Speedport nicht mitgekündigt

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  1. #1
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    Standard Speedport nicht mitgekündigt

    Im November 2015 wechselte ich von T-Online zu 1und1. Damit man die Rufnummer mitnehmen kann und man nicht Monate offline ist, lässt man den neuen Anbieter(1und1) kündigen. Ich bekam auch die Kündigungsbestätigung der Tkom: "Ihr bisheriger Vertrag Call & Surf Confort VDSL /Standard sowie die dazu gebuchten Leistungen entfallen zum 2.11.2015."

    Seit kurzem bekomme ich aber von der Telekom wieder eine "Rechnung"(im Anhang) und sie buchen auch wieder von meinem Konto ab. Auf Nachfrage teile man mir mit, dass der gemietete Speedport nicht zu den dazu gebuchten Leistungen dazu gehört, sondern was eigenständiges sei. Wodurch er bis heute weiter lief. Durch die Gutschrift von 2015, woher die ist, wusste die Kundenberaterin auch nicht, kommen erst jetzt die Abbuchungen zustande. Nun habe ich auch diesen Vertrag gekündigt und muss den alten Speedport noch zurückschicken. Glücklicher weise habe ich diesen noch...

    Aber ist es denn rechtens zu behaupten, dass der Speedport nicht mit gekündigt wurde? Sollte ich die Abbuchungen der Tkom stornieren? Ober bekommen die im Endeffekt doch recht und ich muss noch extra Bearbeitungsgebühren draufzahlen? Moralisch ist das ja definitiv nicht ganz sauber, aber rechtlich?!
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  2. #2
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    Standard AW: Speedport nicht mitgekündigt

    Wieso sollte es moralisch nicht sauber sein? Du hat den neuen Provider damit beauftragt deinen DSL-Vertrag zu kündigen (und deine Rufnummer mitzunehmen), mehr aber auch nicht, und genau das hat 1&1 getan? Woher sollen die wissen, was du an Hardware gemietet hast? Wenn du dich nicht darum kümmerst, läuft die Hardwaremiete weiter, da dies definitiv NICHT zu einem DSL-Anschluß gehört

  3. #3
    Avatar von chk
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    Standard AW: Speedport nicht mitgekündigt

    Wenn es tatsächlich um 1,15 € geht, würde ich kein Fass aufmachen. Rücklastschrift kostet zwischen 5 und 15 Euro, die zunächst in Rechnung gestellt wird, evtl. wird sogar ein Inkassounternehmen eingeschaltet.

  4. #4
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    Standard AW: Speedport nicht mitgekündigt

    Tjo, was da genau beim Kündigungsauftrag stand weiß ich leider nicht mehr. Aber warum sollte der Router nicht mitgekündigt werden, wenn ich beim neuen Anbieter einen neueren, besseren, sicheren und günstigeren nicht Fremdrouter bekomme?! Mir fällt kein Grund ein warum ich den alten Router behalten möchte. Bis jetzt waren die Anbieter auch immer froh, dass ihr Elektroschrott bei mir liegen blieb. Jetzt probieren sie damit auch noch Geld rauszuschlagen. Hätte ich den Router weggeworfen, würden sie mich doch nochmal extra dreistellig zur Kasse bitten, haben mir dafür ja extra lange Zeit gelassen.

    Naja seit 2015 sind um die 30 € zusammengekommen 1,44-2,34 € pro Monat. Bei der Bank habe ich schon nachgefragt, die Tkom-Buchungen stornieren kostet erstmal nur die etwas. Problem ist, wenn sie rechtens waren, kommen sicher extra saftige Bearbeitungs- und Sonstwas-Gebühren drauf.

    Was muss denn genau in der Kündigung(sbestätigung) stehen, damit eben nicht noch irgendwas nachher kommt?

  5. #5
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    Standard AW: Speedport nicht mitgekündigt

    Achtung, es sind 2 getrennte Verträge. Einmal hast Du einen Vertrag über DSL abgeschlossen und einmal einen Vertrag über den Router.
    Den Vertrag für das DSL hat 1&1 bei der T-Kom für dich gekündigt, den Vertrag für den Router kann 1&1 gar nicht kündigen, da sie von dem gar nichts Wissen. Das wäre Deine Aufgabe gewesen diesen zu kündigen. Ob der Router von 1&1 jetzt besser, günstiger oder noch Kaffee kochen kann ist dabei vollkommen egal.
    Woher soll 1&1 wissen, das der Router nicht gekauft wurde? Woher soll 1&1 überhaupt von einem Mietvertrag eines Routers wissen?
    1&1 darf nur den DSL Vertrag in deinem Namen kündigen, zu mehr hast Du ihnen gar nicht die Erlaubnis gegeben.
    Alles anderen liegt in Deinem Verantwortungsbereich.
    Also bitte daraus lernen, den Vertrag für den Router kündigen und das Geld als Lehrgeld abhaken.

  6. #6
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    Standard AW: Speedport nicht mitgekündigt

    Zitat Zitat von Anbei
    Achtung, es sind 2 getrennte Verträge. Einmal hast Du einen Vertrag über DSL abgeschlossen und einmal einen Vertrag über den Router.
    Den Vertrag für das DSL hat 1&1 bei der T-Kom für dich gekündigt, den Vertrag für den Router kann 1&1 gar nicht kündigen, da sie von dem gar nichts Wissen. Das wäre Deine Aufgabe gewesen diesen zu kündigen. Ob der Router von 1&1 jetzt besser, günstiger oder noch Kaffee kochen kann ist dabei vollkommen egal.
    Woher soll 1&1 wissen, das der Router nicht gekauft wurde? Woher soll 1&1 überhaupt von einem Mietvertrag eines Routers wissen?
    1&1 darf nur den DSL Vertrag in deinem Namen kündigen, zu mehr hast Du ihnen gar nicht die Erlaubnis gegeben.
    Alles anderen liegt in Deinem Verantwortungsbereich.
    Also bitte daraus lernen, den Vertrag für den Router kündigen und das Geld als Lehrgeld abhaken.
    Ich danke für die gute Erklärung! Das Endgeräteservicepaket und der Anschluss sind zwei Verträge. Mit der Portierung wird nur der Anschluss gekündigt und die Rufnummer übernommen.

    Viele Grüße

    Natalie P. von Telekom hilft

  7. #7
    Avatar von lightningbird
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    Standard AW: Speedport nicht mitgekündigt

    Was muss denn genau in der Kündigung(sbestätigung) stehen, damit eben nicht noch irgendwas nachher kommt?

  8. #8
    Avatar von TelekomTeam
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    Standard AW: Speedport nicht mitgekündigt

    Zitat Zitat von lightningbird
    Was muss denn genau in der Kündigung(sbestätigung) stehen, damit eben nicht noch irgendwas nachher kommt?
    Bei uns kann die Endgeräte Kündigung komplett über das Retouren Portal erfolgen. Ein direktes Anschreiben an uns, wäre auch möglich gewesen.

    Viele Grüße

    Natalie P. von Telekom hilft

  9. #9
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    Standard AW: Speedport nicht mitgekündigt

    https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

    Ist jetzt nur die Frage ob man da noch eine Kundennummer eingeben kann, wenn der DSL-Vertrag schon beendet ist.

  10. #10
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    Standard AW: Speedport nicht mitgekündigt

    Ja kann man. Der Mietvertrag ist ja noch aktiv. Also auch die Kundennummer

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