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1und1 Bankeinzugsermächtigung widerrufen

26Antworten
  1. #1
    Avatar von rusak2
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    Standard 1und1 Bankeinzugsermächtigung widerrufen

    hi,

    ich möchte die bankeinzugsermächtigung bei 1und1 widerrufen. der vertrag läuft aber nicht auf mich, ich zahle nur. soll also ich widerrufen oder der vertragspartner? oder wie stelle ich es an?

    gruss

  2. #21
    Avatar von wagnerd
    wagnerd ist offline

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    Standard @ rusak

    Wenn du einen Anschluß mit "bis zu 16000" Kbit bestellt hast und dir werden aufgrund technischer Gegebenheiten (Leitungslänge etc.) nur 1,5 MBit bzw. 192 Kbit geschaltet, bekommst du logischerweise bei einer Vertragsänderung mit der "Speedoption", die auch "bis zu 16000" besagt, auch nicht mehr. Der geänderte Vertrag ändert ja nichts an deiner Telefonleitung. Ich denke, du mußt dich (zumindest bei 1und1, und von denen kommt ihr nun mal vorerst nicht los) mit der Geschwindigkeit abfinden. Ich hatte übrigens seinerzeit auch einen 3DSL-Vertrag, der bis zu 16 Mbit geschaltet wurde. Halt das was technisch machbar ist. Und es waren auch nur 768 KBit. Ach zum vollen Preis, wobei sie damals die Nichtnutzbarkeit von Maxdome immerhin noch mit einem gewissen Nachlass vergütet haben. Aber bei deiner Bandbreite fällt auch dieses Argument.

    Und das vertragliche - das ist nun mal so. Der Vertragspartner hat den Vertrag geschlossen, über die normalen Fristen ist der Vertrag eh schon längst raus und das wars dann eigentlich. Finde dich damit ab. Und das Getue mit der Tarifänderung kannst du dir eigentlich sparen, wenn du in absehbarer Zeit mal wieder weg von 1und1 willst. Sonst bist du wieder von vorne 2 Jahre gebunden, und das willst du ja anscheinend nicht.

  3. #22
    Avatar von MarkP1972
    MarkP1972 ist offline

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    Zitat Zitat von GEH
    Zitat Zitat von MarkP1972
    Das alles hilft dir aus einem weiteren Grund nicht: 1&1 ist es häufig egal, wenn die Einzugsermächtigung zurückgezogen wird. Die Abbuchung erfolgt trotzdem. Hatte mir meine Anwältin schon bestätigt.
    Das ist dann aber ein Fehler der Bank, wenn die trotzdem abbuchen dürfen - oder? Du gehst doch zur Bank und sagst denen, dass der xyz nicht mehr abbuchen darf. Meiner Bank würde ich ganz schön was erzählen, wenn die das trotzdem erlauben.
    Der Kontoinhaber könnte darüberhinaus die Abbuchung auch jedes Mal wieder rückgüngig machen lassen, was dann sogar auf Kosten des Abbuchers geht.

    Aber egal, wir warnen hier ja vor Rückzug er Einzugsermächtigung!
    Ich bin extra zur Sparkasse und habe gesagt, dass die 1&1 sperren sollen (also dass die von der Einzugsermächtigung keinen Gebrauch machen dürfen). Daraufhin sagte mit der Mitarbeiter, dass das nicht geht. Ich muss das halt widerrufen (na toll, hatte ich ja!) oder man lässt das zurücküberweisen. Das geht bis zu - ich glaube - 6 Wochen nach Abbuchung.

    Gruß,
    Mark

  4. #23
    Avatar von chk
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    oder man lässt das zurücküberweisen. Das geht bis zu - ich glaube - 6 Wochen nach Abbuchung.
    Das ist richtig, ohne Angabe von Gründen kann man von der Bank innerhalb von sechs Wochen sein Geld zurückfordern. Das macht aber nur Sinn, wenn die Forderung unberechtigt ist.
    Sofern eine Zahlungsverpflichtung besteht, muss man trotzdem zahlen, u.u. auch noch die recht happigen Rücklastschriftgebühren von bis zu 10 Euro.

  5. #24
    Avatar von rusak2
    rusak2 ist offline
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    hi,

    habe trotzdem bei 1und1 die bankeinzugsermächtigung widerrufen und denen meine meinung über 4dsl geschildert.

    die schickten mir dann einen ganz netten und nüchternen brief. ich soll dann das geld denen jeden monat überweisen. und dann noch..... ich bin ja als kunde so wichtig für die, blja blja.... ich soll doch bis ende januar mein widerruf aufheben.......

    naja, ich hab kein problem damit das geld zu überweisen....


    gruss

    s. müller

  6. #25
    Avatar von Wild60de
    Wild60de ist offline

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    Zitat Zitat von rusak2
    hi,

    habe trotzdem bei 1und1 die bankeinzugsermächtigung widerrufen und denen meine meinung über 4dsl geschildert.

    die schickten mir dann einen ganz netten und nüchternen brief. ich soll dann das geld denen jeden monat überweisen. und dann noch..... ich bin ja als kunde so wichtig für die, blja blja.... ich soll doch bis ende januar mein widerruf aufheben.......

    naja, ich hab kein problem damit das geld zu überweisen....


    gruss

    s. müller
    ...und was hast Du nun davon, dass Du das Geld nun per "Hand" überweist
    Irgendwie verstehe ich das nicht....

  7. #26
    Avatar von rusak2
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    hi,

    laut deren agb akzeptieren die keine überweisungen. naja mal sehen was nach der frist passiert.


    gruss

    s. müller

  8. #27
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Ich verstehe es trotzdem nicht!

    Sie haben nun (wie auch nicht anders zu erwarte) die Kündigung der Lastschrift akzeptiert.

    Und nun? Was ändert sich?

    Es wird sich folgendes ändern:
    Du bekommst Deine Rechnung mit einem Zahlungsziel von max 7 Tagen.
    Dann darfst Du den Betrag überweisen und alles ist / bleibt gut.
    Hälst Du den Termin nicht ein, werden ruck zuck Mahngebühren hinzu kommen.

    Nur an Deinen technischen Problem wird sich dadurch nun genau garnichts ändern! Und auch eine vorzeitige Vertragsauflösung ist damit in keiner Weise hin zu bekommen!
    Also viel Ärger, ein größeres Risiko und das alles für genau NICHTS!

    Aber bitte, wir leben in einem freien Land!

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