surf&Phone2000 nehmen mit Zusatzpaket, daß auch in diesem Tarif höhere Bandbreiten erlaubt.
    Wenn der Kunde zu bequem ist, sondern nur DSL16000 sieht, dann ist er hinterher selbst schuld, wenn er entsprechend weniger bekommt, das hat mit Verhältnismäßigkeit rein garnichts zu tun, und da würde er auch vor Gericht nicht damit durchkommen.

  10. #49
    Avatar von Schrippe
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    Wenn du der Richter wärst wahrscheinlich nicht. Aber das sind ja zum Glück vernünftige Leute, die eine gesunde Sicht auf die Dinge haben...

  11. #50
    Avatar von SgtPepper
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    Hi,

    hier geht es um vor allem um 1&1.

    Bei 1&1 selber kann der Kunde dies nicht vorab prüfen welche Geschwindigkeit Er bekommt.

    Auch hat 1&1 lange Zeit nur einen Tarif angeboten.

    Zu den rechtlichen Möglichen bei solchen Angeboten, wie von 1&1, die bleiben bestehen. Auch die Erfolgsmöglichkeiten

    Das ist etwas Grundsätzliches.

    Gruß SgtPepper

  12. #51
    Avatar von Surfmichel
    Surfmichel ist offline

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    Also so flexibel sollte man schon sein, sich dann woanders genauer zu informieren @SgtPepper

    Ihr seit ja nu auch flexibel genug, hier eure Meinung zu schreiben.

    Wollt ihr dies nicht, dann lasst doch die Finger von der Bestellung und habt somit keine Probleme mit diesem Provider. Diese Probleme verschiebt ihr dann nur zu den anderen Provider, aufgrund eurer Flexibilität.

    Keiner sagt, du musst nu dort bestellen. Desweiteren ist es doch allgemein so, daß man sich über ein Produkt informiert, welches man kaufen oder nehmen möchte. Hier sowieso, da es ein 2 Jahres-Vertrag ist. Wenn dies unterlassen wird, kann ich nur sagen. "Selbst schuld und schrei dann nicht so auf"

    @ schrippe

    Musst dich ja bei den Richtern gut auskennen.

    Ich kenne nur einige Gerichtsurteile aus der Tageszeitung. Was ich aber da ab und zu lese, ist ein krasser Gegensatz zu deine Richter-Kenntnisse. Noch müssen sie nach den geltenden Rechten und Gesetzen hier im Lande handeln.

  13. #52
    Avatar von SgtPepper
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    Hi,

    ich selber habe mich ganz genau informiert, das mache bei allen Angelegenheiten schon von Berufswegen.

    Um mich geht es hier ja auch nicht.

    Nur gibt es halt auch viele Menschen die Dsl gerne nutzen wollen, sich auch informieren, also nicht zu bequem sind sich zu informieren, aber mit der ganzen technischen Materie allein schon überfordert sind.

    Auch ändert dies nichts an der rechtlichen Frage ob 1&1 und andere Service Provider den Kunden über die tatsächlich nutzbare Bandbreite vor bzw. bei Vertragsabschluß informieren müssen. So das dem Kunden eine Entscheidungsmöglichkeit überhaupt bleibt.


    Und wenn ein Kunde aus versehen oder aus technischer Unkenntnisse einen Tarif 16000 wählt obwohl dieser bei Ihm überhabt nicht verfügbar ist, dann sollte einen der Servicebetreiber den Kunden schon darüber informieren. Und nicht einfach einen Anschluss schalten und dann auf "bis zu" zu verweisen.

    Mit der Regelung "bis zu" wäre sonst alles möglich, auch bis hin zu organisierten Wirtschaftskriminalität.

    Und das ist dann eine Sache die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schon mal der Prüfung wert wäre.

    Und das Problem immer auf den Kunden zu schieben ist leider eine weit verbreitete Verfahrensweise in der Servicewüste Deutschland.

    Gruß SgtPepper

  14. #53
    Avatar von Schrippe
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    Zitat Zitat von Surfmichel
    @ schrippe

    Musst dich ja bei den Richtern gut auskennen.

    Ich kenne nur einige Gerichtsurteile aus der Tageszeitung. Was ich aber da ab und zu lese, ist ein krasser Gegensatz zu deine Richter-Kenntnisse. Noch müssen sie nach den geltenden Rechten und Gesetzen hier im Lande handeln.
    Ich gehe nun mal davon aus, dass Richter ein gesundes Rechtsempfinden haben. So eines wie meines.

    Und richtig, Richter müssen nach geltendem Recht entscheiden. Ich weiß nicht, ob hier einige Leute einfach schwer von kappé sind, aber was ich seit geraumer Zeit hier sage (bzw. versuche zu sagen) ist das, was SgtPepper auch sagt: nur, weil momentan eine Regelung im Bereich Internetdienstleister so gehandhabt wird, wie sie gehandhabt wird, bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass das so in Ordnung geht. Jeder Richter kann eine Entscheidung gegen eine aktuell laufende Regelung treffen, wenn er feststellt, dass sie falsch angewendet wird.

    Und das ist kurzum hier bei den Providern der Fall. Der Kunde, auch wenn er sich vorher mit einem Produkt beschäftigt, wird bei Unkenntnis mit der Materie über den Tisch gezogen. So einfach ist das. Man kann sich nicht mit jeder Materie superdolle auskennen. Und AGBs sind heutzutage teilweise so schwer zu lesen wie das BGB selbst. Von daher bedarf es einfach noch viel mehr Kundenfreundlichkeit, was das Gesetz betrifft und was den Umgang der Dienstleister mit seinen Kunden angeht.

    Und damit es dazu kommt, muss sich a) der Kunde wehren und b) Grundsatzurteile gefällt werden. Dass es immer unverbesserliche wie *peip* geben wird, ist mir klar. Aber es regt mich irgendwo auch auf, dass es so rechtsempfindenslose Menschen gibt, die bei so klaren Sachen einfach auf ihrem Standpunkt kleben bleiben "der Kunde war einfach zu doof" und "da muss sich der Kunde informieren"...
    Dazu auch dieser schöne Artikel hier von Spiegel-Online: "König Kunde 2.0" Da steht drin, wie stark der Kunde ausgenutzt wird von den Unternehmen in Sachen Produktberatung bzw. heute erst informieren und dann in den Laden gehen, weil man dort nicht mehr beraten wird etc.pp. Wer den aktuellen Spiegel hat kann das nachlesen (oder es auf spiegel.de kaufen).

    Wie auch immer, ich verbleibe in der Hoffnung, dass auch die starsinnigsten irgendwann mal einsehen, dass es im Zweifel für den Kunden heißen muss, nicht für den Dienstleister...

  15. #54
    Avatar von TravellingMatt69
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    Dein Rechtsempfinden ist aber nunmal nicht allgemeingültig, und genau das ist dein Problem.
    Es ist ja nicht nur der DSL-Zugang und die Internet-Flatrate Teil des Pakets, es kommt eine Movie-Flat und eine Handy-Flat dazu, die auch Geld kosten, es bliebe ja auch die Möglichkeit einen Surf&Phone2000 mit Zusatzpaket Bandbreitenerweiterung zu nehmen, was zum originalen surf&phone2000 gerade mal 5€ Aufpreis kostet. Und gewöhn dir mal ab irgendeinen dubiosen Rechtsanspruch auf irgendeine Geschwindigkeit abzuleiten, es wird geschaltet, was technisch möglich ist, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn der Netzpartner, entweder Telekom oder Telefonica sagen, daß aufgrund technischer Gegebenheiten nicht mehr drin ist, dan gibts auch nicht mehr, da hilft auch auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln nichts, vor allem weil einem dieser Umstand von 1&1 noch VOR der Schaltung mitgeteilt wird, und zwar schriftlich per Brief.
    Übrigends den Schuh mit dem Starrsinn kannst du dir gerne selber anziehen.

    P.S.: 1&1 gibt auf Anfrage gerne Auskunft über die zu erwartende Bandbreite, nur eben nicht auf der Webseite. Dann muß man sich eben solange auf die Griffel setzen, bis man Klarheit hat

  16. #55
    Avatar von bankkind
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    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Dein Rechtsempfinden ist aber nunmal nicht allgemeingültig, und genau das ist dein Problem.
    Es ist ja nicht nur der DSL-Zugang und die Internet-Flatrate Teil des Pakets, es kommt eine Movie-Flat und eine Handy-Flat dazu, die auch Geld kosten, es bliebe ja auch die Möglichkeit einen Surf&Phone2000 mit Zusatzpaket Bandbreitenerweiterung zu nehmen, was zum originalen surf&phone2000 gerade mal 5€ Aufpreis kostet. Und gewöhn dir mal ab irgendeinen dubiosen Rechtsanspruch auf irgendeine Geschwindigkeit abzuleiten, es wird geschaltet, was technisch möglich ist, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn der Netzpartner, entweder Telekom oder Telefonica sagen, daß aufgrund technischer Gegebenheiten nicht mehr drin ist, dan gibts auch nicht mehr, da hilft auch auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln nichts, vor allem weil einem dieser Umstand von 1&1 noch VOR der Schaltung mitgeteilt wird, und zwar schriftlich per Brief.
    Übrigends den Schuh mit dem Starrsinn kannst du dir gerne selber anziehen.

    P.S.: 1&1 gibt auf Anfrage gerne Auskunft über die zu erwartende Bandbreite, nur eben nicht auf der Webseite. Dann muß man sich eben solange auf die Griffel setzen, bis man Klarheit hat
    ganz genau!

    Ich verstehe nicht wieso hier deswegen so eine Diskussion entsteht!? Genaugenommen ist 1u1 komplett im Recht...Alles steht in den AGB's
    wenn die höchstmögliche Bandbreite jetzt 1000 wäre und der Kunde für 16000 bezahlt, wäre das was anderes...(und ja, auch das gibt es)

    Es ist ja schön das ihr euch so für die kunden einsetzt, aber der Provider hat in dem Moment auch rechte und er liefert genau genommen die versprochene Dienstleistung, nämlich "bis zu 16.000", die Movie-Flat, die Telefon-Flat, eine Fritz!Box und auf wunsch auch die Handy-Flat. Das sind alles Leistungen die Geld kosten.

    Desweiteren kann sich jeder Kunde informieren...BEVOR er bestellt und der Vertrag zu Stande kommt.

  17. #56
    Avatar von Jess
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    wenn die höchstmögliche Bandbreite jetzt 1000 wäre und der Kunde für 16000 bezahlt, wäre das was anderes...(und ja, auch das gibt es)
    Wo genau liegt da jetzt der Unterschied zu 3.000?

    Im Moment geht es mir auch eigentlich hauptsächlich darum dass ich den Auftrag stornieren oder widerrufen möchte und mir von 1&1 gesagt wird das gehe nicht...

    Im Übrigen sehe ich es nicht ein zu Hinz und Kunz zu laufen und mich bis ins kleinste Detail zu informieren welche Bandbreite mir zur Verfügung steht. Sicher könnte man das tun, aber will man das als Kunde?! Und jetzt kommt mir bitte keiner mit "Dann bist du es selber Schuld!" Es geht hier um Kundenfreundlichkeit.
    Außerdem gibt es sicherlich zig tausend (potentielle) Kunden, die weder von Bandbreiten noch Dämpfung usw. jemals etwas gehört haben. Was würdet ihr denen denn sagen? "Pech gehabt"?
    Man kann nicht von allem eine Ahnung haben und man kann sich auch nicht vor jedem Kauf bis ins kleinste Detail informieren, das geht allein schon aus zeitlichen Gründen nicht, dazu kommt noch der Punkt mit den teilweise "kryptischen" AGB wie hier auch schon jemand erwähnte.

    Desweiteren kann sich jeder Kunde informieren...BEVOR er bestellt und der Vertrag zu Stande kommt.
    Genau so gut sage ich:
    Desweiteren kann 1&1 jeden Kunden über die maximal verfügbare Bandbreite informieren BEVOR der Vertrag zustande kommt!

    Und ich denke das ist nicht nur in meinem Sinne, zig anderen geht es ganz sicher ähnlich.

  18. #57
    Avatar von Schrippe
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    Eben genauso ist es!

    Es kann doch nicht sein, dass hier der Kunde als derjenige auftreten muss, der sich vor Kauf eines Produktes wie ein Fachangestellter informieren muss. Das verdreht doch die gesamte Dienstleistungswelt! Dienstleistung heißt so, weil man jemandem Geld gibt, damit er einem dafür das bestmögliche auf dem unkompliziertesten Weg besorgt. Das bedeutet nicht, dass man verarscht wird, sondern das bedeutet, dass man exakt das bekommt, wofür man bezahlt.

    Dieser ganze Schwachsinn mit "da steht aber bis zu wäwäwäwä" ist doch der Fehler, der in dieser Dienstleister-Kunde-Beziehung darstellt. Kein Mensch gibt freiwillig 50 Euro für etwas aus, was nur 30 Euro wert ist.


    Aber ich sehe schon, das kapieren hier einige Leute sowieso nie. Und fangt jetzt bloß nicht wieder an, mir die Worte umzudrehen und den Sinn zu missbrauchen. Ihr versteht es genau, nur wollt ihr es nicht einsehen.

    Früher hieß es mal "der Kunde ist König", heute scheint es eher heißen zu müssen "der Kunde ist der Dumme" und einige Leute unterstützen das auch noch...

  19. #58
    Avatar von Cheech
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    Hallo erstmal
    Bin neu im Forum und will auch mal bisschen meinen Senf dazugeben, da ich momentan auch probleme mit 1&1 habe bzw. schon seit Vertragsbeginn.
    Also ich kann mich vielen hier im Forum nur anschliessen, daß der Service von 1&1 echt zu wünschen übrig lässt...
    Ich für meinen Teil habe "nur" 2DSL, sprich Internet + Flat & VoIP + Flat.
    Das ich von der Letung nicht viel erwarten konnte, wusste ich schon, da ich mich im Vorfeld informiert habe, wie hier so schön von manchen bemängelt wird... Anscheinend aber nicht gut genug, zur T-Com wollte ich nicht und somit versuchte ich mein Glück bei 1&1.
    Mir wurde bis zu 1000kbit(richtig?) versprochen und liege nun bei gerade mal 448kbit. Mein VoIP funktioniert so gut wie nie und wenn ich surfe sowieso nicht. Wenn ich telefoniere und gleichzeitig surfe, kann ich auch gleich auflegen, da mich mein gegenüber nicht versteht.
    Daher habe ich durch einen Anwalt eine Frist setzen lassen, den Mängel zu beheben, damit ich wenigstens telefonieren kann, wenn ich möchte. Frist abgelaufen, nun ist die Kündigung unterwegs... Mal abwarten was kommt.
    Da wären wir beim Punkt, was hier im Thread (ich glaube es waren 2 Leute) bemängeln. Und zwar, daß man den Kunden mitteilen könnte, was technisch machbar ist. Wenn ich gewusst hätte, das ich nicht telefonieren kann, wenn ich surfe, hätte ich niemals diesen Vertrag abgeschlossen. Aber da die Provider ja nur das Geld wollen, weisen sie den Kunden auf nichts hin.
    Das lustige ist: Wenn ich bei T-com Verfügbarkeitscheck mache, w,ird mir gesagt, sie müssten die Leitung manuell prüfen lassen.
    Bei 1&1 kann ich sogar einen 4DSL Vertrag machen mit bis zu 16000kbit.

    Also irgendwo finde ich dann auch, daß es fast schon kriminelle Machenschaften von 1&1 sind, was die betreiben. Hauptsache den ahnungslosen Kunden das Geld aus der Tasche ziehen mit Anschlussgebühren, Bereitstellung und was weiss ich nicht noch alles...
    Da ist die T-Com wenigstens ehrlich und gibt keine Zusage zu etwas, was sie nicht halten können.

    Sorry, aber ich habe im moment einfach Frust wegen 1&1, da es mich einfach aufregt, was ich so höre oder lese...

  20. #59
    Avatar von Schrippe
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    Ein weiteres Beispiel, lieber TravelMatt, dass da draußen noch seeeeehr viele Menschen rumrennen, die NICHT das technische Wissen eines Telekom-Mechanikers haben und die NICHTS aber auch gar nichts damit anfangen können, wenn ein Vertreter von 1&1 ihnen erklärt, was für ein Anschluss möglich ist und welcher nicht und warum.
    Es ist einfach eine Sache der Ehrlichkeit, dem Kunden vorher genau zu sagen, was er bekommen kann und was nicht. Das ist eindeutig nicht gegeben und zwar bei ALLEN Providern. Aber gibt der Kunde eine Zahl beim Geburtsdatum falsch ein, ist das ein Kündigungsgrund, weil man ja nicht ehrlich war.

    Ich weiß echt nicht, wie viele Beispiel solcher Machenschaften es benötigt, damit Leute wie du, Travel, endlich einsehen, dass dieses ganze Provider-in-Schutz-nehmen kompletter Sch*** ist und jeglicher Grundlage entbehrt...

  21. #60
    Avatar von SgtPepper
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    Hi Jess,

    in Deinem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

    1, wende Dich mit einem Brief,oder per Fax,(Faxprotokoll ausdrucken) nicht per E-Mail, an die 1&1 Geschäftsleitung und schildere freundlich aber bestimmt Deinen Fall.Frage evtl. nach ob man Dich wieder in Deinen alten 2000 Vertrag zurückstufen könnte.
    Die Servicehotline anzurufen oder anzuschreiben bringt hier wenig, weil diese auch nur das antworten was Sie antworten sollen und müssen.
    Antwort abwarten, kommt nach 3Wochen keine Antwort, sende Fax, und verweise auf das erste Fax/Brief.

    2, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, suche Dir einen Anwalt der auf Internetrecht spezialisiert ist, der soll bevor Er tätig wird bei der Rechtschutzversicherung anfragen ob Versicherungsschutz besteht.

    Hast Du keinen Rechtschutz, ist das nicht so einfach, kommt es zum Prozess, trägst Du das Prozesskostenrisiko. Auch Recht haben, bedeutet nicht auch vor Gericht Recht zu bekommen.

    Eine gerichtliche Entscheidung kann Monate, ein Grundsatzurteil evtl. Jahre dauern.
    Darauf setzten leider auch die Internetanbieter.

    Da in Deinem Fall von 2000 nur auf 3000 umgestellt werden konnte, hast Du zumindest eine gute Chance.

    Prüfe genau Deine Möglichkeiten, und lass Dich vorallem nicht von Leuten abschrecken die hier professionell für die Internetanbieter unterwegs sind, gibt es leider auch hier, wie in fast jedem größeren Forum.

    Gruß SgtPepper

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