Sonderkündigungsrecht Versatel

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  1. #1
    Avatar von elfloco
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    Standard Sonderkündigungsrecht Versatel

    Hi,
    ich habe folgendes Problem ! Habe einen bestehenden Vertrag bei der Versatel
    für Festnetz und Internet !

    Ich bin umgezogen und an der neuen Adresse kann mir laut Versatel kein Anschluss bereitgestellt werden, soll allerdings weiterhin monatlich meine 19,95 Eur Gebühr bezahlen !

    Das kann doch nicht sein, der Anbieter ist doch verpflichtet seinen Teil des Vertrages einzuhalten !? Und das tut die Versatel in diesem Moment doch nicht !?

    Kann mir da jemand weiterhelfen ??

  2. #2
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Zitat Zitat von elfloco
    Hi,

    Das kann doch nicht sein, der Anbieter ist doch verpflichtet seinen Teil des Vertrages einzuhalten !?
    Genau... und zwar an der im Vertrag angegeben Adresse.
    DSL-Vertrag: Umzug ist kein Kündigungsgrund - BGH-Urteil - FOCUS Online - Nachrichten

  3. #3
    Avatar von elfloco
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Danke für den Link !

    Lächerlich was deutsche Gerichte für Urteile fällen ...

  4. #4
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Zitat Zitat von elfloco
    Lächerlich ...
    Du hast nichts, aber auch gar nichts vom BGH-Urteil verstanden. Es lohnt auch nicht, Dir das abermals erklären zu wollen - es steht obendrein oft genug im Forum.

    G., -#####o:

  5. #5
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Zitat Zitat von elfloco
    Danke für den Link !

    Lächerlich was deutsche Gerichte für Urteile fällen ...
    Es gibt nur ein Bundesgerichtshof, und das ist das oberste Deutsche Gericht!

    Außerdem ist es ja auch so, daß Du deinen Vertrag für deine "alte Adresse" abgeschlossen hast.
    Wenn Du nun umziehst, warum auch immer, änderst ja DU die Vertragsvoraussetzungen.
    Also mußt auch Du die Konsequenzen verantworten.
    Du kannst ja auch nicht die Ratenzahlungen für dein finanziertes Auto einstellen, weil Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde...

  6. #6
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Ich wundere mich hier jeden tag aufs Neue, was die Menschen in diesem Land für Vorstellungen von Verträgen haben....

    Da ist es eigentlich nur das Sahnehäubchen, dass die ehrenwerten Richter des BGH sinngemäß als Trottel dargestellt werden....

  7. #7
    Avatar von elfloco
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Warum setzt ihr 3 euch nicht auf ein Kettenkarussell und freut euch des Lebens !? Ich hab hier ne normale Frage gestellt und ihr rastet verbal aus ! Ich kann solch ein Urteil nicht nachvollziehen und werde bei meiner Meinung bleiben !

  8. #8
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Zitat Zitat von elfloco
    Ich kann solch ein Urteil nicht nachvollziehen ...
    Das liegt jetzt an uns?

    G., -#####o:

  9. #9
    Avatar von elfloco
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Zitat Zitat von scolopender
    Das liegt jetzt an uns?

    G., -#####o:
    Nein wieso sollte das an euch liegen !?

  10. #10
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Die simple Frage ist: wer wird näher an der rechtlichen Wahrheit liegen? Der BGH oder elfloco mit seiner Meinung?

    Für mich eine einfache Sache.

    Und da du das Urteil nicht nachvollziehen kannst, ist offensichtlich, dass dein Verständnis von Rechtsprechung i.A. und darüber hinaus im Speziellen, was Verträge betrifft, nicht mehr als rudimentär sein kann.

    Oder glaubst du ernsthaft, der BGH spricht Grundsatzurteile, die jeder Normalbürger mal eben als "unverständlich" und "nicht nachvollziehbar" abstempeln kann?

  11. #11
    Avatar von Guenter24
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Zitat Zitat von elfloco
    Nein wieso sollte das an euch liegen !?
    Weil Du unsere Meinung zu diesem Urteil nicht gelten lassen willst!

  12. #12
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Hallo elfloco,

    es ist leider tatsächlich so, dass der Anbieter nur dazu verpflichtet ist, an der Adresse liefern zu können, an der der Vertrag ursprünglich abgeschlossen worden ist. Du kannst Dich mit Deinem Fall jedoch gerne schriflich an unseren Kundenservice wenden. Leg dem Schreiben Deine aktuelle Meldebescheinigung in Kopie bei. Meine Kollegen können den Fall dann prüfen.

    Alternativ kannst Du - das kann ich Dir schon jetzt sagen - gegen eine Abstandszahlung von 250 € jederzeit vorzeitig aus dem Vertrag gelassen werden.

    Viele Grüße,
    Versa

  13. #13
    Avatar von klausaus
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Hallo an Alle,

    ich muss meinen Frust leider auch auf diesem Wege mitteilen:

    Ich bin nun seid etwa 7 Jahren Kunden bei der Versatel, und habe meine Rechnungen immer pünktlich bezahlt, im letzten Jahr erhielt ich telefonisch das Angebot zu einem neuen Tarif, mein Vertrag würde sich dann um 24 Monate verlängern.

    Da ich wusste das ich in diesem Jahr umziehe und vermutet habe das Versatel im neuen Ort kein Netzt anbietet habe ich nachgefragt ob bei Umzug eine Kündigung möglich ist, der Mitarbeiter hat gesagt das es geht, toll, also habe ich dem neuen Tarif zugestimmt.

    Nun steht der Umzug an, also rief ich bei der Versatel an, ein Netzt gibt es wie erwartet im neuen Wohnort nicht, schade dann muss ich leider kündigen.

    Callcenter: Das können Sie nicht weil Paragraph.. und Gesetz.. und daran hält sich Versatel.

    Ich: Aber das kann doch nicht sein ich muss doch... weiter kam ich nicht weil ich mit dem gleichen Satz wie oben unterbrochen wurde, also fing ich wieder an etwas zu sagen und wurde wieder mit dem gleichen Satzt unterbrochen, danach habe ich aufgelegt.

    Ein paar Stunden später habe ich es noch einmal versucht, habe dem Mitarbeiter mein Problem geschildert und auch von dem Telefonat und dem dort zugesagten Kündigungsrecht erzählt.
    Ich bat auch darum das aufgezeichnete Telefonat aus dem letzten Jahr noch einmal zu prüfen.
    Er: Ich gebe das so weiter und es wird dann wird es geprüft

    Gut, sicherheitshalber habe ich auch noch ein Beschwerdefax geschickt um das ganze eventuell ein bisschen zu beschleunigen.

    Dann habe ich über Umwege die Telefonnummer eines Versatel Geschäftskundenbetreuers herausgefunden (Ich bin zwar Privatkunde aber man klammert sich dann ja an jeden Strohhalm), Nach mehrmaligem Anrufen habe ich den Herrn dann auch erreicht, er konnte mir leider nicht helfen, eine Telefonnummer der Versatel Nord aus Flensburg hatte er natürlich auch nicht (natürlich nicht, wer hat schon die Telefonnummer von seinem Arbeitgeber, er muss sicherlich auch die Hotline anrufen wenn er von seinen Kollegen etwas möchte).

    Also versuchte ich den Versatel-Shop in meiner Nähe telefonisch zu erreichen, die eingetragene Nummer im Örtlichen war nicht gültig.

    Nächster Schritt: Da die virtuelle Versa ja hier im Forum relativ zügig auf Fragen Antwortet dachte ich schreibe ich doch mal eine Email, dies ist nun auch schon ein paar Tage her und ich hoffe das ich eine Antwort bekomme.

    Fazit:
    Versatel macht die Kontaktaufnahme per Telefon (ausser Callcenter) unmöglich, man darf ein Fax schicken und das wars, zudem waren die Personen im Callcenter nicht gerade freunlich oder auch nur Ansatzweise Hilfsbereit.

    Es ist schon hart wenn man seine Kunden so mit Füßen tritt, man will scheinbar unter keinerlei Umständen Kontakt mit seinen kleinen Kunden die ja nur € 50,- im Monat bezahlen, ich bin schwer enttäuscht und würde nie wieder mit der Versatel einen Vertrag schließen, da ich denke das ein Mindestmaß an Kundenfreundlichkeit und Kundenservice schon sein sollte.
    Mir ist klar das man ein Callcenter benötigt um die Masse an Telefonaten zu bewältigen, bei Problemen wo der Telefonist mit seinen normalen Vorgaben nicht weiterhelfen kann sollte man aber zumindest die Möglichkeit haben mit jemandem zu sprechen der einem weiterhelfen kann.

    Man kommt sich wie ein Dummer Geldesel vor der zu zahlen hat aber sonst bloß die Füße stillhalten soll.

    Meine Schwiegereltern wollten auch zur Versatel wechseln, nun werden sie doch bei der Telekom bleiben.

  14. #14
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Na dann, sollen sie doch bei der Telekom bleiben.

    Im Übrigen hat die Hotline von Versatel recht:
    Nach derzeit gültiger Rechtsprechung hat man beim Umzug kein Kündigungsrecht. Man hat es nicht mal dann, wenn man am neuen Wohnort kein DSL bekommt. Siehe hierzu auch das Urteil des BGH.

    Und eine weitere Frage darfst du dir selber an die Backe klatschen:
    Wenn du schon Zweifel hattest, dass am neuen Wohnort kein DSL zur Verfügung stand, warum hast du dann gewechselt? Weil du etwas billiger bekommen wolltest im Vertrauen darauf dann einfach so aus einem laufenden Vertrag aussteigen, und noch schnell alle weiteren Vorteile mitnehmen zu können.

  15. #15
    Avatar von klausaus
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Du hast es ganz richtig gesagt VERTRAUEN, ich bin ja nicht eben mal zu Versatel gewechselt weil ich etwas günstiger haben wollte sondern schon langjähriger Kunde dort und nicht ich habe dort nach einem besseren Tarif gefragt sondern ich wurde angerufen und habe nachdem ich gesagt habe das ich bald umziehe und mir zugesichert wurde das ich dann kündigen kann dem neuen Tarif zugestimmt.

    Das es ein neues Gestzt gibt weiß ich auch.

    Aber VERTRAUEN auf eine gemachte Aussage sollte man heutzutage wahrscheinlich nicht mehr haben da man wenn man sich nicht alles schriftlich geben läßt der Dumme ist.
    Ich hoffe aber noch ein Wenig auf Kulanz der Versatel.

  16. #16
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Vertrauen ist gut...
    Kontrolle ist besser.
    Es ist heute leider so, daß man den outgesourcten Telefon-Hotlines nicht mehr trauen darf.
    Dies trifft für alle Anbieter zu!

    Ich praktiziere in solchen Fälle folgende Verfahrensweise:
    Nach dem Telefongespräch setze ich ein Schreiben auf, in dem ich all diese telefonischen Absprachen, so wie ich sie verstanden habe, aufliste.
    Am Schluß schreibe ich dann:
    Sollte auch nur eine dieser aufgelisteten Zusagen falsch sein, mach ich hiermit von meinem Rücktrittsrecht gebrauch.
    Und das ganze dann per Einschreiben abschicken.

    Hilft Dir bei deinem aktuellen Problem zwar nicht weiter, aber vllt. eine Anregung für die Zukunft

    Was allerdings wiederum für Versatel sprechen könnte, ist die Tatsache, daß der BGH-Entscheid (nicht Gesetz) vom November 2010 ist.
    Wenn deine Telefonauskunft zeitlich früher war, könnte sie aus damaliger Sicht auch richtig gewesen sein

  17. #17
    Avatar von klausaus
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Hallo Günther,

    du hast recht, ich vermute auch das es bei jedem Anbieter so oder ähnlich laufen würde.

    Hätte mir der Hotline Mensch gesagt das es ein neues Gesetz/BGH Entscheid gibt und das es leider so ist das... oder zumindest Verständnis für meine Situation gehabt hätte wäre ich sicherlich auch nicht so sauer, und das Vertrag nun mal Vertrag ist ist mir klar.

    Aber die Art und Weise ist manchmal auch entscheidend, wenn man seinen Kunden der die Firma mit seinem kleinen Monatsbeitrag mitfinanziert aber so behandelt als wenn er einfach nur lästig ist dann ist das bestimmt nicht der richtige Weg.

    Die Versatel wollte sich noch einmal das Band von dem damaligen Telefonat anhören, vielleicht helfen die mir aus Kulanz, wer weiß, sonst habe ich eben pech gehabt, das ist dann so.

  18. #18
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    @klausaus
    Der grundlegenden Fehler, den du gemacht hast und den viele machen, ist auf mündliche Aussagen von wildfremden Leuten zu vertrauen. Das tut man doch noch nicht mal einfach so, wenn es um nichts geht. Warum dann, wenn es um viele Euronen und einen Vertrag geht??

    Du hättest nach kurzer, eigener Recherche in den AGBs von Versatelt binnen Minuten rausgefunden, dass die Aussage der Hotline-Mitarbeiters schlicht unwahr/falsch war. In den AGBs von Versatel steht seit jeher, dass ein vorzeitiger Vertragsausstieg möglich ist - für eine Gebühr von 250 €....

  19. #19
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Hallo klausaus,

    Versatel hatte im vergangenen Jahr noch eine Kulanzregelung beim Umzug, welche seit dem 1.1.2011 nicht mehr gilt. Ich werde mich aber erkundigen, wie das in Deinem Fall ist - da Versatel am neuen Standort gar nicht mehr liefern kann.

    Deine Kundendaten habe ich ja schon erhalten.

    Ich melde mich sobald ich eine Rückmeldung für Dich habe.

    Viele Grüße,
    Versa

  20. #20
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Versatel

    Hallo klausaus,

    ich habe mich nochmal ausführlich erkundigt. Leider berechtigt der Umzug nicht zu einer Sonderkündigung.

    Rechtlich gesehen sind Telekommunikationsanbieter vertraglich dazu gebunden, ausschliesslich an den Ort liefern zu müssen, an dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ein Umzug in ein Gebiet, an dem Versatel nicht liefern kann, gewährt daher leider kein Sonderkündigungsrecht. Für Dich besteht nun die Möglichkeit, gegen Abstandszahlung in Höhe von 250 Euro zu sofort aus dem Vertrag gelassen zu werden.

    Bei weiteren Fragen bin ich jederzeit gerne für Dich da.

    Viele Grüße,
    Versa

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